Bündelungsbehörde in Hessen

Alle Fragen, die den Motorradumbau zum Gespann betreffen

Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon eichy » 25. Juli 2012 20:11

Sicher hat der ein oder andere (auch ausserhalb Hessen) davon gehört:
Die sogenannte Bündelungsbehörde.
Wenn ich also beim TÜV ne §21 mach und irgendwas eintragen will, muß der TÜVer das bei der "Bündelungsbehörde" einreichen. Die entscheiden dann über das Gutachten.

Meine Frage:
Hab ich das so richtig wiedergegeben? Hat jemand Erfahrungen mit diesem Sezenario? Wie kann man sich vor Behördenwillkür schützen? Ich habe mitllerweile viel böses über diese ABM gelesen. Moppeds werden in anderen Bundesländern angemeldet für einen geplanten Gespannumbau z.B.
Ist das wirklich so schlimm? Die SuFu hier liefert wenig bis garnix dazu. Erstaunlich, nachdem was man so hört hier. Ich möchte an meinem MZ-TS Gespann eine Brembo-Scheibenbremse statt der serienmäßigen Trommelbremse eintragen und dachte, das könne ich so nebenbei bei der fälligen §29 demnächst machen.
Mich interessieren in erster Linie Erfahrungen und Tips, keine Polemik.

(Ibrischens: Hattisch eischentlisch schon gesacht des isch ausm scheene Hesseländsche bin?)

Eichy, ich wollte Dir 'ne PN schicken. Haste offensichtlich nicht freigegeben. wg. "Intern" PN mal motorang oder Flint an. Admins können das.


Stephan :smt025
Fuhrpark: BMW R1100RT, MZ-ETZ250(300), MZ ETS250, Stahmer GL1100Sidecar, Vespa GT, Royal Enfield 500Bullet, NSU Quickly, MZ TS250/1-PSW, Motobecane Mini-Moby, Freeliner, E-Scooter. Under Construction: MZ TS250/0, CZ453.
Dosen: Fiesta 1,5TDCI & VW Touran TDI DSG
Viele Grüsse:
http://www.eichy.de
Benutzeravatar
eichy
verstorben
 
Beiträge: 397
Registriert: 23. Oktober 2005 07:44
Wohnort: oberursel

Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon Hauni » 25. Juli 2012 20:22

Lass dich mal vom Admin für´s Interne freischalten...... :wink:
Benutzeravatar
Hauni
 
Beiträge: 2113
Registriert: 11. November 2005 19:40
Wohnort: MKK

Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon Andreas a.d.k.G » 25. Juli 2012 20:23

Du liest nicht im internen Bereich mit?

Edit meint, Hauni war schneller ... :-D
Benutzeravatar
Andreas a.d.k.G
 
Beiträge: 1412
Registriert: 24. Oktober 2005 20:27
Wohnort: 63791 Karlstein

Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon Andreas a.d.k.G » 25. Juli 2012 20:25

eichy hat geschrieben:Hattisch eischentlisch schon gesacht des isch ausm scheene Hesseländsche bin?)

Bin ich eigentlich auch. Doch zur Zeit ganz froh meinen Wohnsitz ganz knapp in Bayern zu haben 8)
Benutzeravatar
Andreas a.d.k.G
 
Beiträge: 1412
Registriert: 24. Oktober 2005 20:27
Wohnort: 63791 Karlstein

Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon saschohei » 25. Juli 2012 20:57

Zitat: "Wie kann man sich vor Behördenwillkür schützen?"

. . .

Willy


[Willy, mein Freund, da kann ich grad nicht drüber lachen. Gruß Stephan]

Sorry Stephan, Du hast ja recht, Schande auf mein Haupt :smt005

Allerdings werden wir mit gepflegtem Samll-Talk und wohlüberlegten Äußerungen das sich anbahnende Unheil (nicht nur in Sachen BB) wohl eher auch nicht verhindern!

Ich versuch mich zu bessern :-D

Willy
Zuletzt geändert von saschohei am 26. Juli 2012 08:12, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
saschohei
 
Beiträge: 2110
Registriert: 10. Februar 2010 19:28
Wohnort: Nähe Hamburg

Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon mikimik » 26. Juli 2012 07:53

Das geht so:

Moped zum TÜV. TÜV erstellt das Gutachten. Gutachten mußt du zur BB schicken. 39,50 € zahlen.
Sondergenehmigung kommt von der BB. Mit TÜV und BB-Schrieb zur Zulassungsstelle und anmelden.
Hat bei mir das letzte mal ca. 3 Wochen gedauert. Also nix schlimmes, nur €-Bürokratie.
Das größere Problem dürfte sein, in Hessen einen TÜV zu finden, der dir deine Bremse mal eben so genehmigt.
Die BB akzeptiert aber auch ein TÜV Gutachten aus dem "Ausland" Schließlich ist das ja alles EU, sogar Bayern soll dazu gehören. :-D
Saisonkennzeichenbekenner
mikimik
 
Beiträge: 268
Registriert: 3. September 2009 07:50
Wohnort: Bruchköbel

Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon Hauni » 26. Juli 2012 12:19

hallo Mikimik!
Bist du im interna freigeschaltet?
Da würdest du wissen das es nicht immer so einfach ist!
Benutzeravatar
Hauni
 
Beiträge: 2113
Registriert: 11. November 2005 19:40
Wohnort: MKK

Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon HU » 29. Juli 2012 13:14

mikimik hat geschrieben:Das geht so:

Moped zum TÜV. TÜV erstellt das Gutachten. Gutachten mußt du zur BB schicken. 39,50 € zahlen.
Sondergenehmigung kommt von der BB. Mit TÜV und BB-Schrieb zur Zulassungsstelle und anmelden.
Hat bei mir das letzte mal ca. 3 Wochen gedauert. Also nix schlimmes, nur €-Bürokratie.
Das größere Problem dürfte sein, in Hessen einen TÜV zu finden, der dir deine Bremse mal eben so genehmigt.
Die BB akzeptiert aber auch ein TÜV Gutachten aus dem "Ausland" Schließlich ist das ja alles EU, sogar Bayern soll dazu gehören. :-D


Es ist nicht nur Bürokratie. Wenn die BB wie z.B. bei einem Gespannumbau keine Ahnung hat, wird Rückfrage bei einer höheren Diensstelle gehalten und da wurden schon diverse Zulassungen im Regierungsbezirk Darmstadt (Südhessen) verweigert.

HU
Benutzeravatar
HU
 
Beiträge: 534
Registriert: 27. April 2008 17:47
Wohnort: Gedern

Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon MartinA » 29. Juli 2012 14:23

Hi Leute,
also es gibt ja wohl mehrer Bündelungsbehörden in Hessen (ich glaub drei),
als ein Freund sein Gespann in Frankfurt zulassen wollte (neuer Umbau), hat die BB ein Gutachten über die Gespanntauglichkeit des
Motorradrahmens haben wollen - obwohl ein Hilfsrahmen verbaut war. Er hat das Teil trotz positiven TüV - Gutachten nicht in Frankfurt zugelassen bekommen.
Jetzt ist es (glaub ich) in Hofheim auf die Verwandtschaft zugelassen, da dort eine andere BB zuständig ist,
die kein Problem damit hatte.......
Also so ganz ohne ist diese BB nicht, zumal diese aufgrund einer EU Verordung eingeführt wurde und
das heißt: Wir kriegen die alle in jedem Bundesland :-((
Das war jetzt die Kurzversion der Geschichte
Gruß MartinA-GS
Wer Rechtschriebbelfehler findet, darf sie bei ebay versteigern
Benutzeravatar
MartinA
 
Beiträge: 220
Registriert: 7. Februar 2007 20:16
Wohnort: 97080 Würzburg

Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon mikimik » 30. Juli 2012 10:02

Es liegt in der Natur der Dinge, das da wo etwas genehmigt wird, manche Sachen nicht genehmigt werden.
Sonst bräuchte man ja keine BB.
Saisonkennzeichenbekenner
mikimik
 
Beiträge: 268
Registriert: 3. September 2009 07:50
Wohnort: Bruchköbel

Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon mikimik » 30. Juli 2012 10:05

Wohin geht´s bitte nach Interna ?
Saisonkennzeichenbekenner
mikimik
 
Beiträge: 268
Registriert: 3. September 2009 07:50
Wohnort: Bruchköbel

Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon Da-Fred-aus-IN » 30. Juli 2012 10:19

Eine kleine Nachricht an den Admin und lass dich mal vom Admin für´s Interne freischalten......
Lebe Deine Träume
und träume nicht
in Deinem Leben

-------------------
Da-Fred-aus-IN

( Wer den Fred aus IN nicht kennt hat die halbe Welt verpennt.)
Benutzeravatar
Da-Fred-aus-IN
vormals Boxerfreund-Fred
 
Beiträge: 1229
Registriert: 30. Mai 2008 18:28
Wohnort: 85055 Ingolstadt am Weisswurst Äquator

Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon Janson » 30. Juli 2012 15:26

mikimik hat geschrieben:Es liegt in der Natur der Dinge, das da wo etwas genehmigt wird, manche Sachen nicht genehmigt werden.
Sonst bräuchte man ja keine BB.

Braucht man auch nicht, genauso wenig wie Kopfweh.

Mir ist auch unverständlich warum wir in Deutschland das alles so hinnehmen. Betrifft doch nicht nur uns Gespannfahrer. Sondern alle Motorradfahrer die irgendetwas umbauen. Oldtimerfreunde die Fahrzeuge zulassen oder alltagstauglicher machen wollen sind doch genauso betroffen.

Gruß Peter
Wenn es Dir auf dem Gespann langweilig wird, ist die Straße zu breit.
Benutzeravatar
Janson
 
Beiträge: 139
Registriert: 29. April 2011 11:25
Wohnort: Nördliches Schleswig-Holstein

Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon mikimik » 30. Juli 2012 16:59

Nö brauchen tut das kein Mensch.
Ich frage mich eh, wie sind wir 50 Jahre ohne BB ausgekommen.
Da hilft nur eine Petition an den D. Bundestag.
https://epetitionen.bundestag.de/ (ich hoffe, der Link verstößt nicht gegen das
Urheberrecht) :lol:
Wenn alle mitmachen, kommen schon ein paar Leute zusammen.
(Demokratie gegen Bürokratie)
Saisonkennzeichenbekenner
mikimik
 
Beiträge: 268
Registriert: 3. September 2009 07:50
Wohnort: Bruchköbel

Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon Vitus » 3. August 2012 07:48

gelöscht
Zuletzt geändert von Vitus am 22. Dezember 2013 15:58, insgesamt 1-mal geändert.
Vitus
ist nicht mehr im Forum
 
Beiträge: 320
Registriert: 18. Oktober 2006 20:03

Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon frank_flexit » 3. August 2012 11:54

Meine Versuche, einen TÜV in Hessen zu finden, der mein in Niederlanden seit Jahren zugelassenes Gespann abnimmt, waren bezahlbar nicht gerade von Erfolg gekrönt.

Die einen wollten für Probefahrten mehrere Tage eine Rennstrecke anmieten (TÜV-Kosten 5k€+) ohne Erfolgsgarantie, ein andere wollte auf der Scheibe eine E-Nummer sehen, die es nun mal nicht gibt.

Und dann bekommt man immer wieder zu hören, als erstes müsse die Genehmigung des Moppedherstellers für Beiwagenanbau vorliegen. Ha. Ha.

ciao

frank
Benutzeravatar
frank_flexit
 
Beiträge: 236
Registriert: 26. Oktober 2010 22:33

Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon Leon » 23. August 2012 19:50

Ihr macht mir ja Mut!

Ich bin gerade dabei eine TS250/1 mit Superleastic nach 12 Jahren im Schuppen wieder auf die Räder zu stellen.
Dabei will ich dieses 275-18 Riesenrad vorne gegen 350-16 mit passender Felge austauschen.
Unbedenklichkeitsbescheinigung liegt vor.

Ich hatte beim TÜV angerifen und eine Mail-Adresse eines Gutachters bekommen, dem ich mein Vorhaben geschildert habe.
Bin mal gespannt...

Da steht noch eine EML XS11 im Schuppen, wo der Seitenwagenrahmen und vor allem die Anschlüsse rott sind. Steht seit 6 oder 7 Jahren.
Dafür braucheich noch neue Bremsanker vorne, neue Bremsleitungen etc.
Wenn ich dann mal dazu komme wird dann also nicht das Schrauben sondern der TÜV zum Problem. Oh Mann.

Gruß
Leo
Nichts ist so, wie es scheint!
Benutzeravatar
Leon
 
Beiträge: 254
Registriert: 8. Mai 2007 18:19
Wohnort: Nordwestl. Münsterland

Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon HU » 24. August 2012 06:51

Da Du nicht aus Hessen bist, sollte es noch gehen. Du solltest aber nicht zu lange warten, da die Bündelungsbehörde eine EU-Verordnung ist und auch in den anderen Bundesländern eingeführt wird.
Allerdings kann die Praxis dieser Behörde in den Bundesländer unterschiedlich ausfallen, da es sogar in Hessen noch Unterschiede zwischen Nord und Süd gibt.

HU
Benutzeravatar
HU
 
Beiträge: 534
Registriert: 27. April 2008 17:47
Wohnort: Gedern

Bündelungsbehörde in Hessen - konkrete Ablehnungen

Beitragvon Ralph » 23. September 2012 21:53

Der große Aufruf für eine Zukunft der Gespanne !

Leute, da wir etwas gegen die Behördenwillkür unternehmen wollen benötigen wir Fakten, oder einfach ausgedrückt:

Die Verweigerung der Zulassung schriftlich.

Zur Erklärung: Wenn jemand in Hessen seinen Gespannumbau, oder auch andere technische Änderungen, in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen möchte, muss er/sie einen Antrag auf Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis stellen, das ist ja auch mit knapp 40.- €uro Gebühren verbunden.

Wenn die Zulassung nun seitens der Bündelungsbehörde verweigert wird, dann muss es einen Ablehnungsbescheid geben, oder verwaltungsrechtlich: Antrag -> Bescheid, genau genommen ein sogenannter "rechtsmittelfähiger Bescheid", wie beim Steuerbescheid mit Erklärung und dem Abschnitt "Widerspruch innerhalb bla bla...."

Die Zulassung ablehnen mit mündlichem "geht nicht, weil .... " oder so ist nicht richtig, das muss begründet schriftlich erfolgen.

Und von diesen Ablehnungen benötigen wir möglichst viele, denn mit "wir haben gehört, dass der Schwager eines Kollegen ..... nix genaues weiß man nicht"! können wir keine Verwaltung auf den Boden der EU-Richtlinien holen.

Also, wer so etwas hat bitte umgehend PN an mich.

Wäre nett, wenn einer der Mods diesen Beitrag oben anpinnen könnte, geht nämlich um die Zukunft der Motorradgespanne.

Danke.
Schitegal wieviel Räder dran sind, Hauptsache es macht Spaß ;-)
Benutzeravatar
Ralph
 
Beiträge: 712
Registriert: 19. Oktober 2005 12:18
Wohnort: D-75053 Kalichfornien

Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon Stephan » 23. September 2012 22:55

Ich hab es mal in ein "globales Thema" umgewandelt. Damit steht es in jeder Abteilung oben.


Stephan :smt025
"Ich stehe hinter jeder Regierung, bei der ich nicht sitzen
muss, wenn ich nicht hinter ihr stehe."

Werner Finck

https://bvdm.de
Benutzeravatar
Stephan
Administrator
 
Beiträge: 20232
Registriert: 30. Oktober 2005 10:32
Wohnort: 4050 Rheydt

Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon Slowly » 24. September 2012 07:55

Und falls noch Infobedarf besteht, lohnt es sich, mal "Bündelungsbehörde" zu ergoogeln.
Hier ein Beispiel:
http://starweb.hessen.de/cache/DRS/18/2/04382.pdf

Gruß,
SL 8) LY
Über 1000 Beiwagenmodelle: : http://passionsidecar.free.fr/panoramas ... maside.htm
Motorrad-Fachbuch: "Das moderne Motorrad 1915" http://oldslowly.magix.net/
Benutzeravatar
Slowly
 
Beiträge: 14047
Registriert: 22. Oktober 2005 18:40
Wohnort: MÖNCHENGLADBACH Rheindahlen

Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon willi-jens » 24. September 2012 19:01

Slowly hat geschrieben:Und falls noch Infobedarf besteht, lohnt es sich, mal "Bündelungsbehörde" zu ergoogeln.
Hier ein Beispiel:
http://starweb.hessen.de/cache/DRS/18/2/04382.pdf

Gruß,
SL 8) LY


Und ohne genaue Gegenbeweise wird man immer wieder solche Worthülsen als Antwort bekommen :smt009
Woher genau diese Sachbearbeiter bessere Kenntnisse als die Ingenieure beim TÜV haben sollen, würde mich wirklich mal interessieren. :twisted:
Benutzeravatar
willi-jens
 
Beiträge: 1742
Registriert: 13. November 2006 10:58
Wohnort: Nähe Schwabenmetropole

Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon eichy » 5. Oktober 2012 20:33

Frage: Brauchts für einen Gespannumbau eine §19 oder §21?
Wenn §19 dann doch ohne BB?
Fuhrpark: BMW R1100RT, MZ-ETZ250(300), MZ ETS250, Stahmer GL1100Sidecar, Vespa GT, Royal Enfield 500Bullet, NSU Quickly, MZ TS250/1-PSW, Motobecane Mini-Moby, Freeliner, E-Scooter. Under Construction: MZ TS250/0, CZ453.
Dosen: Fiesta 1,5TDCI & VW Touran TDI DSG
Viele Grüsse:
http://www.eichy.de
Benutzeravatar
eichy
verstorben
 
Beiträge: 397
Registriert: 23. Oktober 2005 07:44
Wohnort: oberursel

Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon Ralph » 5. Oktober 2012 21:04

Auch bei Eintragungen nach §19 kann die Betriebserlaubnis erlöschen (da streiten sich selbst die Fachleute drüber wann und wann nicht, bzw. mein aaS beim TÜV hat Mühe mir das so plausibel zu machen, dass er es auch selbst glauben kann :roll: * ) und dann muss nach §21 eine neue BE erteilt werden .... hier in BaWü ist das aber mit einem Stempel bei der Eintragung der Technik erledigt, ich denke in 14 anderen Bundesländern auch (oder besser noch).... nur in Hessen ist man da anderer Meinung


* Die BE erlischt, wenn sich die Fahrzeugart ändert (aus "Kraftrad ohne..." wird "Krad m. Beiwagen") wenn sich Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtern, und wenn eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist.

So, wenn jetzt durch den Beiwagen eine Gefährdung eintreten könnte, dann würde der TÜV etc. diesen doch nicht eintragen :|
Umkehrschluss: Wenn er eingetragen wird, ist keine Gefährdung entstanden, und daher auch die BE nicht erloschen.

Ob dieser Argumentation kommt bei den Fachleuten aber immer die gleiche Reaktion: :roll: :roll: :roll:
Schitegal wieviel Räder dran sind, Hauptsache es macht Spaß ;-)
Benutzeravatar
Ralph
 
Beiträge: 712
Registriert: 19. Oktober 2005 12:18
Wohnort: D-75053 Kalichfornien

Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon eichy » 22. Dezember 2012 08:45

So. Also.
Die Geschichte ist durch. Ich habe eine neue BE erhalten! Nach §19.3 nicht nach §19.1 weils für meine Bremse kein "Teilegutachten" gibt.
Nachdem der TÜV meine Bremse für gut befand, habe ich ein Gutachten erhalten (ca.40 Ois). Mit dem Schrieb bin ich auf die Zulassung und habe dort einen Antrag auf Erteilung einer neuen Betreibserlaubniss ausgefüllt. 8Tage und 53Ois später hab ich diese zusammen mit einem neuen Schein erhalten.

Ok, nur soviel: Lt. dem Mann vom Amt, kann er das so machen. Hab mal dummgefragt wegen Bündelungsbehörde...
"Nö, das machen wir hier so..."
Schönen Dank gesagt.... 8)
Fuhrpark: BMW R1100RT, MZ-ETZ250(300), MZ ETS250, Stahmer GL1100Sidecar, Vespa GT, Royal Enfield 500Bullet, NSU Quickly, MZ TS250/1-PSW, Motobecane Mini-Moby, Freeliner, E-Scooter. Under Construction: MZ TS250/0, CZ453.
Dosen: Fiesta 1,5TDCI & VW Touran TDI DSG
Viele Grüsse:
http://www.eichy.de
Benutzeravatar
eichy
verstorben
 
Beiträge: 397
Registriert: 23. Oktober 2005 07:44
Wohnort: oberursel

Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon side-bike-rudi » 23. Dezember 2012 08:16

eichy hat geschrieben:53Ois später


:wow: Wofür? Fürs zulassen?
Gruß
Rudi
Benutzeravatar
side-bike-rudi
vormals mz-rotax-rudi
 
Beiträge: 1312
Registriert: 29. Juli 2010 16:47
Wohnort: bei Dresden

Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon dreckbratze » 23. Dezember 2012 09:22

wohl eher 53 oiros, oder?
Benutzeravatar
dreckbratze
 
Beiträge: 3901
Registriert: 27. Oktober 2005 19:16

Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon side-bike-rudi » 23. Dezember 2012 19:16

Ups, optische Täuschung.
Gruß
Rudi
Benutzeravatar
side-bike-rudi
vormals mz-rotax-rudi
 
Beiträge: 1312
Registriert: 29. Juli 2010 16:47
Wohnort: bei Dresden

Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon eichy » 23. Dezember 2012 21:23

Von mir aus 53 Doppelmark...
Aber eigentlich gings hier um den Vorgang.
Fuhrpark: BMW R1100RT, MZ-ETZ250(300), MZ ETS250, Stahmer GL1100Sidecar, Vespa GT, Royal Enfield 500Bullet, NSU Quickly, MZ TS250/1-PSW, Motobecane Mini-Moby, Freeliner, E-Scooter. Under Construction: MZ TS250/0, CZ453.
Dosen: Fiesta 1,5TDCI & VW Touran TDI DSG
Viele Grüsse:
http://www.eichy.de
Benutzeravatar
eichy
verstorben
 
Beiträge: 397
Registriert: 23. Oktober 2005 07:44
Wohnort: oberursel

Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon Stefan » 24. Dezember 2012 09:01

eichy hat geschrieben:So. Also.
Die Geschichte ist durch. . . .
Nachdem der TÜV meine Bremse für gut befand, habe ich ein Gutachten erhalten (ca.40 Ois). Mit dem Schrieb bin ich auf die Zulassung und habe dort einen Antrag auf Erteilung einer neuen Betreibserlaubniss ausgefüllt. 8Tage und 53Ois später hab ich diese zusammen mit einem neuen Schein erhalten.
Ok, nur soviel: Lt. dem Mann vom Amt, kann er das so machen. Hab mal dummgefragt wegen Bündelungsbehörde...
"Nö, das machen wir hier so..."
Schönen Dank gesagt.... 8)


Siehste, hat unser Geschreibsel schon was bewirkt :-D

Herzlichen Glückwunsch.
Bei welchem TÜV warste - Landkreis - Stadt?
Wenn der TÜV sich sicher ist, dir ein Gutachten erstellen zu dürfen,
macht der das auch, warum nicht. Da reicht u.U. ein Anruf oder Fax an die TÜH.
Das SVA schickt deinen Antrag auf Zulassung und das Gutachten eh der BB.
Es brauchts dann noch mindestens 8 Tage, damit die BB das Gutachten des Gutachters gegenchecken und noch mal mit den beteiligten Fachleuten (a. TÜH) Rücksprache halten kann.
Gibt die BB ihr OK, dann macht das SVA das so.
Dabei sind Wartezeiten um die 8 Tage - bei umfangreichen Gutachten auch mal 4 Wochen - in Kauf zu nehmen. Ist halt so normal in Hessen .

Im hessischen Ausland ist das anders. Normalerweise können wir die geänderte
Zulassung Teil 1 & Teil 2 sofort bekommen. Bei Unklarheiten genügt i.d.R. max. ein Telefonat oder ein bischen Faxen mit dem Gutachter der Prüforga, das war's dann aber auch.

Auf jeden Fall, prima, dass du es geschafft hast!
Gruß Stefan
Benutzeravatar
Stefan
 
Beiträge: 1370
Registriert: 10. Februar 2009 19:57
Wohnort: Rhein-Kreis Neuss

Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon HU » 24. Dezember 2012 10:43

Das dürfte die Zulassungsstelle Bad Homburg gewesen sein? Die dürfen den Vorgang ohne die BB bearbeiten. Gibt noch einige wenige Zulassungsstellen welche in Eigenregie entscheiden dürfen. Am Beispiel FFM sieht man allerdings, daß es nicht immer positiv ist, weil dort sofort Rücksprache mit RP-Darmstadt gehalten wird und dann geht gar nichts mehr.

HU
Benutzeravatar
HU
 
Beiträge: 534
Registriert: 27. April 2008 17:47
Wohnort: Gedern

Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon Ralph » 24. Dezember 2012 12:56

Die 8 Tage Wartezeit decken sich aber gar nicht mit der Antwort des Verkehrsministers in Hessen, der sprach von "in der Regel ein Arbeitstag".

Solange das Papier geprüft wird darf man das Fahrzeug nicht nutzen, da keine BE vorliegt.... ich nenne das Bürgerschikane, dass es anders geht bewisen doch 15 andere Bundesländer.
Schitegal wieviel Räder dran sind, Hauptsache es macht Spaß ;-)
Benutzeravatar
Ralph
 
Beiträge: 712
Registriert: 19. Oktober 2005 12:18
Wohnort: D-75053 Kalichfornien

Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon eichy » 24. Dezember 2012 13:03

Ja, aber die dauer richtet sich natürlich auch nach der Bearbeitungsdauer der Zulassung.
Ja, Bad Homburg.
Ja, ohne BB.
Ja, nur noch MKK Kreis und Bad Homburg
Ja, Nicht benutzen!!!
Ja, Schikane.
Nein, ich war bestimmt nicht über 1 Jahr illegal unterwegs.
Nein, ich hab mit der Eintragerei nicht gewartet bis ich ne §29 sowieso machen muß..
Ja, der TÜV trägt gar nix ein, der erstellt nur Gutachten.
Fuhrpark: BMW R1100RT, MZ-ETZ250(300), MZ ETS250, Stahmer GL1100Sidecar, Vespa GT, Royal Enfield 500Bullet, NSU Quickly, MZ TS250/1-PSW, Motobecane Mini-Moby, Freeliner, E-Scooter. Under Construction: MZ TS250/0, CZ453.
Dosen: Fiesta 1,5TDCI & VW Touran TDI DSG
Viele Grüsse:
http://www.eichy.de
Benutzeravatar
eichy
verstorben
 
Beiträge: 397
Registriert: 23. Oktober 2005 07:44
Wohnort: oberursel

Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon Klaus » 29. Dezember 2012 20:41

Hallo Eichy > Ich möchte an meinem MZ-TS Gespann eine Brembo-Scheibenbremse statt der serienmäßigen Trommelbremse eintragen <

Warum hast Du nicht einfach die ETZ-Gabel mit Scheibenbremse eingebaut ?
Abnahme der Gabel/ Bremse wäre dann bei den Mandelern erfolgt.
Gruss Klaus
Sapere aude! Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!
Klaus
 
Beiträge: 3998
Registriert: 21. November 2005 17:13
Wohnort: Breckerfeld

Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon eichy » 29. Dezember 2012 21:08

Klaus hat geschrieben:Hallo Eichy > Ich möchte an meinem MZ-TS Gespann eine Brembo-Scheibenbremse statt der serienmäßigen Trommelbremse eintragen <

Warum hast Du nicht einfach die ETZ-Gabel mit Scheibenbremse eingebaut ?
Abnahme der Gabel/ Bremse wäre dann bei den Mandelern erfolgt.
Gruss Klaus

Hallo Klaus!
Grund1: Hatte grad keine ETZ Gabel(&Brücken) zur Hand. Nur Gleitrohre (brauchts; statt Drehmomentabstützung nun Bremssattelaufnahme).
Grund2: Schloß & abschliessbar: Bei ETZ Gabelbrücken ist das Schloß nicht nutzbar (weil keins da), ausser man schweisst am Rahmen eine Aufnahme dafür dran. Das wollt ich keinem Dampfkesselprüfer zumuten 8) . Meist wird bei solchen umbauten stattdessen "Diebstahlschutz ist mitzuführen" eingetragen. Also U-Schloss mitnehmen(Ich kenne kein Bremsscheibenschloß für Bremsscheiben ohne Löcher :oops: ). Erforderlich ist sowas ja. DIe Schlosszapfenaufnahme am TS Rahmen muß abfelext werden :cry:
Die Felge ist ja eine16er statt 18er. Es wurde 9mm aussermittig von mir eingespeicht und die Distanzringe für die Nabe beidseitig abgedreht bis alles passte. So hab ich zwischen Gleitrohr und Scheibe ca. 5mm und das Entlüftungsventil (welches bei solchen Umbauten wegen Platz Probleme macht) ist beim Brembosattel sowieso ganz woanders als beim MZ Bremssattel.
Fuhrpark: BMW R1100RT, MZ-ETZ250(300), MZ ETS250, Stahmer GL1100Sidecar, Vespa GT, Royal Enfield 500Bullet, NSU Quickly, MZ TS250/1-PSW, Motobecane Mini-Moby, Freeliner, E-Scooter. Under Construction: MZ TS250/0, CZ453.
Dosen: Fiesta 1,5TDCI & VW Touran TDI DSG
Viele Grüsse:
http://www.eichy.de
Benutzeravatar
eichy
verstorben
 
Beiträge: 397
Registriert: 23. Oktober 2005 07:44
Wohnort: oberursel

Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon Stefan » 23. Dezember 2013 13:10

Es holt uns immer wieder ein - heute, die Abschlussrechnung vom meinem Anwalt bekommen.
Zur Erinnerung:
Meinem Gespann wurde das Gutachten zur Zulassung, erstellt vom TüV Hessen, wegen angebl. formal falscher Untersuchung durch die TÜH/BB, entzogen.
Folge war die sofortige, zwangsweise Ausserbetriebssetzung durch das örtliche Strassenverkehrsamt.
Btw. meine Rechtschutzversicherung lehnte die Kostenübernahme, trotz Widerspruchs, ab.
Es folgten Klageverfahren, gerichtliche Auseinandersetzungen, Anhörungen, Gegengutachten.
Geendet hat das Ganze mit einem von den gegnerischen Parteien erzwungenen Vergleich.
Obwohl der zu erwartende Richterspruch zu meinen Gunsten ausgefallen wäre - erzwungen -
weil die Beklagten bei einem Urteil zu ihren Lasten eine Revision vor der nächsten Instanz, angestrebt hätten.
Nach einem Jahr der Ausserbetriebsetzung, wären es dann nochmal ca. 3 Jahre prozessieren.
Und Kohle, Kohle, Nerven, Nerven.
Heute am 23.12.13 habe ich den vollen Kostenüberblick.

Schlussrechnung bis zur Wiederzulassung:

Kosten insgesamt: 4053,94,- Euronen.

Viel Geld für ein Missverständnis - Übersetzt - Tut uns leid, aber wir konnten nicht anders!
Happy Xmas!
SteVe
Benutzeravatar
Stefan
 
Beiträge: 1370
Registriert: 10. Februar 2009 19:57
Wohnort: Rhein-Kreis Neuss

Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon Ralph » 23. Dezember 2013 13:58

Hi

das tut weh, und ein Vergleich kennt kaum einen Sieger.

Kann man die Kosten jetzt nicht privatrechtlich gegen den "Verursacher" geltend machen??
Schitegal wieviel Räder dran sind, Hauptsache es macht Spaß ;-)
Benutzeravatar
Ralph
 
Beiträge: 712
Registriert: 19. Oktober 2005 12:18
Wohnort: D-75053 Kalichfornien

Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon Stefan » 23. Dezember 2013 15:47

Ralph, lass man stecken - Das war ne reine Farce!
Wohlgemerkt, es ging bei der Sache nicht um sicherheitsrelevante Bedenken oder Verstöße gegen Abgasvorschriften, Umwelt o.ä.
Und dies erst im Nachhinein und nach zwei Jahren Betrieb im öffentlichen Strassenverkehr.
- Unverhofft kommt halt oft!! -

Natürlich habe ich Klage gegen das SVA, ersatzweise gegen die TÜH/BB, den damalig zuständigen Abnahme Ing. und auch gegen den Erbauer wegen Wandlung, erhoben.
(gegen den Hersteller wg. Fristenwahrung z. Wandlung beim OLG Wpt.)

Die "Ersatzweise" wurde vom Gericht als aussichtslos eingestuft, da ein Entzug des Gutachtens zur (Wieder)Zulassung, nicht zwangsweise zur Ausserbetriebsetzung führen muss.
Also der Entzug des Gutachtens wäre nur als eine Art "Empfehlung" zu werten, kwasi.
Ob ein Entzug des Gutachtens zu Konsequenzen führt, liegt im Ermessen des zuständigen SVA.

Da ich das Gespann wieder auf den Asphalt bekommen habe, waren die Klagen gegen den Abnahme Ing., dito, gegen meinen Gespannbauer hinfällig.
Die Kosten für das Privatrechtliche gingen zu meinen Lasten, wurden jedoch vom Rechtsschutz übernommen.

Die entsprechen Paragraphen liegen weit unten in meiner Ablage vergraben.
Ich würde dich bitten, diesmal darauf zu verzichten.
Hab für heute genug an Déjà-Vu.
Friede auf Erden!
Stefan
Benutzeravatar
Stefan
 
Beiträge: 1370
Registriert: 10. Februar 2009 19:57
Wohnort: Rhein-Kreis Neuss

Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon buddy » 23. Dezember 2013 17:21

Hättes du dein Gespann mal lieber von Mobec bauen lassen! :lol:

Wünsche auch allen hier frohe Weihnachten und einen guten Rutsch!
Gruß Buddy

Der froh ist ein schönes Gespann zu besitzen, von einem zertifizierten Gespannbauer.

Meine Mopedgalerie: http://www.bmwk1.pytalhost.com/reifen.html

http://www.k1-bmw.de - http://www.bmw-k1200S.de - http://www.heissereifen.de

Wer hier Fehler findet, hat die Rechtschreibreform nicht verstanden!
Benutzeravatar
buddy
 
Beiträge: 171
Registriert: 17. August 2011 16:24
Wohnort: 53359 Rheinbach (Voreifel)

Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon Ralph » 23. Dezember 2013 17:22

Es geht mir nur immer wieder das berühmte Messer in der Tasche auf, wenn ich, oder sonst jemand, gegen die Institutionen kämpfen oder klagen muss, die "eigentlich" zum Wohle des Bürgers da sind und durch diesen finanziert genau das Gegenteil tun und das Leben unnötig schwer machen :rock:

Schöne Feiertage und ein dreiradtaugliches 2014 wünsche ich allen, die es verdient haben

:-D
Schitegal wieviel Räder dran sind, Hauptsache es macht Spaß ;-)
Benutzeravatar
Ralph
 
Beiträge: 712
Registriert: 19. Oktober 2005 12:18
Wohnort: D-75053 Kalichfornien

Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon Stefan » 23. Dezember 2013 18:00

buddy hat geschrieben:Hättes du dein Gespann mal lieber von Mobec bauen lassen! :lol:
Wünsche auch allen hier frohe Weihnachten und einen guten Rutsch!

Hi Buddy, Glocken nicht gehört?!?
So sind sie, die Mobec Netzwerker.
Wie der Herr, so's Gescherr.
Ich wünsch dir auch einen guten Rutsch, aber vorher noch besinnliche Weihnachten. :-D
Stefan
der dir ohne Zweifel Recht gibt, Manni hätte die Angelegenheit persönlich mit der TÜH/BB geschaukelt und das schon im Vorfeld. Aber vlt. hat er ja :wink:
Benutzeravatar
Stefan
 
Beiträge: 1370
Registriert: 10. Februar 2009 19:57
Wohnort: Rhein-Kreis Neuss

Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon dwarm » 14. April 2014 14:02

Zuletzt geändert von dwarm am 18. Juni 2014 21:36, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo Welt!
dwarm
 
Beiträge: 1
Registriert: 14. April 2014 14:01

Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon Crazy Cow » 13. Mai 2014 11:10

Bin heude auch mal auf diesen Weg geschritten, mich begutachten und bündeln zu lassen, dabei ein paar Infos eingeholt bzw. bestätigen lassen.
Was vom Bürger erwartet wird:
Man fährt zum Beispiel zur HU mit den falschen Reifen und einem Zusatztank. Prüfer sacht: "das muss aber erst eingetragen werden, Reifen Gutachten §19, Tank §21. Macht der TÜV."
Die letzte Auskunft ist schon falsch, kürzt aber das Verfahren ab, denn die Eintragung wird von der Zualssungsstelle vorgenommen. Die schickt dich aber zum TÜV. TÜVer sagt, "die schicken uns blöderweise alles, weil sie es selber nicht besser wissen."
Gutachten für §§19 und 21 ist aber richtig, nur wer weiß das als Bürger. Wenn alles rund läuft, gibt es ein Gutachten, das man dummerweise selbst zur Bündelungsbehörde schicken muss "möglichst zeitnah, dann gibt es die wenigsten Probleme". Das Forular wird vom TÜV vorbereitet.
Bei einigen Prüfstellen in Hessen z.B. Frankfurt läuft es anders, d.h.: amtlich rechtlich genau so, nur dass der Prüfer der Bündelungesbehörde, der kein Techniker ist, in der Zulassungsstelle sitzt, das dauert, man kann es sich vorstellen, etwas länger. Zwischendrin gibt es den Hinweis, dass man natürlich mit dem Fahrzeug nicht fahren darf. Überprüft wird in der Bündelunsgbehörde, ob der Gutachter die rechtlich geltenden Kriterien aus EU, KBA und Regierungsbezirk angewendet hat, nicht ob er technisch ein Auge zu gedrückt hat. Das macht wohl der TÜV ab und zu intern.

Gebühren? werden auch gebündelt. Abgerechnet wird ein Vorgang, egal wieviel hinein gepackt wird. Zum Vergleich:
2 Reifen inkl Montage: €120,-
Druckprüfung Tank: €20,- für die Kaffeekasse des Kühlerdienstes
Hardware zus. €140,-

Gebühren für Gutachen §§19 und 21: €66,-
Gebühren für die Bündelungsbehörde €39,-
Gebühren für die Schreibstube der Zulassungsstelle: ? vermutlich €15,-
Gebühren zus. €120,-

Also mit Kleinkram vorfahren, damit die Papiere in Ordnung sind, ist schon ein teurer Spaß.
Gute Fahrt, Gruß
Olaf
wir bedauern, Ihnen keinen besseren Bescheid geben zu können.
Bild
https://deltasign.de/moto/
Benutzeravatar
Crazy Cow
verstorben
 
Beiträge: 15241
Registriert: 12. Mai 2006 17:05
Wohnort: Paläozoikum

Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon mikimik » 13. Mai 2014 11:38

Viel Spaß beim Bündeln :-D
Saisonkennzeichenbekenner
mikimik
 
Beiträge: 268
Registriert: 3. September 2009 07:50
Wohnort: Bruchköbel

Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon Crazy Cow » 17. Mai 2014 17:20

Also schnell sind sie schon mal, heute, Sa, waren die Papiere in der Post. Mittwoch früh hatte ich Gebühren überwiesen.
Gute Fahrt, Gruß
Olaf
wir bedauern, Ihnen keinen besseren Bescheid geben zu können.
Bild
https://deltasign.de/moto/
Benutzeravatar
Crazy Cow
verstorben
 
Beiträge: 15241
Registriert: 12. Mai 2006 17:05
Wohnort: Paläozoikum

Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon mikimik » 19. Mai 2014 08:49

Hat bei mir 3 Wochen gedauert. Musste aber auch ein R80 Motor in eine Dnepr.
Saisonkennzeichenbekenner
mikimik
 
Beiträge: 268
Registriert: 3. September 2009 07:50
Wohnort: Bruchköbel

Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon Janson » 19. Mai 2014 19:41

Hat bei mir 3 Wochen gedauert. Musste aber auch ein R80 Motor in eine Dnepr.

Ach inklusive Einbau! :idea: Also doch zu etwas nütze. 8)

Gruß Peter
Wenn es Dir auf dem Gespann langweilig wird, ist die Straße zu breit.
Benutzeravatar
Janson
 
Beiträge: 139
Registriert: 29. April 2011 11:25
Wohnort: Nördliches Schleswig-Holstein

Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon Crazy Cow » 19. Mai 2014 20:40

:) Ja, da gehen sie doch gern mal hilfreich zur Hand...

Schreibstube hat noch mal € 11,80 gefordert, mit neuen Papieren 1+2 inkl. ungültig stempeln des alten Briefes (Schweine die) € 26,XX.
Gute Fahrt, Gruß
Olaf
wir bedauern, Ihnen keinen besseren Bescheid geben zu können.
Bild
https://deltasign.de/moto/
Benutzeravatar
Crazy Cow
verstorben
 
Beiträge: 15241
Registriert: 12. Mai 2006 17:05
Wohnort: Paläozoikum

Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon tom_s » 25. Mai 2014 12:13

Moin,
Bündelungsbehörde kann auch schnell gehen.
- Mopped und TÜV-Gutachten vom Gespannbauer abgeholt
- Unterlagen nebst Antrag an die BB per Mail geschickt
- 2 Tage später war Betriebserlaubnis samt Rechnung im Postkasten
- Netto-Bearbeitungszeit war danach max. 1 Tag
Freundliche Grüße
Thomas
Benutzeravatar
tom_s
 
Beiträge: 107
Registriert: 6. November 2013 00:46
Wohnort: Rosbach v.d. Höhe

Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon uplaender » 22. März 2020 00:02

Hallo!
Hat sich seit 2014 eigentlich hier was verändert?
Meine Planung ist eine R850R zum Gespann mutieren zu lassen.
Derzeit sind zwei norddeutsche Gespannbauer in meinem Focus, mein Wohnsitz ist aber in Hessen...
Baue ich mir da jetzt selbst Hindernisse in den Weg?
Bin gespannt, wie die aktuelle Situation ist.
Viele Grüße
Thomas
uplaender
 
Beiträge: 14
Registriert: 5. März 2020 11:22
Wohnort: Willingen-Usseln

Nächste

Zurück zu Umbau zum Gespann

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: MARKO und 15 Gäste