Guten Morgen Walter,
W-L hat geschrieben:Warum diese scharfen Angriffe und Verunglimpfungen gegen den Verfasser dieses Beitrages.?
Und das Herumhacken auf Rechtschreibfehler geht mir ohnehin sowas gegen den Strich!!! Zumal Rechtschreibfehler nicht zwangsläufig auf den Intelligenzgrad des Verfassers schließen lassen. Sie sind schlicht und einfach das Ergebnis unserer seit Jahrzehnten verfehlten Schulpolitik.
Den möchte ich sehen, der gut bedient, wenn wer auf diese Art und Weise eine Werkstatt betritt und Hilfe möchte, für etwas, das und dessen Umstände er nicht näher beschreibt.
Dafür waren die Antworten schon ganz nett.
In mancher Werkstatt kommt nach dem Schrei, der Hammer geflogen, es sei den die benötigte Hilfe ist ersichtlich, das wären offensichtliche Verletzungen. In einem Textbasierenden Medium, bedarf es dann doch mehr der Worte.
Ich fand auch keine passende Unfallmeldung die mir die Fragestellung glaubhaft macht.
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W-L hat geschrieben:Der Artikelschreiber hat als Zweirad-Mechanikermeister und Inhaber einer Zweiradwerkstatt in der Funktion als öffentlich bestellter Sachverständiger (Bestellung erfolgt von einem Gericht) vermutlich den Auftrag von einem Gericht erhalten, ein Gutachten zu einen Gespannunfall mit tödlichem Ausgang zu erstellen. Diesen Auftrag darf er übrigens nur in einem begründeten Ausnahmefall ablehnen.
Wenn er nun als Inhaber eines Zweiradgeschäftes (Fahrräder und Motorräder) nicht über die speziellen Kenntnisse unserer asymmetrischen Dreiräder verfügt, spricht es für seine Sorgfaltspflicht und sein Verantwortungsbewustsein, wenn er über dieses Forum versucht, bestehende Kenntnislücken zu mindern oder jemanden zu finden, der über die ihm fehlenden Kenntnisse verfügt.
Bei einem Verkehrsunfall mit Todesfolge ermittelt grundsätzlich die Staatsanwaltschaft zur Unfallursache.
Weder hat er sich Vorgestellt, noch andere Umstände seiner, sicher ehrbaren, Absicht erwähnt.
Da habe ich mir auch noch die Arbeit gemacht Hintergrundinformationen zu recherchieren und Meine auch was ich schrieb, eine Begrüssung ist üblich, empfehle den Kontakt zu anderen Sachverständigen und Autoclub, dann kommen die richtigen Fragen, welche man uns Stellen kann.
W-L hat geschrieben:Anmerkung:
Im Kraftfahrzeugbereich gibt es mehrere Arten von Sachverständigen, die sich durch ihre jeweilige Funktion und Ausbildung voneinander unterscheiden:
• Kfz- Sachverständige / freie Sachverständige
Hierzu kann sich jeder selbst „ernennen“, der über entsprechende technische Kenntnisse verfügt. Mindestqualifikation: Meisterbrief im Zweirad oder Kfz-Handwerk.
Einsatz z.B. als Gutachter zur Schadenregulierung
• Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Werden durch eine öffentlich-rechtliche Institution auf gesetzlicher Grundlage bestellt und vereidigt. Sie müssen besondere Sachkunde, Unabhängigkeit, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit nachgewiesen haben. Mindestqualifikation: Meisterbrief im Zweirad oder Kfz-Handwerk.
Einsatz z.B. als Schlichter der IHK`s, Gutachter vor Gericht
• Amtlich anerkannte Sachverständige
Sind Sachverständige der Technischen Dienste (z.B. TüV / DEKRA). Qualifikation: Studium an einer Technischen Hochschule / Universität; umfassende Zusatzausbildung im Straßenverkehrsrecht sowie in der Zulassung von Personen (z.B. Fahrerlaubnisprüfungen) und Fahrzeugen (z.B. StVZO / Fahrzeugteileverordnung) zum öffentlichen Straßenverkehr. Sie führen staatlich übertragene Aufgaben durch und unterliegen in ihrem Aufgabenbereich der „Dienstaufsicht“ des Staates bzw. deren Bevollmächtigten.
Eine kurze Eräuterung dieser Art als Hintergrund, wäre hilfreich gewesen. So auch ein Bezug darauf was die Frage eigentlich ist.
W-L hat geschrieben:Zum Schluss möchte ich noch anmerken, dass ich es als seltsam empfinde, wenn das Bemühen um Kenntnisgewinnung damit assoziiert wird, dass „jemandem auf die Pfoten gehauen“ werden soll. Man sollte doch auch einmal an die Hinterbliebenen denken, die sicherlich -auch aufgrund des außergewöhnlichen Unfallherganges- Klarheit darüber haben möchten, wie sich Unfall zugetragen hat und wodurch er begründet war (Eigenverschulden, Fremdverschulden, technischer Mangel). Die staatsanwaltliche Untersuchung sollte hierüber Gewissheit schaffen. Im Falle eines Fremdverschuldens besteht dann zumindest die Möglichkeit, in einem anschließenden Zivilverfahren Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine durch den Tod des Familienangehörigen herbeigeführte finanzielle Belastung abmildern zu können.
Gruß Walter
Und wer Schreibfehler in meiner Antwort findet, darf sich daran ergötzen und sie allesamt behalten.
Bezüglich der Rechtschreibung lehne ich mich nicht aus dem Fenster und erwarte nur, dass es gut Lesbar ist undkeinkleingeschriebenerendlostext.(gibt es dafür eigentlich ein Namen?)
Matthias