LICHT - Maximalbestückung

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LICHT - Maximalbestückung

Beitragvon Schwarzwäldler » 26. Mai 2013 14:52

Die Frage die mich im Moment bewegt ist die der maximal möglichen Beleuchtung. Darf ich an meinem "Kampfstern Galaktika" vorne noch Zusatzscheinwerfer dranbauen.
Die Idee kommt natürlich bei einer Lima die 1kW leistet.
Die GL1800 hat ja von Natur aus schon zwei gute Lichter und unten serienmäßig zwei Nebelscheinwerfer, die jedoch etwas funzelig sind.
Kann/darf ich jetzt noch am Beiwagen zwei Fernscheinwerfer anbauen? Mir schweben zwei viereckige vor, oder widerspricht das jeder gesetzlichen bzw. zulassungstechnischen Grundlage?
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Re: LICHT - Maximalbestückung

Beitragvon Crazy Cow » 26. Mai 2013 15:54

Sviw darf man an ein Fahrzeug nur eine Garnitur Zusatzscheinwerfer anbauen. Aber auch an einer Solo einem Gespann zwei Stück bestehend.
Das ist imho nicht einmal durch die Tagfahrlichtregelung hinfällig geworden.
Die Betonung liegt dabei aber wirklich auf "Zusatz". An meiner GTS sind Im Hauptscheinwerfer serienmäßig eine H4 Bilux und ein H1 Fernscheinwerfer. Trotzdem durfte ich rechtmässig 2 65W Nebel-Zusatzscheinwerfer montieren.

Wenn die Nebellampen serienmäßig vorhanden sind darfst du imho Fernscheinwerfer nachrüsten
Wenn du schon zusätzliches Tagfahrlicht nachträglich montiert hast, geht weiteres Nachrüsten eigentlich nicht.
Eigenlicht heisst: ich habe mein akt. Gespann auch mit zus. Tagfahrlicht und Nebelscheinwerfer übernommen. Und Dekra Segen.
Gute Fahrt, Gruß
Olaf
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Re: LICHT - Maximalbestückung

Beitragvon Schwarzwäldler » 26. Mai 2013 17:43

Hallo Olaf,

danke für deine Erläuterungen. Ich denke dass der GL1800 Doppelscheinwerfer als ein Scheinwerfer zählt, des Abstands wegen.
Tagfahrlicht habe ich nicht. Lediglich unten neben den Zylinderreihen die Nebelfunzeln und am Beiwagen die klassische weiße Leuchte als Begrenzungslicht.
Ich denke darüber nach unter das Boot zwei rechteckige Fernscheinerfer dranzuschrauben - falls möglich.
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Re: LICHT - Maximalbestückung

Beitragvon FredB » 26. Mai 2013 20:57

Fernscheinwerfer unter'm Boot? Wo wäre da der nutzbare Vorteil bzw. der technische Sinn?

So tiefliegende Fernscheinwerfer bringen m. E. kein gutes Licht zustande. Und um das Gespann von vorne als Mehrspurfahrzeug sichtbar zu machen wären Fernscheinwerfer nutzlos, da diese aus sind bei Gegenverkehr.

Wirklich Sinn macht nach meiner Erfahrung ein Nebelscheinwerfer unter'm Boot. Der macht das Fahrzeug als Mehrspurfahrzeug kenntlich und bringt als Ergänzung zum Hauptscheinwerfer eine sehr gute Ausleuuchtung im Nahbereich und leuchtet den Straßenrand gut aus. Ich habe meinen so geschaltet, dass er immer leuchtet (also bei Auf- und Abblendlicht). Den Zehner Strafporto ("vergessen, auszuschalten") riskiere ich für diesen großen Vorteil gerne. Davon abgesehen hatte ich in den letzten zwei Jahren nirgends Problem diesbezüglich.
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Re: LICHT - Maximalbestückung

Beitragvon Schwarzwäldler » 27. Mai 2013 07:02

Guten morgen Fred,

danke für den Tipp. :smt023 :smt023

Müsste der dann ungefähr unter den rechten Positionslicht angeordnet sein?
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Re: LICHT - Maximalbestückung

Beitragvon FredB » 27. Mai 2013 20:58

...na ja, so weit rechts aussen wie möglich - vor allem, um per Beleuchtung die Breite des Fahrzeuges für den entgegenkommenden Verkehr deutlich zu machen (um z. Bp. auf schmalen Straßen die Verwechslung mit einem Solomoped zu vermeiden)
Ich habe an meinem Gespann gar kein Positionslicht mehr - im heutigen Verkehr (mit ultrahellen Tagfahrlichtern etc.) würde diese 5W Trübfunzel sicherheitsmäßig gesehen eh nix bringen. Als "Ersatz" habe ich eben einen Micro-Nebelscheinwerfer unter 's Boot montiert - das Ergebnis ist m. E. gut, da wesentlich heller (am Tag) als die 5W-Positionsfunzel. Bei Nacht habe ich damit eine tolle Beleuchtungscharakteristik.

Guckst du: viewtopic.php?t=8447
R.
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Re: LICHT - Maximalbestückung

Beitragvon scheppertreiber » 27. Mai 2013 21:04

Was bringt eigentlich die Lima einer "Goldschweinchens" so an Amperchens ?
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Re: LICHT - Maximalbestückung

Beitragvon Ernst » 27. Mai 2013 23:03

Siehe erster Beitrag... :D
Gruss vom Ernst, der mit dem Guzzi-3-Rädle V1000G5/Carell TR 500
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Re: LICHT - Maximalbestückung

Beitragvon scheppertreiber » 28. Mai 2013 04:24

Ernst hat geschrieben:Siehe erster Beitrag... :D

Meinst Du das "1 kW" war Ernst gemeint ?
Dann hat die ja mehr wie TO (39 A). :oops:
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Re: LICHT - Maximalbestückung

Beitragvon Schwarzwäldler » 28. Mai 2013 07:27

Ab 2.400rpm bringt die Lima der GL1800 1.000Watt.
Die Vorgängermodelle waren immer schwach auf der Brust - GL1500 und älter. Sicherlich kennt ihr die Lichterbäume an den Wings, welche bei nächtlichen Korsos dann wie Christbäume leuchten. Das führte immer zu schlecht geladenen Batterien und frühen Ausfall derer.

Daher haben die Honda Entwickler bei der 18er bzgl. "Saftnachschub" kräftig zugelangt.

Fred, danke für deine Erläuterungen.
Mobec verbaut als rechtes Positionslicht eine LED Leuchte von Hella. Dann wäre es eigentlich das Intelligenteste diese gegen eine Hella LED Nebelleuchte auszutauschen, falls es so eine auf dem Markt gibt. Falls nicht, müsste ich diese Positionslampe tot legen, wenn ich darunter eine Nebellampe installieren würde?

Habe gerade mal deine Bilderserie studiert. Ist ja ein echt geiles Boot was du da dran hast. Was ist das für ein Typ?
Ergänzung: Hab' die Antwort in der Beitragsüberschrift gefunden "Comete". :D
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Re: LICHT - Maximalbestückung

Beitragvon willi-jens » 28. Mai 2013 20:35

Hallo Dietrich,

da ich mal davon ausgehe, daß die 1800 Goldwing nach ECE-Vorschriften homologiert wurde, kannst Du hier im Beitrag oder direkt hier die ECE-R53 nachlesen. Die gilt afaik auch für Gespanne/Motorräder mit Beiwagen.
Also jeweils max. 2 Abblend- / Fernscheinwerfer (oder jeweils kombiniert), 2 Standlichter/Begrenzungsleuchten und 2 Nebelscheinwerfer. Dabei die genannten Abstände und Anordnung beachten.

Wenn also am Beiwagen ein zusätzlicher Nebelscheinwerfer montiert werden soll, dann muß streng genommen am Motorrad einer der beiden Nebelscheinwerfer stillgelegt werden. Davon daß keiner etwas beim TÜV oder bei der Kontrolle etwas merkt wird es noch lange nicht zulässig... ;-)

Beachte, daß der eingeschaltete Nebelscheinwerfer ohne eingeschränkte Sichtbedingungen evtl. 10€ bei der Kontrolle kosten kann, auch wenn ich keinen kenne dem dies je passiert ist (mir auch nicht :wink: )

Mein Tipp wäre die eingebaute Begrenzungsleuchte durch eine mit LED zu ersetzen (hier gibt es welche die zwar nur als Begrenzungsleuchte zugelassen sind, aber trotzdem vielen Tagfahrleuchten kaum nachstehen, aber eben auch bei Dunkelheit legal) und einen Nebelscheinwerfer zusätzlich am BW (einen am Motorrad kann man ja stillegen).

Grüße

Jens
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Re: LICHT - Maximalbestückung

Beitragvon Schwarzwäldler » 29. Mai 2013 08:47

Hallo Jens,

ich danke Dir für Deine ausführlichen Erläuterungen und die Links. Jetzt wird das Bild wesentlich klarer. Vielleicht noch zur Ergänzung. Gemäß der Fahrgestellnummer handelt es sich bei der GL1800 um ein in USA für den australischen Markt gefertigtes Modell.
Sie wurde vom Importeur in Frankfurt seitens der Scheinwerfer auf Rechtsverkehr umgerüstet.

Die von Mobec verbaute Positionslampe scheint von der Helligkeit auch tatsächlich einer Positionslampe zu entsprechen. Folglich könnte ich, wenn ich die ECE-R53 richtig gelesen habe, durch Stilllegen des rechten Nebelscheinwerfers an der Goldwing, zusätzlich EINEN Nebelscheinwerfer rechts aussen am Beiwagen anbringen. LEGAL.

Oder den besagten Spendenaufruf riskieren und einfach einen zusätzlich dran schrauben, der wie die anderen Nebelscheinwerfer ja auch, über den bei der GL1800 angebrachten Nebelscheinwerferschalter mit Kontrollleuchte in Betrieb genommen werden kann. Ich denke mit dem Gedanken könnte ich mich echt anfreunden. Nochmals Danke!!
:knuddel: :knuddel: :knuddel:
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