Moin,
hat jemand im Forum eine Ausnahmegenehmigung für seinen mehr als 1 m breiten Anhänger ? Über Erfahrungsberichte würde ich mich freuen.
Grüße
Jürgen
Sietenwogenduebel hat geschrieben:Martin hat das komplett mit einen Faltwohnwagen in Niedersachsen durch gezogen.
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