Ich hab gerade beim Durchblättern des www eine Vorschrift zum Thema Sicherheit im Boot gefunden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Motorradgespann#Lenkung
Sicherheitsgurt: Die Richtlinie 2006/27/EG vom 3. März 2006 schreibt mindestens einen Beckengurt
für den Beiwagenpassagier vor.[50]
Mein Boot wurde bei der Erstellung TÜV-abgenommen. Und zwar ohne Gurt !!!
In Kürze muss ich damit das erste mal zum "eigenen" TÜV.
Im Forum gibt es dazu 1000 verschiedene Stellungnahmen ? Kann jemand klar sagen,
wie es sich mit dem Gurt ja/nein verhält, wie der TÜV sich zum Thema stellt ??
Grüsse
Hubert