Wer weiß Bescheid: Gilt die neue Winterreifen-Pflicht auch für Gespanne mit PKW-Bereifung?
Ist ne echt gute Frage, gar nicht ans Gespann gedacht.
Wer weiß Bescheid: Gilt die neue Winterreifen-Pflicht auch für Gespanne mit PKW-Bereifung?
Blechroller hat geschrieben:Ich gehe davon aus, dass durch die normative Kraft des Faktischen (es gibt keine Standartwinterreifen für Mopeds) von einer OWIG-Zahlung abgesehen wird.
coerdt hat geschrieben:Blechroller hat geschrieben:Ich gehe davon aus, dass durch die normative Kraft des Faktischen (es gibt keine Standartwinterreifen für Mopeds) von einer OWIG-Zahlung abgesehen wird.
Der TKC-80 von Conti hat eine M&S Kennzeichnung. Ist also fast ein Winterreifen
Balthasar hat geschrieben:.................
Aber im Ernst: an Gespanne hat keiner der Legislativ-Referenten gedacht, deren Welt endet im Winter beim Käfer-Cabrio.
....................
Gruss,
Balthasar
sidebikeregina hat geschrieben:Psssssst.....
...weckt doch keine schlafenden Hunde!!!
Harri-g hat geschrieben:sidebikeregina hat geschrieben:Psssssst.....
...weckt doch keine schlafenden Hunde!!!
Man sollte sonst mal Erklären wie man das im Rhein/Main Gebiet wo man höchstens 4 bis 5 mal im Winter ein wenig Schnee hat rechtfertigen will.
Harald ( seit gut 30 Jahen Unfallfrei ohne Winterreifen durch den Winter)
Hauni hat geschrieben:Welche "Winterreifen" hast du denn??
Immler-Reifen? Oder Enduro-Reifen ? oder fährst du mit Smartreifen und hast die dazu gehörenden Winterreifen?
Harri-g hat geschrieben:Also wie ich das bisher gehört habe ist keine generelle Pflicht zum Winterreifenaufziehen geplant (Ausgenommen Strecken die besonders gekennzeichnet sind)sondern Strafgeld wenn wegen falscher Bereifung der Verkehr behindert wird.
Man sollte sonst mal Erklären wie man das im Rhein/Main Gebiet wo man höchstens 4 bis 5 mal im Winter ein wenig Schnee hat rechtfertigen will.
Und bei Glatteis ist es eh egal ob du die Haftung 100 oder "nur" zu 70% verlierst.
Harald ( seit gut 30 Jahen Unfallfrei ohne Winterreifen durch den Winter)
„Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.
trikeflieger hat geschrieben:Harri-g hat geschrieben:Also wie ich das bisher gehört habe ist keine generelle Pflicht zum Winterreifenaufziehen geplant (Ausgenommen Strecken die besonders gekennzeichnet sind)sondern Strafgeld wenn wegen falscher Bereifung der Verkehr behindert wird.
Man sollte sonst mal Erklären wie man das im Rhein/Main Gebiet wo man höchstens 4 bis 5 mal im Winter ein wenig Schnee hat rechtfertigen will.
Und bei Glatteis ist es eh egal ob du die Haftung 100 oder "nur" zu 70% verlierst.
Harald ( seit gut 30 Jahen Unfallfrei ohne Winterreifen durch den Winter)
Hallo Harald,
sei mir bitte nicht böse, aber bei solchen Aussagen werde ich zum Stier: Genau wegen Autofahrern mit solchen Sprüchen haben wir nun dieses Gesetz, welches ich mir schon lange gewünscht habe. Leider sind die Strafen viel zu niedrig, die sollten eher in der Größenordnung eines kpl. Reifensatzes liegen.
Und wenn Du auf Schnee und Eis nur 10% Bremsweg sparst, weil Du Winterreifen drauf hast, dann sind das vielleicht diese 2 Meter, die Du früher vor einem Kind oder natürlich jeder anderen Person zum stehen kommst.
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