Gespannunfall mit Todesflge

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Gespannunfall mit Todesflge

Beitragvon Zweirad-Pietsch » 28. Oktober 2017 16:07

Bin ein Sachverständiger und untersuche einen Gespannunfall. Ein Zeuge schilderte das beim einfädeln auf eine Schnellstrasse das Gespann aus heiterem Himmel plötzlich wie eine Rakete senkrecht vom Boden abhob. Kann mir jemand hier weiterhelfen?
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Re: Gespannunfall mit Todesflge

Beitragvon Mönch » 28. Oktober 2017 16:11

Hallo, das sind recht wenig Informationen um dazu brauchbare Aussagen zu machen. Neben diversen technischen Ursachen spielen die Straßenbeschaffheit und der Verlauf eine Rolle genauso wie der Anbauort des Beiwagen. (links oder rechts)

Gruß
Andreas
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Re: Gespannunfall mit Todesflge

Beitragvon Peter Pan CR » 28. Oktober 2017 17:00

Das ganze Gespann wohl kaum, aber:

A) eine Zuckerrübe kann schon leicht mal den Beiwagen "hochkatapultieren". So ist es mir geschehen, als mich mal im Herbst 1987 eine Zuckerrübe vor den erschreckten Augen zweier Handwerker im Lieferwagen in den abgeernteten Acker auf deren Strassenseite schickte.
Auch machen das gerne abgebrochene Strassenränder, dicke Schlaglöcher, Feldsteine auf gerader Strecke oder in Rechtskurven.

B) Bei Extremlinkswende (sei es durch Absicht, Totalbremsung oder einen grossen Feldstein) kann das Hinterrad ohne jegliche Vorwarnung hochkommen, die Beiwagennase einhaken und die ganze Fuhre schlägt über nach vorne, ohne das der Fahrer Zeit hat zu reagieren.
Besonders die Superelastic MZ Gespanne mochten das gerne, weshalb ich meiner Honnerckertaxe in der rechten vorderen Nasenecke einen dicken PE-block anschraubte. Danach war das Einhaken in Kopfsteinpflaster abgeschafft und man konnte herrlich schliddern.
https://youtu.be/LNwVmIUmwBI

C) ganzes Gespann senkrecht hochschiessen, wie in Indianer Jones vorgeführt, haben die Kalifornianer von Mythbuster nur mit jeder Menge Sprengstoff geschafft.

D) Komplette Kontrolle verlieren kann man bei extremen Schlaglöchern, die eher Kratern gleichen... Da bockt der Hobel mit Macht.

Soweit meine Erfahrungen als verrückter Gespannschieber seit der letzte Studentenwagen (Austin Mini) sein rechtes Vorderrad mitsammt Trommel abwarf. 1.12.1986.

Hier noch ein paar verrückte Veranschaulichungen, wie man es nicht machen sollte:
https://youtu.be/BtWSFqK59NM
--
Herzliches Beleid den Hinterbliebenen.

Als Verkehrssachverständiger ist die Gespanntechnik ein hochinteressantes Thema, das hoffentlich nicht in weiteren Amtsschimmelverboten enden sollte.

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Re: Gespannunfall mit Todesflge

Beitragvon Calitreiber » 28. Oktober 2017 17:33

Für mich hat die unseriöse Anfrage Bildzeitungsniveau, die vor Rechtschreibfehlern strotzt.

Und wer hier in die Pfanne gehauen werden soll, kann ich auch nicht eindeutig feststellen.

Von mir zur Anfrage null Kommentar!

Ich hoffe nur, dass diese Anfrage nicht zu irgend einer rechtlichen Auseinandersetzung oder Entscheidung benutzt wird....

mit ein paar Klicks hat man aber auch den verantwortlichen Staatsanwalt von dem Unfall (vermutlich Hildesheim )
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Re: Gespannunfall mit Todesflge

Beitragvon Stephan » 28. Oktober 2017 18:19

Wie die Kollegen schon schrieben, ein bisken wenig Informationen, um etwas dazu sagen zu können.

"Senkrecht nach Oben" kann sich meines Erachtens nur auf einen steigenden Beiwagen beziehen. Wobei man an der Auffindesituation das schon beurteilen kann.

Bei einer unglücklich verlaufenden Schleuderwende, steigt zwar das Hinterrad, aber das wirkt weniger Senkrecht. Ansonsten sollten jetzt erstmal mehr Infos kommen.


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Re: Gespannunfall mit Todesflge

Beitragvon Peter Pan CR » 28. Oktober 2017 18:20

Fehlende Komma, unterlassene Grosschreibung bei "beim" und kein "eszet" auf der Tastatur sind streng genommen keine Rechtschreibfehler. Waren es auch nicht vor der grossartigen Rechtschreibreform (aus "Schröder"-zeit?).

Ne, aber etwas mehr Hintergrundformationen vom Herrn Pietsch in seiner ersten Vorstellung im Forum wären schon von Vorteil und täten einem freundlichen Umgangston wohl gut.
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Re: Gespannunfall mit Todesflge

Beitragvon dieter » 29. Oktober 2017 07:41

Hat sicher 10 PS gehabt. Dadurch der starke Auftrieb. Als Sachverständiger sollte man wissen das mit den Abgaben keiner etwas anfangen kann.

Gruß
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Re: Gespannunfall mit Todesflge

Beitragvon moppedgugger » 29. Oktober 2017 08:03

Guten Tag, sagt man bei uns, wenn man einen Raum betritt.

Wer sind Sie? Der Unfall ist sicher schon länger her, nicht wahr? Und Sachverständige gibt es auch in verschiedenen Sachgebiete, da sollten Sie sich mal mit einen KFZ Sachverständigen oder zumindest einem Automobilclub in Verbindung setzen.

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Re: Gespannunfall mit Todesflge

Beitragvon Stützradler » 29. Oktober 2017 10:28

Ist das ein nordischer Berggeist?
Ein Sachverständiger sollte wohl korrektes Deutsch schreiben können, und er sollte von sich aus mehr Informationen liefern. Und außerdem: Er weiß auch, dass er sich niemals ohne eigene Überprüfung auf Aussagen aus einem Forum von wem auch immer verlassen darf. Schließlich kann ja jeder im Forum schreiben, er sei Ingenieur und kenne sich daher aus, ohne dass das wirklich der Fall ist.
Also muss er es ohnehin selbst prüfen, womit seine Anfrage von Grund auf sinnlos ist.
Und wenn er nicht so viel Ahnung von der Fahr- und sonstigen Physik hat, dass er den Hergang auf Basis seiner eigenen Kenntnisse und von Zeugenaussagen (die er übrigens evtl. auch prüfen oder hinterfragen sollte) vernünftig beurteilen kann, ist er eben zumindest für diesen Fall nicht der richtige Sachverständige.
Auf der Internetseite von dem genannten Zweirad-Pietsch (so ich denn die richtige gefunden habe) ist jedenfalls kein Wort von Gespannen zu finden. Das ist keine gute Basis für Sachverstand.
Also zurück zum Anfang: Ist das ein nordischer Berggeist?
Seit 17.04.2021 habe ich kein Gespann mehr. Und es geht doch ohne!
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Re: Gespannunfall mit Todesflge

Beitragvon Cruiserkurt » 29. Oktober 2017 10:32

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Frage von einem Schwachverständigen, äh, sorry Sachverständigen kommt, da müssen Fakten aufgezählt werden. Mir ist das so wie beschrieben passiert: Gespann in einer nach außen abfallenden rechten Hundekurve mit 80-90 km/h und plötzlich aussetzendem Motor ( Gründe würden zu weit führen), d.h das Zugpferd wird abrupt abgebremst und der SW hat noch Schwung und kommt plötzlich hoch im 45° Winkel. Raus aus der Kurve, SW kommt mit Schwung wieder runter und schlägt auf, dabei ist das ganze Gespann zusammengeklappt, Rahmen ,Hilfsrahmen und Gestänge verbogen, Verbindung SW zum Motorgehäuse gebrochen (Motorgehäuse),Verkleidung auseindergebrochen. Bis auf Schwinggabel, Getriebe ,Hinterachse ,Tank und Räder TOTALSCHADEN. Auch habe ich schon 2 Gespannfahrer, gleicher Maschine, getroffen, die in die gleiche Situation gekommen sind, jedoch nicht mit so erheblichem Schaden wie bei mir. Aber man lernt ja nie aus und es gibt Dinge, die man sich nicht vorstellen und kaum glauben kann.
Kurt, jetzt ohne dem roten K100-Gespann-aber mit Freunden weiter unterwegs.
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Re: Gespannunfall mit Todesflge

Beitragvon Nordmann » 31. Oktober 2017 21:06

Na, da muss ich mich doch auch mal wieder einmischen...!

Wenn der Pietsch wirklich Sachverständiger sein sollte (was stark bezweifelt wird!!!) dann ist er mindestens Ingenieur, und weiss, wie er sich unbekannten Fahrsituationen wissenschaftlich zu nähern hat. Eine kurze Anfrage im Gespannforum ist sicherlich rechtlich nicht verwertbar...(Und das müsste es sein...bei "Sachverständigen")

Also leiber Pietsch...hör bitte auf uns hier zu verarschen.....Mit sowas macht man keine Späße! Deine Schilderung "plötzlich nach oben" kann nur von einem explodierendem Maulwurf her rühren.....Ist da evtl. die verrückte Kuh der Urheber?

Mann Mann.....! :smt009
Gruß vom
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Re: Gespannunfall mit Todesflge

Beitragvon Peter Pan CR » 1. November 2017 01:09

Findet Ihr nicht Ihr übertreibt es etwas mit dem Ton?
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Re: Gespannunfall mit Todesflge

Beitragvon W-L » 1. November 2017 01:48

Warum diese scharfen Angriffe und Verunglimpfungen gegen den Verfasser dieses Beitrages.?
Und das Herumhacken auf Rechtschreibfehler geht mir ohnehin sowas gegen den Strich!!! Zumal Rechtschreibfehler nicht zwangsläufig auf den Intelligenzgrad des Verfassers schließen lassen. Sie sind schlicht und einfach das Ergebnis unserer seit Jahrzehnten verfehlten Schulpolitik.

Der Artikelschreiber hat als Zweirad-Mechanikermeister und Inhaber einer Zweiradwerkstatt in der Funktion als öffentlich bestellter Sachverständiger (Bestellung erfolgt von einem Gericht) vermutlich den Auftrag von einem Gericht erhalten, ein Gutachten zu einen Gespannunfall mit tödlichem Ausgang zu erstellen. Diesen Auftrag darf er übrigens nur in einem begründeten Ausnahmefall ablehnen.
Wenn er nun als Inhaber eines Zweiradgeschäftes (Fahrräder und Motorräder) nicht über die speziellen Kenntnisse unserer asymmetrischen Dreiräder verfügt, spricht es für seine Sorgfaltspflicht und sein Verantwortungsbewustsein, wenn er über dieses Forum versucht, bestehende Kenntnislücken zu mindern oder jemanden zu finden, der über die ihm fehlenden Kenntnisse verfügt.
Bei einem Verkehrsunfall mit Todesfolge ermittelt grundsätzlich die Staatsanwaltschaft zur Unfallursache.

Anmerkung:
Im Kraftfahrzeugbereich gibt es mehrere Arten von Sachverständigen, die sich durch ihre jeweilige Funktion und Ausbildung voneinander unterscheiden:
• Kfz- Sachverständige / freie Sachverständige
Hierzu kann sich jeder selbst „ernennen“, der über entsprechende technische Kenntnisse verfügt. Mindestqualifikation: Meisterbrief im Zweirad oder Kfz-Handwerk.
Einsatz z.B. als Gutachter zur Schadenregulierung
• Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Werden durch eine öffentlich-rechtliche Institution auf gesetzlicher Grundlage bestellt und vereidigt. Sie müssen besondere Sachkunde, Unabhängigkeit, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit nachgewiesen haben. Mindestqualifikation: Meisterbrief im Zweirad oder Kfz-Handwerk.
Einsatz z.B. als Schlichter der IHK`s, Gutachter vor Gericht
• Amtlich anerkannte Sachverständige
Sind Sachverständige der Technischen Dienste (z.B. TüV / DEKRA). Qualifikation: Studium an einer Technischen Hochschule / Universität; umfassende Zusatzausbildung im Straßenverkehrsrecht sowie in der Zulassung von Personen (z.B. Fahrerlaubnisprüfungen) und Fahrzeugen (z.B. StVZO / Fahrzeugteileverordnung) zum öffentlichen Straßenverkehr. Sie führen staatlich übertragene Aufgaben durch und unterliegen in ihrem Aufgabenbereich der „Dienstaufsicht“ des Staates bzw. dessen Bevollmächtigten.

Zum Schluss möchte ich noch anmerken, dass ich es als seltsam empfinde, wenn das Bemühen um Kenntnisgewinnung damit assoziiert wird, dass „jemandem auf die Pfoten gehauen“ werden soll. Man sollte doch auch einmal an die Hinterbliebenen denken, die sicherlich -auch aufgrund des außergewöhnlichen Unfallherganges- Klarheit darüber haben möchten, wie sich der Unfall zugetragen hat und wodurch er begründet war (Eigenverschulden, Fremdverschulden, technischer Mangel). Die staatsanwaltliche Untersuchung sollte hierüber Gewissheit schaffen. Im Falle eines Fremdverschuldens besteht dann zumindest die Möglichkeit, in einem anschließenden Zivilverfahren Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine durch den Tod des Familienangehörigen herbeigeführte finanzielle Belastung abmildern zu können.
Gruß Walter
Und wer Schreibfehler in meiner Antwort findet, darf sich daran ergötzen und sie allesamt behalten.
Zuletzt geändert von W-L am 1. November 2017 13:06, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gespannunfall mit Todesflge

Beitragvon moppedgugger » 1. November 2017 07:26

Guten Morgen Walter,


W-L hat geschrieben:Warum diese scharfen Angriffe und Verunglimpfungen gegen den Verfasser dieses Beitrages.?
Und das Herumhacken auf Rechtschreibfehler geht mir ohnehin sowas gegen den Strich!!! Zumal Rechtschreibfehler nicht zwangsläufig auf den Intelligenzgrad des Verfassers schließen lassen. Sie sind schlicht und einfach das Ergebnis unserer seit Jahrzehnten verfehlten Schulpolitik.


Den möchte ich sehen, der gut bedient, wenn wer auf diese Art und Weise eine Werkstatt betritt und Hilfe möchte, für etwas, das und dessen Umstände er nicht näher beschreibt.
Dafür waren die Antworten schon ganz nett.
In mancher Werkstatt kommt nach dem Schrei, der Hammer geflogen, es sei den die benötigte Hilfe ist ersichtlich, das wären offensichtliche Verletzungen. In einem Textbasierenden Medium, bedarf es dann doch mehr der Worte.
Ich fand auch keine passende Unfallmeldung die mir die Fragestellung glaubhaft macht.



[/quote]


W-L hat geschrieben:Der Artikelschreiber hat als Zweirad-Mechanikermeister und Inhaber einer Zweiradwerkstatt in der Funktion als öffentlich bestellter Sachverständiger (Bestellung erfolgt von einem Gericht) vermutlich den Auftrag von einem Gericht erhalten, ein Gutachten zu einen Gespannunfall mit tödlichem Ausgang zu erstellen. Diesen Auftrag darf er übrigens nur in einem begründeten Ausnahmefall ablehnen.
Wenn er nun als Inhaber eines Zweiradgeschäftes (Fahrräder und Motorräder) nicht über die speziellen Kenntnisse unserer asymmetrischen Dreiräder verfügt, spricht es für seine Sorgfaltspflicht und sein Verantwortungsbewustsein, wenn er über dieses Forum versucht, bestehende Kenntnislücken zu mindern oder jemanden zu finden, der über die ihm fehlenden Kenntnisse verfügt.
Bei einem Verkehrsunfall mit Todesfolge ermittelt grundsätzlich die Staatsanwaltschaft zur Unfallursache.


Weder hat er sich Vorgestellt, noch andere Umstände seiner, sicher ehrbaren, Absicht erwähnt.
Da habe ich mir auch noch die Arbeit gemacht Hintergrundinformationen zu recherchieren und Meine auch was ich schrieb, eine Begrüssung ist üblich, empfehle den Kontakt zu anderen Sachverständigen und Autoclub, dann kommen die richtigen Fragen, welche man uns Stellen kann.




W-L hat geschrieben:Anmerkung:
Im Kraftfahrzeugbereich gibt es mehrere Arten von Sachverständigen, die sich durch ihre jeweilige Funktion und Ausbildung voneinander unterscheiden:
• Kfz- Sachverständige / freie Sachverständige
Hierzu kann sich jeder selbst „ernennen“, der über entsprechende technische Kenntnisse verfügt. Mindestqualifikation: Meisterbrief im Zweirad oder Kfz-Handwerk.
Einsatz z.B. als Gutachter zur Schadenregulierung
• Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Werden durch eine öffentlich-rechtliche Institution auf gesetzlicher Grundlage bestellt und vereidigt. Sie müssen besondere Sachkunde, Unabhängigkeit, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit nachgewiesen haben. Mindestqualifikation: Meisterbrief im Zweirad oder Kfz-Handwerk.
Einsatz z.B. als Schlichter der IHK`s, Gutachter vor Gericht
• Amtlich anerkannte Sachverständige
Sind Sachverständige der Technischen Dienste (z.B. TüV / DEKRA). Qualifikation: Studium an einer Technischen Hochschule / Universität; umfassende Zusatzausbildung im Straßenverkehrsrecht sowie in der Zulassung von Personen (z.B. Fahrerlaubnisprüfungen) und Fahrzeugen (z.B. StVZO / Fahrzeugteileverordnung) zum öffentlichen Straßenverkehr. Sie führen staatlich übertragene Aufgaben durch und unterliegen in ihrem Aufgabenbereich der „Dienstaufsicht“ des Staates bzw. deren Bevollmächtigten.


Eine kurze Eräuterung dieser Art als Hintergrund, wäre hilfreich gewesen. So auch ein Bezug darauf was die Frage eigentlich ist.


W-L hat geschrieben:Zum Schluss möchte ich noch anmerken, dass ich es als seltsam empfinde, wenn das Bemühen um Kenntnisgewinnung damit assoziiert wird, dass „jemandem auf die Pfoten gehauen“ werden soll. Man sollte doch auch einmal an die Hinterbliebenen denken, die sicherlich -auch aufgrund des außergewöhnlichen Unfallherganges- Klarheit darüber haben möchten, wie sich Unfall zugetragen hat und wodurch er begründet war (Eigenverschulden, Fremdverschulden, technischer Mangel). Die staatsanwaltliche Untersuchung sollte hierüber Gewissheit schaffen. Im Falle eines Fremdverschuldens besteht dann zumindest die Möglichkeit, in einem anschließenden Zivilverfahren Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine durch den Tod des Familienangehörigen herbeigeführte finanzielle Belastung abmildern zu können.
Gruß Walter
Und wer Schreibfehler in meiner Antwort findet, darf sich daran ergötzen und sie allesamt behalten.


Bezüglich der Rechtschreibung lehne ich mich nicht aus dem Fenster und erwarte nur, dass es gut Lesbar ist undkeinkleingeschriebenerendlostext.(gibt es dafür eigentlich ein Namen?)

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Re: Gespannunfall mit Todesflge

Beitragvon Slowly » 1. November 2017 08:10

W-L hat geschrieben:Warum diese scharfen Angriffe und Verunglimpfungen gegen den Verfasser dieses Beitrages.? - - - - - -

:supz:

Bravo! Super!

Gruss
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Re: Gespannunfall mit Todesflge

Beitragvon Stephan » 1. November 2017 14:05

Naja. Als Sachverständiger müsste er besser wissen, wo er seine fehlende Sachkenntniss herbekommt. Ein Forum wie unseres, ist dafür insoweit ungeeignet, als das man das Forum und Nutzer erst kennen sollte, bevor man fragt.

Ansonsten wird es mit einer Bewertung der Aussagen schwierig. „...mit Todesfolge" puscht da auch höchstens die Klickzahl und ist für's Ergebniss sicherlich uninteressant.

Aber der harsche Ton, hat wohl direkt für's Verschwinden des Fragenden gesorgt.


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Re: Gespannunfall mit Todesflge

Beitragvon dreckbratze » 1. November 2017 14:11

ich möchte allgemein bitten, den eigenen umgangston einmal zu überdenken. :?
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Re: Gespannunfall mit Todesflge

Beitragvon Peanut » 1. November 2017 19:31

Hallo Gespann-Gemeinde,
nachdem ich den Beitrag des Gutachters überflogen hatte und auch die Beiträge einiger Anderer, war mein Bauchgefühl auch "was fällt dem ein, ohne sich vorzustellen...".
Dann habe ich mir meinen Hund geschnappt und bin eine Runde Gassi gegangen. Dabei hatte ich Gelegenheit, mir so meine Gedanken zu machen. Mein Schluss war, erst mal nicht zu reagieren. Wenn sich mir jemand nicht vorstellt, scheint ihm der Kontakt zu mir nicht wichtig zu sein, das respektiere ich.
Dennoch habe ich mich gefragt, warum ich emotional aufgebracht war. Ich kam für mich zu dem Schluss, dass es nicht daran liegt, dass jemand versucht, auf welche Art auch immer, seinen Job zu machen. Sondern daran, wie leichtfertig mit Internas, nämlich dem nicht ganz trivialen Fahrverhalten von Gespannen, in der Öffentlichkeit umgegangen wird. Es gibt sicher genug Griffelspitzer, denen die Gattung Gespann ein Dorn im Auge ist. Denen sollten wir nicht auch noch die Argumente liefern.
Damit nicht nur dem Gutachter sondern auch den Angehörigen und möglicherweise Geschädigten geholfen werden kann, schlage ich vor, dass sich Herr Pietsch mit Walter in Verbindung setzt. In ihm hat er mit Sicherheit einen kompetenten Ansprechpartner.
PS. Da sind garantiert Rechtschreibfehler drin....
Liebe Grüße und nehmt nicht alles so ernst,
Micha
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Re: Gespannunfall mit Todesflge

Beitragvon AlexEF » 2. November 2017 17:44

Um mal einen konstruktiven Beitrag zu liefern:

bei den Flyingbricklern bekannt der Detlev Seeger, seines Zeichens Sachverständiger für Kraftfahrzeugtechnik und selbst Gespannfahrer.

http://www.seeger-s.de/pages/indexpag.html
Grüße aus Erfurt


Alex
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Re: Gespannunfall mit Todesflge

Beitragvon Feldi » 2. November 2017 18:24

Hallo
Nur um die erhitzten Gemüter zu beruhigen, es gibt den Sachverständigen Pietsch wirklich:
http://www.zweirad-pietsch.regional.de/
Seinen mißglückten Einstand (Vorstellung) hier sollte er einfach noch nachträglich korrigieren, dann ist doch alles gut.
Ist doch alles nicht so tragisch, ausser dem traurigen Grund seiner Anfrage.

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Re: Gespannunfall mit Todesflge

Beitragvon Stephan » 2. November 2017 18:59

Konstruktive Vorschläge waren schon einige dabei. Ansonsten war der Anfang so ungeschickt, da fängt der gute Mann besser noch mal von Vorne an.


Stephan, der aber solche Fragen, zumindest wenn sie so wie geschehen, gestellt werden, nun überhaupt nichts für'n iNet Forum hält
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Re: Gespannunfall mit Todesflge

Beitragvon moppedgugger » 3. November 2017 06:19

Guten Morgen allen,

nachdem hier der Umgangston diskutiert wird und einige für die Frage von Herr Pietsch noch Pros, Informationen und Argumente brachten, die ich in der Frage erwartet hatte, möchte ich einen Hinweis aus meiner Erfahrung geben. Ich sandte dies auch als PN in der Hoffnung, dass ihn dir Nachricht sicher erreicht .

Bei einem Hindernis wie ein Bordstein oder einem Kantholz hüpft ein Gespann doch erstaunlich hoch. Verstärkt wird der Hüpfer noch, wenn die Stossdämpfer nicht mehr ganz frisch sind.

Meiner Erfahrung nach, spielt die Radgrösse hier eine untergeordnete Rolle für den auslösenden Effekt.. Und glücklicherweise habe ich keinen Vergleich mit einem Solomotorrad.
Einen Sprung, oder Hüpfer hatte ich mit einem Max-Gespann mit
19" Rädern und einen mit einem Sidebike auf 13" Räder, jeweils über den Randstein einer Verkehrsinsel. Bemerkenswert aber sicher erklärbar ist, dass grosse Räder dies besser wegstecken wie die kleinen. Wohl der Grund dass im Geländesport keine kleinen Räder zu finden sind.

Vielleicht hilft dies ein wenig.

Matthias




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