Tagfahrlicht ist (am Moped bzw. Gespann) ein Zeitgeistschmarrn, der vom eingeschränkten Nutzen her (eben nur tagsüber einsetzbar) und der zusätzlichen zulassungsmäßigen Defizite eigentlich indiskutabel ist.
.... ist auf jeden Fall illegal, denn diese Birnchen sind nicht im Bereich der StvZO zulässig (das E-Zeichen sagt da gar nix aus, hat ja auch jeder Teddybär und jeder andere Mist) da kann man sogar ein Verfahren wegen Gefährdung (Blendwirkung) einfangen. Gleiches gilt übrigens für die überall angeboteten XENON-Nachrüstsätze, also Steuergerät und Birnchen zum Einbau in vorhandene Scheinwerfer!!!....ich werde ab morgen eine SMD- Birnenversion im Breitstrahler testen. Schaun mer mal.
Ralph hat geschrieben:Ich habe so was am Seitenwagen
http://www.ebay.de/itm/220892204380?ssP ... 1439.l2648
ist vom Verkäufer falsch deklariert, weil nur geprüft als Begrenzungsleuchte (Prüfnummer 01, 02, usw), das kann ich also Tag wie Nacht brennen lassen statt der 5 Watt in der Traktorleuchte, das sieht man auch gut bei jeder Witterung. im angehängten Bild sieht man das nicht so gut, wenn ich mit der Kamera richtig vor die LED gehe macht sie mir die Glühbirne fast unsichtbar dunkel.
Tagfahrleuchten dürfen am Mopped verwendet werden, aber nicht in Verbindung mit Abblendlicht, d.h. ich muss, damit es Sinn macht, zwei TFL am Gespann anbringen und wechselweise mit dem Abblendlicht schalten.
frank_flexit hat geschrieben:Das heisst, die TFL arbeiten dann immer im abgedimmten Modus, da das Abblendlicht immer an ist?
ciao
frank
frank_flexit hat geschrieben:Ralph hat geschrieben:Ich habe so was am Seitenwagen
http://www.ebay.de/itm/220892204380?ssP ... 1439.l2648
ist vom Verkäufer falsch deklariert, weil nur geprüft als Begrenzungsleuchte (Prüfnummer 01, 02, usw), das kann ich also Tag wie Nacht brennen lassen statt der 5 Watt in der Traktorleuchte, das sieht man auch gut bei jeder Witterung. im angehängten Bild sieht man das nicht so gut, wenn ich mit der Kamera richtig vor die LED gehe macht sie mir die Glühbirne fast unsichtbar dunkel.
Tagfahrleuchten dürfen am Mopped verwendet werden, aber nicht in Verbindung mit Abblendlicht, d.h. ich muss, damit es Sinn macht, zwei TFL am Gespann anbringen und wechselweise mit dem Abblendlicht schalten.
Das heisst, die TFL arbeiten dann immer im abgedimmten Modus, da das Abblendlicht immer an ist?
ciao
frank
Das stimmt nicht ganz, Tagfahrleuchten sind am Motorrad / Gespann heute noch nicht erlaubt, lt TÜV dürfen sie zwar angebaut sein aber nicht funktionieren ........
Blaulichtleuchten sind nur den staatl. Organen vorbehalten, das war wohl kein Argument!
scheppertreiber hat geschrieben:Blaulichtleuchten sind nur den staatl. Organen vorbehalten, das war wohl kein Argument!
Na ja, eher nicht: Feierwehr, Rettungswagen ...
scheppertreiber hat geschrieben:Blaulichtleuchten sind nur den staatl. Organen vorbehalten, das war wohl kein Argument!
Na ja, eher nicht: Feierwehr, Rettungswagen ...
Cruiserkurt hat geschrieben:nur ist die Benutzung aller Leuchten ist in D nicht zulässig, da dürfen es nur 2 sein, deshalb müssen die anderen beiden mit Kappen
Stephan hat geschrieben:Bei uns haben die Helden vom Ordnungsamt, wohl bittere Tränen vergossen, als sie letztendlich ihre Blaulichter wieder demontieren mussten.
Ralph hat geschrieben:Aber: TFL und Scheinwerfer gleichzeitig an ist verboten, gem. StVO und EU-Richtlinie, auch bei Motorrädern, das ist Fakt !
Ralph hat geschrieben:In der EU-Richtlinie ist kein Gespann erwähnt .... also nimmt man die Mopedbestimmungen oder besser die vom Auto, mehr Licht macht längeres Leben
frank_flexit hat geschrieben:Ralph hat geschrieben:Aber: TFL und Scheinwerfer gleichzeitig an ist verboten, gem. StVO und EU-Richtlinie, auch bei Motorrädern, das ist Fakt !
Für TFL aus reicht es aber wenn das mit Doppelzulassung abgedimmt ist? Dann ist ja TFL aus und Positionslicht an.
So zumindest hab ich es im Moment verdrahtet.
ciao
frank
Ralph hat geschrieben:Wenn man daheim nix zu sagen hat muss man es im Dienst ausleben
das darf man denen aber so nicht sagen
Schrat hat geschrieben:Ralph hat geschrieben:Wenn man daheim nix zu sagen hat muss man es im Dienst ausleben
das darf man denen aber so nicht sagen
Warum darf man(n) das nicht, Ralf?
Ich lass mir selten den Mund verbieten, auch wenn ich anecke. Damit lebe ich nicht schlecht, meine Gegner werden mehr aber....es bleiben einige mir treu.
StVO § 49a 4) Sind lichttechnische Einrichtungen gleicher Art paarweise angebracht, so müssen sie in gleicher Höhe über der Fahrbahn und symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeugs angebracht sein ...... ausgenommen bei Fahrzeugen mit unsymmetrischer äußerer Form und bei Krafträdern mit Beiwagen.
Svidhurr hat geschrieben:Mal als Kurzfassung.
- TFL nur bei Licht aus oder auch Standlicht an;
- TFL mit Dimmfunktion auch bei Abblendlicht;
Ersetzt dann das TFL mit Dimmer das Standlicht, Begrenzungsleuchte bzw. Positionsleuchte
Nur so würde das ja am Dreirad Sinn machen.
§ 17 2a.) StVO: „Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten
Tagfahrleuchten fahren. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die
Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten.“
StVO §49a (5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlußleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht für
.........
5.Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
Svidhurr hat geschrieben:Wäre noch die Frage offen zwecks der Höhe und Anbau.
Mit gleicher Höhe 2 TFL mit Dimmer wird wohl schwierig.
StVO § 49a 4) Sind lichttechnische Einrichtungen gleicher Art paarweise angebracht, so müssen sie in gleicher Höhe über der Fahrbahn und symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeugs angebracht sein ...... ausgenommen bei Fahrzeugen mit unsymmetrischer äußerer Form und bei Krafträdern mit Beiwagen
mecki hat geschrieben:Hallo Schrat, Personen mit übertriebenem Sicherheitsbedürfniss, z.B. nach Tagesfahrlicht, sollten besser das Kradfahren unterlassen!
Gruß, Mecki
mecki hat geschrieben:Hallo Schrat, Personen mit übertriebenem Sicherheitsbedürfniss sollten besser das Kradfahren unterlassen!
Gruß, Mecki
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