Da mich der Beitrag von Preuße am 02.11.08 doch etwas verunsichert hat, habe ich mal bei einem Kieberer nachgefragt.
Zitat Preuse vom 02.11.08:
Damit begründet sich auch, daß ein in D ordnungsgemäß zugelassenes Gespann in Österreich fahren darf. Ohne Überrollbügel, ohne Sicherheitsgurt, ohne Kabine, aber mit Kind unter 12 Jahren, weil es im Zulassungsland des Gespannes (in diesem Beispiel Deutschland) keine Vorschriften diesbezüglich gibt.
Zitat des Polizisten:
"...bestimmte Sachen sind in den nationalen Bestimmungen belassen worden, z,b ausrüstungsgegenstände das heisst ein Gespann gilt in Österreich als mehrspuriges Fahrzeug und damit ist verbandskadten, warnweste und pannendreieck pflicht auch für ausländische Kfz... "
weiteres Zitat:
...Ausrüstung und Kindersicherung hat nichts mit Zulassung zu tun und wurde nicht harmonisiert "
Daraus schließe ich, wenn die Sicherheit (Rückhaltesysteme und Überrollbügel) in den nationalen Bestimmungen verblieben sind, kein Kind unter 12 Jahren mit einem Gespann wie es in Deutschland zugelassen ist, befördert werden darf.
"...der Kutscher knallte, und wir flogen über die Straße fort, daß mir der Wind am Hute pfiff."