COPYRIGHT ©
Verfasst: 7. November 2006 16:41
Urheberrecht, Nutzungsrecht, Niessbrauchrecht.
Vorab: Alle kennen den Begriff "Copyright". Er sagt eigentlich nur aus, mit wem die Nutzrechte zu verhandeln sind. Er enthält weitere Informationen, die ausserhalb der gesetzlichen Regelungen stehen, zum Beispiel wenn etwas frei kopiert werden darf.
Also: Der Gesetzgeber verbietet das freie kopieren von grafischen Vorlagen oder Presseartikeln. Nur der Eigentümer, das ist der "Urheber", kann dieses Verbot lockern. Das tut er im Copyright-Vermerk.
Beispiel: Gestern enthielt der "Boxersmilie" noch kein "Copyright". Das heisst er darf überhaupt nicht kopiert werden nur "angesehen."
Das "uneingeschränkte Nutzungsrecht" von Herrn Parlaris erlaubt ihm nur, es dahin zu schieben, wohin er möchte innerhalb seines Parlaris "Hauses". Aber Dazu später.
Das Urheberrecht liegt immer beim Autor, Entwerfer oder Zeichner.
BEI EINER PATENTSCHRIFT IST DER "ZEICHNER" DER URHEBER!
Er darf verfügen, wie der Entwurf vervielfältigt oder vertrieben werden darf. Auch nachträglich.
Heute hat der Boxersmilie einen Copyrightvermerk:
"Copyright© 2006 Olaf Schulze, Deltasign-Hanau GmbH. Jede Vervielfältigung wird ausdrücklich untersagt!"
Die Jahreszahl hinter dem © erlaubt eine schnellere Recherche, falls der Entwurf registriert ist.
Der Name hinter der Jahreszahl nennt den Autor, den "Urheber".
Dass dahinter eine Fa. steht, weist darauf hin, dass da schon jemand mit Niessbrauchrechten ist. Ich habe nämlich mit meiner Fa. vereinbart, dass sie von allen Erträgen, die ich aus privater Entwurfsarbeit erziele, was abbekommt.
Es gibt auch Copyrightvermerke von Firmen, die meinen, sie bräuchten den Mitarbeiter nicht zu nennen. Ein solches © ist so wertvoll wie gar keins.
Der Nutzungsvermerk steht hintendran. z.B. Vervielfältigung erlaubt.
!. Das Recht des Urhebers wird durch nichts eingeschränkt, ausser durch seinen Tod. Es gab sogar Beispiele mit Entmündigungsversuchen, die fehlgeschlagen sind.
2. Wenn meine Fa. glaubt, Lizenzen herausgeben oder Vervielfältigungen herstellen zu dürfen, dann tut sie das, weil ich ihr ein "Niessbrauchrecht" übertragen habe. Das bedeutet, sie darf es nicht nur auf ihre Fenster kleben, sie darf es z.B. auch zum Bedrucken von T-Shirts verwenden und aus dem Verkauf einen Profit schlagen.
3. Der Erwerber des T-Dhirts erhält damit ein "Nutzungsrecht". Er darf es zeigen und ansehen, Er darf sich sogar eine oder mehrere Kopien machen (die Zahl ist neuerdings gesetzlich geregelt),
SOLANGE ER DIE KOPIERTEN T-SHIRTS SELBST ANZIEHT!
Also nach meinem Vertag mit Herrn Parlaris, darf er es uneingeschränkt zu seiner persönlichen Freude kopieren und zeigen und hin und herschieben, er muss immer den Copyright-Vermerk dran lassen, damit jeder weiss wem er "gehört" wenn es gewünscht ist. Aber es steht auf meiner Festplatte. Wenn ich das Original lösche, muss er fragen, ob er seine Kopie weiterhin veröffentlichen darf. Als Verleger muss er in dem Fall davon ausgehen, dass ich das nicht wünsche.
Ich schrieb im Gästebuch schon "gehört". Da ist es wie mit einem Haus. Es gibt einen Eigentümer, Das ist in diesem Falle der "Urheber". Der Mieter ist rechtlich der Besitzer, (er sitzt drauf) das ist Stephan. Ich erlaube ihm das Ding zu seiner persönliche Freude zu kopieren, auf sein eigens T-Shirt zu drucken, oder die seiner Familie und auf seine Moppeds zu kleben.
Alle anderen dürfen den Smilie nur ansehen, Sie dürfen ihn sich dazu meinetwegen auch ausdrucken.
Alles andere:
Wenn sich einer das Ding auf´s Mopped klebt, sieht der Gesetzgeber, dass Stephan, meiner Fa. oder mir ein Geschäft entgeht.
Ist nicht erlaubt.
Wenn das einer vorhat, ist also Anfragen angesagt. Das letzte Wort spricht der Urheber. Ich würde aber Stephans Interessen wahren, weil ich ihm den Smilie "geschenkt" habe.
Das war jetzt natürlich nur ein Beispiel, es geht nicht um die Vermarktung.
Aber noch eins: Wenn einer so findig ist, und sofort innerhalb von zwei Stunden 1000 T-Shirts druckt, weil kein © auf der Zeichnung war, hat er selbst Schuld. Genau genommen hat er richtig in die Sch... gefasst.
Warum? der Gesetzgeber setzt voraus, dass er weiss, dass er das nicht darf. Wenn er es trotzdem tut, verstösst er nicht nur gegen das Gesetz, er hatte auch schon richtig Kosten für die T-Shirtproduktion. Das schwächt natürlich seine Verhandlungsposition in der Auseinandersetzung mit dem Urheber.
Wer Fragen hat, ich beantworte gerne was ich weiss. Lieber hier als PN.
Also Stephan, wem würdest du erlauben sich das Ding auf sein Mopped zu kleben, oder auf die Brust zu tätowieren?
Lieben Gruss Olaf
Vorab: Alle kennen den Begriff "Copyright". Er sagt eigentlich nur aus, mit wem die Nutzrechte zu verhandeln sind. Er enthält weitere Informationen, die ausserhalb der gesetzlichen Regelungen stehen, zum Beispiel wenn etwas frei kopiert werden darf.
Also: Der Gesetzgeber verbietet das freie kopieren von grafischen Vorlagen oder Presseartikeln. Nur der Eigentümer, das ist der "Urheber", kann dieses Verbot lockern. Das tut er im Copyright-Vermerk.
Beispiel: Gestern enthielt der "Boxersmilie" noch kein "Copyright". Das heisst er darf überhaupt nicht kopiert werden nur "angesehen."
Das "uneingeschränkte Nutzungsrecht" von Herrn Parlaris erlaubt ihm nur, es dahin zu schieben, wohin er möchte innerhalb seines Parlaris "Hauses". Aber Dazu später.
Das Urheberrecht liegt immer beim Autor, Entwerfer oder Zeichner.
BEI EINER PATENTSCHRIFT IST DER "ZEICHNER" DER URHEBER!
Er darf verfügen, wie der Entwurf vervielfältigt oder vertrieben werden darf. Auch nachträglich.
Heute hat der Boxersmilie einen Copyrightvermerk:
"Copyright© 2006 Olaf Schulze, Deltasign-Hanau GmbH. Jede Vervielfältigung wird ausdrücklich untersagt!"
Die Jahreszahl hinter dem © erlaubt eine schnellere Recherche, falls der Entwurf registriert ist.
Der Name hinter der Jahreszahl nennt den Autor, den "Urheber".
Dass dahinter eine Fa. steht, weist darauf hin, dass da schon jemand mit Niessbrauchrechten ist. Ich habe nämlich mit meiner Fa. vereinbart, dass sie von allen Erträgen, die ich aus privater Entwurfsarbeit erziele, was abbekommt.
Es gibt auch Copyrightvermerke von Firmen, die meinen, sie bräuchten den Mitarbeiter nicht zu nennen. Ein solches © ist so wertvoll wie gar keins.
Der Nutzungsvermerk steht hintendran. z.B. Vervielfältigung erlaubt.
!. Das Recht des Urhebers wird durch nichts eingeschränkt, ausser durch seinen Tod. Es gab sogar Beispiele mit Entmündigungsversuchen, die fehlgeschlagen sind.
2. Wenn meine Fa. glaubt, Lizenzen herausgeben oder Vervielfältigungen herstellen zu dürfen, dann tut sie das, weil ich ihr ein "Niessbrauchrecht" übertragen habe. Das bedeutet, sie darf es nicht nur auf ihre Fenster kleben, sie darf es z.B. auch zum Bedrucken von T-Shirts verwenden und aus dem Verkauf einen Profit schlagen.
3. Der Erwerber des T-Dhirts erhält damit ein "Nutzungsrecht". Er darf es zeigen und ansehen, Er darf sich sogar eine oder mehrere Kopien machen (die Zahl ist neuerdings gesetzlich geregelt),
SOLANGE ER DIE KOPIERTEN T-SHIRTS SELBST ANZIEHT!
Also nach meinem Vertag mit Herrn Parlaris, darf er es uneingeschränkt zu seiner persönlichen Freude kopieren und zeigen und hin und herschieben, er muss immer den Copyright-Vermerk dran lassen, damit jeder weiss wem er "gehört" wenn es gewünscht ist. Aber es steht auf meiner Festplatte. Wenn ich das Original lösche, muss er fragen, ob er seine Kopie weiterhin veröffentlichen darf. Als Verleger muss er in dem Fall davon ausgehen, dass ich das nicht wünsche.
Ich schrieb im Gästebuch schon "gehört". Da ist es wie mit einem Haus. Es gibt einen Eigentümer, Das ist in diesem Falle der "Urheber". Der Mieter ist rechtlich der Besitzer, (er sitzt drauf) das ist Stephan. Ich erlaube ihm das Ding zu seiner persönliche Freude zu kopieren, auf sein eigens T-Shirt zu drucken, oder die seiner Familie und auf seine Moppeds zu kleben.
Alle anderen dürfen den Smilie nur ansehen, Sie dürfen ihn sich dazu meinetwegen auch ausdrucken.
Alles andere:
Wenn sich einer das Ding auf´s Mopped klebt, sieht der Gesetzgeber, dass Stephan, meiner Fa. oder mir ein Geschäft entgeht.
Ist nicht erlaubt.
Wenn das einer vorhat, ist also Anfragen angesagt. Das letzte Wort spricht der Urheber. Ich würde aber Stephans Interessen wahren, weil ich ihm den Smilie "geschenkt" habe.
Das war jetzt natürlich nur ein Beispiel, es geht nicht um die Vermarktung.
Aber noch eins: Wenn einer so findig ist, und sofort innerhalb von zwei Stunden 1000 T-Shirts druckt, weil kein © auf der Zeichnung war, hat er selbst Schuld. Genau genommen hat er richtig in die Sch... gefasst.
Warum? der Gesetzgeber setzt voraus, dass er weiss, dass er das nicht darf. Wenn er es trotzdem tut, verstösst er nicht nur gegen das Gesetz, er hatte auch schon richtig Kosten für die T-Shirtproduktion. Das schwächt natürlich seine Verhandlungsposition in der Auseinandersetzung mit dem Urheber.
Wer Fragen hat, ich beantworte gerne was ich weiss. Lieber hier als PN.
Also Stephan, wem würdest du erlauben sich das Ding auf sein Mopped zu kleben, oder auf die Brust zu tätowieren?
Lieben Gruss Olaf