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FZV statt StVZO - Neue Rechte durch EU?

BeitragVerfasst: 2. April 2008 03:40
von Roll
Hab grade das gefunden:

"Seit 01.03.2007 darf die Polizei keine Auspuffe mehr beschlagnahmen, die keine ABE haben oder zu laut sind. Weiterhing darf sie auch keine Krads, an denen solche Auspuffanlagen verbaut sind, mehr stillegen oder beschlagnahmen. Lediglich kann eine Ordnungswidrigkeiten Anzeige mit einem Bußgeld von bis zu 25Euro erhoben werden.

Die Regelung gilt Bundesweit und ist die:
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) Geltung ab 01.03.2007
http://www.buzer.de/gesetz/7182/index.htm oder
http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv.php"

Quelle: http://www.enduro-obertraubling.de/seiten/stvzo.html

Nicht daß ich ein Krawallbruder wäre, aber ich liebe den Sound meines (eingetragenen :-D ) Eigenbauauspuffs.

Weiß jemand mehr Neues zu Regelungen, die sich geändert haben durch EU-Recht?

Dann immer rin damit in diesen Fred :grin: !

BeitragVerfasst: 2. April 2008 09:42
von muli
hallo roll,
na das finde ich doch mal schön - auch wenn es mich ebenfalls nur am rande betrifft;
man darf aber nicht vergessen, wenn die rennleitung der meinung ist, daß es beim betrieb des fahrzeugs aufgrund der auspuffanlage zu einer verkehrsgefährdung kommen kann, dann darf sie selbstverständlich beschlagnahmen - sozusagen gefahr im verzug ...
ich sehe das jetzt keinesfalls als freibrief; nach wie vor ist vorsicht die mutter der porzellankiste :D
cu
muli

Re: FZV statt StVZO - Neue Rechte durch EU?

BeitragVerfasst: 2. April 2008 13:28
von trikeflieger
Roll hat geschrieben:Hab grade das gefunden:

"Seit 01.03.2007 darf die Polizei keine Auspuffe mehr beschlagnahmen, die keine ABE haben oder zu laut sind. Weiterhing darf sie auch keine Krads, an denen solche Auspuffanlagen verbaut sind, mehr stillegen oder beschlagnahmen. Lediglich kann eine Ordnungswidrigkeiten Anzeige mit einem Bußgeld von bis zu 25Euro erhoben werden.



Wo steht das im Gesetzestext? ich finde dort nix.
Finde nur das:
§ 5 Beschränkung und Untersagung des Betriebs von Fahrzeugen

(1) Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig nach dieser Verordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, kann die Zulassungsbehörde dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel setzen oder den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen beschränken oder untersagen.

.....


Also kann die Polizei sehr wohl das Fahrzeug stilllegen, wenn die angebauten Teile nicht eingetragen sind, bzw. keine Zulassung besitzen.

Gruß Axel

Re: FZV statt StVZO - Neue Rechte durch EU?

BeitragVerfasst: 2. April 2008 15:07
von abacus
Roll hat geschrieben:Seit 01.03.2007 darf die Polizei keine Auspuffe mehr beschlagnahmen, die keine ABE haben oder zu laut sind.


Macht ja auch irgendwie Sinn, denn wenn die den Auspuff beschlagnahmen, dann ist das Moped ja noch lauter ... :-D

Grüße
sven

BeitragVerfasst: 2. April 2008 17:19
von Roll
Ihr habts ja Recht, nach dem nächtlichen "Finden" dieses Textes war ich zu müde, im Gesetz zu kontrollieren.

Mir gings nur drum, so einen Fred zu haben, um hier Relevantes und Signifikantes diskutieren zu können.

Wer weiß, wann mal jemand was Außergewöhnliches findet, das Einzelnen oder uns allen hilft oder Erleichterungen bringt.

BeitragVerfasst: 19. April 2008 14:31
von 3rad
Servus

Is doch mal wieder klasse

die einen sagen A die andern B

und der bullizeimann sagt dann C