Ciao!
Heute hat das Gespann tapfer allen Angriffen des Amtsschimmels getrotzt.
Was der österreichische TÜV zusätzlich zu den Kollegen in Deutschland gefordert hat:
1) Eine Bestätigung des Herstellers, dass eine V10 geeignet ist, als Zugfahrzeug zu fungieren
2) Eine Verbreiterung des Spritzschutzes, der weit über die Reifenkante hinausragt
3) Eine Feststellbremse (erster Gang als Sicherung genügt nicht)
4) Auch die Betätigung der Hilfsbremse muss per Bremsleuchte angezeigt werden
5) Ein aktuelles Gewichtsgutachten (die gute könnte ja seit dem letzten Stehen auf der Waage Fett angesetzt haben)
6) Diverse Tests, welche aber vor Ort durchgeführt wurden
Am Schluss meinte der Beamte: Eigentlich dürften wir das so gar nicht machen. Denn wir können ein Motorrad mit Beiwagen nur zulassen, wenn am Zugfahrzeug nichts verändert wurde. Sie haben jedoch soviel verändert, dass hier keine Eintragung sondern eigentlich eine komplette Einzelabnahme notwendig gewesen wäre, die hätte das Fahrzeug aber nicht bestanden, wegen nun gültigen Abgas- und Geräuschnormen.
Es war also letztlich ein Gnadenakt, dass man in Österreich ein Fahrzeug mit EU-Typengenehmigung zugelassen bekommt - nachdem man die Zugmaschine auf eine bau- und typengleiche österreichische getauscht hat und diesen fachgerechten Umbau von einer Fachwerkstätte verbrieft vorweisen kann. Interessant, wozu die EU alles gut ist.
Ein nachdenklich zurückbleibender JM grüßt euch und wünscht euch schon jetzt ein gesegnetes Osterfest!
"Keiner ist schlimmer dran, als einer, der sich selbst nichts gönnt" (aus der Bibel - dem Buch Jesus Sirach 14,6)