Hallo GSA-Freunde,
damit hier nicht nur "gelabert" wird, mein Problem, bzw, Frage :
Habe mir von einem Unfallroller die Original-Hinterradfelge besorgt, beim Mike Ott(Gespannbauer) bearbeiten und Autoreifen aufziehen lassen. Liegt nun noch hier, da der Rollerreifen noch zu schade zum wechseln war. Das Gespann ist wahlweise eingetragen. Muss ich den Autoreifen eintragen lassen, da ich bei Bedarf ja nur die Felge entsprechend wechseln muss ?. Am Roller ist ja keine Veränderung erforderlich, bzw. vorgenommen worden . Soweit Teil eins. Wenn ja
Teil zwei : Habe im März TüV-termin, den ich wieder mit der Inspektion bei Suzuki-Stöbe machen werde. Bei der Gelegenheit soll die Felge mit Autoreifen drauf. Kann der TÜV-Prüfer dann gleich die Abnahme und entsprechende Einttragung mitmachen oder muss ich für die TüV-Prüfung erst den Eintrag haben ?
Ich denke, Roland kann hier in seiner Eigenschaft als Motorrad-Umbauer und seiner damit verbundenen Tüv-Erfahrung am besten Info geben, bin aber natürlich für alle Antworten dankbar.
Man sieht sich im Hühnerstall bei Slowly.