Höchstgeschwindigkeit lt. Brief?
Verfasst: 7. Juli 2009 10:44
Hallo, liebes Forum!
Ich habe Anfang Mai ein relativ verbrauchtes Gespann aus Holland mitgebracht: Moto Guzzi Convert (EZ'81) mit EML Tour (?) (EZ'86) mit EML Schwinggabel - für 1 Bremsscheibe - und 15"-EML-Rohrspeichenfelgen.
Lack desolat, Bremsen nahezu funktionsfrei, diverse Details "entoriginalisiert" - es gab und gibt viel zu tun! Aber das nur nebenbei.
Nun zur eigentlichen Frage: So langsam nähert sich der Zeitpunkt der Vollabnahme bzw. des 1.Versuchs dazu beim TÜV und so etwas wie einen Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II ) besitze ich noch nicht. Auf Carsten Bremmers Homepage ( ) finden sich diverse Briefkopien diverser Guzzen mit diversen Seitenwagen dran.
Die eingetragenen Höchstgeschwindigkeiten der Gespanne variieren hier zwischen 130 und 175 km/h.
Gibt's da eigentlich 'ne einheitliche Regelung?
Kann ich vorab ermitteln, was der Prüfer eintragen wird?
Und die alles entscheidende Frage: Interessiert das hinterher irgendwen?
Gruß, Andreas[/b]
Ich habe Anfang Mai ein relativ verbrauchtes Gespann aus Holland mitgebracht: Moto Guzzi Convert (EZ'81) mit EML Tour (?) (EZ'86) mit EML Schwinggabel - für 1 Bremsscheibe - und 15"-EML-Rohrspeichenfelgen.
Lack desolat, Bremsen nahezu funktionsfrei, diverse Details "entoriginalisiert" - es gab und gibt viel zu tun! Aber das nur nebenbei.
Nun zur eigentlichen Frage: So langsam nähert sich der Zeitpunkt der Vollabnahme bzw. des 1.Versuchs dazu beim TÜV und so etwas wie einen Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II ) besitze ich noch nicht. Auf Carsten Bremmers Homepage ( ) finden sich diverse Briefkopien diverser Guzzen mit diversen Seitenwagen dran.
Die eingetragenen Höchstgeschwindigkeiten der Gespanne variieren hier zwischen 130 und 175 km/h.
Gibt's da eigentlich 'ne einheitliche Regelung?
Kann ich vorab ermitteln, was der Prüfer eintragen wird?
Und die alles entscheidende Frage: Interessiert das hinterher irgendwen?
Gruß, Andreas[/b]