Wichtigste Frage: Bringt es was?
daß beim steigen des beiwagenrades durch bremsen am hinterrad, das beiwagenrad wieder nach unten kommt; bei gleichzeitigem verzögern des vorderrades soll sich dieser effekt verschlechtern;
@ muli
es hat schon mal jemand über einen sechsten bremssattel am hinterrad seines mega cometen nachgedacht.
daß beim steigen des beiwagenrades durch bremsen am hinterrad, das beiwagenrad wieder nach unten kommt; bei gleichzeitigem verzögern des vorderrades soll sich dieser effekt verschlechtern;
Das ist so sicher nicht richtig - jede Verzögerung bei gleichbleibendem Radius lässt den Seitenwagen wieder runterkommen.
Labersack hat geschrieben:ich meine (ohne anspruch auf richtigkeit und allgemeingültigkeit), dass es 2 arten der verzögerung gibt: die notbremsung und die überdachte bremsung.
...
gruss labersack
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nomen est omen
Crazy Cow hat geschrieben:Nu ja,
aber wer nimmt so was ab?
Ich hätte gedacht, dass der eine Bremskreis zwei Räder mit ABS, passend zum Regler, der andere 3 ohne enthält.
trikeflieger hat geschrieben:Crazy Cow hat geschrieben:Nu ja,
aber wer nimmt so was ab?
Ich hätte gedacht, dass der eine Bremskreis zwei Räder mit ABS, passend zum Regler, der andere 3 ohne enthält.
Gegenfrage:
Wo steht das denn, wie die Bremsen am Gespann wirken? Finde niergends eine Hinweis darauf in den Papieren. Also müsste doch ein Umbau auch ohne Eintrag gehen. Oder hat der Hersteller bei sich in den Unterlagen die Vorgaben und darf nur so umbauen?
Stephan hat geschrieben:Meines Wissens gibt es sowas wie einen Katalog, welche Sachen einfach umgebaut werden dürfen. Blinker z.B., müssen lediglich dieses Wellenzeichen und irgendwas mit EU drauf haben. Bremsen gehören nicht dazu, behaupte ich mal. Klar wo kein Richter, da kein Kläger. Aber es ist sicher nicht lustig wenn das ABS auf einmal "auf macht"...
Stephan
trikeflieger hat geschrieben:Stephan hat geschrieben:Meines Wissens gibt es sowas wie einen Katalog, welche Sachen einfach umgebaut werden dürfen. Blinker z.B., müssen lediglich dieses Wellenzeichen und irgendwas mit EU drauf haben. Bremsen gehören nicht dazu, behaupte ich mal. Klar wo kein Richter, da kein Kläger. Aber es ist sicher nicht lustig wenn das ABS auf einmal "auf macht"...
Stephan
Hallo Stephan,
schon klar, aber wo steht denn, dass bei mir an der Handbremse nur die vorderen ansprechen dürfen, und bei Betätigung der Fussbremse die hintere Bremscheibe und die am Beiwagen?
verbotsbehauptungen bitte mit literaturnachweis.
trikeflieger hat geschrieben:Hallo,
jetzt nochmals die Frage: Wer kann feststellen, in welchem Zustand (in Bezug auf die Bremsverteilung) das Fahrzeug zugelassen wurde. Ist dies irgendwo niedergeschrieben oder so?
Habe nachgeschaut in den Papieren, da gibt es keinen Eintrag, aus dem hervor geht, wie die Bremsen verschaltet sind, steht eigentlich gar nichts drin. Jetzt könnte ich ja die SW-Bremse verdoppelt und die 2. Bremse auf die Handbremse mit aufschalten. Würde das jemand sagen können, dass das bei der Zulassung noch nicht so war?
Da kannst du schön hin und her, vorgeschrieben ist aber glaube ich, dass beim Mopped Fuss- und Handhebel nicht die gleichen Räder beienflussen dürfen.
Falcone hat geschrieben:
Das ist so sicher nicht richtig - jede Verzögerung bei gleichbleibendem Radius lässt den Seitenwagen wieder runterkommen.
blue-thumper hat geschrieben:verzeih mir bitte ...
blue-thumper hat geschrieben:verzeih mir bitte aber ich habe jetzt echt keine ahnung was du meinst.
Viertens: Bei wenig gestiegenem Beiwagen hilft Gaswegnehmen oder Bremsen, um das Boot wieder runter zu kriegen. Dabei kommt ein schwerer (oder beladener) Beiwagen wesentlich schneller wieder runter als beispielsweise der kleine Velorex aus Kunststoff. Immerhin wirkt ja die Fliehkraft weiterhin, nur nicht mehr so stark! Ist das Anhängsel jedoch sehr weit oben, kann Bremsen zum Überschlag führen, weil beim Abbremsen der Maschine der Beiwagen nach vorn drückt und damit tangential aus dem Kurvenradius ausbricht.
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