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Bodenfreiheit Minimum

BeitragVerfasst: 21. Februar 2012 13:42
von eGo!
Gibt es eine Mindestgrenze für die Bodenfreiheit des BW?

Re: Bodenfreiheit Minimum

BeitragVerfasst: 21. Februar 2012 13:49
von Crazy Cow
So viel ich weiß nicht. In Californien gibt es eine sehr vernünftige Vorgabe, die ich pers. auch hier übernehmen würde:
- Wenn der Reifen platt ist, muss das Rad sich noch auf der Felge drehen können, nicht dass die Karosserie unbelastet am Boden schleift.

Re: Bodenfreiheit Minimum

BeitragVerfasst: 21. Februar 2012 14:04
von Stephan
Gibbet da niGS für PKW?!? So unter praktischen Gesichtspunkten. Oder spielt das keine Rolle beim Projekt?


Stephan

Re: Bodenfreiheit Minimum

BeitragVerfasst: 21. Februar 2012 14:34
von Marschall
Beim PKW sind es 10cm

Re: Bodenfreiheit Minimum

BeitragVerfasst: 21. Februar 2012 15:35
von eGo!
Marschall hat geschrieben:Beim PKW sind es 10cm

10 cm sind ok. :grin:
Ich lege gerade einen Dnepr-BW tiefer. komme so auf 10-12 cm. ;-)

Re: Bodenfreiheit Minimum

BeitragVerfasst: 21. Februar 2012 16:27
von der hundt
ohhh, mein Spezialgebiet....

lange Recherche von mir und Herrn Franitza haben ergeben, das es keinerlei gesetzliche Mindestbodenfreiheit für Motorräder (Gespanne) gibt!
Auto´s haben damit nix am Hut :-D

Die Aussage mit dem platten Reifen ist sehr sinnvoll, hoffe mein TÜVer liest nicht mit :oops:

die offizielle Seite sagt sowas:

In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gibt es keine expliziten
Vorschriften über die Bodenfreiheit von Fahrzeugen. Damit gelten die
allgemeinen Vorgaben des § 30 StVZO in Verbindung mit den allgemein
anerkannten Regeln der Technik sowie den heutigen Standards aus
Fahrzeugtechnik und Straßenbau.
Die DEKRA sagt dazu: Beim verkehrsüblichen Fahrbetrieb, auch beim Überfahren
einer Bodenwelle, eines Schlagloches, eines abgesenkten Bordsteines oder
einer Prüfgrube, Hebebühne oder anderer Hindernisse dürfen Fahrzeuge und
Verkehrseinrichtungen (in Parkhäusern, Auffahrten, Baustellen) nicht
beschädigt werden.
Zur Orientierung schlagen sachverständige Gremien beim
Bundesverkehrsminister für Verkehr folgende Richtwerte (VdTÜV- Merkblatt
751) vor: Ein tiefer gelegtes Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank und mit
einem Fahrer besetzt, muss ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe
von 110 mm mittig überfahren können, ohne es zu berühren.
Unter diesen Voraussetzungen kann davon ausgegangen werden, dass im normalen
Straßenverkehr keine Beschädigungen eintreten. Abweichungen sind in
begründeten Einzelfällen möglich. In solchen Fällen haben sowohl Fahrer als
auch Fahrzeughalter die Verantwortung für den verkehrssicheren Betrieb des
Fahrzeugs. Denn das bei einer beschädigten Ölwanne austretende Öl auf der
Fahrbahn kann zu einer unmittelbaren Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
führen. (www.dekra.de/de/1469)

Re: Bodenfreiheit Minimum

BeitragVerfasst: 21. Februar 2012 18:06
von Stephan
10-12 cm ist ja schon einiges.

Mit dem PKW ist mir schon klar, aber man will ja auch nicht bei jeder Kippe, die auf der Straße liegt, Umwege fahren. . .



Stephan :smt025

Re: Bodenfreiheit Minimum

BeitragVerfasst: 22. Februar 2012 07:22
von Wintertourer
@Stefan,

wieviel Bodenfreiheit hatte Dein Trisis-Fahrgestell noch mal?

Grüße
Horst

Re: Bodenfreiheit Minimum

BeitragVerfasst: 22. Februar 2012 07:45
von Stefan
Bei dem einen reicht es ( CB13 = tiefste Stelle 11.5 = SpoilerGimmick d.Beiwagens),
bei dem andern gibt es Wichtigeres mit dem ich mich auseinander setzen muß.

Ernsthaft:
Bei der GL sind's "ausgefedert" knappe 11, jedoch nicht am BW, sondern am vorderen Unterzug vom Moped,
genauer , an der Aufnahme der (neudeutsch) "Achsschenkelvorderrad Führung des Hilfsrahmens" .
Mit mir drauf (viele KGs) Reduzierung auf ca. 8cm.
Da muß ich schon sehr aufpassen.

SteVe :roll:
PS:
Selber schuld, wollte damals mal was anderes - also ist's ein
sehr flaches, breites, böses und im Rückspiegel bedrohlich wirkendes Goldschwing3Rad geworden, nä :smt005

Re: Bodenfreiheit Minimum

BeitragVerfasst: 23. Februar 2012 13:29
von Bueguzz
Knappe 10 cm, tiefste Stelle unter der Ölwanne, sind es bei meinem Gespann (leer). Das ist für den normalen Straßenbetrieb völlig ausreichend, auch mit Befahrerin und ordentlich Gepäck . Ab und an muss man ein wenig aufpassen, z.B. wenn es neben der Fahrbahn auf einen Parkplatz geht und vor dem Parkplatz noch eine Wasserablaufrinne zu durchfahren ist.

Bild

Re: Bodenfreiheit Minimum

BeitragVerfasst: 28. Februar 2012 16:57
von MG
Das Suzuki GSX 1100 EML-Gespann mit Speed-Beiwagen hat mit Bootsbesatzung am tiefsten (Rahmen)Punkt etwa 8 Zentimeter.
Und es gilt: Erlaubt ist, was nicht verboten ist.

Re: Bodenfreiheit Minimum

BeitragVerfasst: 23. März 2012 19:36
von dreckbratze
mein dnepr - sw - rahmen mit dem duna drauf kommt nach dem umschweissen der schwinge und der oberen stossdämpferaufnahme mit 5,00 - 16er reifen auf etwa 10cm bodenfreiheit. ich sehe da kein problem, der unten rausragende ölfilter der zubehörölwanne der guzz ist da eher gefährdet.
viel tiefer würde ich aber nicht gehen, da wird jeder bordstein zum unüberwindlichen hindernis.

Re: Bodenfreiheit Minimum

BeitragVerfasst: 23. März 2012 21:51
von Slowly
Als Langsamfahrer mit Vorliebe für unbefestigte Nebenstrecken (z.B. auch Landwirtschaftswege)
werden meine 12 cm Bodenfreiheit ( an Maschine KAWASAKI VN-800-Drifter, Bodenfreiheit am BW ist höher) nicht selten zum Problem,
insbesondere, wenn ich vor mir liegende Pfützen falsch einschätze.
Aber Spaß macht 's trotzdem.
:grin:

Re: Bodenfreiheit Minimum

BeitragVerfasst: 23. März 2012 23:06
von FredB
Land Rover ca. 25 cm. Keine Probleme.
R.

Re: Bodenfreiheit Minimum

BeitragVerfasst: 23. März 2012 23:40
von Stephan
Is' der tiefer gelegt? 25cm hat doch schon 'n etwas älterer PKW (die aktuellen scheinen alle tiefer zu liegen)



Stephan :smt025

Re: Bodenfreiheit Minimum

BeitragVerfasst: 24. März 2012 00:14
von FredB
Stephan hat geschrieben:Is' der tiefer gelegt? 25cm hat doch schon 'n etwas älterer PKW (die aktuellen scheinen alle tiefer zu liegen)
Stephan :smt025


Nix tiefergelegt (grobes Foul!) Ist am Kardan (tiefster Punkt) ansonsten geht da natürlich wesentlich mehr. Alte Autos haben das übrigens nicht wirklich, guck' nochmal, wo da z. Bp. der Auspuff hängt, die Kardanblase oder sonstiges Gedöns...
R.

Re: Bodenfreiheit Minimum

BeitragVerfasst: 24. März 2012 07:04
von rängdäng
moin moin

Tiefster punk an der R100R ist der Motorschutz
mit etwa 21.5 cm unbelastet-

Belastet mit mir etwa 1cm weniger.
Damit kann ich gut leben -

R100R Bodenfreiheit ab.jpg