von gaeter » 14. Juni 2022 05:51
Was du sagst verstehe ich nicht. „Urheber Rechte zu verstoßen“? Der Schaltplan gibt es in der Gebrauchsanleitung, aber er ist nutzlos da unlesbar.
Der Gebrauchsanleitung muss dem Motorrad beiliegen, damit der Besitzer sein Motorrad kennenlernen und ihm bei der routinemäßigen Wartung helfen kann. Der Schaltplan ist Teil dieser Hilfe. Der Eigentümer hat das Recht zu verlangen, dass es nutzbar ist.
Ein Händler könnte eine vergrößerte Kopie des Schaltplans aus den Werkstatthandbuch anfertigen. Meiner hat nicht einmal einen! Von dort aus meine Frage.