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Gurte

BeitragVerfasst: 23. Juli 2014 12:51
von SR Rollo
Ich habe in dem EML Beiwagen an meiner FJ 1200 Hosenträger Gurte.
Ist es richtig,das der Passagier im Beiwagen,wenn er angeschnallt ist,keinen Helm tragen braucht ?
Oder ist das nur ein Irrglaube und es muß im Beiwagen so oder so ein Helm getragen werden,egal ob nun angeschnallt,oder nicht.

Re: Gurte

BeitragVerfasst: 23. Juli 2014 14:57
von Stephan
Jep. Irrglaube. Das Angurten im Beiwagen ist, rein den Vorschriften nach, unnötig. Die Plastemütze dagegen vorgeschrieben.

Immer bedenken, noch gibt es kein Motorradgespann, sondern immer nur Motorräder mit Beiwagen. Damit passen alle entsprechenden Vorschriften eben auch auf Motorradgespanne.


Stephan

Re: Gurte

BeitragVerfasst: 24. Juli 2014 16:42
von SR Rollo
Oh,
Man gut das ich gefragt habe.
Bin ich wieder ein Stück schlauer.

Re: Gurte

BeitragVerfasst: 25. Juli 2014 12:56
von JaySon
SR Rollo hat geschrieben:Oh,
Man gut das ich gefragt habe.
Bin ich wieder ein Stück schlauer.


oder auch nicht.

Radio Eriwan:
Im Prinzip habt Ihr beide Recht.

Schutzhelm für Motorradfahrer

Die Helmpflicht hat der Gesetzgeber in § 21a Abs. 2 StVO wie folgt geregelt:

Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.

Quelle: http://www.verkehrslexikon.de/Module/Sc ... rer.php#10

z.B. Bmw C1
Bild

Das Problem wird sein, dass Du so gut wie gar kein Gespann findest, welche vorgeschriebene Sicherheitsgurte besitzt.
Lasse mich gerne eines besseren belehren.

Grüsse aus'sem BF

Re: Gurte

BeitragVerfasst: 25. Juli 2014 18:39
von Crazy Cow
Moin,

bin letzte Woche auch gefragt worden und hab geantwortet was vor etwa 5 Jahren galt.

1. Für den TÜV existieren Gurte im Beiwagen überhaupt nicht. Schlimmstenfalls müssen sie sogar ausgebaut werden, wenn der Hersteller keinen Nachweis bringen kann, dass Karosserie und Gurte füreinander geschaffen sind, gemeinsam abgenommen wurden oder was auch immer.
Ein Gurt mit KBA Nummer ist also immer in Verbindung mit einem Fahrzeug gültig.
2. Der TÜV hält dich aber nicht auf der Straße an und fragt nach deinen Papieren. Die Polizei hat es vor ein paar Jahren oft pragmatisch gehandhabt: Helm oder Gurt, obwohl es keine Rechtsgrundlage dafür gibt. Rechtlich ist in D ein Gespann ein motorisiertes Einspurfahrzeug, streng genommen muss jeder Mitfahrer einen Helm tragen.

Aber auch das ist inzwischen streitbar, bündelungsbehördenmäßig. In der EU werden inzwischen symmetrische und asymmetrische Dreiräder unterschieden. Da müsste also die EU Helmpflicht angewandt werden.
Musst mal bei der Polizeikontrolle erzählen: Man möge mal bitte die EU Vorschrift beiziehen, du hättest sie vlt. nicht verstanden...

Ich weiß übrigens auch nicht, was da zu Helmen auf dem Dreirad drin steht.
:)

Re: Gurte

BeitragVerfasst: 26. Juli 2014 06:42
von willi-jens
Der C1 ist das einzige Motorrad afaik welches eine Ausnahmegenehmigung für den Ersatz der Helmpflicht durch die 2 (!) Gurte auf dem Fahrersitz hat (auf dem Sozius gilt gilt trotzdem die Hemplicht, wenn sich da überhaupt jemand traut mitzufahren).
Diese Ausnahmegenehmigung wurde nur durch umfangreiche Crashtests erreicht und durch besondere Crashstrukturen im Rahmen des C1 zur Reduzierung der Kräfte bei einem Aufprall.

Insofern gilt mit Ausnahme des C1 für all Motorräder und damit auch im Gespann Hempflicht. Gurte sind dann höchstens Zubehör und werden vom TÜV eigentlich ignoriert, weil es keine Anforderungen gibt und keine Änderung der Helmpflicht.

Nichtsdestotrotz sind die meisten Polizisten in der Regel mit den gesetzlichen Anforderungen zu Gespannen etwas überfordert....

Re: Gurte

BeitragVerfasst: 26. Juli 2014 10:31
von Neandertaler
willi-jens hat geschrieben:Nichtsdestotrotz sind die meisten Polizisten in der Regel mit den gesetzlichen Anforderungen zu Gespannen etwas überfordert....


kann ich bestätigen - hatte eine Diskussion mit zwei von der Rennleitung, ob wohl für mein Modell eine Helmpflicht vorliegt. Ich warf dann ein, dass doch ein Rückhaltesystem eingebaut wäre und sie sollten doch einmal in ihren schlauen Büchern nachschlagen, was dort über Helmpflicht in Gespannen mit Rückhaltesystemen stände :P :P ....... Stimmt sagte der eine - da war was - dann brauch man ja keinen Helm..... :D :D :D

Wenn mein Schwenker besetzt gewesen wäre, wäre ich mit meiner Argumentation glatt durch gekommen.

Abgesehen davon, dass ich keinen Passagier ohne Helm mitnehmen würde.