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amtliche höchstgeschwindigkeit mit beiwagen

BeitragVerfasst: 27. September 2008 15:18
von nico3
hallo dreiradler,
ich muss leider mal wieder zum tüv und nun auch die inzw. verbaute 15er hinterradfelge mit 135er smartreifen eintragen lassen.
der tüv-ing., der mir meinen eigenbaubeiwagen abgenommen hat (noch mit original hi-rad), will/muss jetzt die amtliche höchstgeschwindigkeit feststellen. das kostet natürlich ordentlich... daher meine fragen:
1. ist das wirklich notwendig (noch habe ich wahlweisen betrieb eingetragen)? und
2. hat zufällig jemand aus dem forum das schon hinter sich und könnte mir mit einem entsprechenden papier aushelfen?
ich habe eine guzzi stone (metal) von 2002
vielen dank schon mal sagt nico3

BeitragVerfasst: 30. September 2008 20:56
von Guzzi-Roger
Hallo nico 3 frag doch mal bei mopec nach,kollege von mir hat dort sein Guzzi-Griso Gespann her.Und viel Glück und nicht zu viel ärger bei den Prüfern.
http://www.mobec.de/

Gruess Roger

BeitragVerfasst: 1. Oktober 2008 05:58
von sidebikeregina
Diese Woche hat Mobec noch Urlaub.... wenn ich mich nicht verrechnet hab... :-D

LG Regina