Ausnahmegenehmigung für breiteren Anhänger

Verkleidungen, Gepäcktransport, Gurt und Kindersitz, Überrollbügel, Bootsbau etc.

Ausnahmegenehmigung für breiteren Anhänger

Beitragvon dulio » 4. September 2015 12:57

Moin,
hat jemand im Forum eine Ausnahmegenehmigung für seinen mehr als 1 m breiten Anhänger ? Über Erfahrungsberichte würde ich mich freuen.
Grüße
Jürgen
dulio
 
Beiträge: 38
Registriert: 21. April 2011 10:59

Re: Ausnahmegenehmigung für breiteren Anhänger

Beitragvon Magnum » 4. September 2015 15:00

Hallo Jürgen ich hatte mehrere Jahre mit Anhängern an Motorrädern zu tun. Eine Ausnahmebewilligung für einen breiteren Anhänger hinter dem Motorrad, egal ob Gespann oder Solo, mußt du dir bei deinem zuständigen Regierungspräsidium beantragen. Ich hab das vor Langem auch mal versucht, das war in Karlsruhe, die waren dort sehr nett, hatten aber von dem Prozedere keine Ahnung. Ich habs dann sein lassen und nicht weiter vorangetrieben. Mach dich mal bei der für dich zuständigen Dienststelle schlau. Es könnte gehen ein früherer Kunde von mir hat das auch mal erfolgreich durchgeboxt, kann aber ein steiniger Weg werden.
Gruß Jürgen
Magnum
 
Beiträge: 79
Registriert: 14. Februar 2010 18:47

Re: Ausnahmegenehmigung für breiteren Anhänger

Beitragvon Sietenwogenduebel » 4. September 2015 19:14

Moin Jürgen,
frag mal den Hubschraubär hier im Forum, ist auch mitglied in der IG Gespannfahrer, der kennt sich damit sehr gut aus, wird dir auch das bestätigen was der Magnum schon geschrieben hat.
Martin hat das komplett mit einen Faltwohnwagen in Niedersachsen durch gezogen.
Fahr vorsichtig
Sietenwogenduebel
De Sietenwogenduebel
Benutzeravatar
Sietenwogenduebel
 
Beiträge: 195
Registriert: 28. Dezember 2005 15:02
Wohnort: ca.30 KM NW vom Mittelpunkt Niedersachsens

Re: Ausnahmegenehmigung für breiteren Anhänger

Beitragvon Matthieu » 7. September 2015 07:20

Sietenwogenduebel hat geschrieben:Martin hat das komplett mit einen Faltwohnwagen in Niedersachsen durch gezogen.

Der Jürgen sollte mal schreiben, aus welchem Bundesland (in nehme an NRW) er kommt.
Berichte aus anderen Bundesländern helfen hier überhaupt nicht weiter.
Ein bereits zugelassener Anhänger aus dem Bundesland würde der Dienststelle auch sehr helfen und den Genehmigungsprozess sicherlich etwas vereinfachen.
Benutzeravatar
Matthieu
 
Beiträge: 386
Registriert: 5. März 2006 14:44
Wohnort: Franken

Re: Ausnahmegenehmigung für breiteren Anhänger

Beitragvon hubschraubär » 7. September 2015 09:05

Hallo zusammen,

zu dem Thema siehe hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Motorradanhänger

Steht alles wesentliche drin.

Viel Erfolg,

hubschraubär
Benutzeravatar
hubschraubär
 
Beiträge: 152
Registriert: 20. November 2005 11:28

Re: Ausnahmegenehmigung für breiteren Anhänger

Beitragvon dulio » 7. September 2015 10:55

Tach zusammen,
bis hierhin schonmal schönen Dank. Hier in NRW sind für Fahrzeuge bis 3,5 T scheinbar die Strassenverkehrsämter zuständig. Da werde ich "vorstellig" werden.
Viele Grüße
Jürgen
P.S.: Der Piccolino hat z.B. 1,60 m Spurbreite. Leider habe ich den California Fahrer beim EGT Samstag nicht getroffen, um Ihn zu befragen. Ist er hier im Forum ?
dulio
 
Beiträge: 38
Registriert: 21. April 2011 10:59


Zurück zu Karosserie

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 7 Gäste