Für nicht-technische Gespannthemen, Fahrtechnik, Literatur, Gesetze, ...
3. Januar 2016 09:44
. . . was mich da ein wenig irritiert : seit 2006 soll ein Gurt im Seitenwagen Vorschrift sein
Grüße aus MV
3. Januar 2016 09:52
Zur Info:
Diese Seite ist im Grunde eine Abschrift des Wikipedia-Eintrages zu Motorradgespannen:
hier zum VergleichIst auf der Seite aber auch als Abschrift vermerkt.Grüße
Jens
3. Januar 2016 09:58
...
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host am 15. Januar 2016 22:31, insgesamt 1-mal geändert.
3. Januar 2016 10:03
Heinzel hat geschrieben:. . . was mich da ein wenig irritiert : seit 2006 soll ein Gurt im Seitenwagen Vorschrift sein
Grüße aus MV
Ja, ist in der Vorschrift so vorgeschrieben:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:066:0007:0015:DE:PDFKapitel 11, Nummer 2.1
Gilt allerdings nur wenn der Umbau zum "Motorrad mit Beiwagen" nach EU-Typzulassung abgenommen wurde und was eine solche EU-Typzulassung ordnungsgemäß durchgeführt kostet wissen wir ja leider inzwischen z.Bsp.
aus dieser/m Diskussion/Beitrag.
Grüße
Jens
3. Januar 2016 10:05
willi-jens hat geschrieben:Zur Info:
Diese Seite ist im Grunde eine Abschrift des Wikipedia-Eintrages zu Motorradgespannen:
hier zum Vergleich
Ist ja logisch, ist ja auch nur eine andere Oberfläche zur Darstellung des Wikipediainhalts.
https://de.wikipedia.org/wiki/Wikiwand
3. Januar 2016 10:10
side-bike-rudi hat geschrieben:willi-jens hat geschrieben:Zur Info:
Diese Seite ist im Grunde eine Abschrift des Wikipedia-Eintrages zu Motorradgespannen:
hier zum Vergleich
Ist ja logisch, ist ja auch nur eine andere Oberfläche zur Darstellung des Wikipediainhalts.
https://de.wikipedia.org/wiki/Wikiwand
Deswegen steht auf der Seite ja auch der Hinweis auf die Abschrift aus Wikipedia, wie ich ja auch oben bereits vermerkt hatte
3. Januar 2016 10:46
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host am 15. Januar 2016 22:31, insgesamt 1-mal geändert.
3. Januar 2016 11:09
Ist die EU-Typzulassung denn nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften erfolgt?
3. Januar 2016 11:31
...
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host am 15. Januar 2016 22:32, insgesamt 1-mal geändert.
3. Januar 2016 12:12
Aus der obigen EU-Richtlinie:
gestützt auf die Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parla-
ments und des Rates vom 18. März 2002 über die Typgeneh-
migung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge und zur
Aufhebung der Richtlinie 92/61/EWG des Rates (
1
), insbeson-
dere auf Artikel 17
Zur Bestimmung der Zulassungsanforderungen verlasse ich mich lieber auf die EU-Richtlinien als auf Wikipedia

Hier findest Du die EU-Typzulassung zum Nachlesen:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32002L0024&from=DEbzw.
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32013R0168
3. Januar 2016 15:07
...ja und?
Bezüglich der von mir aus Wikipedia übernommenen Zuordnung von L2e bis L5e steht in der EU-Richtlinie das gleiche drin, die Richtlinie wurde in Wikipedia richtig wiedergegeben. Demnach ändert sich inhaltilich an meinem Posting von oben nichts.
3. Januar 2016 15:29
Wie Du meinst...
Letztlich bleibt es ja auch egal, da die prohobitiven Kosten für eine ordnungsgemäße EU-Typzulassung die Weiterverbreitung solcher Motorradgespanne naturgemäß sehr einschränkt. Insofern macht es auch keinen Unterschied ob danach auch noch Sicherheitsgurte für bestimmte Sitze erforderlich sind.
Und bei der Jialang prüfen die Behörden aufgrund des Ursprungslandes ja nur noch die Vollständigkeit der Unterlagen & ob die Prüfbehörde bei der die Zulassung erfolgte hier auch anerkannt wird.
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