Moin Moin,
ich hoffe Ihr erschlagt mich nicht gleich, aber irgendwie habe ich für meine folgenden Fragen keine passenden Antworten gefunden mit 'search'.
1. Laut STVO darf ein Anhänger hinter einem Kraftrad nicht breiter als 1m sein. Wir alle haben sicher schon die Gespanne mit Klappwohnwagen gesehen. Fahren diese Leute alle illegal bzw. schei**egal? hat jemand von Euch einen Eintrag in den Fz.-Papieren, der eine grössere Breite erlaubt?
2. Wie ist das 'normale' Anhänerzuggewicht zu errechnen? Oder ist dies vom Prüfer abhängig? Nee, kann nicht sein.
3. Hat jemand von Euch einen gebremsten Anhänger hinter den 3 Rädern? Erfahrung dazu?
Es grüsst und freut sich auf viele Antworten, Olli