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Anbringung Rücklicht, Kennzeichenleuchte....

BeitragVerfasst: 25. Dezember 2009 13:29
von gespannbauer
Der Auspuffendtopf hat nun seinen Platz mittig unter dem Rahmenheck gefunden (das "Krümmerbiegen" kommt noch :? ). Hierduch müsste ich nun das Rücklicht mit Kennzeichenleuchte und Kennzeichen unter dem Topf anbringen :?: , zudem werde ich zusätzlich eine Nebelschlussleuchte montieren, sieht dann jedoch schei... aus und wird wohl sehr instabiel, erst recht, da ich als "alter Trialfahrer" mit dem Renner später auch im Gelände unterwegs sein werde.
Nun kam mir die Idee, mittels eines sehr stabielen Kennzeichenhalters, der auch gleichzeitig als Reservekanister-Halterung dienen soll, das Rücklichtgeraffel am Heck des Beiwagens, ca. in der Mitte (wegen der AHK kann ich nicht direkt neben das Motorrad gehen) zu montieren.
Was sagt hier der Tüv bzw. die Zulassung? Ist es legal, oder muss das Rücklicht am oder direkt neben dem Motorrad angebracht sein??

1000send Dank für die Infos und liebe Grüße,

Thomas

BeitragVerfasst: 25. Dezember 2009 13:42
von Stephan
Das Thema wurde schon mal besprochen. Quintessenz war wohl, daß halt die
Nummernschildbeleuchtung dann eben über dem Schild sein muß (iss ja
klar) und dann sollte das ok sein.

Keine Ahnung, unter welchem Suchebgriff man das jetzt hier suchen muß.



Stephan :smt025

BeitragVerfasst: 26. Dezember 2009 22:50
von gespannbauer
... gibt es dann irgendein "Tüvblatt" wo das steht (um es dem freundlichen Prüfer unter die Nase halten zu können).

Gruß, Thomas

BeitragVerfasst: 26. Dezember 2009 22:53
von Stephan
Wühl dich mal hier durch http://www.moravia-verlag.de/stvzo/fzv/INHALT_FZV.htm

Und sag' Bescheid . . .



Stephan :smt025

BeitragVerfasst: 28. Dezember 2009 07:19
von muli
hallo thomas,
das ganze hört sich für mich jetzt etwas konfus an, ich versuch's dennoch;
grundsätzlich müssen am motorrad und am beiwagen jeweils ein rücklicht angebracht sein; dabei darf das rücklicht vertikal nicht niedriger als 30 cm und höher als 1,20 m über der straße angebracht werden; gleichzeitig darf der horizontale abstand zwischen rücklicht und der äußersten fahrzeugkante nicht mehr als 40 cm betragen;
das kennzeichen muß "normalerweise" am motorrad angebracht sein; davon kann abgewichen werden, wenn kein wahlweiser betrieb solo-gespann eingetragen ist;
die position der nebelschlußleuchte ist meines wissens nicht genau festgelegt, ich würde sie aber dennoch innerhalb der genannten grenzwerte montieren ...
cu
muli

BeitragVerfasst: 10. Januar 2010 11:31
von gespannbauer
Hallo muli, Danke für die Infos!!
Das Problem ist bei mir, das sich direkt mittig unter meinem Rahmenheck das Auspuffendrohr befindet und ich mit Rückleuchte-Kennzeichen-.. unter den Auspuff gehen müsste (wird dann wohl zu instabiel bzw. sieht optisch sche... aus). Als nächste Möglickeit würde sich nun eine Anbringung des ganzen seitlich rechts, ala "Harley-Shopper" mit "Breitreifenumbau" anbieten. Dieses scheidet jedoch auch aus, da zwischen Zugmaschine und Seitenwagen die Anhängerkupplung montiert werden soll. Also nun weiter nach rechts neben die AHK an den Seitenwagen :roll: !? Mal schauen, ob ich mit 40 cm Abstand (Motorradaußenkannte-Kennzeichen) hinkomme.

Liebe Grüße, Thomas