von Schwarzwäldler » 15. März 2015 07:37
Nuja, das sind halt die Regeln. Der Händler gibt Dir eine Gewährleistung und hat im Rahmen dieser das Recht der Nachbesserung.
Wenn Du ihm diese Möglichkeit verwehrst und das hast Du indem Du bereits selbst Hand angelegt hast, ist der aus der Nummer raus.
Da hilft Dir auch Dein rechtswissender Kumpel nix.
Schone Deine Nerven und sollten weitere Mängel auftauchen, dann krall dir die Knipse und dokumentier den ganzen Salat, möglichst noch mit einem Zeugen. Dann netten, sachlichen Brief an den Händler mit exakter Beschreibung des Mangels und Fristsetzung zur Behebung. Die Fristsetzung muss aber angemessen sein. Also nicht 2 Tage ansetzen. Als Schlusssatz dann Androhung nächster Schritte, falls Frist nicht eingehalten bzw. Mangel nicht beseitigt wird.
Auf solche Briefe mit genau der Mechanik reagieren die Jungs in der Regel recht zügig, weil die kennen den Mechanismus und wissen dass sie aus der Nummer nur recht schwer rauskommen und das mit Schreiberei und Ärger verbunden ist.
Böse Briefe werden sonst in der Regel ignoriert, da sie später in einem Streitfall vor Gericht nicht gelten, da sachlich nicht korrekt.
Grüße aus der Südheide