Jano hat geschrieben:Mal kurz nach geschaut im Internet, vorgeschrieben sind laut TÜV zwei Standlichtleuchten wobei eine am Beiwagen so weit wie möglich rechts angebracht sein sollte, es steht nicht drin das nur zwei erlaubt sind. Gruss Jano
Jano hat geschrieben:Kann man diskutieren muss man nicht meckert der Tüv kommt nen Schalter zwischen und gut, glaub ich aber nicht. Unseren Blauen hier stört das nicht, die haben schon geschaut, weil sie dachten ich fahr ohne Licht . Gruss Jano
Crazy Cow hat geschrieben:Jano hat geschrieben:Ich glaube, es gibt gar keine käufliche Schaltung dafür.
Jano hat geschrieben:Wo steht das, ich hab da nichts gefunden, das zuschalten des Rucklichts ist ja kein Problem aber warum.
Jano hat geschrieben:...... aber warum.
Ralph hat geschrieben:Crazy Cow hat geschrieben:Jano hat geschrieben:Ich glaube, es gibt gar keine käufliche Schaltung dafür.
Käuflich wohl nicht,aber im Eigenbau:
- Rücklicht und TFL an Zündung + an direkt
- die Dimmung der TFL angesteuert über den Lichtschalter Standlicht, also das Plus der Standlichtbirne an die Dimm-Leitung
und schon geht das vorschriftenkonform.
Yachtie hat geschrieben:Frage an die Gelehrten:
wie sieht der deutsche Gesetzgeber das eigentlich mit Nebelrückleuchten am Moped resp. Gespann?
konnte nichts dazu finden, heisst das, dass 2&3-Radfahrer sich im Nebel möglichst unauffällig verhalten sollen?Bloss nicht, du willst mir nichts nachmachen/Rollstuhl mit HandbdetriebUnd die Frau schiebt? UND fährt dich mit der Blechkiste durch die Gegend
Im Hinblick auf kommende Langstreckenfahrten durch Italien und Frankreich habe ich überlegt, als Nebelrückleuchte eine LED Rückleuchte (Bremslicht) unauffällig unter der Gepäckbrücke anzubringen, um meine Überlebenschance z.B. in der Poebene u.ä. Nebelgebieten zu erhöhen.
Edit: Titel geändert, um den umfassenden Antworten besser gerecht zu werden
Michael1234 hat geschrieben:....
Habe das pragmatisch gelöst und so eine Nebelschlussleuchte angebaut. Bislang ohne irgend ein Problem weder bei der HU noch im Betrieb. Da ist mir meine eigene Sicherheit einfach wichtiger als irgend welche veralteten Regelungen. Solange man das Teil zweckmäßig nutzt sollte es eigentlich auch keine Probleme geben.
.....
Schönen Gruß,
Michael
Ich hab nichts gefunden, wo steht Rücklicht muss auch an sein mit Tagfahrlicht.
Jano hat geschrieben:Ich hab da ne Seite vom TÜV und da steht nur wie der Anbau zu sein hat und wie es geschaltet werden muss nichts vom Rücklicht, wenn es nicht anderst wird dann werde ich mir eine Leuchte suchen die als Nebelleuchte genehmigt ist und nen Schalter zwischen bauen, das ständige Anblenden geht mir auf dem S... Besonders in dieser Jahreszeit. Gruss Jano
Jano hat geschrieben:Ich hab da ne Seite vom TÜV und da steht nur wie der Anbau zu sein hat und wie es geschaltet werden muss nichts vom Rücklicht, wenn es nicht anderst wird dann werde ich mir eine Leuchte suchen die als Nebelleuchte genehmigt ist und nen Schalter zwischen bauen, das ständige Anblenden geht mir auf dem S... Besonders in dieser Jahreszeit. Gruss Jano
Jano hat geschrieben:Und warum sorry, verstehe ich nicht.
Jano hat geschrieben:Und warum sorry, verstehe ich nicht.
Olaf hat geschrieben:Wobei der TÜV sagt: was dran ist, muss gehen!
Jano hat geschrieben:Ich lass mir da jetzt was anderes einfallen, obwohl das nachts schon cool ist.
Wobei der TÜV sagt: was dran ist, muss gehen!
Ralph hat geschrieben:ob man das in Italien mit den Carabinieri auch ausdiskutieren kann ...
Ralph hat geschrieben:Nicht zulässig weil ohne Helm
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