willi-jens hat geschrieben:...
macht es überhaupt Sinn eine ABS-lose Bremse eines Beiwagens an einem mit ABS ausgestatteten Motorrad anzuschließen?
Mal abgesehen davon, daß die Zulassung erlischt (streng genommen), negiere ich doch den Zweck des ABS, gerade bei einem Schwenker, der ja in der Balance gehalten werden muß.
...
Toro-Dieter hat geschrieben:Ich hatte auch größte Bedenken wegen der Beiwagenbremse und ABS.
Desahlb hatte ich eigentlich vor mir eine TDM900 als Zugmaschine aus
Italien zu holen, das sie dort noch wahllweise angeboten wurde.
In den Vorgesprächen beim TÜV stellte sich schnell heraus daß dieser keine Bedenken mit der Ankopplung ans ABS hat. Bei mir allerdings am Hinterrad.
Die Erfahrungen sind zumindest beim meiner Kombination sehr positiv. wenn ich mit der Hinterradbremse so Bremse dass das ABS reagiert, passiert am Beiwagen folgendes:
a) Beiwagen ist leer ==> Bewagenrad blockiert ohne nennenswerte Einfluesse aufs Fahrverhalten.
b) Beiwagen ist mehr als 40 Kg beladen ==> Das Beiwagenrad stottert mit dem Hinterrad.
Ansonsten wirkt das gebremste Beiwagenrad gerade in Extremsituationen im Toro sehr positiv. Das heist Vollbremsung in Schräglage stabilisiert die Fahrsituation, ohne Bremse (einfach Schnellkupplung abziehen) führt es zu einen deutlich spürbaren Aufstellmoment.
Ich kann mir vorstellen, dass das an anderer Stelle bemängelte Mitlenkverhalten des Toro Beiwagen sich hier eher positiv auwswirkt.
-- Ist halt so eine Theorie --
Gruß
Dieter
boxermoto hat geschrieben:...
Der Anschluß der BW-Bremse war über Stahlflex und Stäubli-Kupplung an die Vorderrad-Bremse im Regelbereich des ABS angeschlossen. Somit bremste das BW-Rad wenn das V-Rad des Motos bremste, bei ABS-Eingriff wurde somit auch das BW-Rad mit geregelt. Damit kann keine Überbremsung des BW-rades passieren. Also macht es Sinn!
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boxermoto hat geschrieben:Moin!
Ja es macht Sinn. Es kommt nur darauf an wie der Anschluß erfolgt.
Warum soll die Zulassung erlöschen?
Sehr geehrter Herr Kalich,
wie telefonisch besprochen bestätigen wir Ihnen, dass Umbauten an den BMW ABS-Sytemen
werkseitig nicht freigegeben sind, bzw. abgelehnt werden, da wir die Auswirkungen auf
die Funktionsweise bzw. das Regelverhalten nicht einschätzen können.
Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Saison und stets gute Fahrt.
Viele Grüße aus München
BMW Motorrad Direct
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Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft
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boxermoto hat geschrieben:...
doch ist so, da ja das BW-Rad ebenso wie das V-Rad dann vom ABS geregelt wird. Die ABS-Regelung geht nur über den V-Rad ABS-Sensor.
Somit ist immer sichergestellt, dass das BW-Rad nur bremst wenn auch das V-Rad bremst. Dazu braucht es am BW keinen ABS-Sensor.
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Ralph hat geschrieben:...
Wenn das SW-Rad im Regelkreis mit angeschlossen ist, also parallel zum Vorder- oder Hinterrad verzögert, ergibt das, zumindest beim "normalen" Schwenker (TORO hab ich das nie probiert!) ein zusätzliches Lenkmoment, sprich jede Verzögerung des SW-Rades ein Lenkmoment nach links, beim Reduzieren der Bremskraft Entfall des Moments.
Eine zusätzliche Wirkgröße und eine zusätzliche Unruhe im Fahrverhalten, auf die ich insbesondere bei einer Notbremsung lieber verzichte.
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Ich hatte bereits weiter oben geschrieben das die Gespannhersteller mit einem klaren Konzept auf die Entwickler
zugehen müssen und notfalls mit einer eigenen Regelelektronik ihre modellspezifischen Algorithmen für das Fahrzeug hinterlegen müssen.
willi-jens hat geschrieben:http://www.gespann-news.de/newsgespann/abszwie/index.html
Roll hat geschrieben:willi-jens hat geschrieben:http://www.gespann-news.de/newsgespann/abszwie/index.html
Schon an den ersten Satz im Link glaub ich nicht. Also ab 2017 für über 125 ccm.
Will ich natürlich auch nicht.
Ich weiß schon, daß der Herr Orwell in gewissen Belangen mehrfach überholt wurde. Aber das?
Ich denk, da gibts genügend Lobby im Endurobereich, die das verhindern kann.
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