Hallo Dietrich,
da ich mal davon ausgehe, daß die 1800 Goldwing nach ECE-Vorschriften homologiert wurde, kannst Du hier im
Beitrag oder direkt hier die
ECE-R53 nachlesen. Die gilt afaik auch für Gespanne/Motorräder mit Beiwagen.
Also jeweils max. 2 Abblend- / Fernscheinwerfer (oder jeweils kombiniert), 2 Standlichter/Begrenzungsleuchten und 2 Nebelscheinwerfer. Dabei die genannten Abstände und Anordnung beachten.
Wenn also am Beiwagen ein zusätzlicher Nebelscheinwerfer montiert werden soll, dann muß streng genommen am Motorrad einer der beiden Nebelscheinwerfer stillgelegt werden. Davon daß keiner etwas beim TÜV oder bei der Kontrolle etwas merkt wird es noch lange nicht zulässig...
Beachte, daß der eingeschaltete Nebelscheinwerfer ohne eingeschränkte Sichtbedingungen evtl. 10€ bei der Kontrolle kosten kann, auch wenn ich keinen kenne dem dies je passiert ist (mir auch nicht
)
Mein Tipp wäre die eingebaute Begrenzungsleuchte durch eine mit LED zu ersetzen (hier gibt es welche die zwar nur als Begrenzungsleuchte zugelassen sind, aber trotzdem vielen Tagfahrleuchten kaum nachstehen, aber eben auch bei Dunkelheit legal) und einen Nebelscheinwerfer zusätzlich am BW (einen am Motorrad kann man ja stillegen).
Grüße
Jens