Gesetzeslage für Gespanne in Österreich

Für nicht-technische Gespannthemen, Fahrtechnik, Literatur, Gesetze, ...

Gesetzeslage für Gespanne in Österreich

Beitragvon motorang » 14. Oktober 2008 19:58

Hi

hier kann nach und nach gesammelt werden, was einem hierzulande so unterkommt beim Gespannbauen oder auch bei Umbau/Betrieb.

Es gibt da ein paar Spezialthemen:

- Kindermitnahme (Umbaumaßnahmen)
- Feststellbremse
- Beleuchtung/Standlicht
- Import bzw. Typisierung von importierten Fahrzeugen

Geregelt zumeist im Kraftfahrzeuggesetz KfG 67:
http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/ ... 06_zsf.pdf

KINDERMITNAHME:
§106 (12):
Mit Motorrädern und Motorfahrrädern darf außer dem Lenker nur eine weitere Person befördert werden. Mit Motorrädern, dreirädrigen Kraftfahrzeugen ohne geschlossenen kabinenartigen Aufbau sowie vierrädrigen Kraftfahrzeugen, die insbesondere durch Lenkstange, Bedienungs- und Anzeigeelemente sowie Sitzbank Charakterzüge eines Kraftrades aufweisen, dürfen nur Personen befördert werden, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und die für Beifahrer vorgesehenen Fußrasten erreichen können. Mit Motorrädern mit Beiwagen dürfen Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nur befördert werden, wenn sie mittels geeigneter Kinderrückhalteeinrichtungen, die sicher im Beiwagen befestigt sind, oder mittels Sicherheitsgurt entsprechend gesichert befördert werden und wenn die seitlichen Ränder des Beiwagens mindestens bis zur Brusthöhe der Kinder reichen und der Beiwagen einen Überrollbügel aufweist, oder es sich um einen geschlossenen kabinenartigen Beiwagen handelt. Mit Motorfahrrädern dürfen Kinder, die das achte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nur auf Kindersitzen gemäß § 26 Abs. 5 befördert werden, die der Größe des Kindes entsprechen.


Mit etwas Aufwand geht das ja ... Man muss sich einen Überrollbügel schweißen (lassen) und einen Gurt ins Boot bauen der fürs Kind passt - also entweder Dreipunktgurt (Schlachtteil aus einem PKW) plus Sitzerhöhung, oder wie ichs gemacht habe einen geprüften Hosenträgergurt aus dem Rallyesport (Ebay: H-Gurt), von der Schulterhöhe fürs Kind passend einbauen.
Die Regelung gilt auch fürs Durchreisen. Ob und wie streng das exekutiert wird, entzieht sich meiner Kenntnis.


BREMSE:

(5) Bei Krafträdern muss es dem Lenker mit jeder der im Abs. 1 angeführten Bremsanlagen möglich sein, auch bei höchster zulässiger Belastung des Fahrzeuges, auf allen in Betracht kommenden Steigungen und Gefällen und auch beim Ziehen von Anhängern bei jeder Fahrgeschwindigkeit diese, der jeweiligen Verkehrslage entsprechend, sicher, schnell und auf eine möglichst geringe Entfernung bis zum Stillstand des Fahrzeuges zu verringern und das unbeabsichtigte Abrollen des Fahrzeuges auszuschließen.

Bei gleichzeitiger Betätigung beider Bremsanlagen müssen alle Räder des Fahrzeuges gebremst werden können; dies gilt jedoch nicht für das Beiwagenrad bei Motorfahrrädern und Motorrädern mit Beiwagen.

Bei mehrspurigen Krafträdern muss eine Bremsanlage vom Lenkerplatz aus so feststellbar sein, dass mit ihr das Abrollen des Fahrzeuges auch bei Abwesenheit des Lenkers durch eine ausschließlich mechanische Vorrichtung dauernd verhindert werden kann. Diese Bremsanlage gilt als Feststellbremsanlage.


Im Klartext: eine Beiwagenbremse ist in Österreich nicht grundsätzlich vorgeschrieben, bzw. kann auch unabhängig von den restlichen Bremsen betätigt werden (Lenkbremse).


BELEUCHTUNG:

Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge, die unter den Geltungsbereich der Richtlinie 2002/24/EG fallen (Krafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und vierrädrige Kraftfahrzeuge im Sinne der Richtlinie 2002/24/EG )
§ 15.
(4) Krafträder mit Beiwagen im Sinne der Richtlinie 2002/24/EG (Motorräder mit Beiwagen-Klasse L4e) müssen mit folgenden Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen ausgerüstet sein:
1. einem oder zwei Scheinwerfern für Fernlicht,
2. einem oder zwei Scheinwerfern für Abblendlicht,
3. je zwei Fahrtrichtungsanzeigern auf jeder Seite,
4. zwei oder drei Bremsleuchten, wobei am Beiwagen nur eine einzige angebracht sein darf,
5. zwei oder drei Begrenzungsleuchten, wobei am Beiwagen nur eine einzige angebracht sein darf,
6. zwei oder drei Schlussleuchten, wobei am Beiwagen nur eine einzige angebracht sein darf,
7. einer Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichen,
8. einem hinteren nicht dreieckigen Rückstrahler. Ferner dürfen an diesen Fahrzeugen folgende Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen angebracht sein:
9. ein oder zwei Nebelscheinwerfer,
10. ein oder zwei Nebelschlussleuchten,
11. Warnblinklicht durch besondere Schaltung der Fahrtrichtungsanzeiger (Alarmblinkanlage),
12. ein oder zwei seitliche nicht dreieckige gelbrote Rückstrahler je Seite.

(5) Dreirädrige Kraftfahrzeuge (Motordreiräder Klasse L5e) und vierrädrige Kraftfahrzeuge im Sinne der Richtlinie 2002/24/EG (Klasse L7e) müssen mit folgenden Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen ausgerüstet sein:
1. einem oder zwei Scheinwerfern für Fernlicht, wobei für Fahrzeuge mit einer Breite von mehr als 130 cm zwei Schweinwerfer für Fernlicht erforderlich sind,
2. einem oder zwei Schweinwerfern für Abblendlicht, wobei für Fahrzeuge mit einer Breite von mehr als 130 cm zwei Scheinwerfer für Abblendlicht erforderlich sind,
3. zwei Fahrtrichtungsanzeigern auf jeder Seite,
4. einer oder zwei Bremsleuchten, wobei für Fahrzeuge mit einer Breite von mehr als 130 cm zwei Bremsleuchten erforderlich sind,
5. einer oder zwei Begrenzungsleuchten, wobei für Fahrzeuge mit einer Breite von mehr als 130 cm zwei Begrenzungsleuchten erforderlich sind,
6. eine oder zwei Schlussleuchten, wobei für Fahrzeuge mit einer Breite von mehr als 130 cm zwei Schlussleuchten erforderlich sind,
7. einer Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichen,
8. einem oder zwei hinteren nicht dreieckigen Rückstrahlern, wobei für Fahrzeuge mit einer Breite von mehr als 100 cm zwei hintere nicht dreieckige Rückstrahler erforderlich sind,
9. Warnblinklicht durch besondere Schaltung der Fahrtrichtungsanzeiger (Alarmblinkanlage).
Ferner dürfen an diesen Fahrzeugen folgende Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen angebracht sein:
10. ein oder zwei Nebelscheinwerfer,
11. eine oder zwei Nebelschlussleuchten,
12. ein oder zwei Rückfahrscheinwerfer,
13. ein oder zwei seitliche nicht dreieckige gelbrote Rückstrahler je Seite,
14. ein zusätzlicher seitlicher Fahrtrichtungsanzeiger auf jeder Seite.
(6) Hinsichtlich der Funktionsweisen und Lichtfarben gelten die jeweiligen Bestimmungen der §§ 14, 18, 19 und 20.


Und zum Thema STANDLICHT:
§14(3) [...] müssen vorne mit zwei Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, mit denen weißes Licht ausgestrahlt und dadurch anderen Straßenbenützern das Fahrzeug erkennbar gemacht und das richtige Abschätzen seiner Breite ermöglicht werden kann (Begrenzungslicht) [...] Die Begrenzungsleuchten müssen symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeuges angebracht sein. Begrenzungsleuchten müssen Licht ausstrahlen, wenn die im Abs. 1 angeführten Scheinwerfer oder Nebelscheinwerfer Licht ausstrahlen.



IMPORT/TYPISIERUNG:

Ein in Österreich erstmals zum Verkehr zuzulassendes Kfz muss die aktuellen Vorschriften erfüllen - das gilt auch für Lärm und Abgas. Wobei in Österreich nach einem nationalen Verfahren gemessen wird; diese Messungen darf für Zulassungszwecke derzeit meines Wissens nur die TU Wien durchführen. Ausnahmen gibt es derzeit nur für Übersiedelungsgut (also wenn man nach Österreich übersiedelt und seine Fahrzeuge mitnimmt - hier gibt es auch recht strenge Auflagen, Veräußerungsverbote etc) und für Typisierung als historisches Kfz (Baujahr vor 1980, originaler Zustand, Führen eines Fahrtenbuches, Fahrten nur von/zu Veranstaltungen für insgesamt 6 Wochen/Jahr bei Motorrädern).
Maßgebliche Änderungen am Fahrzeug wie beispielsweise der Einbau eines anderen, serienmäßig nie verbauten Motors, führen zu einer Neutypisierung des Fahrzeuges.

Diese Gesetzeslage verbietet praktisch:

- Umbau eines älteren Kfz auf einen anderen Motor (beispielsweise einen XT500-Motor in ein Jawa-Gespann)

- Zulassung eines Gebrauchtgespannes aus anderen Ländern, es sei denn dieses verfügt über eine Eurozulassung (was bei Gespannen als Einzelanfertigung oder Kleinserie ausgesprochen selten sein dürfte) oder erfüllt die Bedingungen an ein "historisches Kfz".

Daher werden Gespanne in Österreich fast ausschließlich durch Neuaufbau auf Basis bestehender Motorräder mit österreichischen Papieren realisiert, dabei wird dann der Beiwagen sozusagen als Zubehör zum Motorrad eingetragen und dadurch ist keine Typisierung als Neufahrzeug erforderlich.

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Re: Gesetzeslage für Gespanne in Österreich

Beitragvon m904laalaa » 15. Oktober 2008 05:57

motorang hat geschrieben:...
BREMSE:

...
Bei mehrspurigen Krafträdern muss eine Bremsanlage vom Lenkerplatz aus so feststellbar sein, dass mit ihr das Abrollen des Fahrzeuges auch bei Abwesenheit des Lenkers durch eine ausschließlich mechanische Vorrichtung dauernd verhindert werden kann. Diese Bremsanlage gilt als Feststellbremsanlage.


Im Klartext: eine Beiwagenbremse ist in Österreich nicht grundsätzlich vorgeschrieben, bzw. kann auch unabhängig von den restlichen Bremsen betätigt werden (Lenkbremse).
...


Dann ist in Österreich eine Feststellbremse vorgeschrieben?
Wie wird das i.A. realisiert?

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Beitragvon jackalguzzi » 15. Oktober 2008 22:17

:grin: da denn macht man halt'n rödelgummi um bremshebel und handgriff, feddich is die festschnallbremse oder ? gruss aus dem weserbergland jörg
..........immer nur für heute.............
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Beitragvon Fiete » 16. Oktober 2008 06:09

@ Jörg
wenn die Bremse keine hydraulische ist . . . . ists i.O. :nod:
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Beitragvon motorang » 16. Oktober 2008 10:57

Mechanisch betätigter Hilfssattel (beispielsweise von Magura).

Wenn das Gespann noch hinten oder am Seitenwagen eine Trommelbremse hat: Feststellen des Bremshebels oder Betätigung über zweites Bremsseil.

Oder ne Kardanbremse oder dergleichen.

Gang einlegen reicht nicht.
Feststellen einer Hydraulikbremse auch nicht, das kein System so dicht ist dass die Bremswirkung nicht nach einiger Zeit nachlässt.

Wie wird das eigentlich bei Autos mit ausschließlich Scheibenbremsen realisiert?

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Beitragvon m904laalaa » 16. Oktober 2008 17:56

motorang hat geschrieben:...
Wie wird das eigentlich bei Autos mit ausschließlich Scheibenbremsen realisiert?
...


Entweder mit speziellen (Schwimm-) Sätteln, die eine zusätzliche mechanische Betätigung haben (so wie bei meiner Duc :-D , oder auch bei VW-Audi) oder mit einer Bremstrommel in der hinteren Bremsscheibe (Mercedes hatte sowas mal. Keine Ahnung, ob's immer noch so ist).

Aber mal ehrlich: Welcher österreichische Gespannfahrer hat eine mechanische Feststellbremse am Mopped? Und wie ist das gelöst?

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Beitragvon Andreas a.d.k.G » 16. Oktober 2008 18:21

m904laalaa hat geschrieben: Welcher österreichische Gespannfahrer hat eine mechanische Feststellbremse am Mopped? Und wie ist das gelöst?


So zum Beispiel ... :-D

Bild
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Beitragvon motorang » 16. Oktober 2008 18:49

Nö, die ist nicht offiziell weil hydraulisch.

Die offizielle Version betätigt die hintere Trommelbremse ...

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Beitragvon m904laalaa » 17. Oktober 2008 05:43

Hallo Andreas,

simple und doch einfache Lösung.
Hoffe doch, Du hast da irgend eine Möglichkeit vorgesehen, den Bügel zu sichern, wenn er während der Fahrt nicht gebraucht wird.
Wäre ein blödes Gefühl, wenn er sich bei einer nötigen Vollbremsung am Gasgriff abstützt...

Ehrlich gesagt, die Lösung mit 'nem Gummiband gefällt mir da besser. Ist auch quasi selbstnachstellend...

Noch 'ne Frage:
Was sind Fahrzeuge der Klassen L5e und L7e? Trikes und Quads?

Grüßle aus'm Süden,
Jürgen
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Beitragvon motorang » 17. Oktober 2008 09:30

m904laalaa hat geschrieben:Hallo Andreas,

simple und doch einfache Lösung.
Hoffe doch, Du hast da irgend eine Möglichkeit vorgesehen, den Bügel zu sichern, wenn er während der Fahrt nicht gebraucht wird.
Wäre ein blödes Gefühl, wenn er sich bei einer nötigen Vollbremsung am Gasgriff abstützt...

Ehrlich gesagt, die Lösung mit 'nem Gummiband gefällt mir da besser. Ist auch quasi selbstnachstellend...

Noch 'ne Frage:
Was sind Fahrzeuge der Klassen L5e und L7e? Trikes und Quads?

Grüßle aus'm Süden,
Jürgen


Hi,
der Bügel stützt sich über ein zusätzliches Beinchen am Bremshebel ab. Ich muss die Bremse ziehen, den Bügel gegen Federspannung auf den Griff schieben und den Bremshebel loslassen.

Bei abermaliger Betätigung der Bremse schnappt der Bügel durch die Federspannung wieder nach außen.

Zu den Fahrzeugklassen:

Kraftrad

KFG §§ 2 (1), 3 (1); KDV § 20b (4)
Begriff:

Krafträder sind Kraftfahrzeuge mit 2 oder 3 Rädern, mit oder ohne Doppelrad.

Motorräder mit Beiwagen sind mehrspurige Kraftfahrzeuge, die an einer Seite (links bzw. rechts) mit einem zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmten Beiwagen fest verbunden sind.

Einteilung (Ober- und Untergruppen, Klassen L1e - L7e):
Code 910 zweirädrige Kleinkrafträder mit Bauartgeschwindigkeit bis 45 km/h und Hubraum bis 50 ccm, Klasse L1e,
Code 911 dreirädrige Kleinkrafträder, Klasse L2e,
Code 912 Motorräder, Klasse L3e,
Code 913 Kleinmotorräder mit Hubraum bis 50 ccm, Klasse L3e,
Code 914 Leichtmotorräder mit Motorleistung bis 25 kW (34 PS) und einem Verhältnis von Leistung / Leergewicht bis 0,16 kW/kg, Klasse L3e,
Code 915 Motorräder mit Beiwagen, Klasse L4e,
Code 916 Kleinmotorräder mit Beiwagen, Klasse L4e,
Code 917 Leichtmotorräder mit Beiwagen, Klasse L4e,
Code 918 dreirädrige Kraftfahrzeuge, Klasse L5e,
Code 919 vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, Klasse L6e,
Code 920 vierrädrige Kraftfahrzeuge, Klasse L7e.
Die Fahrzeugklasse die der Fahrzeugart zugeordnet wird, ist aus der Zulassungsbescheinigung ersichtlich.
Durch die Trennung eines als Motorrad mit Beiwagen zugelassenen Motorrades vom Beiwagen wird die Zulassung des Motorrades nicht berührt. Sofern diese beantragt wird, ist nur im Zulassungsschein die Untergruppe zu berichtigen.

Die einschlägigen EU-Richtlinien kennen die Gewichtsbegrenzung auf 400 kg nicht als Begrenzungskriterium zwischen Krafträdern und Kraftwagen; diese Definition wird daher geändert bzw. die Gewichtsgrenze aufgehoben.
Kraftfahrzeuge mit 3 Rädern und einem Eigengewicht von mehr als 400 kg die nach den bisherigen Vorschriften als Kraftwagen genehmigt worden sind, gelten weiter als Kraftwagen.

B-Führerschein taugliche Krafträder mit Hubraum bis 125 ccm und Motorleistung bis 11 kW (15 PS) werden der Klasse L3e zugeordnet.

Die freiwillige Ausrüstung von Krafträdern mit einem Rückwärtsgang ist zulässig.

Umrechnung der Motorleistung: 1 kW (Kilowatt) = 1,36 PS (Pferdestärken)

Kraftfahrzeuge der Klasse L müssen an einer leicht zugänglichen Stelle mit einem fest angebrachten Fabriksschild versehen sein. Das Schild muss gut lesbar sein und dauerhaft folgende Angaben enthalten:
1. Name des Herstellers
2. Betriebserlaubniszeichen
3. Fahrzeug-Identifizierungsnummer
4. Standgeräusch


Von hier: http://www.suf.at/motorradrecht/

Gryße!
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Beitragvon Nanno » 19. Oktober 2008 20:52

m904laalaa hat geschrieben:Aber mal ehrlich: Welcher österreichische Gespannfahrer hat eine mechanische Feststellbremse am Mopped? Und wie ist das gelöst?


An der XS1100 war an der Vorderhand noch eine zusätzliche mechanische Bremszange montiert, bei der Dnepr war ein zusätzlicher Feststellhebel für die HR-Bremse vorhanden. Übrigens reicht nur feststellen einer Seilzugbremse nicht... es muss mittlerweile eine Bremse mit Gestänge sein. :rock:

Beim aktuellen Gespannprojekt, wirds dank Absprache mit dem Prüfer eine Gripzange auf einer Halteplatte werden.

motorang hat geschrieben:Wie wird das eigentlich bei Autos mit ausschließlich Scheibenbremsen realisiert?


Beim Audi 100 vom Nachbarn (da bin ich heute druntergelegen - neues Handremsseil) ist ein zusätzlicher mechanischer Bremssattel mit einer Umlenkung montiert... die kann ganz herrlich festgammeln. :roll:

Grysze
Greg
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Beitragvon Andreas a.d.k.G » 20. Oktober 2008 05:13

Ich weiß aus sicherer Quelle, dass es in Österreich typisierte Gespanne gibt komplett ohne Feststellbremse. Sogar recht neue.

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Beitragvon motorang » 20. Oktober 2008 07:41

Schon,
kann sein dass es der Prüfer übersieht.

Das wars aber dann auch.

Den Gesetzestext kannst oben nachlesen.

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Beitragvon Preuße » 20. Oktober 2008 11:34

Beitrag von mir entfernt!
Grüße
Zuletzt geändert von Preuße am 21. Januar 2009 19:02, insgesamt 2-mal geändert.
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Beitragvon motorang » 20. Oktober 2008 12:03

Sonst alles in Ordnung bei Dir?

Bei Euch ist es wohl doch auch nicht ganz unkompliziert mit Vorschriften, oder?

Und ICH habe die relevanten Gesetzesmacher der letzten Jahre nicht gewählt. Ich fürchte Du überschätzt meine Möglichkeiten da ein wenig ... ich bin nur etwa ein sechstausendstel Promille des Stimmvolkes ...

Deine Anfrage bezüglich EU-Recht versus nationales Recht beschäftigt tausende von Juristen (nicht nur bei uns ...), da wird Dir eine Botschaft eher nicht helfen können ...

Gryße!
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PS: das mit dem Haider war auch nicht ich ...
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Beitragvon Andreas a.d.k.G » 20. Oktober 2008 12:07

Preuße hat geschrieben:Ich will ja nicht schlau reden, aber so langsam aber sicher gehen mir die österreichischen Vorschriften voll auf den Zeiger.

Und hier in Deutschland? 60 km/h mit Anhänger ... ist doch noch viel bekloppter.
Ansonsten voll daneben Dein Statement.

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Beitragvon Hauni » 20. Oktober 2008 13:02

Schlau geredet hast du nun wirklich nicht

ansonsten halte ich es mit dem Kahlgryndigen

Andreas a.d.k.G hat geschrieben:Ansonsten voll daneben Dein Statement.

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Beitragvon Richard aus den NL » 20. Oktober 2008 13:15

Hier ein in diesem Verband passendes Quote dazu:

"Es gibt drei Gemeinsamkeiten zwischen einem Storch und einem Preusse: Grosser Schnabel, kleines Hirn und der Drang nach Süden"

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Beitragvon Nattes » 20. Oktober 2008 13:59

Übrigens konnte mir die österreichische Botschaft bezüglich meiner Anfragen zur Geltung von EU- Recht in Österreich bislang nicht weiterhelfen. Falls sie es denn mal schaffen stell ich´s hir rein.


Da wirst du sicher auch noch lange warten, da so etwas nicht zu den Aufgaben einer Botschaft gehört. :-D :-D
Das ist ja kein touristisches Dienstleistungsunternehmen.

Und wenn dir die Gesetze in anderen Ländern nicht gefallen, zwingt dich ja niemand ,dorthin zu fahren.


Gruß Norbert
Wenn Gott gewollt hätte das Motorräder sauber sind,hätte er Spüli in den Regen getan.
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Beitragvon Preuße » 20. Oktober 2008 15:57

Hey hey hey, Jungs und Mädels, nun mal langsam. Hab ich da in ein Wespennest gestochen? Warum geht ihr denn alle gleich in die Luft? Gibts hier eine Nationalitätenkrise? Paßt jemand mein gewählter Name nicht?

Mal abgesehen davon, daß es auch in Deutschland (wie fast überall auf der Welt) sinnlose Vorschriften gibt, z.B. 60 km/h mit Hänger o.ä. kann mir aber eine Botschaft eine rechtsverbindliche Aussage erteilen, auf die ich mich evtl. berufen könnte. Darum gehts.

So, und falls sich jemand persönlich auf die Füße getreten oder beleidigt fühlen sollte, weil ich mich erdreistet hab die kaiserlichen Vorschriften zu benörgeln, kann er sich gerne bei mir beschweren. Bin für Kritik offen.

@motorang: Ist mir klar, daß du nicht der einzige Wähler bist. Ich griff dich dich auch nicht persönlich an, so wie übrigens nienanden hier, sondern den Vorschriftenwahn im Allgemeinen. Gut, hier den bei euch, geb ich ja zu.

Aber ist das ein Grund für hysterische Vergleiche mit, im Übrigen sehr intelligenten Tieren? Kann mich auch nicht entsinnen niederländische Vorschriften bemosert zu haben, oder? Es war auch mehr der Drang nach Osten, weniger nach Süden, wenn man mal in der Geschichte recherchiert.

Das Geschreibsel war mit etwas Ironie gewürzt, was wohl irgendwie nicht rüberkam, schade.
Daher schlagt weiter auf mich ein.
An den Moderator, welcher zum Löschen zuständig ist:
Wenn es wegen meines kritischen und unschlauen Beitrages weiter nur Sprüche gibt, dann möge er ihn rückstandslos entfernen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Preuße
 
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Beitragvon Nattes » 20. Oktober 2008 16:17

An den Moderator, welcher zum Löschen zuständig ist:
Wenn es wegen meines kritischen und unschlauen Beitrages weiter nur Sprüche gibt, dann möge er ihn rückstandslos entfernen.


Wir sind hier doch nicht im RuBo oder BNF Forum. :-D :-D :-D ;-)

Auch der Ton ist hier eher etwas netter und nich so von Nord-Süd Vorurteilen,( echten oder herbeigeredeten), geprägt. (meistens :oops: )

Holländer stehen bei uns unter Naturschutz.

Ansonsten macht bei uns der Ton die Musik.

Gruß Norbert
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Beitragvon Andreas a.d.k.G » 20. Oktober 2008 18:02

Preuße hat geschrieben: Paßt jemand mein gewählter Name nicht?

Der ist nicht wichtig.
Ich denke die von Dir genannte Ironie kam nicht an. Bei keinem. Und wie der Norbert schon so schön sagte, "der Ton macht die Musik". Ich finds insgesamt überhaupt nicht schlimm weil jeder kann sich mal vergreifen oder irren. Völlig normal.

Ach ja ... und gelöscht wird hier so schnell nichts. Kann sein, dass Du als Russentreiber da eine Phobie hast :wink: Aber weder der totalitäre Machtanspruch des einen, noch der coole aber bisweilen unter der Gürtellinie ansässige Ton des anderen Russenboxer-Forums wird hier praktiziert.

Wir sind hier einfach nur nette und freundliche Gespannfahrer. Mehr nicht.
Genug geschwafelt find ich.

Wie heißt Du eigentlicht?


Herzliche Grüße
Andreas, der kahlgryndige
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Beitragvon Richard aus den NL » 20. Oktober 2008 19:09

Preusse hat geschrieben: Bin für Kritik offen.

Gut so. Und schon gut. :|

Hysterische Vergleiche habe Ich übrigens nicht gesehen.

(Ein bisschen deine eigene Beitrage recherchieren wurde übrigens nicht falsch sein. Und gelöscht wird hier auch eigentlich nichts)

Weiteres nur über PN. Wie’s eigentlich gehört. Schluss. 8)

Richard aus den NL :grin:
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Beitragvon Slowly » 20. Oktober 2008 19:32

Und hier, lieber Preusse,
noch schnell eine Smily-Ironie-Kompanie
zu Deiner gefälligen Bedienung:
:-D :-D :-D
:-D :-D :-D
:-D :-D :-D
:-D :-D :-D
:-D :-D :-D
:-D :-D :-D
.... :-D .....
:349:
Ich habe sie mal in preussischer Ordnung antreten lassen!
Davon kommandierst Du immer einige in Deine Postings rein,
wenn Du ironische Anmerkungen machst.

Beispiel:
Richard aus Holland hinter der Maas ist der Schönste ! (ohne Smily, da es stimmt)
Aber Nattes hinter dem Rhein ist noch tausendmal schöner ! :-D (mit Smily, da er sonst beleidigt ist).

Jawoll,
halb-preussischer Gruß (mein Vater ist Berliner)
SL :-D :grin: :-D LY
Zuletzt geändert von Slowly am 20. Oktober 2008 20:43, insgesamt 2-mal geändert.
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Beitragvon Preuße » 20. Oktober 2008 19:59

Na dann bin ich ja froh, daß wir uns wieder lieb haben.
An dem Umgangston, welcher in anderen Foren teilweise so herrscht habe ich nämlich auch keinerlei Interesse. Das ist nicht zielführend.
Mit dem Löschen war so gemeint, daß wenn nur noch Müll in nem Beitrag steht, in dem es um Vorschriften, Gesetze etc. geht, dieser dann für Suchende unnütz wird, daher wäre es dann i.O., wenn der Müll (meiner z.B.) entfernt würde.
So, Asche auf mein Haupt. Kam das nun richtig an??

Aber wieso müssen Smileys antreten und kommandiert werden. (Fand ich aber niedlich, den Beitrag).
So, und nun will ich auch Smileys testen.
:-D :grin: :) 8) :? :o :( :roll: :smt005 :smt017 :smt043 :smt089 :smt026 :smt078 Sehr drollig. Und den werd ich mir merken: :349: :349: :349: :349: :349: :banana:

Jetzt aber in die Heia. Morgen ist Frühschicht. :smt015
Grüße
@Andreas a.d.k.G: Cord, wie die Cordhose.
Preuße
 
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Beitragvon Andreas a.d.k.G » 20. Oktober 2008 20:02

Hallo Cord,
jetzt aber ab in die Heia 8)

Andreas, der kahlgryndige - der froh um jeden Russentreiber hier ist ...
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Beitragvon Slowly » 20. Oktober 2008 20:25

Preuße hat geschrieben:Na dann bin ich ja froh, daß wir uns wieder lieb haben.

.... und noch viel mehr, wenn Du Deine Zeilen rechtzeitig umbrichst,
damit ich nicht dauernd beim Lesen um meinen Bildschirm rumhumpeln muß.
Danke !
:-D :grin: :-D

Nachtrag:
Hoppala, jetzt klappt es !
Guts Nächtle mitenand !
Zuletzt geändert von Slowly am 20. Oktober 2008 20:27, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon Andreas a.d.k.G » 20. Oktober 2008 20:27

Das mein lieber Slowly liegt nicht an den Zeilenumbrüchen sondern an dem Riesenbild das ich oben verlinkt habe. Zeilenumbrüche werden je nach Fenstergröße automatisch generiert.

Gruss
Andreas, der kahlgryndige
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Beitragvon Roll » 20. Oktober 2008 20:30

Aha! So ist das also!

Hat mich auch schon oft genervt, die slowlyähnliche Rumhumpelei; aber ich wußte nie, woran das liegt.
Merci!
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Beitragvon Slowly » 20. Oktober 2008 20:37

Andreas a.d.k.G hat geschrieben:........ automatisch generiert.

Danke.
Auch regenerieren ?
Ich bin noch auf der Suche nach einem Programm, das mich regeneriert,
da bei meinen knapp 70 doch schon so manche Zubehörteile Bedarf daran hat.
Hilfe !
:-D :grin: :-D
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Beitragvon Preuße » 2. November 2008 20:07

So, der Großschnabel aus dem Preußenlande möchte mal wieder einen danebenen Beitrag beitragen :-D :

Nachdem ich nun bei mehreren Behörden und Organisationen in D und A angefragt habe und nirgends eine verbindliche Aussage zu dem Thema bekam, befragte ich einfach mal einen Verkehrsrechtslehrer bei unserem Freund und Helfer. Und siehe da, eine qualifizierte Antwort:
Zulassung, Ausrüstung, etc. von KFZ im internationalen Verkehr waren in mehreren internationalen Abkommen geregelt, z.B. in
- Internationales Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926
- Verordnung über den internationalen Kraftfahrzeugverkehr vom 01.Januar 1935
- Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 08. November 1968.
Waren deshalb, weil es seit 29.04.1999 eine EU Richtlinie gibt, in der all diese schönen Abkommen "harmonisiert", d.h. angeglichen wurden. Diese EU-RiLi heißt 1999/37/EG und hatte durch die Mitgliedsstaaten der EU umgesetzt, d.h. in eigenes nationales Recht "transferiert" zu werden. In D geschah dieses zum 25.08.2006 durch die neue FZV (Fahrzeugzulassungverordnung, offiziell: Art.1 der Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften), welche die alte STVZO ganz bzw. in Teilen ersetzen soll.
In Österreich heißt das Dingens Kraftfahrzeuggesetz (KFG). Im Klartext: Die FZV, bzw. das KFG sind die jeweilige nationale Umsetzung der o.g. RiLi.
Und diese RiLi regelt nun nicht nur, wann warum welches Farhzeug wie auszusehen hat und wie zuzulassen ist, sondern auch, wie die Fahrzeuge im internationalen Verkehr beschaffen sein müssen.
Und nu kommts:
Die Fahrzeuge im internationalen Verkehr (also kurzfristiges Verbleiben, ohne zollrechtliche Einfuhr etc., das wäre dann dauerndes Verbleiben) haben "betriebs- und verkehrssicher " zu sein (und bestimmten Maßen und Gewichten etc. zu entsprechen) und müssen in einem EU-Mitgliedsstaat zugelassen sein. Nach dem Recht des jeweiligen Landes.
Das bedeutet, daß ein z.B. in D ordnungsgemäß zugelassenes KFZ auch nur den in D geltenden Zulassungsbestimmungen entsprechen muß, um im internationalen Verkehr von z.B. A zugelassen zu werden. Zugelassen meint hier nicht mit Papierkram und so, sondern im tatsächlichen Sinn des Wortes (Das Fahren ist zugelassen und nicht verboten). Somit braucht ein Fahrzeug, welches quer durch die EU fährt und z.B. in Spaniern zugelassen ist, weder den Vorschriften in Frankreich, Deutschland, Polen, Litauen oder Österreich zu entsprechen.
Damit begründet sich auch, daß ein in D ordnungsgemäß zugelassenes Gespann in Österreich fahren darf. Ohne Überrollbügel, ohne Sicherheitsgurt, ohne Kabine, aber mit Kind unter 12 Jahren, weil es im Zulassungsland des Gespannes (in diesem Beispiel Deutschland) keine Vorschriften diesbezüglich gibt. Andersrum dürfen auch z.B. Fahrzeuge aus Polen bei uns verkehren ohne einen (bei uns vorgeschriebenen) Verbandkasten mitzuführen, weil es das Zulassungsrecht in Polen halt nicht vorsieht. Andersrum muß ein in D zugelassenes KFZ keinen für polnische KFZ vorgeschriebenen Feuerlöscher mitführen, weil es in D nicht zulassungsrechtlich vorgeschrieben ist. Es gilt also innerhalb der EU das Recht des jeweiligen Zulassungsstaates. Also hat sich jeder an seine eigenen, dem EU- Recht angepassten, Zulassungsvorschriften zu halten.
Es ist aber zu beachten, das es sich hierbei um eine Zulassungvorschrift handelt und nicht um eine Verhaltensvorschrift. Das Verhalten des jeweiligen Verkehrsteinehmers, gleich welcher Nationalität kann jeder Staat ahnden wie ihm beliebt, z.B. böse Gespannbeschlagnahme in Italien möglich, wenn kein EC- genormter Helm getragen wird oder man besoffen ist; viel Geld hinblättern, weil zu schnell gefahren; Warnweste anziehen bei Panne (was ohne Mitführen selbiger nicht geht, also nicht das Nichtmitführen würde geahndet, sondern das Nichtanziehen.) etc.
Das einzige Problem könnte sich aber in der Gestalt eines dienstbeflissenen Ordnunghüters, gleich welchen Staates, zeigen, welcher nicht den aktuellen EU-Normen entspricht und nun heftig zu agieren beginnt. Diesem solle man dann höflich aber bestimmt auf die Rechtslage hinweisen, ggfs. unter Beziehung seines nächsthöheren Vorgesetzten usw. bis man jemanden hat, welcher sich auskennt...
Soweit zu den Ausführungen des o.g. Verkehrsrechtslehrers.
Sobald mir das Ganze schriftlich vorliegt, stell ich es mal hier rein, könnt ja einer interesant finden, weil es gilt für die gesamte EU.
Traurig war nur, daß keiner der befragten Offiziellen mir so etwas sagen konnte.
Also steht Urlaub nix mehr im Wege und ich brauch auf die österreichischen Berge doch nicht zu verzichten :smt026
Grüße.
Zuletzt geändert von Preuße am 2. November 2008 21:49, insgesamt 2-mal geändert.
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Beitragvon Sepp » 2. November 2008 20:57

Da wünsch ich Dir dann viel Spass bei einer Kontrolle, wenn Du dem österreichischen Gesetzeshüter deine Begründung darlegst. :smt005 :smt005

Aber wie Du selbst schon schrubst, der Gesetzeshüter wird Dich nicht wegen dem fehlenden Gurt oder Überrollbügel belangen, sondern nur wegen dem nicht anlegen des Selbigen oder der verbotenen Beförderung einer Person unter 12 Jahren und weiteren österreichischen Feinheiten. Österreichische Gesetzeshüter sind nähmlich nicht dümmer als Deutsche. Nach meiner Erfahrung ist eher das Gegenteil der Fall und wenn Sie glauben Jemand will Sie verarschen hört in der Regel jeder Spass auf. :smt009 Nicht nur in Österreich

Jetzt weis ich wieder warum ich im Ausland immer beliebter bin, wenn ich nicht erwähne, das ich in einem Teil Deutschland wohne.


Gruß Sepp,
der in Österreich mit drei Kinder im Beiwagen immer viel Spass, aber auch für solche Rechthabereien kein Verständnis hat.

Aber bitte hinterher nicht jammern
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Beitragvon Preuße » 2. November 2008 21:35

Nun ja, es hat niemand behauptet, daß Ordnungshüter in A oder D dumm seien. Und verarschen will sie ja auch keiner, ist ja wohl klar.
Aber rein rechtlich soll das so aussehen. Wie das nun der jeweilige Hüter des Gesetzes vor Ort sieht, bleibt abzuwarten und ist im Zweifelsfall halt auszubaden.
Nicht das mir jetzt wieder einer mit Großmäuligkeit o.ä. kommt. Das o.Geschriebene ist eine rechtstheoretische Darstellung. Nicht zuverwechseln mit Rechthaberei. Die sollts ists nämlich nicht. :P
Grüße
Zuletzt geändert von Preuße am 2. November 2008 22:04, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon Sepp » 2. November 2008 22:03

Preuße hat geschrieben:.....Nicht das mir jetzt wieder einer mit Großmäuligkeit o.ä. kommt. Das o.Geschriebene ist eine rechtstheoretische Darstellung. Nicht zuverwechseln mit Rechthaberei. Die sollts nämlich nicht sein. :P
Grüße


Du hast einen Rechtslehrer gefragt. Der hat Dir eine Auskunft gegeben die in Dein Schema passt. Also endlich eine kompetente Auskunft. Aber es bleibt nur eine Meinung eines Rechtsgelehrten, kein verbindliche Aussage. Aber auf Grund dieser Aussage fühlst Du dich im Recht die Gesetze eines anderen Landes zu ignorieren. Wo ist da der Unterschied zur Rechthaberei.

Ich vertrete noch immer die alte Weisheit. Wenn ich Gast sein will, halte ich mich an die Regeln des Gastgebers und wenn ich das nicht kann bin ich dort nicht Gast.

Wir beide haben glaube ich sehr verschiedene Lebensauffassungen.

Gruß Sepp
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Beitragvon Preuße » 2. November 2008 22:28

Mag sein, daß wir andere Lebensauffassungen haben, hat aber jetzt nix mit dem Thema zu tun und ist individuell.
Ja klar hab ich die Meineung von nem Rechtslehrer, und es kann ja meinetwegen auch nur eine oder seine Rechtsmeinung sein. :)
Warum unterstellst du mir, ich will Vorschriften eines anderen Landes ignorieren? Ist doch Blödsinn. Wenn es geltendes EU-Recht gibt, dann gilt es in allen anderen EU-Ländern auch. Selbst dann, wenn du anderer Auffassung sein solltest. Und was spricht dagegen, solch geltendes Recht im Bedarfsfalle auch anzuwenden. Da wird doch nichts ignoriert. Oder sagst du jemandem, der dsaselbe Recht in Anspruch nimmt, weil er z.B. als französischer Staatsbürger nach Spaniern fahren möchte auch, er will die Vorschriften Spaniens ignorieren.
Das mit dem Gast sein seh ich übrigens auch so. Wenn es aber überstaatliches Recht nun mal gibt, dann gilt das auch für den Gast. Und wieso sollte der Gast sich nicht mit möglichen Gesetzesausnahmen auseinandersetzen, welche für ihn evtl. positiv ausfallen könnten? Sollte das womöglich verboten sein? Oder empfindest du das auch als Rechthaberei.:smt009
Es geht hier nicht darum, igrendwelche Gesetze ignorieren zu wollen, sondern um Darstellung eines Sachverhaltes, der allen hier mal Nutzen bringen könnte. Was mach ich daran so falsch? Sagt es mir.
Schlage vor, weiteres wird über PN besprochen, soweit Interesse deinerseits beseht. Nicht, daß das hier ausartet.
Grüße.
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Beitragvon Stephan » 3. November 2008 08:52

Naja, unter Gastfreundschaft versteh ich aber was anderes. Sicher sollte man sich als Gast benehmen. Aber die Gastgeber sollten auch nicht so engsichtig sein und den Gast durch Unverständniss verjagen.

In GB muß ich ja auch nur die Scheinwerfer abkleben und nicht direkt das ganze Teil austauschen. Sicher so Sachen wie Verbandskasten und andere Kamelleteile sind ja noch einfach handhabbar, aber sonst...



Stephan, der sich nicht immer aussuchen kann, wo er zu Gast ist und sich nicht dafür entschuldigen wird das er in Deutschland am schönen Niederrhein im idyllischen Odenkirchen geboren wurde








Und für alle die mich nicht kennen und sich aufregen wollen, das Gleiche gesteh' ich jedem anderen zu
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Beitragvon Roll » 8. November 2008 20:52

Stephan hat geschrieben:In GB muß ich ja auch nur die Scheinwerfer abkleben und nicht direkt das ganze Teil austauschen.


Ich hab noch nie an den Schweinschärfern gebastelklebt in GB und niemand hat sich beschwert. Ich halte das für reine Geldmacherei der Folienverkäufer aufgrund der Gesetzeslage..
Die fiesen, blendenden Funzeln in aktuellen Fahrzeugen auch hierzulande find ich wesentlich gefährlicher.
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Beitragvon Stephan » 8. November 2008 22:59

Nö, bei den Mopetten scheinen die Toleranter. Beim PKW reichte mir Isolierband.




Stephan, der auch nicht wüsste wo er beim FengBao hin sollte mit dem Isolierband...
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Beitragvon Roll » 8. November 2008 23:23

Ähem, ich schrub von 4-6-rädrigen Fahrzeugen... .
Beim Moped hätt ich mir nichtmal die Frage gestellt.
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Beitragvon motorang » 9. November 2008 08:20

Ich kenn einige rechtsgelenkte Autos hier in A (Landy, MG Midget, Riley, ...), fallweise mit englischer Nummerntafel, da wäre mir sowas auch nicht aufgefallen ... kommt wohl auch drauf an wie asymmetrisch der Reflektor ausgelegt ist.

Gryße!
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Beitragvon Stephan » 9. November 2008 11:30

Jep, das asymmetrische Licht ist ja nicht sooo alt. Wie alt überhaupt, wann wurde das eingeführt? Die Karbidlampe meiner /5 kennt's noch nicht

Bei Gespannen (wo das kontinental zugerichtete Zugfährt ja eher am Strassenrand, bei Linksverkehr, daher hechelt) und bei Solomopetten stört der Lichtfinger den Gegenverkehr wohl weniger.

Bei Oldtimern oder 100% Überführten, wird auch der Austausch nicht so problematisch sein (Schweinwerfer oder nur die Streuscheibe).




Stephan :smt025
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Beitragvon Schrat » 15. November 2008 11:30

Lieber motorang,

was sind das denn für Gesetzte? Haben die Schreibtischhengste nichts anders zu tun?

Soll ich jetzt mir Trommelbremsen einbauen? Ich glaube ich nehme mir einen Anker mit, wenn ich in deine Heimat fahre, oder kloppe in den Asphalt einen 1000x60 mm Häring in den Boden/Strasse und und schließe mein Moped an oder ich kaufe mir eine Reifenkralle und befestige das Teil am Möpi.
Oder ich baue mir einen Handhebel mit dem ich einen Sporn nach mehrmaliger Betätigung in den Untergrund treibe, da freuen sich zwar die Ordnungshüter nicht, weil sie das ersten das Prinzip nicht verstehen oder...sie müssen sich bäuchlings auf die dreckige Strasse legen, um es zu kapieren.

Na ja, die Österreicher wollen keine Touristen mehr im Land haben und was sollen sie auch mit Piefcke- €uros? ich meine die Piefkes kann ich auch nicht leiden:grin:
Und Standlicht am Moped, wie lange soll denn die Batterie halten? ? Und das im Winter?

Gut Vorschriften sind in jedem €uropäischen Land anders ausgelegt, entweder man hält sich daran oder man umgeht sie! Wenn man erwischt wird, soll man nicht murren.
Oder das Land weiträumig umfahren!

:oops: :oops: :oops:
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Beitragvon motorang » 16. November 2008 09:06

Schrat hat geschrieben:Lieber motorang,

was sind das denn für Gesetzte? Haben die Schreibtischhengste nichts anders zu tun?


Kuckuck,
bitte unterscheiden zwischen ZULASSUNGSVORSCHRIFTEN und STRASSENVERKEHRSVORSCHRIFTEN.

Erstere gelten nur wenn Du ein Gespann in Österreich erstmalig zum Verkehr zulassen willst, also zur Erlangung eines österreichischen Nummerntaferls.
Darunter fallen all diese exotischen Dinge wie Feststellbremse, weils halt mehrspurig ist. Oder das mit dem Standlicht (hast Du wohl falsch verstanden - es geht um EIN zusätzliches 4W-Birndl im Scheinwerfer (wie bei jedem Auto), damit dort noch was leuchtet wenn die Scheinwerferbirne ausfällt beispielsweise. Mehr nicht.)

Zweitere - immer noch lästig genug - gelten für ALLE Leute, egal obs Österreicher sind oder Deutsche oder von sonstwoher.
Warnweste ist in Deutschland beispielsweise auch vorgeschrieben, ebenso für PKW ein Erste-Hilfe-Kasten, oder?
In Österreich gilt auch hier: Gespann = mehsrpurig, also wie PKW in vielen Dingen (auch Warndreieck).

Gryße!
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Beitragvon Schrat » 16. November 2008 15:10

Danke für die Belehrung,
erst jetzt habe ich den Sermon kapiert, bin eben ein etwas altertümlicher Mensch, eben ein 68iger Opa :-D der fast jede Art von Bevormundung ablehnt. Und um der eigenen Sicherheit wegen trage ich im Falle einer Panne immer eine Weste, ebenso habe ich ein Warndreieck und Flickzeug für Menschen dabei. :-D und Werkzeug für meine Jot-Jot...............

Gruß in sonnigen Süden

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Beitragvon Roll » 17. November 2008 16:47

Schrat hat geschrieben: bin eben ein etwas altertümlicher Mensch, eben ein 68iger Opa :-D der fast jede Art von Bevormundung ablehnt. Und um der eigenen Sicherheit wegen trage ich im Falle einer Panne immer eine Weste,
Schrat


Schrati, für meine Begriffe widerspricht sich Obiges.
Aber wir lernen ja alle dazu, schiet-egol, wo das herrührn tuen tut :wink: :grin:
Will sagen: Bevormundung ablehnen hilft, Einsicht auch.
Wer Warnweste trägt, überlebt im Zweifelsfall länger. Wer länger überlebt, kann länger Bevormundung ablehnen...

Grüße Roll
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Beitragvon Schrat » 17. November 2008 17:02

Lieber Roll,

das überleben ist nicht alles, denn wer früher stirb, ist länger Tod!
Aber das dahinsiechen und von anderen abhängig sein in der Pflege, das ist der Grund ein wenig auf sich aufzupassen. Ich bin gebranntes Kind und weiß wovon ich spreche.
Man gibt seine Persönlichkeit im Schwesternzimmer ab!!! Die Schwestern kümmern sich einen Dreck um dich, wenn du älter bist oder ein Pflegefall.
Gruß Schrat

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Zulassung

Beitragvon Cruso » 24. November 2008 11:00

Hi Leute,
in meiner Zulassung (Gespann GPZ550-Velorex700) steht unter Sitzplätze gesamt : 2
Bis jetzt dachte ich das dies mit der Wahlweisen Nutzung zusammen hängt.
Wenn ich den Gesetzestext richtig interpretiere ist nicht möglich eine 3 Personenzulassung zu erhalten. Auch wenn Gewichtstechnisch da noch Luft wäre.
In meine Fall sind es zwar nur 200kg, die aber angesichts der Realwerte ausreichen würden. Die Kleine wiegt 13kg Plus Kindersitz Wickelrucksack ca 35kg grob geschätzt ';-), Freundin 55kg , meine wenigkeit 70kg , plus Helme und Klamotten 6-8kg ,das sind dann 22kg für Allfälliges.

Für mich hat es deshalb Bedeutung, weil es auf Reisen immer wieder dazu pracktisch wäre die solo mal stehen zu lassen und zu Dritt zb in die Therme oder ins Museum zu fahren.

Gibt es die Möglickeit einer Ausnahmegenemigung oder Nachtrags? So im Ermessensspielreum.

Danke für die aufschlussreichen vorangegangen Erleuterungen.

GRUß

Cruso

Ps: Bin Österreicher , lebe zum Teil in Österreich und das Gespann ist hier in Österreich angemeldet. Meine Frage bezieht sich auf die österreichischen Bestimmungen.
Zuletzt geändert von Cruso am 24. November 2008 11:41, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon Stephan » 24. November 2008 11:34

Wurde hier schon mal diskutiert. Guck mal hier nach.

http://forum.dreiradler.org/viewtopic.php?t=4732






Stephan :smt025
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Beitragvon motorang » 25. November 2008 07:36

Hi,
sowieso geht das, warum auch nicht?
Hab ich sogar an der MZ :-)

Mein SR-Gespann ist auch so zugelassen.
Gleicher Beiwagen wie bei Dir (Velorex 700)
Wechselweise Nutzung
Bei Nutzung mit Beiwagen: Eigengewicht 248 kg, Höchstzulässiges Gesamtgewicht 495 kg
S1 Sitzplätze (gesamt): 3

Ich schätze eher das war bei Dir ein Versehen.
Wenn das Motorrad vor dem Umbau für 2 Personen zugelassen war und man dann ein Personenboot dranhängt, sollte sich die Zahl sinnvollerweise auf 3 erhöhen.

Da gabs wohl die Unsicherheit was man einträgt, weils ja wahlweise ist - und ohne Beiwagen sinds halt nur 2 Plätze. Das kann aber unten im Zusatztext eingetragen werden.

Die Versicherungsprämie bezieht sich in Österreich immer aufs Basisfahrzeug - haftpflichtmäßig gleich wie Solomaschine. Da hat die Versicherung auch keinen Grund restriktiv zu sein ...

Wenns Dir hilft email ich Dir eine Kopie meiner Zulassung.
Falls Du bei einem Kraftfahrclub bist, red mit dem dortigen Juristen, der kann die Gesetze eventuell besser auslegen als Du.

In den Beiwagen darf halt nur eine Person, klar, die Gnädigste muss auf den Sozius.

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Beitragvon Cruiserkurt » 25. November 2008 10:35

Oder sind womöglich die Fußrasten abgebaut? Oser Sitzbank verändert worden? Dann wird automatisch aus dem Solo ein Einsitzer.
Wir haben das hier beim TÜB selbst erlebt.
Kurt, jetzt ohne dem roten K100-Gespann-aber mit Freunden weiter unterwegs.
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