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Führerscheinneuregelung ab 2013

Verfasst:
6. Dezember 2012 15:21
von Johudarm
Was ist nun richtig? Autoführerschein vor 1980 ausgestellt berechtigt zum Fahren von Motorräder mit ungegrenzter Motorgröße (cm³) und maximal 48 PS Motorleistung? Habe ich das richtig verstanden? Gilt das auch für Gespanne?
Wer weiß mehr darüber und kann es mir richtig erklären, wenn meine Annahme falsch ist.
Voraus Danke
Joachim
Re: Führerscheinneuregelung ab 2013

Verfasst:
6. Dezember 2012 17:03
von Stephan
Hm, abgesehen davon, daß da sicher auch noch der Monat dabeisteht, haste mal 'n Link wo du das gelesen hast?
Kann mir nicht vorstellen, daß das zutrifft.
Stephan
Re: Führerscheinneuregelung ab 2013

Verfasst:
6. Dezember 2012 17:47
von Herbert aus Hamburg
Ich hoffe das das eine Ente ist. Diese 125er Regelung war schon ein Griff ins Klo...
Re: Führerscheinneuregelung ab 2013

Verfasst:
6. Dezember 2012 18:14
von Johudarm
Zitat: Wer allerdings beim Motorradführerschein jünger als 24 Jahre ist, also nicht direkt ohne Leistungsbegrenzung seinen Führerschein machen kann,darf 2Jahre nur bis 48 PS fahren und muss dann eine praktische Aufstiegsprüfung machen.
Anderes Zitat sinngemäß:
"DA die neue Führerscheinregelung vorgibt, das max. die Hälfe der Originalleistung gedrosselt werden darf, können Inhaber der Klasse A2 Ihr Moped z.B. mit 95 PS auf 48 PS drosseln und dann so 2 Jahre fahren"
Quelle Motorrad Szene Dez. 2012
Neue Fahrerlaubnisklassen ab 2013:
Führerscheinklasse A2 (Das war die alte Führerscheinklasse A beschränkt)
Diese Fahrerlaubnisklasse ist ab 2013 neu und wird für Motorräder mit einer Motorleistung von maximal 35 kW / 48 PS und einem Verhältnis von Leistung/ Gewicht von maximal 0,2 kW/kg eingeführt. Das Motorrad muss mindestens 175 kg wiegen. Die Klasse A2 ersetzt die bisherige Führerscheinklasse A (beschränkt). In dieser Klasse A (beschränkt) sind bislang Fahrzeuge mit einer Leistung von maximal 25 kW / 34 PS bei einem Leistungsgewicht von 0,16 kw/ kg.
Neu: Wer zwei Jahre die Fahrerlaubnis A1 oder Fahrerlaubnis 3 (vor dem 01. April 1980) hat, kann ohne weitere Theorieprüfung in die Klasse A2 wechseln, lediglich die praktische Prüfung ist zu absolvieren.
In diesen Texten habe ich meine Verständnisfrage hinein inderprediert
Gruß
Joachim
Re: Führerscheinneuregelung ab 2013

Verfasst:
6. Dezember 2012 20:43
von Beste Bohne
Kappes.
Es geht immer noch um A1 für die Autolenker mit der Gnade der frühen Geburt.
Lustig finde ich, das nun eine Befristung auf 15 Jahre da ist. Und dann? Lappen neu machen? Zum Arzt? Oder wie?
Galt früher nur für Lkw's, jetzt für alles, kwasi.
Re: Führerscheinneuregelung ab 2013

Verfasst:
6. Dezember 2012 20:52
von Michael aus Düsseldorf
Ich sehe es so das es darum geht, dass die theoretische Prüfung unter bestimmten Umständen nicht wiederholt werden muss.
Ich glaube nicht das man sich ohne Fahrschule (bzw. deren speziell versichertes Moped) zur praktischen Prüfung anmelden kann. Das werden die sicher nicht machen, ohne vorher ein paar Stunden zu verkaufen, die sind doch nicht blöd.
Dies ist meine persönliche Interpretation ohne weiter Recherche.
Michael
Re: Führerscheinneuregelung ab 2013

Verfasst:
6. Dezember 2012 21:41
von Nattes
Ich wollte es nicht glauben und habe mich deshalb bei einem Fachmann schlau gemacht.
So wie es da steht ist es richtig.
Hat was mit der Wahrung europäischer Besitzstände zu tun. Sprich: die Vereinheitlichung der Führerscheine.
Ist schon irre.
Eine praktische Prüfung reicht dann.
Gruß Norbert
Re: Führerscheinneuregelung ab 2013

Verfasst:
7. Dezember 2012 09:00
von Ralli
Die EG-Führerscheinneuregelungen verbreiten im Vorfeld einige Unsicherheiten. Habt ihr nähere Infos zu den beiden folgenen Aussagen/Fragen?
1. Das Tempolimit 80 km/h für 125er wird ab Januar 2013 aufgehoben, betrifft aber nur diejenigen, die am dem Stichtag im Januar den Führerschein machen. Für Führerscheininhaber A1, die vorher den Lappen gemacht haben, bleibt es bei den 89 km/h
2. Motorräder/Motorradgespanne dürfen nicht mehr mit Anhänger betrieben werden.
Danke für eure Hinweise!
Gruß
Ralli
Re: Führerscheinneuregelung ab 2013

Verfasst:
7. Dezember 2012 20:54
von Moosmann
Ralli hat geschrieben:Die EG-Führerscheinneuregelungen verbreiten im Vorfeld einige Unsicherheiten. Habt ihr nähere Infos zu den beiden folgenen Aussagen/Fragen?
1. Das Tempolimit 80 km/h für 125er wird ab Januar 2013 aufgehoben, betrifft aber nur diejenigen, die am dem Stichtag im Januar den Führerschein machen. Für Führerscheininhaber A1, die vorher den Lappen gemacht haben, bleibt es bei den 89 km/h
2. Motorräder/Motorradgespanne dürfen nicht mehr mit Anhänger betrieben werden.
Danke für eure Hinweise!
Gruß
Ralli
Zu 1: Für ALLE gilt ab 19.01.2013 11kw und keine Geschwindigkeitsbeschränkung
Zu 2. Ab 19.01.2013 ausgestellte Führerescheine der Klasse A, A2, A1 gilt, es ist nicht ausdrücklich verboten, es ist jedoch da es keine eigene Klasse geben wird auf 750kg begrenzt. (EU Richtlinie 2006/126/EG)
Bei Führerscheinentzug und anschliessender Neuerteiliung gilt auch NEUES Recht !!
UND: Keine Panik, wer A1 Vorbesitz hat, muß zwar eine theoretische Prüfung ablegen, wenn er auf A (unbeschränkt) umsteigen möchte, wird aber nur 6 Sonderfahrten machen müssen. Also weiterhin ein einfacher Umstieg , der mit ca, 500 € erledigt sein sollte.