Für nicht-technische Gespannthemen, Fahrtechnik, Literatur, Gesetze, ...
20. Januar 2010 13:43
hier sieht es ja ganz so aus, als ob der Gespannfreund ein Zeitgenosse der 68er Bewegung ist
Gruß
Willy
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20. Januar 2010 16:55
da fehlen mir aber noch die aufgemalten Blumen auf dem Bully!
Gruß
Michael
20. Januar 2010 17:58
Ist das Bulli-Boot denn von einem Kinderkarussell geklaut worden

?
Schöne Grüße!
mani #67
20. Januar 2010 18:07
Hallo Gespann-Spezialisten,
wenn ich jetzt so drüber nachdenke fällt mir da eine Frage dazu ein:
Wenn man einen Beiwagen an einen Roller mit kleinen Nrn.-Schild (also Versichungskennzeichen) oder einem Mokick anbringt, dann braucht man doch keinen TÜV dafür. Oder doch?
Nur mal so Interesse halber. Weiß hier bestimmt jemand.
Gruß
Willy
20. Januar 2010 18:16
Hallo Willy!
Da gäb's von Däschlein was heißes

!
http://www.gespann-news.de/newsgespann/ ... index.html
Schöne Grüße!
mani #67
20. Januar 2010 18:30
@willy - wenn du ein fahrzeug veränderst (auch 50er) dann erlischt doch die betriebserlaubnis ?!
20. Januar 2010 21:08
Der Endurolenker auf meinem Mofa musste sogar eingetragen werden!
Da erübrigt sich die frage bei nem Roller wohl auch...
MFG Jens
21. Januar 2010 07:26
Ja, OK.
zugegeben, es war auch ein wenig naiv daran zu denken, das man irgendwas ohne die Vormundschaft des TÜV hier machen kann, schließlich sind wir ja in Deutschland. Hat ja auch sicher gute Gründe warum das so ist.
Wenn man sich dann aber anschaut, wie Kinder öfter auf, oder -noch schlimmer- hinter dem Fahrrad transportiert werden, kommt einem schon das kalte Grausen. Damit kann man schneller fahren als mit einem Mofa, ist aber erlaubt.
Gruß
Willy
21. Januar 2010 20:29
Nicht unbedingt. Wenn ein Schupo das sieht UND nicht für gut befindet, könnte er sicher was machen. Und wenn es nur das aushändigen dieses
Faltblattes wäre. . .
Aber wer macht das schon?!?
Stephan
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