Dürfen 16 Jährige mit A1 in NL/BE fahren?

Dürfen 16 Jährige mit A1 in NL/BE fahren?

Beitragvon Toyo - Joe » 23. November 2015 12:56

Zur Info für die jungen (A1) Grenzgänger unter uns

Hinweis der EU zur Führerscheinregelung A1 – 16 -> 18 Jahre
http://europa.eu/youreurope/citizens/ve ... dex_de.htm
Die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, B1, B1E, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE werden in ganz Europa anerkannt.

Genauer :
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 32006L0126

Artikel 4
Klassen, Begriffsbestimmungen und Mindestalter

1. Der Führerschein nach Artikel 1 berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen der nachstehend definierten Klassen. Er kann ab dem für die einzelnen Klassen angegebenen Mindestalter ausgestellt werden. Als „Kraftfahrzeug“ gilt jedes auf der Straße mit eigener Kraft verkehrende Fahrzeug mit Antriebsmotor mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen.

2. Kleinkrafträder:
Klasse AM:
— zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. März 2002 über die Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge (5) (mit Ausnahme derartiger Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h) sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge im Sinne des Artikels 1 Absatz 3 Buchstabe a der Richtlinie 2002/24/EG;
— das Mindestalter für die Klasse AM wird auf 16 Jahre festgelegt.

3. Krafträder mit oder ohne Beiwagen sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge:
— als „Kraftrad“ gilt jedes zweirädrige Kraftfahrzeug mit oder ohne Beiwagen im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie 2002/24/EG;
— als „dreirädriges Kraftfahrzeug“ gilt jedes mit drei symmetrisch angeordneten Rädern ausgestattete Kraftfahrzeug im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 Buchstabe c der Richtlinie 2002/24/EG.

a) Klasse A1:
— Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, mit einer Motorleistung von bis zu 11 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,1 kW/kg;
— dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von bis zu 15 kW;
— das Mindestalter für die Klasse A1 wird auf 16 Jahre festgelegt;

b) Klasse A2:
— Krafträder mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind;
— das Mindestalter für die Klasse A2 wird auf 18 Jahre festgelegt;

c) Klasse A:
i) Krafträder:
— das Mindestalter für die Klasse A wird auf 20 Jahre festgelegt. Für das Führen von Krafträdern dieser Klasse ist jedoch eine mindestens zweijährige Fahrpraxis auf Krafträdern mit einem Führerschein der Klasse A2 vorzuschreiben. Diese vorherige Fahrpraxis ist entbehrlich, wenn der Bewerber mindestens das 24. Lebensjahr vollendet hat;

ii) dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW:
— das Mindestalter für die Klasse für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW wird auf 21 Jahre festgelegt.

Führerscheine, die nach diesem Absatz Personen ausgestellt werden, deren Alter unter dem in den Absätzen 2 bis 4 angegebenen Alter liegt, sind nur so lange im Hoheitsgebiet des ausstellenden Mitgliedstaats gültig, bis der Inhaber des Führerscheins das in den Absätzen 2 bis 4 vorgesehene Mindestalter erreicht hat.

Die Mitgliedstaaten können die Gültigkeit von Führerscheinen in ihrem Hoheitsgebiet anerkennen, die Fahrzeugführern ausgestellt worden sind, deren Alter unter dem in den Absätzen 2 bis 4 angegebenen Mindestalter liegt.

Das bedeutet nach meiner Rechtsauffassung die Niederländer / Belgier müssen den A1 Führerschein der 16 Jährigen anerkennen!
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Re: Dürfen 16 Jährige mit A1 in NL/BE fahren?

Beitragvon halflive » 23. November 2015 20:32

Nein, A1 ist in die Niederlanden ab 18.
Fast niemand (im Westen Holland) macht das A1 Führerschein. Mann wartet bis zum 20sten Geburtstag und geht für A2. 125/11kW ist gefährlich auf die Autobahn. Und im westen kommt mann nirgendwo ohne auf die Autobahn zu reisen.
Guzzi/velorex, was sonst?
deutsch ist schwer, können wir auch auf holländisch reden?
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Re: Dürfen 16 Jährige mit A1 in NL/BE fahren?

Beitragvon Toyo - Joe » 24. November 2015 09:48

Hallo Halflive,

ich weiß ein Niederländer darf erst ab 18 Jahren den A1 machen, es ging
um die Frage ob ein 16 jähriger Deutscher / Deutsche mit ihrem A1 Führerschein
in NL fahren darf, dies war in der Vergangenheit zeitweise nicht erlaubt, allerdings
mit der Harmonisierung 2013 müsste es gemäß EU erlaubt sein, siehe oben.

Gruß Jochen
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Re: Dürfen 16 Jährige mit A1 in NL/BE fahren?

Beitragvon Slowly » 24. November 2015 10:49

Toyo - Joe hat geschrieben:Zur Info für die jungen (A1) Grenzgänger unter uns:

Hallo, Jochen,
Aktueller Stand in NL-Niederlanden(Holland) und B-Belgien:
Deutsche unter 18 dürfen in den Niederlanden und Belgien im öffentlichen Verkehr nicht mit dem A1 fahren!
Gruss, Hartmut
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Re: Dürfen 16 Jährige mit A1 in NL/BE fahren?

Beitragvon Toyo - Joe » 24. November 2015 12:53

Hallo Hartmut woher hast du deine Information ?

RICHTLINIE 2006/126/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 20. Dezember 2006
über den Führerschein (Neufassung)
(Text von Bedeutung für den EWR)
Artikel 2
Gegenseitige Anerkennung
1. Die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine werden gegenseitig anerkannt.

Artikel 4
Klassen, Begriffsbestimmungen und Mindestalter
1. Der Führerschein nach Artikel 1 berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen der nachstehend definierten Klassen. Er kann ab dem für die einzelnen Klassen angegebenen Mindestalter ausgestellt werden.
……..
3. Krafträder mit oder ohne Beiwagen sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge:
— als „Kraftrad“ gilt jedes zweirädrige Kraftfahrzeug mit oder ohne Beiwagen im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie 2002/24/EG;
— als „dreirädriges Kraftfahrzeug“ gilt jedes mit drei symmetrisch angeordneten Rädern ausgestattete Kraftfahrzeug im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 Buchstabe c der Richtlinie 2002/24/EG.

a) Klasse A1:
— Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, mit einer Motorleistung von bis zu 11 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,1 kW/kg;
— dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von bis zu 15 kW;
— das Mindestalter für die Klasse A1 wird auf 16 Jahre festgelegt;

…….
6. Die Mitgliedstaaten können das Mindestalter für die Ausstellung eines Führerscheins
a) bei der Klasse AM bis auf 14 Jahre senken oder bis auf 18 Jahre anheben;

Führerscheine, die nach diesem Absatz Personen ausgestellt werden, deren Alter unter dem in den Absätzen 2 bis 4 angegebenen Alter liegt, sind nur so lange im Hoheitsgebiet des ausstellenden Mitgliedstaats gültig, bis der Inhaber des Führerscheins das in den Absätzen 2 bis 4 vorgesehene Mindestalter erreicht hat.
Die Mitgliedstaaten können die Gültigkeit von Führerscheinen in ihrem Hoheitsgebiet anerkennen, die Fahrzeugführern ausgestellt worden sind, deren Alter unter dem in den Absätzen 2 bis 4 angegebenen Mindestalter liegt.

Für meine Rechtsauffassung ist der EU Text eindeutig, die Führerscheine werden gegenseitig anerkannt ! Da EU Recht über nationalem Recht geht ist der Führerschein ab 16 Jahre rechtskräftig!
Wenn dem nicht so sein sollte würde ich die Begründung – Rechtsquelle erfahren.

Gruss Jochen
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Re: Dürfen 16 Jährige mit A1 in NL/BE fahren?

Beitragvon Richard aus den NL » 24. November 2015 13:54

Toyo - Joe hat geschrieben:Führerscheine, die nach diesem Absatz Personen ausgestellt werden, deren Alter unter dem in den Absätzen 2 bis 4 angegebenen Alter liegt, sind nur so lange im Hoheitsgebiet des ausstellenden Mitgliedstaats gültig, bis der Inhaber des Führerscheins das in den Absätzen 2 bis 4 vorgesehene Mindestalter erreicht hat.

Rijbewijzen die overeenkomstig dit lid worden afgegeven aan personen die nog niet de in de leden 2 tot en met 4 vermelde leeftijd hebben bereikt, zijn alleen geldig op het grondgebied van de lidstaat van afgifte tot de rijbewijshouder de in de leden 2 tot en met 4 vermelde leeftijd heeft bereikt.

Die Mitgliedstaaten können die Gültigkeit von Führerscheinen in ihrem Hoheitsgebiet anerkennen, die Fahrzeugführern ausgestellt worden sind, deren Alter unter dem in den Absätzen 2 bis 4 angegebenen Mindestalter liegt.

De lidstaten kunnen rijbewijzen die zijn afgegeven aan bestuur- ders die nog niet de in de leden 2 tot en met 4 vermelde leeftijd hebben bereikt, als op hun grondgebied geldige rijbewijzen erkennen.

Das bedeutet nach meiner Rechtsauffassung die Niederländer / Belgier müssen den A1 Führerschein der 16 Jährigen anerkennen!


Das wurde bedeuten (deiner Rechtsauffassung) das Ausländer in der Niederlande oder in Belgien laut Ausländer nicht nur dieselbe, sondern mehr Rechte haben als die eigentliche Einwohner.

Das hört man immer mehr von Ausländer. Ich „bezweifle” aber, ob das stimmt.

Das Unterschied zwischen „können" und „müssen" steht übrigens im Wörterbuch.

Deine komische Rechtsauffassung ist mir übrigens schon langer bekannt und Ich sehe diesen Thread als eine nutzlose Diskussion, die für mich hierbei beendet ist.

R.a.d.NL 8)
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Re: Dürfen 16 Jährige mit A1 in NL/BE fahren?

Beitragvon Slowly » 24. November 2015 13:56

Toyo - Joe hat geschrieben:Hallo Hartmut woher hast du deine Information ?

Gerne hier meine heutigen Quellen, Jochen:

Belgien: Politie Zonen-Direktion EUPEN, Abt Verkehrssicherheit
Holland: Politie ....... etc, ...... APELDOORN .....................
Zeitaufwand ca. je 3 Minuten.
:grin:

Gruss,
Hartmut
:sturz:

Ich finde das auch sehr gerecht, sonst würden die holl. und belg. Jugendlichen benachteiligt sein.

So, lieber Jochen,
im exekutiven Bereich habe ich Dir gern weitergeholfen.
Um den legislativen und judikativen Bereich müsstest Du Dich bitte selber kümmern.
:wink:
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Re: Dürfen 16 Jährige mit A1 in NL/BE fahren?

Beitragvon Toyo - Joe » 24. November 2015 14:42

OK dieser Tread läuft wieder aus dem Ruder, ich werde mich erkundigen und gut ist.

@ Richard
Ich hab diese Info nur auf Grund eines Gespräches, mit dem Thema dürfen Jugendliche mit dem A1 in NL fahren ja nein, mit einem befreundeten Dreiradler hier eingestellt da ich der Meinung bin ein offizieller EU Führerschein ist EU weit gültig.
Ich fand den Text der EU auch ohne Interpretation recht eindeutig, jedes Land kann in einem vorgegebenen Rahmen frei bestimmen welche Voraussetzungen das einzelne Land zur Erteilung der Fahrerlaubnis festlegt, aber jedes Land erkennt den von der EU vorgegebene Mindeststandard an.
Als Fallbeispiel
Sofia ist 14 und hat ihren Mopedführerschein in Italien erhalten. Sie würde gerne in Belgien Moped fahren, dort liegt das Mindestalter dafür jedoch bei 16 Jahren.
Sofia muss bis zu ihrem 16. Geburtstag warten, um in Belgien Moped fahren zu dürfen. An diesem Tag erhält ihr italienischer Führerschein auch in Belgien Gültigkeit und sie kann ihn dort nutzen, ohne in Belgien eine weitere Prüfung ablegen zu müssen.
unter: http://europa.eu/youreurope/citizens/ve ... dex_de.htm nachzulesen.

@ Hartmut
Ich sehe hier auch keine Benachteiligung der Niederländischen Jugendlichen, der Niederländische Staat hat die Möglichkeit das Führerschein Alter zu senken oder … Die Italiener können den Führerschein schon mit 14 machen sind die deutschen jetzt benachteiligt?
Ich sehe ehr eine Benachteiligung der deutschen jugendlichen, sie machen für viel Geld und erheblichem Aufwand einen Führerschein und dürften diesen dann (angeblich / tatsäschlich) nur eingeschränkt nutzen. Da würden sie ja besser nur den Mopedschein machen, damit dürfen sie dann nach NL um Pommes zu essen?

@ Alle
Schade dass man hier nur noch Termine Posten kann.

Gruss Jochen
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Re: Dürfen 16 Jährige mit A1 in NL/BE fahren?

Beitragvon Slowly » 24. November 2015 17:27

Toyo - Joe hat geschrieben:@ Alle
Schade dass man hier nur noch Termine Posten kann.

Wieso "schade" :?:
Deine Frage wurde doch ziemlich schnell - von gestern auf heute - eindeutig und verbindlich beantwortet :!:
Und die Begleitung mit unterschiedlichen Meinungen spricht doch für tolerante Umgangsformen in unserem Forum.
Gruss, Hartmut
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Re: Dürfen 16 Jährige mit A1 in NL/BE fahren?

Beitragvon Toyo - Joe » 25. November 2015 13:01

Hallo Slowly

Schade Nr. 1: manchmal macht der Ton die Musik und manchmal ist es der Unterton in der Antwort

Schade Nr. 2: ich habe zwischenzeitlich eine Schriftliche Antwort / Link erhalten

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/EUFuehrerschein38.php#Art04
• Die Mitgliedstaaten können das Mindestalter für die Ausstellung eines Führerscheins
a. bei der Klasse AM bis auf 14 Jahre senken oder bis auf 18 Jahre anheben;
b. bei der Klasse B1 bis auf 18 Jahre anheben;
c. bei der Klasse A1 bis auf 17 oder 18 Jahre anheben,

- sofern der Unterschied zwischen dem Mindestalter für die Klasse A1 und dem Mindestalter für die Klasse A2 zwei Jahre beträgt und

- eine mindestens zweijährige Fahrpraxis auf Krafträdern der Klasse A2 gemäß Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe c Ziffer i Voraussetzung für die Zulassung zum Führen von Krafträdern der Klasse A ist;
d. bei den Klassen B und BE bis auf 17 Jahre senken.


es ist tatsächlich so, dass der EU Führerschein halt nicht in der gesamten EU gültig ist.

Schade Nr.3: wir hatten schon einige schöne Touren in NL / BE, Gott sei Dank sind wir nicht erwischt worden jetzt müssen wir unsere Touren – Urlaub halt verlagern, Essen – Trinken – Unterkünfte gib es ja auch in der Eifel / Schwarzwald / Harz usw.

Schade Nr. 4: genauso kann man junge Menschen für die EU begeistern.

Schade Nr. 5: das ich mir beim „Grenzübertritt“ wieder Gedanken machen muss, denn wer weiß vermutlich gibt es noch diverse „Sonderregelungen“.

Ich freue mich allerdings, dass sich die deutsche Regierung dazu durchgerungen hat, den Jugendlichen schon früh das Vertrauen zur Führung eines Kraftfahrzeuges zu schenken getreu dem Motto, früh übt sich was ein Meister werden will.

Gruß Jochen

@ Richard, nein ich wollte keine weiterreichenden Rechte wie die Bürger der Niederlande, eine solche Forderung liegt mir fern, ich wollte nur den Respekt der gegenseitigen Anerkennung, der unter erheblichem Aufwand abgelegten Prüfungen.
Ich hätte kein Verständnis dafür, wenn die Bundesrepublik Deutschland, aus welchen Gründen auch immer, offizielle Holländische / Belgische Dokumente nicht anerkennen würde. Ich würde mich dann nicht benachteiligt fühlen, ich würde mich ehr für engstirnige Borniertheit meines Landes schämen.
Zuletzt geändert von Toyo - Joe am 25. November 2015 15:52, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Dürfen 16 Jährige mit A1 in NL/BE fahren?

Beitragvon Michael aus Düsseldorf » 25. November 2015 14:11

Hallo Jochen,
schade eigentlich das dieses Thema "EU-Führerscheinharmonisierung" kaum jemand interessiert.

- Den normalen Motorradfahrer ist es egal, weil er nicht betroffen ist und keine Kinder in dem Alter hat.
- Den meisten Jugendlichen ist es egal, weil kaum einer mit 16 den Mopedführerschein macht. (Führerschein/Versicherung zu teuer oder einfach uncool)
- Von denen die Ihn haben, wohnen nur ganz wenige in Grenznähe oder fahren weiter als zur Schule oder Pommesbude.
- Der Industrie ist es egal weil 125er in Deutschland keinen Marktanteil haben. - Der Politik ist es nicht wichtig, weil die Zielgruppe zu klein ist.

Nur ein paar komische Väter die mit Ihren Kindern Mopedfahren wollen, ist dieses Thema wichtig.
Und das auch nur für zwei Jahre.

Ich habe mich auch geärgert, meine Kinder sind aber inzwischen aus dem Alter raus. Meine Tochter fährt fast täglich mit der CB450S von meiner Frau. Ich glaube wenn ich nicht bald wegen Glatteis den Schlüssel einkassiere fährt die den Winter durch.

Gruß und trotzdem viel Spaß bei Euren Touren.
Michael
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Re: Dürfen 16 Jährige mit A1 in NL/BE fahren?

Beitragvon Thomas Heyl » 25. November 2015 15:04

Hallo!

Mich interessiert das Thema als Vater einer bald 15 Jahre alten Tochter sogar sehr. Sie will den Führerschein A1 machen und dann eine 125er fahren, und zwar bevorzugt eine DKW 125 2/H.

Unser Problem: Damit darf sie - bis sie 18 ist - nicht durch die Schweiz fahren, denn von 16 bis 18 wird der Führerschein zwar anerkannt, der Hubraum ist jedoch auf 50m³ beschränkt (alternativ bei Elektrofahrzeugen: max. 4kW). Das ist ziemlich ätzend, weil wir uns dann bei Fahrten nach Italien (meinem Heimatland) überlegen müssen, wie wir sie und das Motorrad durch die Schweiz schaffen.
Wikipedia hat geschrieben:Kategorie A1: Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 11 kW (ab 16 Jahren: max. 50 cm³ und bei Elektromotoren höchstens 4 kW)

https://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrerausweis_und_Fahrberechtigung_%28Schweiz%29

Beste Grüße, Langer
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Re: Dürfen 16 Jährige mit A1 in NL/BE fahren?

Beitragvon schauglasgucker » 25. November 2015 17:37

Toyo - Joe hat geschrieben:Schade Nr. 1: manchmal macht der Ton die Musik und manchmal ist es der Unterton in der Antwort


Da gebe ich dir Recht.

Gruß s
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Re: Dürfen 16 Jährige mit A1 in NL/BE fahren?

Beitragvon Toyo - Joe » 25. November 2015 17:50

@ Michael,
für mich ist das unfassbar, wenn ich auf die Seite der EU gehe,
http://europa.eu/youreurope/citizens/ve ... dex_de.htm
steht dort im Klartext:
Die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, B1, B1E, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE werden in ganz Europa anerkannt.
Ich bin im festen Glauben gewesen dies ist auch so, da ja auch der alte graue Führerschein vor 35 Jahren schon anerkannt wurde (ich bin zumindest mehrmals mit der 80ér in NL Kontrolliert worden es gab nie Probleme) Ich hätte nie gedacht, dass dies bei einem EU Dokument nicht so ist.
Natürlich wird der ein oder andere jetzt einwerfen Unwissenheit schützt nicht vor Strafe und als Außendienstler weiß ich, dass ich je nach zu bereisendem Land eine Menge Dokumente – Impfungen mitführen muss, allerdings hat bis jetzt, jede noch so kleine Bananenrepublik, den EU Führerschein manchmal nur in Verbindung mit einem Internationalen Führerschein (Übersetzung des EU Führerschein) anerkannt, ich wäre nicht im Traum darauf gekommen, das ausgerechnet EU Staaten untereinander hier eine Ausnahme machen.
Natürlich ist die Zielgruppe klein aber gerade hier in der Grenznähe (deshalb habe ich diesen Tread unter Stammtisch MG gesetzt) kenne ich viele Jugendliche die gerne mal schnell für ne Pommes rüberfahren, mancherorts ist eine Straßenhälfte deutsch die andere Niederländisch, was ist wenn da was passiert – Fahren ohne Führerschein – Anzeige – womöglich Probezeitverlängerung usw.
Von der Mopped Gruppe in der meine Tochter ist wusste das bis dato keiner inkl. Fahrlehrer alle haben mich ungläubig angesehen keiner glaubt´s .

@ Thomas
Ok die Schweiz ist kein EU Land, aber trotzdem sch…. für die Urlaubsplanung
Ja genau da liegt auch unser Problem, es gibt in unserem Bereich Orte die kann man ohne riesige Umwege in Kauf zu nehmen nur über NL / BE erreichen z.B. führt ein Stück der Himmelsleiter (Weg in die Eifel) über Belgien, natürlich kann man dieses Stück umfahren (wie Ihr über Österreich) aber ….
Die Kitts hatten für´s nächste Jahr einen Ausflug auf Holländischen Camping geplant, wir wollten als Familie in den Osterferien mit Anhänger / Motorräder an die See ….
In den Herbstferien wollten wir eine Vater – Tochter Tour nach Scottland machen, Überfahrt Zeebrugge – Amsterdam müssen wir wohl neu Planen (Umweg Frankreich / Hamburg)
Heute Abend muss ich meine Tochter in Overhetfeld abholen (5 Min. von NL) wir wollten mit Motorrädern gemeinsam zur Halle normal wären wir kurz rüber um was zu essen ….

@ Alle
Hier im Übrigen eine Übersicht der „Sonderregelungen“
http://motorrad.wikia.com/wiki/Ausland

@Grenskiosk Maalbroek
Wir kommen jetzt nicht mehr so oft Pommes essen kommen, also nicht so viel einkaufen 8)
Wenn wir genug Pommes Geld gespart haben, kriegt die Kurze noch ne 50ccm dann können wir auch wieder rüber kommen.
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Re: Dürfen 16 Jährige mit A1 in NL/BE fahren?

Beitragvon dieter » 25. November 2015 21:23

Nur der Vollständigkeit halber. In Österreich darf man unter 18 mit dem A1 auch nicht fahren.

Gruß
Dieter
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