Hallo Lutz,butzehund hat geschrieben:Der Noch Besitzer hat der Veröffentlichung dieser Papiere zugestimmt.
Wenn das aber schon 20 Jahre her ist, dann stellt sich die Frage, ob der überhaupt noch im Amt ist.butzehund hat geschrieben:Ich werde am Montag den Mensch in Darmstadt anrufen und hören, was er so sagt.
Vorhin mit HU telefoniert, er kennt diesen Sachbearbeiter noch aus seinen Zeiten als Gespannbauer,
das kann ich hier aber nicht wiedergeben. Schaun wir mal...
f104wart hat geschrieben:Den Tipp mit dem Schwärzen der persönlichen Daten und der Nummer des Gutachtens würde ich an Deiner Stelle auch beherzigen.
Die meisten Prüfer oder Sachverständige mögen so was nämlich gar nicht in der Öffentlichkeit sehen.
Tatra603 hat geschrieben:f104wart hat geschrieben:Den Tipp mit dem Schwärzen der persönlichen Daten und der Nummer des Gutachtens würde ich an Deiner Stelle auch beherzigen.
Die meisten Prüfer oder Sachverständige mögen so was nämlich gar nicht in der Öffentlichkeit sehen.
Das mag schon sein, aber dann dürfen sie nicht im "Öffentlichen Dienst" arbeiten oder Dokumente ausstellen, die für die Öffentlichkeit wirksam sind.
Den Rest nennt ma "Mafia"
Matthieu hat geschrieben:...
Mit nem Folgekennzeichen von deinem Gespann entfällt das alles, dafür kannst du ihn aber nirgends anders anhängen.
Bei "zulassungsfrei" muss der trotzdem von der Zulassungsstelle "angemeldet" werden.
...
Nein, das hilft ihm nicht. Er muss sich an die Bündelungsbehörde wenden, die für seinen Zulassungsbezirk zuständig ist. Und wenn das Marburg ist, dann ist es Marburg und nicht Fulda.gespannreini hat geschrieben:Vielleicht hilft es dich an die Bündelungsbehörde in Fulda zu wenden.
dieter hat geschrieben:Der Anhänger benötigt nur eine entsprechende Abnahme und das passende Kennzeichen vom Motorrad/Gespann.
dieter hat geschrieben:Und der Anhänger darf nicht breiter als 1 m sein...
Frag doch mal den Uli.butzehund hat geschrieben:Höhe Kugelkopf am Ural Gespann ist noch nicht bekannt, da die Ural AHK noch nicht eingebaut ist, vielleicht weiß das jemand ?
Wer sind "sie"?Da-Fred-aus-IN hat geschrieben:...Seit neuesten wollen sie keine Gespanne die nicht serienmässig vom Werk aus geliefert werden, zulassen und eine Hängerkupplung genehmigen, nur eine Rangierhilfe.
butzehund hat geschrieben:Also hat sich alles in Wohlgefallen aufgelöst.
dieter hat geschrieben:Und der Anhänger darf nicht breiter als 1 m sein.
Und Achtung, du solltest auch die Höhe der Zugachse und die Höhe deiner Anhängerkupplung beachten. Auch das kann schon zu Problemen führen. Meine Anhängerkupplung am Motorrad sitzt schon um einiges tiefer als an meinem Auto.
Gruß
Dieter
dirkME hat geschrieben:dieter hat geschrieben:Meine AHKs, sowohl an den Solos, als auch am Gespann sind so gebaut, das ich mit wenigen Handgriffen die Höhe der Kugel verändern kann.
Stellung 1: Vorstellung zur HU; vorschriftsmässige Kugelhöhe; liegt aber über Hinterachsmitte/Achse.
Stellung 2: Zum ziehen. Kugelhöhe ca 5 cm unter Radachse.
dieter hat geschrieben:Hallo Martin,
du solltest menen Namen bei dir streichen. Hast es etwas falsch zusammen kopiert.
Gruß
Dieter
gespanntreiber0 hat geschrieben:dirkME hat geschrieben:dieter hat geschrieben:Meine AHKs, sowohl an den Solos, als auch am Gespann sind so gebaut, das ich mit wenigen Handgriffen die Höhe der Kugel verändern kann.
Stellung 1: Vorstellung zur HU; vorschriftsmässige Kugelhöhe; liegt aber über Hinterachsmitte/Achse.
Stellung 2: Zum ziehen. Kugelhöhe ca 5 cm unter Radachse.
Danke,
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