Für nicht-technische Gespannthemen, Fahrtechnik, Literatur, Gesetze, ...
7. Dezember 2011 22:07
Ich habe irgendwie den Termin zur letzten Plakettenverteilung verpasst... 12/ 2010. Naja, wie es so geht... schnell ist ein jahr 'rum. Gibt es jemanden in meinem Dunstkreis, der sich das mal vor Ort ansehen könnte und dann mit neuem Freifahrtschein bekleben könnte? Natürlich nach eingehender Untersuchung usw. Zum Tagestreff nach M. schaffe ich es nächstel Mal nämlich auch wieder mal nicht. Der Fluch der verarmten, arbeitenden Tretmühlenroboter. Es ist ein 250er MZ-Gespann....in techn. einwandfreiem Zustand.
8. Dezember 2011 06:39
Moin Moin
Dekra und Küs kannst Du gegen entsprechendes salär zu dir nach Hause bestellen.
Soweit mir bekannt.
Zuletzt geändert von
rängdäng am 9. Dezember 2011 10:14, insgesamt 1-mal geändert.
8. Dezember 2011 06:53
Darf man nicht auch hinfahren, wenn man 'nen Termin hat? Bei uns darf man mit dem abgemeldeten Fahrzeug ja auch von und zum Strassenverkehrsamt fahren. Oder man kommt nach einer langen Weltumrudung nach Hause. Dann darf man ja auch direkt zum ersten erreichbaren TÜV fahren. . .
Stephan
8. Dezember 2011 13:55
Moin,
warte bis Januar, dann fällt diese unsägliche Rückdatierung weg (die war nämlich nicht rechtmäßig).
8. Dezember 2011 14:29
Hallo dude,
solange dass Fahrzeug Versicherungsschutz hat, ist das kein Problem.
Würde dir dann auch empfehlen erst im Jan. hinzufahrn - dann kriegste auch den Stempel ab Jan.
Gruß / Bernd
15. Dezember 2011 00:09
Zum TÜV Fahren mit länger abgelaufenen TÜV?
Nur wenn es keiner merkt!!!!.
aus gegebenen Anlass habe ich heuer beim TÜV Schweinfurt, dieses Thema angesprochen.
Der TÜV-Prüfer sagte dass für die TÜV-Prüfung dies völlig unerheblich sei, solange das Mopped versichert ist.
Das die Polizei aber davon ausgeht, dass ein Fahrzeug das angemeldet ist, auch gefahren wird.
Ähnlich wie mit dem TV und der GEMA.
Der Fernseher muss nicht angeschlossen sein, es langt der Besitz und die Möglichkeit den Fernseher zu nutzen.
Der TÜV Prüfer erzählte mir dass ein Kunde, mit dem Moped auf dem Hänger zur Prüfung kam,
hinterher die Polizei die Strafe wegen des überzogenem TÜV´s kassierte.
Begründung siehe oben.
Lösung: Nummernschild abschrauben, beim Hängertransport wenn der TÜV abgelaufen ist.
Wenn es bereits passiert ist, sollte man eine glaubhafte Story für den Widerspruch drauf haben,
wie z.B Ersatzteil für das alte Moped zum TÜV war nicht zu bekommen usw. usw...
Eigentlich glaube ich solche Geschichten auch nicht so recht, vor allem wie ich hörte dass einer
von der Zulassungsstelle angezeigt wurde, weil er ein Fahrzeug mit deutlich überzogenen TÜV abmeldete.
Allerdings musste ich auch schon 30 Euro Strafe zahlen, weil ich solange wie man halt braucht einem
Arbeitskollegen zu helfen einen "Monsterfernseher" von der Palette zu entfernen, diesen 2 Stockwerke hoch zutragen,
die ganzen Verpackungsteile und die Palette zusammenzusammeln und wieder zurück zum Transporter zu tragen auf
einen Behinderten Parkplatz stand. ( also 10-15 min)
Böse böse und grundsätzlich auch OK, aber, es war nachts um 23°°, der behinderten Parkplatz war laut Schild für den
Parteiverkehr zum Rathaus, reserviert, dass seit 6 Stunden geschlossen hatte und die anderen 3 Behinderten Parkplätze
waren leer.
Ich habe nicht geprüft ob der POW der den Zettel ans Auto heftete behindert war und ob ich auf seinem Stammplatz stand,
aber es gibt auch bei der Rennstreckenleitung Leute, denen der reine Text einer Vorschrift wichtiger ist als deren Sinn.
Trau dich
Gruß Dieter
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