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Beiwagenboot austragen??

BeitragVerfasst: 16. November 2009 15:00
von headbander
Hallo,
ich muss dringend zum Tüv und mir ist gerade eingefallen, dass ich den Beiwagen noch nicht eingetragen habe. Mit Beiwagen meine ich das Boot. In meinem Schein steht folgendes:

Beiwagenbetrieb N. geprüft*M. Ural Beiwagen A. Velorex Rahmen U. Bereifung 3.00-18 A. Speichenrad

Ich habe das Uralboot gegen ein Superelastik Boot getauscht.
Ich dachte der Rahmen wäre das einzig wichtige. Man kann doch auf den Rahmen schrauben was man will, wenn es nicht die Maximalmaße überschreitet?

Gibt es irgend was, was ich dem Tüvprüfer geben kann, dass er mir das Boot austrägt und ich draufschrauben darf was ich will?

Herzlichen Danke für die Hilfe
:supz:

BeitragVerfasst: 16. November 2009 16:55
von MartinA
Hallo headbander,
du hast einen interesanten Eintrag :-D
Meistens wird nur der Rahmen, ggfs mit Nr. eingetragen und dann ist es relativ Wurst was drauf ist, solange es die Sitzplätze erlauben. Also wenn du z.B. drei Sitzplätz auf dem Gespann eingetragen hast und fährts mit nem Solositz und ner Transportbox wird es schon schwierig mit den Argumenten :wink:
Aber ganz eigentlich ist das Boot, das bei der Abnahme drauf war eingetragen, nur wenn nur der BW-Rahmen eingetragen ist, dann kann es dir halt keiner nachweisen, dass du das Boot gewechselt hast :smt112
Fahr doch einfach zum TÜV deines Vertrauens und frag was du machen sollst. Oder du versuchst es bei einem Prüfer, der sich mit den Booten nicht so auskennt und verkaufst dein Boot als Russen :smt043

BeitragVerfasst: 16. November 2009 17:08
von Nattes
Bei mir steht in den Papieren.

Hersteller: Nanchang
Rahmen gekennzeichnet mit "W 650". :-D


Ich war auch schon mit meiner Winterkiste als Boot beim Tüv.
Der Prüfer hat nur nachgeschaut, ob die Kiste richtig fest ist.
Eintragung wäre nicht nötig.

Bild

BeitragVerfasst: 16. November 2009 17:19
von Beste Bohne
Bei mir steht der Sauer Wing in den Papieren, daher habe ich beim Lastenboot einen wahlweise Eintrag erwirkt. :-D

BeitragVerfasst: 17. November 2009 07:38
von muli
hallo headbander,
nicht nur die anzahl der sitzplätze ist ein kriterium, auf das der tüv achtet; durch ein anderes boot ändert sich mit sicherheit auch das leergewicht des gespanns; möglicherweise möchte dann der tüv, daß du evtl.ein zusatzgewicht im beiwagen mitnehmen mußt, etc.
... und mal ganz weit hergeholt, evtl.auch die höchstgeschwindigkeit ??? ;)
soll das aktuell montierte boot dauerhaft draufbleiben oder hast du einen wahlweisen einsatz vor ?
wie zuvor schon geschrieben, zum tüv-yogi hinfahren und das mit dem durchsprechen ...
cu
muli

BeitragVerfasst: 17. November 2009 08:34
von rängdäng
muli hat geschrieben:hallo headbander,
nicht nur die anzahl der sitzplätze ist ein kriterium, auf das der tüv achtet; durch ein anderes boot ändert sich mit sicherheit auch das leergewicht des gespanns; möglicherweise möchte dann der tüv, daß du evtl.ein zusatzgewicht im beiwagen mitnehmen mußt, etc.
... und mal ganz weit hergeholt, evtl.auch die höchstgeschwindigkeit ??? ;)
soll das aktuell montierte boot dauerhaft draufbleiben oder hast du einen wahlweisen einsatz vor ?
wie zuvor schon geschrieben, zum tüv-yogi hinfahren und das mit dem durchsprechen ...
cu
muli


:smt023

aber
:smt017
wir waren auch schonmal ohne Problem ohne Boot nur mit
dem Beiwagenfahrgestell zum Verein--null Problem
( natürlich war Beleutung und Radabdeckung i.O.)
und
bei Zugmaschinen mit wahlweise Eintrag kann man auch ohne Beiwagen ankommen-( selbst schon gemacht.)

welches Boot

BeitragVerfasst: 17. November 2009 09:42
von Wintertourer
habe wahlweise 3 verschiedene BW eingetragen.

Es wird beim TÜV aber immer nur nach der Fahrgestellnummer des BW-Rahmens gesehen.

Grüße
Horst

BeitragVerfasst: 17. November 2009 10:14
von rängdäng
Und
da fällt mir noch was ein zum Zusatzgewicht.

Dieses kann einem niemand vorschreiben-
so zumindest die Aussage vom Tüv Saarland.

Aussage Prüfer::

Denn jeder Beiwagen hebt ab -ist nur eine Frage wann-
und für das sichere Fahren und angemessene Fahrweise ist nun mal der Fahrzeugführer verantwortlich und nicht das Gewicht im Boot. :wink:

BeitragVerfasst: 17. November 2009 11:25
von Roll
rängdäng hat geschrieben:Und
zum Zusatzgewicht.
Dieses kann einem niemand vorschreiben-
so zumindest die Aussage vom Tüv Saarland.


Bei mir stehen, wie anderweitig schon bemerkt, 75 kg drin bei Fahrten ohne Beifahrer. Also hats mir jemand vorgeschrieben. Leider.

BeitragVerfasst: 17. November 2009 11:53
von rängdäng
Roll hat geschrieben:
rängdäng hat geschrieben:Und
zum Zusatzgewicht.
Dieses kann einem niemand vorschreiben-
so zumindest die Aussage vom Tüv Saarland.


Bei mir stehen, wie anderweitig schon bemerkt, 75 kg drin bei Fahrten ohne Beifahrer. Also hats mir jemand vorgeschrieben. Leider.


Das kann man ohne Probleme austragen lassen.
Mein Kollege hat vor 3 Jahren ne Guzzi gekauf und einen ähnlichen Eintrag
hatte er in den Papieren (mitgekauft :cry: ).
Beim Tüv hat er argumentiert ,das er wohl am besten Bescheid wisse wieviel kg Gewicht er haben will oder auch nicht.
Es kann Dir keiner 75 kg vorschreiben -wenn 75kg Dir zuviel sind.
Ist ja auch möglich ,das Dir 20 kg und nicht 60 kg od. 75 KG angenehm
sind.
Frage auch wie das wäre wenn der Beifahrer unterwegs (Grund egal)
nicht mit Dir die Fahrt fortsetzt--???
Musste Dir dann wo Steine oder so klauen um weiterfahren zu können :wink:
zu guter Schluss hat Kollega dann auf dem Parkplatz dem Herrn gezeigt was Balance ist
alles war gut danach
:-D

BeitragVerfasst: 17. November 2009 12:21
von Roll
rängdäng hat geschrieben:zu guter Schluss hat Kollega dann auf dem Parkplatz dem Herrn gezeigt was Balance ist
alles war gut danach
:-D


Gutes Argument