Crazy Cow hat geschrieben:
Die trauen sich gar nix mehr. Werden ja auch nicht dafür bezahlt.
Das hat mit "sich nicht trauen" garnix zu tun !
Außerdem wird der a.a.S. sehrwohl für Begutachtungen nach §19.2 StVZO bezahlt.
Und um eine solche handelt es sich im vorliegenden Fall.
Der hauptsächliche Hinderungsgrund für den Sachverständigen ist wohl die Zertifizierung.
Aus diesem Grunde ist eine eindeutige Dokumentation und Begründung für
jede Begutachtung einer Änderung am Fahrzeug notwendig
-- hier kann es zu Problemen kommen, da i.d.R. "Teilegutachten" als erforderlich angesehen werden.
Wenn soetwas nicht vorliegt, kann es für den Sachverständigen aufgrund des QM schwierig werden.
Allerdings gibt es grundsätzlich schon die Möglichkeit, die gewünschte Umrüstung auf einen
anderen Reifen eingetragen zu bekommen.
Gute Erfahrungen liegen hier mit dem TÜV in Bonn und in Gummersbach vor.
Beim TÜV Köln Bilderstöckchen war auch ein Motorradspezialist.
Ist allerdings schon ein paar Jahre her...................
Am besten ist es immer, sich zu erkundigen, wo welcher a.a.S. sich mit solchen Abnahmen befaßt
und mit diesem direkt abzuklären, welche Arbeitsunterlagen er benötigt.
Die Freigabe vom Reifenhersteller muß i.d.R. vorliegen
--- der Rest ist Sache einer Besichtigung und Probefahrt
auf der IMOT wurden am TÜV Rheinland- Stand Infokärtchen verteilt,
worauf die einzelnen Motorradexperten nach Orten aufgelistet waren.
Bestimmt kann man diese Namen und Adressen auch bei der Kunden-Serviceline des TÜV in Köln erfahren.
Einfach mal nachfragen !!!!!!