hallo bernhard und jürgen;
für die berechtigung auf einem schwebi-parkplatz, hast'e vollkommen richtig gesagt, ist das merkzeichen "aG" (außergewöhnlich geh- und stehbehindert) notwendig; um das zu bekommen, muß man nachweisen, daß man die technischen hilfsmittel, in meinem fall die prothese, nicht die ganze tzeit tragen kann - auch das kam richtig von euch;
jetzt habe ich aber das "problem", daß ich recht gut zurechtkomme und meine prothese eigentlich die ganze zeit tragen kann - ich habe ja auch kein auto;
vor zwei jahren hatte ich den antrag auf "aG" das erste mal gestellt und dieser sachverhalt war mir bis dato nicht bekannt => mein doktor schrieb ein gutachten, daß nicht ausdrücklich diesen sachverhalt erwähnte => der antrag wurde abgelehnt; nun, da ich es weis, werde ich noch ein bischen warten und einen zweiten anlauf wagen; dann aber richtig formuliert

angenehmer nebeneffekt des ganzen - ALLE zugelassenen kraftfahrzeuge des betroffenen sind steuerfrei
cu
muli
ps: so einen blauen rolli-aufkleber würde ich mir auch nicht (oder nur unter größtem widerwillen) auf mein gespann kleben
