Alle Fragen, die den Motorradumbau zum Gespann betreffen
22. Februar 2009 11:34
Frage : Kann ich mein Nummernschild statt an der Maschine auch am Beiwagen befestigen (natürlich mit Beleuchtung). Muss ich das eintragen lassen ?
Besten Dank im voraus Klaus
22. Februar 2009 11:49
Klar kannste, geht sogar zwischen Mopped und BW. Einzigste Bedingung, das KEnnzeichen muss aus einem WInkel von 30 Grad lesbar sein.
22. Februar 2009 15:33
Erstmal vielen Dank für die rasche Antwort. Muss ich dann Rücklicht und Bremslicht am Moped beibehalten oder kann das entfallen ? Klaus
22. Februar 2009 16:51
Lichter müssen erhalten bleiben, KEnnzeichenbeleuchtung solltest Du abkleben, sieht schöner aus.
23. Februar 2009 11:03
hallo zusammen,
meines wissens muß das kennzeichen am motorrad angebracht sein; es darf am beiwagen nur montiert werden, wenn technisch nicht anders möglich ist und muß dann in die fahrzeugpapiere eingetragen werden ...
cu
muli
23. Februar 2009 12:11
Hallo,
ich habe es schon gesehen Kennzeichen am Seitenwagen, aber deshalb muß es ja nicht erlaubt sein. Ich würde mal bein TÜV fragen. Aber auch da können unterschiedliche aussagen kommen.
Gruß Ralf
23. Februar 2009 12:21
Das gilt nur bei wahlweisem Beiwagenbetrieb.
Sind Beiwagen und Motorrad eine feste Einheit (Motorrad kann nicht alleine gefahren werden) kann das Kennzeichen auch am Beiwagen angebracht sein. Ein hinteres Kennzeichen muss senkrecht angebracht oder kann bis zu 30 Grad geneigt werden.
Oberer Rand des Kennzeichens max 1500mm vom Boden, unterer Rand mindestens 200 mm vom Boden
Die Beleuchtung muss den geltenden Richtlinien entsprechen. Das Kennzeichen braucht also eine eigene Beleuchtung und die Beleuchtung an Beiwagen und Motorrad (Rücklicht, Bremslicht, Blinker) darf höchstes 400mm nach innen versetzt sein.
Grüße
falcone
23. Februar 2009 13:16
Hallo,
Festlegung beim TÜV Bilefeld war:
es muß eine Kennzeichenbeleuchtung drüber.
Wahlweise Eintagung wurde gelöscht!
Grüße
Horst
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