12. Mai 2017 15:41
Michael1234 hat geschrieben: ... muss das Fangseil / Sicherungsseil denn immer aus Metall (Seil, Kette) sein?
Würde nicht auch Ware aus dem Bergsteigerequipment gehen? ...
12. Mai 2017 20:30
12. Mai 2017 22:04
Michael1234 hat geschrieben:... Nee, ein Schiffstau sollte es nicht werden
13. Mai 2017 09:33
13. Mai 2017 10:16
13. Mai 2017 13:36
13. Mai 2017 15:56
Crazy Cow hat geschrieben:... Nu macht mal halblang. ...
13. Mai 2017 18:31
14. Mai 2017 12:17
14. Mai 2017 12:53
14. Mai 2017 14:01
14. Mai 2017 14:11
Crazy Cow hat geschrieben:...für PKW und LKW Anhänger.
Gut, wir haben Sinn und Unsinn einer Verordnung nicht zu diskutieren, wenn sie einmal erlassen ist. Aber ich möchte nicht in dem PKW sitzen, mit dem der an nem 10mm Seil gesicherte Hubsteiger oder Betonpumpe spazieren geht, wenn sich die Klaue löst.
14. Mai 2017 14:36
14. Mai 2017 14:56
14. Mai 2017 15:35
willi-jens hat geschrieben:Ich wage mal zu vermuten, daß man wesentlich lieber in dem PKW sitz bei dem sich die Anhängerkupplung öffnet und der Anhänger durch eine Seil- oder Kettensicherung hinterher schleift als in einem entgegenkommendem PKW, wenn eine solche Sicherung nicht existiert.
14. Mai 2017 15:54
14. Mai 2017 16:01
14. Mai 2017 16:49
der Gärtner hat geschrieben: ... Haltbarkeitsdatum draufschreiben? Schließlich wird Kunststoff (zumindest mancher) durch die UV-Strahlung der Sonne angegriffen.
14. Mai 2017 18:48
15. Mai 2017 11:49
Slowly hat geschrieben:der Gärtner hat geschrieben: ... Haltbarkeitsdatum draufschreiben? Schließlich wird Kunststoff (zumindest mancher) durch die UV-Strahlung der Sonne angegriffen.
Chemiefaserseile wirst Du deshalb im Hebebereich selten vorfinden. Man ist von Hanfseilen meistens direkt auf Drahtseile übergegangen.
Unabhängig davon werden solche Betriebe jährlich geprüft.
Ausserdem muss der Betreiber alle Hebe-Seile aussortieren,
wenn sie die sogenannte "Ablegereife" (Gebrauchsspuren etc) erreicht haben (gilt auch für Zurrgurte).
Schau mal bitte hier auf Seite 7:
http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/bgi876.pdf
aber der ganze Link ist interessant.
Gruss,
SL LY
15. Mai 2017 12:31
15. Mai 2017 18:38
16. Mai 2017 08:27
dirkME hat geschrieben: ... Dadurch gab es in der Vergangenheit immer wieder "Ladeunfälle"; deswegen der "neumodische" Vorschriftensalat und die Schulungspflicht, nach meiner Erinnerung ab ca 2006. ...
16. Mai 2017 09:16
norgi -iz hat geschrieben:http://www.tauwerk-discount.de/shop/Lanex-Dyneema-u-Vectran:_:20.html
1. Juni 2017 17:17
Feldi hat geschrieben:Hallo HartmutSlowly hat geschrieben:Feldi,
Gib mal bitte nach Montage Rückmeldung, evtl. mit Bild;
Gruss,
Hartmut
Mach ich gerne. Dauert aber noch, die Lieferung ist ca. am 19. Mai, kommt aus England (Portofrei!).
Servus, mach´s gut, der Feldi
1. Juni 2017 18:12
Feldi hat geschrieben: ... Hallo, Versprochen ist Versprochen.
Das Seil hat fast nichts gekostet, dem Recht ist genüge getan und ich glaube das Ganze macht schon Sinn! ...
27. Mai 2020 15:54
willi-jens hat geschrieben:ADAC aus dem Link hat geschrieben:Regelung in den Niederlanden:
Die gesetzlichen Regelungen in den Niederlanden sehen sowohl für gebremste als
auch ungebremste Anhänger spezielle Sicherungseinrichtungen vor.
Danach brauchen Anhänger bis 1.500 kg zGG eine „Sicherheitsvorkehrung“ oder
genauer „Losreißvorkehrung“, die verhindert, dass der Anhänger sich selbstständig
macht, wenn er sich vom Zugfahrzeug löst bzw. losreißt. Bei Anhängern ohne eigene
Bremse kommt hier eine sogenannte Hilfskupplung (Kabel oder Kette) in Betracht.
Diese Regelung gilt auch für ungebremste Anhänger bis 750 kg zGG.
.....
Zu beachten ist, dass die sowohl für ungebremste wie auch gebremste Anhän-
ger vorgeschriebenen Sicherungsseile (Kabel/Ketten) zusätzlich mit Hilfe einer
speziellen Öse oder Bügel an der Anhängerkupplung des Zugfahrzeugs befes-
tigt sein müssen. Es reicht nicht aus, wenn das Sicherungskabel lose über die
Anhängerkupplung gelegt wird.
Geltung der Regelungen in den Niederlanden bzw. in der Schweiz für ausländi-
sche (deutsche) Gespanne:
....
Daraus ergibt sich, dass ungebremste Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamt-
gewicht von 1.500 kg mit einem sogenannten Sicherungsseil bzw. mittels einer Ab-
reißleine mit dem Zugfahrzeug verbunden und gesichert werden müssen. Diese
„Losreißvorkehrung“ soll verhindern, dass der Anhänger sich selbstständig macht,
wenn er sich vom Zugfahrzeug löst bzw. losreißt. Diese Vorschrift gilt auch für unge-
bremste Anhänger bis 750 kg zGG.
Da somit die vom Wiener Abkommen über den Straßenverkehr aufgestellten
Mindestanforderungen in den Niederlanden und der Schweiz nicht überschrit-
ten werden, gelten die dortigen nationalen Bestimmungen auch für im Ausland
(z. B. Deutschland) zugelassene Gespanne, welche im niederländischen oder
Schweizer Hoheitsgebiet am Verkehr teilnehmen.
27. Mai 2020 19:54
27. Mai 2020 20:43
28. Mai 2020 08:23
Stephan hat geschrieben:Ich dachte ja, daß das Seil die Anhängerbremse betätigen soll, wenn's den Anhänger vom PKW trennt.
Und keine Sorge, wirklich halten wird das Seilchen im Falle des Falles eh nicht. Jedenfalls wird's ordentlich scheppern.
Stephan
28. Mai 2020 10:02
28. Mai 2020 11:27
28. Mai 2020 11:56
Crazy Cow hat geschrieben:Ihr schreibt immer von einem Seil.
Egal was die Gesetzgeber sagen, für mich ist die Monoseillösung nur für die Bremsbetätigung eines gebremsten Anhängers tauglich.
Um einen ungebremsten einigermaßen sicher an einer Katastrophe zu hindern würde ich zwei Seile und zwei Haken verwenden. Es gab da mal so Bügel, die wurden an den Zughaken geschraubt, alles aus der Mode gekommen?
28. Mai 2020 12:19
28. Mai 2020 12:38
Pe-Po hat geschrieben:Olaf,
hier werden gesetzliche Vorschriften diskutiert. Du kannst es natürlich besser machen, so lange es nicht der StVO ode StVZO widerspricht.
28. Mai 2020 12:50
28. Mai 2020 12:55
Feldi hat geschrieben:Hallo Peter und wem´s interssiert
Es gibt , wenn man keine Öse an der Anhängerkupplung hat, ein Zubehörteil, kostet ca. 6€. Geht auch bei der Abnehmbaren.
Bildquelle: Humbaur
Es grüsst nochmals der Feldi
28. Mai 2020 12:56
28. Mai 2020 13:00
Stephan hat geschrieben:Ich muß Freitag eh mit dem Golf zur Firma. Da werde ich mal zwischendurch einen Kniefall machen, um zu sehen ob da irgendwo ein Loch, vielleicht sogar mit Gewinde, ist. Auf das ich da eine Lastöse/Augenschraube, oder ähnliches reindrehen kann.
Gut, bei den abnehmbaren, wundere ich mich dann schon. Sieht zwar wenig Vertrauenerweckend aus, aber die hat bisher immer gehalten.
Stephan
28. Mai 2020 14:57
Pe-Po hat geschrieben:Feldi hat geschrieben:Hallo Peter und wem´s interssiert
Es gibt , wenn man keine Öse an der Anhängerkupplung hat, ein Zubehörteil, kostet ca. 6€. Geht auch bei der Abnehmbaren.
Bildquelle: Humbaur
Es grüsst nochmals der Feldi
Aber wenn eine abnehmbare Anhängerkupplung nicht als fester Bestandteil des Fahrzeuges gilt, und man daher die Schlaufe nicht darüber legen darf, was an einer fest monierten in D ja erlaubt ist, dann gilt auch eine an der abgnehmbaren, also nicht fest nit dem Fahrzeug verbundnene AHK montierte Öse sinngemäß als nicht fest verbunden. Alles andere wäre ein arger Schuldbürgerstreich. Wenn sich also die abnehmbare AHK aus der Halterung löst, fliegt die daran angeschraubte Öse gleich mit. Funktion = 0
28. Mai 2020 18:05
28. Mai 2020 18:13
28. Mai 2020 21:24
29. Mai 2020 13:36