Bastlwastl hat geschrieben:Gottseidank wurde das nach 5 jahren endlich klargestellt .
Sorry, ich wusste nicht, dass Beiträge einem Verfallsdatum unterliegen.
...Vielleicht kannst Du mir auch freundlicherweise noch sagen, wie alt ein Beitrag höchstens sein darf, um darauf zu antworten.
Ich war leider vor 5 Jahren noch nicht im Forum und bin heute im Zusammenhang mit der Frage in einem anderen Forum zufällig auf diesen Thread aufmerksam geworden. Es ging dabei um einen Gespannfahrer, dessen Dreirad mit normalen Motorradfelgen ausgerüstet ist, für die es keine passenden Winterreifen gibt.
Die Winterreifenpflicht
für Einspurfahrzeuge(!) ist in Deutschland seit 2017 übrigens wieder aufgehoben worden. Eine verbindliche Antwort darauf, inwieweit das auch für Gespanne gilt, habe ich nicht gefunden. Es geht dabei nicht um Sinn oder Unsinn und persönliche Meinungen, sondern um die offizielle Gesetzeslage.
Das einzige, was sicher zu sein scheint, ist, dass man im Falle eines Unfalls bei winterlichen Straßenverhältnissen als Motorrad- oder Gespannfahrer IMMER eine Teilschuld bekommt.