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Gespann und Anhänger-Grösse

BeitragVerfasst: 5. Januar 2007 12:58
von Südschwede
Moin Moin,

ich hoffe Ihr erschlagt mich nicht gleich, aber irgendwie habe ich für meine folgenden Fragen keine passenden Antworten gefunden mit 'search'.

1. Laut STVO darf ein Anhänger hinter einem Kraftrad nicht breiter als 1m sein. Wir alle haben sicher schon die Gespanne mit Klappwohnwagen gesehen. Fahren diese Leute alle illegal bzw. schei**egal? hat jemand von Euch einen Eintrag in den Fz.-Papieren, der eine grössere Breite erlaubt?

2. Wie ist das 'normale' Anhänerzuggewicht zu errechnen? Oder ist dies vom Prüfer abhängig? Nee, kann nicht sein.

3. Hat jemand von Euch einen gebremsten Anhänger hinter den 3 Rädern? Erfahrung dazu?

Es grüsst und freut sich auf viele Antworten, Olli

BeitragVerfasst: 5. Januar 2007 13:49
von Marschall
Original von Hauni ausm SR Forum
Moin TOM!
So, habe jetzt genau gesucht und auch einiges gefunden
Zulassungsrechtliche Anforderungen:
Der Anhänger unterliegt §18Abs.2 Nr.6 Buchstabe h StVZO der Zulassungspflicht, d.h. er hat ein eigenes Kennzeichen zu führen und unterliegt der Steuer und Versicherungspflicht sowie gem. § 29 StVZO der Pflicht zur Durchführung der Hauptuntersuchung

Das Fahrverhalten des Gespanns ist bzg.Lastwechselreaktion, Lenksicherheit, Anfahr und Bremsverhalten zu überprüfen. Kritisches Verhalten darf bei der zu prüfenden Anhängelast bis 80 km/h nicht auftreten.
Die Gesamtbreite des Zuges darf in Anlehnung an § 32 Abs.9 StVZO sowie Richtlinie 93/94 EWG das Mass von 2 !!! m nicht überschreiten.
Die max. zulässige Anhängelast (für Fahrzeuge gem § 30a Abs. 3 StVZO) ist nach Richtlinie 93/94 EWG auf maximal 50% des Leergewichts des Zugfahrzeugs festzulegen.
Das Zugfahrzeug ist mit einer Warnblinkanlage auszustatten, welche es ermöglicht die Fahrtrichtungsanzeiger des Anhängers anzusteuern.
Der Anhänger ist gem. § 58 StVZO mit Geschwindigkeitschlidern 60 km/h auszurüsten.
Die Höchstegeschwindigkeit für Motorräder mit Anhänger beträgt nach § 18 StVO 60 km/h!


..und er muss gebremst sein.

BeitragVerfasst: 5. Januar 2007 15:34
von sidebikeregina
Hi Olli,
frag doch mal auf der IGG-Seite nach.Es gibt einige IGG-Mitglieder,die mit Klappi`s durch die Gegend fahren.
Martin Köpper z.Bsp. ist auch hier im Forum.Vielleicht leist er deinen Fred ja...

Lieben Gruß, Regina

BeitragVerfasst: 5. Januar 2007 16:12
von Norbert
Hi Olli,
mir hat ein Prüfer mal gesagt: Solange der Anhänger ein eigenes Kennzeichen führt, kann er breiter als 1 m sein, die 1m-Regelung gilt nur bei kennzeichen des ziehenden Fz und bezieht sich damit wohl auf Solomaschinen. Der gleiche Prüfer sagte zum Thema Gewicht: ungebremst: Gewicht ziehendes Fz zzgl. 75 kg : 2 = Anhängelast; gebremst wollte er mir bis zu 500 kg eintragen.
Du kennst mein Gespann! Mit DER Bremse?!? :lol:

BeitragVerfasst: 8. Januar 2007 08:10
von muli
hallo zusammen,
will mal meinen senf dazugeben ...
das mit dem 1 m-breite gilt meines wissens für solomaschinen, also einspurige fahrzeuge; bei mehrspurigen fahrzeugen gibt's so eine regelung nicht; da müssen am hänger nach vorne nur nochmal zwei fahrzeugbegrenzungsleuchten haben, wenn der hänger 40cm auf jeder seite weiter auslädt als die fahrzeugbegrenzungsleuchten des zugfahrzeugs;
für die zulässige anhängelast sollte ZUALLERST der fahrzeughersteller/gespannbauer kontaktiert werden :!:
die regelung von norbert mag zwar gültigkeit haben, wäre mir aber zu unsicher; habe mich wegen genau dieses themas mal mit Uli Jacken (SideBike-Importeur für süddeutschland) unterhalten; der würde mir für meine MegaComete allerhöchstens 120 kg eintragen - mehr würde er nicht verantworten; mit norberts formel käme ich auf auf mehr als das doppelte ...
zu gebremsten hänger kann ich nix sagen;

auf dem SideBike-treffen im letzten jahr war ein ZEUS (jajaaaa ... :wink: ) mit wohnanhänger; das ZEUS hat meines wissens eine anhängelast von 500 kg eingetragen; das teil hat aber auch genug eigengewicht, die komplette bremsanlage eine PKW und serienmäßig ABS;
cu
muli

Anhänger und so..

BeitragVerfasst: 8. Januar 2007 23:54
von buffinord
Moin moin,

ich habe einenAnhänger hinter meinem Gespann URAL 750 .
Im Grunde ist schon alles gesagt.

Nach meiner Info ist 60km/h nicht "wünschenswert, mann kann-beim Nachweis( Prüferfahrt) Bremsverhalten mit belademem Anhänger auch 80km/h fahren.
Wird nur nicht gern gemacht ("Anweisung von oben "

Mein Anhänger ist ca 1,60 m breit, d.h. er hat ungefähr Gespannbreite,
da ich seitlich die fetten URal -Kotflügel drangebaut habe .
Mal sehen , ob ich hier die Arbeitsanweisung dazu ´reinbekomme.sonst bei Interesse pn, kommt als mail.

greets

(n schade TÜV ASrbeistanwesiung ist PDF, geht nicht durch ..

buffinord

Bild

BeitragVerfasst: 8. Januar 2007 23:57
von Falcone
Diese Anweisung würde mich auch sehr interessieren. Die Gesetzeslage ist eigentlich eindeutig. Aber es gibt ja nix, was es nicht gibt.
Mailst du sie mir?
danke!
Grüße
falcone

BeitragVerfasst: 9. Januar 2007 14:00
von Südschwede
Moin Muli,

muli hat geschrieben:das mit dem 1 m-breite gilt meines wissens für solomaschinen, also einspurige fahrzeuge; bei mehrspurigen fahrzeugen gibt's so eine regelung nicht;

... und serienmäßig ABS;


Gespanne sind Einspurfahrzeuge nach der Zulassungsverordnung. Ja, Schwachsinn, aber es ist so.
Allerdings sind es auch dreirädrige Fahrzeuge, da wäre eine Möglichkeit.

ABS? Eben, ich habe ABS beim Polarfux, und jetzt wird es doch mal Zeit, mit dem T*V direkt in Kontakt zu treten.
Ich halte Euch auf dem Laufenden.

greets, Olli

OT

BeitragVerfasst: 12. Januar 2007 10:39
von headbander
Wie sieht das denn mit der Fahrprüfung zum Eintragen aus? Ich habe ein Ural Inlandsgespann. Viele beklagen sich über die Bremsen bei den Exportmodellen... die der Inlandsmodelle sind noch schlechter. Mit dem Hinterrad bekomme ich wohl eine Vollbremsung hin (das ist auch leider schon die beste Verzögerung). Die Vorderradbremse bringt fast garnichts... Man kommt irgend wann zum stehen.
Hat man mit solchen Bremsen eine Möglichkeit den Hänger ein zu tragen. Unabhängig von den moralischen Bedenken? Ich bin ein extrem defensiver Fahrer seit ich meine Ural habe. Ich fahre nie schneller als 80 und halte immer, auch in der Stadt einen riesen Abstand, und denke, dass ich einen kleinen Hänger verantworten kann.

Gruß :supz:

BeitragVerfasst: 12. Januar 2007 15:41
von Herbert aus Hamburg
Dein Beiwagenrad muß gebremst sein , das reicht . Beim Ural-Team Oberhausen gibt es eine hochwertige Zugvorrichtung für etwa 300 EU mit
Prüfnummer .Ich glaube damit darf man 195 kg ziehen . Die läßt sich eintragen wie ein anderer Lenker .
Gryße...

BeitragVerfasst: 12. Januar 2007 23:57
von headbander
Super das hört sich nicht schlecht an.
Danke... evtl. kommt das mal in Frage.

Gruß :supz:

BeitragVerfasst: 13. Januar 2007 20:59
von cb
Hallo
Ich bin auch gerade dabei mich für einen Anhänger an meinem MZ-Gespann zu interesieren. Ich habe einen kleinen Westfalia Anhänger den ich gerne an die MZ hängen würde. Nach der oben genannten Formel käme ich auf eine ungebremste Anhängelast von 148,5 Kg was mir ausreichen würde da ich ein Anhänger Leergwicht von c.a. 60 Kg habe und ein Autodachzelt von 60-70 Kg montieren will. Für Tipps und Ideen bin ich immer dankbar.

BeitragVerfasst: 13. Januar 2007 21:33
von Hans Friedrich
cb hat geschrieben:Hallo
Ich bin auch gerade dabei mich für einen Anhänger an meinem MZ-Gespann zu interesieren. Ich habe einen kleinen Westfalia Anhänger den ich gerne an die MZ hängen würde. Nach der oben genannten Formel käme ich auf eine ungebremste Anhängelast von 148,5 Kg was mir ausreichen würde da ich ein Anhänger Leergwicht von c.a. 60 Kg habe und ein Autodachzelt von 60-70 Kg montieren will. Für Tipps und Ideen bin ich immer dankbar.


Mit Tipps und Ideen kann ich nicht dienen - da gibt es hier sicher MZ-Fachleute, die da helfen könnten. Aber eine grundsätzliche Überlegung drängt sich mir auf:

Angenommen, ein MZ-Gespann wiegt rund 220 Kg, +Hänger (150 Kg)+ein ausgewachsener Mitteleuropäer (80 Kg)+ein nicht ganz ausgewachsener Mitteleuropäer (60 Kg), ergibt 510 Kg Gesamtgewicht.

Gut eine halbe Tonne Gewicht mit den rund 20 PS einer Emme in Bewegung setzen und mit den Bremsen einer Emme im Zweifelsfall auch wieder zum Stehen bringen - ein mutiges Unterfangen.

Viel Glück

H.F.

BeitragVerfasst: 13. Januar 2007 23:09
von Stephan
Ein ausgewachsener Mitteleuropäer 80kg? Ist wohl nur 'n kleiner Italiener...

Ich würde die Rechnung mal etwas großzügiger gestalten (wenn Du im Bezug zur Emme schon so recht hast) Ich bin mit Klamotten (Tex-Jacke/Jethelm) 95kg schwer, das sind mal eben 10kg nur Kleidung.


Stephan :smt025

BeitragVerfasst: 15. Januar 2007 10:14
von muli
hallo H.F.

Gut eine halbe Tonne Gewicht mit den rund 20 PS einer Emme in Bewegung setzen und mit den Bremsen einer Emme im Zweifelsfall auch wieder zum Stehen bringen - ein mutiges Unterfangen.


GENAU deswegen sollte man, meiner meinung nach, erstmal den hersteller kontaktieren ...
cu
muli

ps: man kann auch übertreiben :D das war auf dem letzten SideBike-Treffen ...

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BeitragVerfasst: 4. März 2008 07:46
von MZ-Freund Klaus
Mit Tipps und Ideen kann ich nicht dienen - da gibt es hier sicher MZ-Fachleute, die da helfen könnten. Aber eine grundsätzliche Überlegung drängt sich mir auf:

Angenommen, ein MZ-Gespann wiegt rund 220 Kg, +Hänger (150 Kg)+ein ausgewachsener Mitteleuropäer (80 Kg)+ein nicht ganz ausgewachsener Mitteleuropäer (60 Kg), ergibt 510 Kg Gesamtgewicht.

Gut eine halbe Tonne Gewicht mit den rund 20 PS einer Emme in Bewegung setzen und mit den Bremsen einer Emme im Zweifelsfall auch wieder zum Stehen bringen - ein mutiges Unterfangen.
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Da die MZ-ETZ als Gespann ein zul. Ges.Gew. von 515 Kg. hat ist es bei deiner Rechnung für die Bremse (2xTrommel,1xScheibe) sicher kein Problem,60km/h schafft die ETZ als Gespann mit Anhänger allemal,und nicht nur in der Ebene.(aus eigener Erfahrung)

H.F.[/quote]