Erster ARMEC-Schwenker an BMW R1200GS

Alles über, na ja, Schwenker eben ...

Erster ARMEC-Schwenker an BMW R1200GS

Beitragvon boxermoto » 30. Juni 2010 21:57

Herzlichen Gruss von der Ostsee

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Glückwunsch

Beitragvon Toro-Dieter » 1. Juli 2010 16:43

Schönes Gespann,

da ich letzt was vom Umbau des Sidewinders von Trommel auf
Scheibenbremse gelesen habe interessiert es mich wie dieses
Modell ausgeführt ist.
Ist der Beiwagen gebremst?
Wenn Ja wie?

Gruß

Dieter
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Beitragvon boxermoto » 1. Juli 2010 18:21

Hallo Dieter,

der BW ist bei dieser Kombination ohne Bremse. Ob gut oder nicht, da gehen die Meinungen ja auseinander. Mir wäre schon eine BW-Bremse lieber, da ich es ja bisher so gewohnt war. Obwohl die Bremse der R1200GS sehr gute Verzögerungswerte hat und allemal die geforderten 2,5m/sec. schafft, finde ich ein Schwenkergespann mit gebremstem BW-Rad bei einer Vollbremsung irgendwie angenehmer. Die Bremsanlage der R1200GS mit ABS u. Servo erlaubt keinen Eingriff mehr ins System, da im Regelkreis eine Druck- u. Volumenmessung erfolgt. Mal abwarten ob ich mich mit der Zeit daran gewöhne.
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Beitragvon willi-jens » 1. Juli 2010 22:56

Hallo,

macht es überhaupt Sinn eine ABS-lose Bremse eines Beiwagens an einem mit ABS ausgestatteten Motorrad anzuschließen?
Mal abgesehen davon, daß die Zulassung erlischt (streng genommen), negiere ich doch den Zweck des ABS, gerade bei einem Schwenker, der ja in der Balance gehalten werden muß.

Grüße

Jens

Nachdem ich schon 2mal wegen unaufmerksamer Autofahrer unfreiwillig das ABS testen durfte, möchte ich es nicht mehr missen. Ist doch schön, wenn das Hinterrad wieder Bodenkontakt bekommt bevor man das Gespann weiter in Richtung BW dreht. bzw. man einschlägt.
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Beitragvon boxermoto » 2. Juli 2010 09:25

willi-jens hat geschrieben:...
macht es überhaupt Sinn eine ABS-lose Bremse eines Beiwagens an einem mit ABS ausgestatteten Motorrad anzuschließen?
Mal abgesehen davon, daß die Zulassung erlischt (streng genommen), negiere ich doch den Zweck des ABS, gerade bei einem Schwenker, der ja in der Balance gehalten werden muß.
...


Moin!

Ja es macht Sinn. Es kommt nur darauf an wie der Anschluß erfolgt.
Warum soll die Zulassung erlöschen?

Also. Bei meinem vorherigen ARMEC-Gespann mit R1150GS, war am BW eine Trommelbremse. Der Anschluß der BW-Bremse war über Stahlflex und Stäubli-Kupplung an die Vorderrad-Bremse im Regelbereich des ABS angeschlossen. Somit bremste das BW-Rad wenn das V-Rad des Motos bremste, bei ABS-Eingriff wurde somit auch das BW-Rad mit geregelt. Damit kann keine Überbremsung des BW-rades passieren. Also macht es Sinn!
Dies und alle anderen Details sind im TÜV-MusterGutachten (8 Seiten) des ARMEC-Sidewinder aufgeführt und Bestandteil der Abnahme gem § 21. Darüber hinaus hat die Fa. ARMEC eine Freigabe für diese Umbauten von BMW.
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ABS IM SCHWENKER

Beitragvon Toro-Dieter » 2. Juli 2010 11:45

Ich hatte auch größte Bedenken wegen der Beiwagenbremse und ABS.

Desahlb hatte ich eigentlich vor mir eine TDM900 als Zugmaschine aus
Italien zu holen, das sie dort noch wahllweise angeboten wurde.

In den Vorgesprächen beim TÜV stellte sich schnell heraus daß dieser keine Bedenken mit der Ankopplung ans ABS hat. Bei mir allerdings am Hinterrad.

Die Erfahrungen sind zumindest beim meiner Kombination sehr positiv. wenn ich mit der Hinterradbremse so Bremse dass das ABS reagiert, passiert am Beiwagen folgendes:

a) Beiwagen ist leer ==> Bewagenrad blockiert ohne nennenswerte Einfluesse aufs Fahrverhalten.

b) Beiwagen ist mehr als 40 Kg beladen ==> Das Beiwagenrad stottert mit dem Hinterrad.

Ansonsten wirkt das gebremste Beiwagenrad gerade in Extremsituationen im Toro sehr positiv. Das heist Vollbremsung in Schräglage stabilisiert die Fahrsituation, ohne Bremse (einfach Schnellkupplung abziehen) führt es zu einen deutlich spürbaren Aufstellmoment.

Ich kann mir vorstellen, dass das an anderer Stelle bemängelte Mitlenkverhalten des Toro Beiwagen sich hier eher positiv auwswirkt.
-- Ist halt so eine Theorie --

Gruß

Dieter
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Re: ABS IM SCHWENKER

Beitragvon willi-jens » 2. Juli 2010 19:30

Toro-Dieter hat geschrieben:Ich hatte auch größte Bedenken wegen der Beiwagenbremse und ABS.

Desahlb hatte ich eigentlich vor mir eine TDM900 als Zugmaschine aus
Italien zu holen, das sie dort noch wahllweise angeboten wurde.

In den Vorgesprächen beim TÜV stellte sich schnell heraus daß dieser keine Bedenken mit der Ankopplung ans ABS hat. Bei mir allerdings am Hinterrad.

Die Erfahrungen sind zumindest beim meiner Kombination sehr positiv. wenn ich mit der Hinterradbremse so Bremse dass das ABS reagiert, passiert am Beiwagen folgendes:

a) Beiwagen ist leer ==> Bewagenrad blockiert ohne nennenswerte Einfluesse aufs Fahrverhalten.

b) Beiwagen ist mehr als 40 Kg beladen ==> Das Beiwagenrad stottert mit dem Hinterrad.

Ansonsten wirkt das gebremste Beiwagenrad gerade in Extremsituationen im Toro sehr positiv. Das heist Vollbremsung in Schräglage stabilisiert die Fahrsituation, ohne Bremse (einfach Schnellkupplung abziehen) führt es zu einen deutlich spürbaren Aufstellmoment.

Ich kann mir vorstellen, dass das an anderer Stelle bemängelte Mitlenkverhalten des Toro Beiwagen sich hier eher positiv auwswirkt.
-- Ist halt so eine Theorie --

Gruß

Dieter


Hallo Dieter,

mag sein, daß der Toro da anders reagiert. Vermutlich aufgrund des schwenkenden Beiwagens.
Wenn man es denn rechtlich hinbekommt (z.Bsp. Stichwort Produkthaftung) die Fragen bezüglich des Anschlusses an den ABS geregelten Kreis zu klären, mag der Anschluß an den hinteren Bremskreis Sinn machen.
Die übertragbare Bremsleistung ist ja aufgrund der ziemlich geringen Radlast am Beiwagen nicht gerade massiv (sind ja gerade mal zwischen 40-50 leer und 120 - 130 kg absolut voll beladen , statisch, dynamisch beim Bremsen nochmal weniger).
Für den hinteren Bremskreis am Motorrad gilt dies bei einer Vollbremsung ja im beschränkten Maße ebenfalls.
Also fällt die nicht unmaßgebliche Volumenänderung im System, daß geregelt werden muß, nicht so sehr ins Gewicht. Die Regelintervalle werden zwar länger, aber da die übertragbare Bremsleistung an beiden Rädern (hinten & am BW) nicht so hoch ist, dürfte der Bremsweg vermutlich nicht wesentlich beeinflußt werden.
Beim Vorderrad wäre ich mir da nicht so sicher....

Viele Grüße

Jens
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Beiwagenbremse

Beitragvon Toro-Dieter » 3. Juli 2010 09:03

Hallo Jens

Da kommen mehrere Themen zusammen.

1. Die Aufteilung der Bremskraft zwischen Zugmaschine und Beiwagen.
Das ist ein altes Problem und ist durch das Verhältnis der Bremsbelagflächen und Reibwerte zwischen der Bremse am Moped und Beiwagen bestimmt. Wenn der Bremszylinder gleich bleibt muss man halt stärker Bremsen.

2. Das Regelsystem des ABS (bei herkömmlichen ABS).
Da die Bremsflüssigkeit kaum kompressibel ist, gehen nur die Aufweitung des zusätzlichen Bremssattels und die Aufweitung der zusätzlichen Leitungslänge als Störgröße ein. Mit vernünftigen Material und ordentlich gewartet, sollte das im Toleranzbereich liegen. Ich denke das da der Bremshebel menschliches Muskelgewebe und die Stiefelsohle elastischer sind.

3. Aktive Bremssysteme
Ich denke das ist ein heißes Thema, und selbst wenn man das Problem mechanisch, hydraulisch in den Griff bekommt, hat man keinen Einfluss auf die maximale Bremskraft, die jetzt ja nicht mehr durch die Muskelkraft sondern durch den Aktuator bestimmt wird.
Noch kritischer ist, dass durch die Regelelektronik (und dem Spieltrieb der Entwickler) auf Fahrzeugspezifische Besonderheiten eingegangen wird, die kein außenstehender kennt.

Was ist die Lösung:
Das Beiwagenrad ohne triftigen Grund ungebremst zu lassen kann auf Dauer nicht die richtige Lösung sein.
Ich denke die Gespannbauer sollten ein gemeinsames von der Zugmaschine unabhängiges, konfigurierbares aktives ABS Bremssystem entwickeln lassen, das dann vieleicht sogar mechanisch mit den Bremshebeln der Zugmaschine gekoppelt ist.

Das könnten Sie dann eventuell auch den privaten Bastlern anbieten.

Ic hätte da nicht einmal vor einer elektronischen Kopplung (break by wire) Angst, da es ja "nur" ein zusätzliches Bremsystem ist

Gruß

Dieter
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Beitragvon muli » 3. Juli 2010 12:12

hallo claus

boxermoto hat geschrieben:...
Der Anschluß der BW-Bremse war über Stahlflex und Stäubli-Kupplung an die Vorderrad-Bremse im Regelbereich des ABS angeschlossen. Somit bremste das BW-Rad wenn das V-Rad des Motos bremste, bei ABS-Eingriff wurde somit auch das BW-Rad mit geregelt. Damit kann keine Überbremsung des BW-rades passieren. Also macht es Sinn!
...


das würde aber voraussetzen, daß am beiwagenrad ein ABS-sensor mit dazugehöriger servo-pumpe sitzen müßte; entweder hast du das in deinem posting nicht erwähnt oder aber aber diese notwendigen bauteile waren/sind nicht vorhanden;
alleine eine zusätzlichen radbremszylinder anzuschließen verschafft noch lange kein ABS am entsprechenden rad nur weil es im regelkreis eines anderen ABS-verzögerten rades sitzt;
cu
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Beitragvon boxermoto » 3. Juli 2010 16:02

Hallo Dieter,

gem. ARMEC ist es nicht zulässig die BW-Bremse mit der H-Rad-Bremse zu koppeln. ARMEC hat in Zusammenarbeit mit dem TÜV-Süd div. Fahrversuche mit BW-Bremse an V-Rad u. H-Rad gemacht. Das Ergebnis zeigte, dass nur die Lösung der Koppelung mit V-Rad-Bremse stabile und sichere Beherschung des Schwenkergespanns ergab. Bei Kopplung mit der H-Rad-Bremse war sehr oft ein Abkippen des Motos nach links zu beobachten.
Vermutlich ist der TORO da anders auf Grund seiner Konstruktion.



Hallo Muli,

doch ist so, da ja das BW-Rad ebenso wie das V-Rad dann vom ABS geregelt wird. Die ABS-Regelung geht nur über den V-Rad ABS-Sensor.
Somit ist immer sichergestellt, dass das BW-Rad nur bremst wenn auch das V-Rad bremst. Dazu braucht es am BW keinen ABS-Sensor.
Herzlichen Gruss von der Ostsee

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Beitragvon Ralph » 7. Juli 2010 14:13

boxermoto hat geschrieben:Moin!

Ja es macht Sinn. Es kommt nur darauf an wie der Anschluß erfolgt.
Warum soll die Zulassung erlöschen?


Um diese Frage mal endgültig zu klären, folgende Antwort von BMW:

Sehr geehrter Herr Kalich,

wie telefonisch besprochen bestätigen wir Ihnen, dass Umbauten an den BMW ABS-Sytemen
werkseitig nicht freigegeben sind, bzw. abgelehnt werden, da wir die Auswirkungen auf
die Funktionsweise bzw. das Regelverhalten nicht einschätzen können.

Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Saison und stets gute Fahrt.

Viele Grüße aus München
BMW Motorrad Direct

-------------------------------------------------------
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft
-------------------------------------------------------
-


Oder einfach ausgedrückt: Bei Veränderungen jedweder Art am ABS-System, und dazu gehören auch Anschlüsse zusätzlicher Bremsen, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs :!: :!: :!:
Daran ändert auch ein Eintrag in den Fahrzeugpapieren nichts, die besagt "mit hydr.gebr.Beiwagen...blabla", dieser Eintrag bewirkt nur, dass man im "worst case" nicht alleine, sondern neben dem Eintragenden vor dem Richter sitzt.

Man könnte ja spaßeshalber bei den anderen Herstellern die gleiche Frage stellen.

Blauäugig durchs Leben gehen macht eben vieles einfacher, solange nix passiert :roll:
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Beitragvon muli » 7. Juli 2010 15:44

hallo claus

boxermoto hat geschrieben:...
doch ist so, da ja das BW-Rad ebenso wie das V-Rad dann vom ABS geregelt wird. Die ABS-Regelung geht nur über den V-Rad ABS-Sensor.
Somit ist immer sichergestellt, dass das BW-Rad nur bremst wenn auch das V-Rad bremst. Dazu braucht es am BW keinen ABS-Sensor.
...


wenn das so ist, darfst du aber NICHT davon reden, daß das beiwagenrad ABS-geregelt ist - es bremst lediglich mit;

gesetzt den fall du machst ne starke bremsung und das vorderrad droht zu blockieren, greift das ABS ein und verhindert das blockieren; das beiwagenrad könnte aber in dieser situation noch weit vom blockieren entfernt sein; somit nimmst du von der beiwagenradbremse ebenfalls druck weg, obwohl noch mehr verzögerung möglich wäre;
in diesem fall könnte man sogar durchaus von einem ABS-geregelten beiwagenrad reden, da es auf keinem falls zum blockieren kommt; :roll:
es könnte aber auch die situation geben, daß du widerum stark verzögerst, das beiwagenrad blockiert, das vorderrad aber noch lange nicht; davon bekommt das ABS keinen deut mit, da am beiwagenrad ja kein sensor ist;
zu so einer situation könnte es beispielsweise kommen, wenn der beiwagen nicht besetzt ist oder man nahe am fahrbahnrand fährt, wo schmutz oder ähnliches rumliegt;

verstehe mich bitte nicht falsch - ich begrüße es durchaus, daß ein beiwagenrad mitverzögert wird; ich möchte jedoch nur den trugschluß aufklären, daß das beiwagenrad ABS-geregelt wäre - dies ist nämlich definitiv nicht der fall;

trotzdem weiterhin viel spaß mit deinem gespann ;)
cu
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Beitragvon boxermoto » 7. Juli 2010 18:15

Hallo Muli,

ja genau so ist es. Da BW-Rad wird nur über des V-Rad geregelt - korrekt.
Die BW-Bremse an meinem vorherigen Sidewinder war eine Trommelbremse, diese war recht schwach dosiert. Sinn der Sache war ja, ein Überbremsen das BW-Rades zu verhindern. Mir ist klar, dass es sich nicht um ein 3-Rad-ABS handelte, sondern nur um einen Kompromiss. Zumindest wurde dies so von ARMEC konstruiert und vom TÜV so abgenommen. Ich hatte nie ein Problem damit, sondern immer perfekte Bremsleistung.

Mir fehlt am neuen Schwenker das gebremste 3.Rad, vermutlich muss ich mich erst daran gewöhnen. Spaß macht der Schwenker aber trotzdem! :-D
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Erlischen der Betriebserlaubniss

Beitragvon Toro-Dieter » 7. Juli 2010 18:22

Zum Thema erlischen der Betriebserlaubniss wegen Umbau.

Ich denke das gleiche Schreiben bekomme ich von jeden Hersteller.

Aber dieses Schreiben bekomme ich auch wenn ich an dem Hersteller schreibe, dass ich ordentlich schweissen kann, von der Technik ne Ahnung habe und vom Hersteller xyz eine Freigabe für meinen nach Regeln der Technik angebauten Beiwagen will. Das gibt es nicht, ich muß zum TÜV.

In dem Fall vertraue ich jetzt einfach mal dem TÜV zumindest wenn der Mitarbeiter für die Beiwagenabnahme speziell ausgebildet ist.

Aber für die Zukunft hat es sich eh erledigt, da in aktiven Bremssystemem wirklich niemand reinschauen kann.

Deshalb wird wohl, wenn man das Beiwagenrad bremsen will auf ein eigenständiges zusätzliches Bremsystem rauslaufen.

Und selbst bei so bobeligen Sachen wie Reifen muß ich auf dem TÜV vertrauen können, wenn für ein älteres Auto oder Motorrad der Hersteller einfach keine Freigaben mehr erteilt, oder die Größe bzw Typ nicht mehr gebaut wird.
In meinem Fall hat der TÜV z.b. die Zuladung reduziert, damit ich mit normalen Winterrreifen fahren konnte weil es in REINFORCED keine gab.

Gruß

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Beitragvon Ralph » 8. Juli 2010 12:53

Bei einem ABS-System wie bei Yamaha, BMW bis 1150 usw. wird es wohl auch keine Probleme geben, wenn ich jetzt einen Beiwagen vor dem Regelkreis anschließe, im Regelkreis........... naja, keiner weiß es wohl so genau.

Bei einem so komplexen System wie z.B. bei der 12GS kann jede Veränderung zum Ausfall des Systems führen, nicht nur ABS, sonsern Gesamtbremse :oops:

Wenn ich vom TÜV einen Eintrag bekomme, in dem die angeschlossene Bremse explizit beschrieben ist, wo angeschlossen, wie angeschlossen, Regelkreis etc., kann ich mich darauf berufen, wenn etwas sein sollte, zumindest als "Selbstbauer".

Wenn der TÜV einträgt "Beiwagen gebremst" ohne Zusatz ....... tja, der aaS/aaP wird nach fünf Jahren sagen "so war das damals nicht, hätte ich doch nie eingetragen....."

Auf jeden Fall als Hersteller sollte ich da mehr Aufwand betreiben in Bezug Sicherheit und Prüfungen.

Das Problem ist hier ganz einfach:
Solange nix passiert -> prima
Wenn was passiert ist -> hängt man erst mal drin und muß beweisen, dass man keine Schuld hat (besonders schön, wenn auf der anderen Seite eine dicke Versicherung steht, die gerne vor Gericht aushungert :roll: ) .

Wenn das SW-Rad im Regelkreis mit angeschlossen ist, also parallel zum Vorder- oder Hinterrad verzögert, ergibt das, zumindest beim "normalen" Schwenker (TORO hab ich das nie probiert!) ein zusätzliches Lenkmoment, sprich jede Verzögerung des SW-Rades ein Lenkmoment nach links, beim Reduzieren der Bremskraft Entfall des Moments.

Eine zusätzliche Wirkgröße und eine zusätzliche Unruhe im Fahrverhalten, auf die ich insbesondere bei einer Notbremsung lieber verzichte.

Der TÜV wird immer versuchen maximalen Ertrag bei minimaler Haftung zu erreichen, und der Dumme am Ende ist schon im Vorfeld klar definiert :|
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Beitragvon boxermoto » 8. Juli 2010 21:07

Ralph hat geschrieben:...

Wenn das SW-Rad im Regelkreis mit angeschlossen ist, also parallel zum Vorder- oder Hinterrad verzögert, ergibt das, zumindest beim "normalen" Schwenker (TORO hab ich das nie probiert!) ein zusätzliches Lenkmoment, sprich jede Verzögerung des SW-Rades ein Lenkmoment nach links, beim Reduzieren der Bremskraft Entfall des Moments.

Eine zusätzliche Wirkgröße und eine zusätzliche Unruhe im Fahrverhalten, auf die ich insbesondere bei einer Notbremsung lieber verzichte.

...


Sorry, aber ich habe genau die umgekehrte Erfahrung gemacht. Bei meinem vorherigen Schwenkergespann (BMW R1150GS m. ARMEC Sidewinder) war das BW-Rad im Regelkreis der V-Rad-Bremse. Dies ergab bis zu einer absoluten Vollbremsung (Fahrer 90kg + BW-Sozius 65kg) eine top stabile Bremswirkung, ohne irgendwelche Eigenlenkbewegungen. Evtl. bedingt durch die relativ weiche Bremswirkung der Trommelbremse.
Am Hinterrad angeschlossen kann ich nicht beurteilen, da keine eigenen Erfahrungen. Allerdings bestätigte mir dieses Eigenlenkverhalten bei Koppelung mit H-Rad-Bremse die Fa. ARMEC, gem. derer Testergebnisse mit dem TÜV.
Ich habe nun beim neuen Schwenkergespann (BMW R1200GS m. ARMEC Sidewinder ohne Bremse) den Eindruck, dass die unverzögerte Massse des BW beim Bremsen schiebt. Also nichts bedenkliches, aber merklich.
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Beitragvon Ralph » 8. Juli 2010 22:42

Ich gehe mal davon aus, dass die ARMEC-Trommel nicht viel Wirkung hat, deswegen merkt man es auch nicht sehr.

Und ohne SW-Bremse:
Klar schiebt das rechts, erzeugt dadurch ein Lenkmoment nach rechts * und in Summe bremst es deshalb weitgehend geradeaus.

Selbst im Urlaubstrim mit fahrfertig über 600 Kilo bei der 12GS meint man zwar das Teil verbiegt sich unterm Hintern bei einer ABS-Bremsung aus 120, aber es passiert sonst nichts, was Bedenklich wäre :-)

* Ich weiß, für den Starrgespannler schwer vorzustellen, aber die Fahrphysik eines Solomoppeds hat eben ihre Regeln
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ABS Vorschrift ab 2017?

Beitragvon willi-jens » 5. November 2010 07:38

In diesem Zusammenhang ist vielleicht dieser Artikel für den einen oder anderen von Interesse:
http://www.gespann-news.de/downloads/gespraechsprotokollfte10.8.2010.pdf
erläutert, imho, recht gut die Gefahren beim Anschluß an ABS-Systeme
und der dazugehörige Artikel bei den gespann-news:
http://www.gespann-news.de/newsgespann/abszwie/index.html
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Beitragvon Toro-Dieter » 6. November 2010 18:49

Da ABS aus den PKW`s nicht mehr wegzudenken ist, ist es logisch, das es auch auf andere Fahrzeuge ausgedehnt werden soll.
Ob da jetzt die Motorrad Industrie dahintersteckt kann ich nicht beurteilen, denke aber, das die meisten Enduro Hersteller (KTM, HUSKY....)
nicht davon begeistert sind. In dem EU Dokument werden aber auch andere Selbstverständlichkeiten (im PKW) wie Reduzierung der
entweichenden Benzindämpfe aus dem Tank und Angabe des Benzinverbrauches behandelt.

Dass die ganzen Randbedingungen die Herr Böhme zum ABS ansprach zu berücksichtigen sind, ist klar
und das kein Hersteller irgendeine Haftung übernimmt wenn einer an seinem System rumschraubt ist auch klar.
In diesem Graubereich lebt jeder von uns Motorradfahrer der sein Motorrad an seine Bedürfnisse anpasst.

Wenn der Regelkreis des ABS 1 und 2 so sensibel wäre wie er hier von Herrn Böhme dargestellt, kann ich mir nicht vorstellen,
das man das unter die Leute bringt. Vielleicht wollte er als Entwickler nur auf die Schwierigkeiten hinweisen.
Ich persönlich gehe davon aus, das ausreichend Sicherheiten da sind die mit entsprechend verkürzten Wartungsintervallen und
dem wechseln der Verschleissteile bevor diese aus dem letzten Loch pfeifen genügen.

Immerhin muss die Regelelektronik auch mit der Alterung der Bauteile, Wärme und Kälte, Reibwertänderungen zwischen Bremskolben
und Zylinder und die vom Fahrer abhängige Steifigkeit der Krafteinleitung durch Fuß oder Hand durch Stiefel und Handschuh zurechtkommen.
Ich weiß nicht ob das Dokument von FTE für die Öffentlichkeit bestimmt war, da nichts von Systemabgrenzung und Sicherheiten steht.
Vielleicht wollen es sich die Gespannhersteller auch zu einfach machen und erwarten eine Absolution für jeden Eingriff in das Bremssystem.

Ich hatte bereits weiter oben geschrieben das die Gespannhersteller mit einem klaren Konzept auf die Entwickler
zugehen müssen und notfalls mit einer eigenen Regelelektronik ihre modellspezifischen Algorithmen für das Fahrzeug hinterlegen müssen.
Die Leistungsfähigkeit kann ja ruhig etwas niedriger sein, wenn damit entsprechende Betriebssicherheit erreicht wird.
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Beitragvon Ralph » 6. November 2010 19:40

Ich hatte bereits weiter oben geschrieben das die Gespannhersteller mit einem klaren Konzept auf die Entwickler
zugehen müssen und notfalls mit einer eigenen Regelelektronik ihre modellspezifischen Algorithmen für das Fahrzeug hinterlegen müssen.


Ich denke mal dass so eine Entwicklung weit über die zusammengelegten Ersparnisse aller Gespannhersteller geht :roll:

Das Ergebnis wäre dann ein technisches Einheitsgespann, denn nur dann wäre die Technik auf alle anwendbar ...................... wer will denn so was haben :|

Die Folge daraus wäre auf der anderen Seite eine 100%ige Ablehnung aller anderen Systeme durch die Technische Überwachung und somit das Ende aller Eigenumbauten.

Alles hat mehrere Seiten der Betrachtung :?

Soweit ich weiß gibt es bei PKWs aber noch keine ABS-Pflicht ??!
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Re: ABS Vorschrift ab 2017?

Beitragvon Roll » 6. November 2010 23:24



Schon an den ersten Satz im Link glaub ich nicht. Also ab 2017 für über 125 ccm.
Will ich natürlich auch nicht.
Ich weiß schon, daß der Herr Orwell in gewissen Belangen mehrfach überholt wurde. Aber das?
Ich denk, da gibts genügend Lobby im Endurobereich, die das verhindern kann.
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Re: ABS Vorschrift ab 2017?

Beitragvon willi-jens » 9. November 2010 21:09

Roll hat geschrieben:


Schon an den ersten Satz im Link glaub ich nicht. Also ab 2017 für über 125 ccm.
Will ich natürlich auch nicht.
Ich weiß schon, daß der Herr Orwell in gewissen Belangen mehrfach überholt wurde. Aber das?
Ich denk, da gibts genügend Lobby im Endurobereich, die das verhindern kann.


Ich nehme Wetten entgegen.
Warum aber bei bereits bisher abschaltbaren Systemen der Endurobereich so dagegen wettern sollte, ist mir nicht so ganz klar.
Eher schon Rollerhersteller aufgrund der geringeren Verkaufspreise und dem damit prozentual höheren Einfluß auf den Preis.
Aber ich wette es kommt.
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Re: Erster ARMEC-Schwenker an BMW R1200GS

Beitragvon willi-jens » 23. November 2012 07:08

Wie zu erwarten war: ABS ab 2016 Pflicht bei neuen Motorrädern ab 125cm³
Damit dürften wohl auch Dreiradler eingeschlossen sein.
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Re: Erster ARMEC-Schwenker an BMW R1200GS

Beitragvon Stephan » 23. November 2012 13:55

Mist, wollte mir erst später ein schnelles Straßengespann anschaffen. . .



Stephan :grr:
"Ich stehe hinter jeder Regierung, bei der ich nicht sitzen
muss, wenn ich nicht hinter ihr stehe."

Werner Finck

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Re: Erster ARMEC-Schwenker an BMW R1200GS

Beitragvon Ralph » 24. November 2012 12:21

Nach den Infos in der neuen MOTORRAD sollen Gespanne (Kleinserie bis 150 Stück pro Jahr) nicht unter die Regelung fallen (so zumindest kann man es lesen).

Aber: Als die Euro 3 kam stand bei der EU auch "gilt nicht für Kleinserien unter 200 Stück pro Jahr", den Zusatz hat man bei Umsetzung aber einfach weggelassen ....... es wird nicht einfacher :?
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