BE für Beiwagen?

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BE für Beiwagen?

Beitragvon Stephan_S » 20. Juni 2017 15:40

Hallo Gespanntreiber,

ich war zwar schon lange nicht mehr hier (mea culpa), aber ohne Gespann ....
Die gute Nachricht ist, dass ich wieder das dritte Rad am Wagen haben möchte. Erstens wegen Hundi und zweitens, seinem Frauchen.

Jetzt zum eigentlichen Thema: Ich kann aus Polen (bitte nicht gleich losmeckern) ein restauriertes Ural-Boot bekommen, gebremst, inkl. 18" Rad, alles passend für meine Suzuki VL-1500.
Bei der Frage nach Papieren, hat mir der Kollege gesagt, dass man für den Beiwagen keine Papiere braucht, man müsse das Teil anbauen (lassen) und dann komplett zum TÜV düsen. Ist zwar logisch, aber fragt der nicht nach einer BE?

Vielen Dank vorab.

Stephan
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Re: BE für Beiwagen?

Beitragvon scheppertreiber » 20. Juni 2017 15:53

Nein. Es ist ein Anbauteil und ja beim TÜV bekannt :-D
frisierte Dnepr MT11 "Toter Oktober" * frisierte Guzzi 1000SP "donnaccia rossa" * 1000SP solo natur "milanese nera"
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Re: BE für Beiwagen?

Beitragvon Stephan_S » 20. Juni 2017 15:57

Das ging ja schnell. Super! Vielen Dank!!
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Re: BE für Beiwagen?

Beitragvon dreckbratze » 20. Juni 2017 16:00

mein sw war jahrelang einfach als "sw typ dnepr" eingetragen, da wir weder typenschild noch nummer gefunden haben. :wink:
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Re: BE für Beiwagen?

Beitragvon Stephan_S » 20. Juni 2017 16:14

ich bin begeistert. Vielen Dank!
Dann gehe ich das jetzt mal an.
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Re: BE für Beiwagen?

Beitragvon Stephan » 20. Juni 2017 18:20

Und falls dein TÜVi eine nr. Haben möchte, fragste „Wo?"

Lack ab. Nr. rein (Hochzeitstag). Sauber wieder lackieren. Nr. erkennbar. Fertig.


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Re: BE für Beiwagen?

Beitragvon Stephan_S » 20. Juni 2017 18:43

:grin: :grin: :grin:
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Re: BE für Beiwagen?

Beitragvon Roll » 20. Juni 2017 19:46

Stephan hat geschrieben:Und falls dein TÜVi eine nr. Haben möchte, fragste „Wo?"

Lack ab. Nr. rein (Hochzeitstag). Sauber wieder lackieren. Nr. erkennbar. Fertig.


Stephan

Schöne Idee, Stephan.
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Re: BE für Beiwagen?

Beitragvon Thomas Heyl » 20. Juni 2017 20:18

Hallo!

Kann ich so alles bestätigen. Eine beliebige Nummer als FIN für den Eintrag reicht. Ich weiß nicht, wie's bei Ural / Dnepr ist, aber zum Beispiel bei Steib und Duna ist am Rahmen gar nichts eingeschlagen, da gibt es nur aufgenietete Typenschilder, und die Nummer ist am Boot hinter dem Sitz eingeschlagen.

Buchstaben und Schrägstriche mag der TÜV inzwischen nicht mehr, und wenn diese orischinol vorhanden sind, wird ohne eingetragen.

Genauso geht's uns bei unserer im Bau befindlichen Langschwingengabel. Beliebige Nummern für die Eintragung einschlagen (gut einsehbar), und der Drops ist gelutscht :grin: .

Cheers, Langer
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Re: BE für Beiwagen?

Beitragvon dreckbratze » 20. Juni 2017 20:27

es geht bei der nummer ja auch darum, dass der einfache streifenpolizist erkennen kann, dass das verbaute teil dem in den papieren entspricht. bei den russen war es durchaus üblich, dass ein typenschild nur am zugfahrzeug war.

bei meinem letzten umbau haben wir schliesslich doch noch eine eingeschlagene nummer gefunden :lol:
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Re: BE für Beiwagen?

Beitragvon Stephan_S » 20. Juni 2017 20:43

Das ist alles sehr umfangreich beschrieben. Ich warte einfach bis das Boot da ist. Wo muss ich denn die Nummer suchen/finden, wenn da eine sein sollte? Wenn dann da keine ist, mach ich, wie vorgeschlagen, meinen Geburstag rein. Klar, ohne Punkte und Schrägstriche :wink:
Gibt´s eigentlich einen Dreiradler in meiner Nähe?
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Re: BE für Beiwagen?

Beitragvon dreckbratze » 20. Juni 2017 21:31

nicht am boot, am rahmen. ich würde erstmal gar nix machen und fragen :wink:
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Re: BE für Beiwagen?

Beitragvon Stephan » 20. Juni 2017 22:28

Genau. Nicht das die Nummer anschliessend an der falschen Stelle ist.

Das mit der Nummer war auch bei meinen Zubehörauspufftüten an der R75GS so. Wie schon erwähnt wurde, braucht das normale Streifenhörnchen was zum kontrollieren. m Schein steht jetzt halt die Nummer und einige Abmessungen, welche flott mal kontrolliert sind. Und wer sich nicht wie eine offene Hose benimmt, kriegt da keinen Stress, bei einer "Guten Abend. Allgemeinen Verkehrskontrolle!"


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