Seite 1 von 1

Winterreifenpflicht

BeitragVerfasst: 17. November 2005 15:32
von Marschall
Gerade im anderen Forum gefunden
Wer weiß Bescheid: Gilt die neue Winterreifen-Pflicht auch für Gespanne mit PKW-Bereifung?

Ist ne echt gute Frage, gar nicht ans Gespann gedacht.

BeitragVerfasst: 17. November 2005 15:36
von sidebikeregina
Psssssst.....
...weckt doch keine schlafenden Hunde!!! :smt015

BeitragVerfasst: 17. November 2005 15:49
von Blechroller
Nach dem Wortlaut der geplanten Änderung der STVO gilt das auch für 2 und 3 Räder. Wobei der Wortlaut nicht explizit eine WR-Pflicht formuliert, sondern so was, wie geeignete Ausrüstung für die Witterungsbedingungen. Das können -lt. Süddeutsche Zeitung- auch funktionierende Wischerblätter für die Scheiben im Falle starken Regens sein. Es bleibt abzuwarten, ob in der entgültigen Formulierung das Wort Kraftfahrzeuge definiert wird.
Schon jetzt ist es zivilrechtlich fraglich, ob bei Schnee eine Fahrt auf 2 Rädern unbedenklich ist.

Ich gehe davon aus, dass durch die normative Kraft des Faktischen (es gibt keine Standartwinterreifen für Mopeds) von einer OWIG-Zahlung abgesehen wird.

Man könnte aber mal den ADAC dazu befragen.

Olli

BeitragVerfasst: 17. November 2005 16:02
von coerdt
Blechroller hat geschrieben:Ich gehe davon aus, dass durch die normative Kraft des Faktischen (es gibt keine Standartwinterreifen für Mopeds) von einer OWIG-Zahlung abgesehen wird.


Der TKC-80 von Conti hat eine M&S Kennzeichnung. Ist also fast ein Winterreifen ;-)

BeitragVerfasst: 17. November 2005 16:10
von Blechroller
coerdt hat geschrieben:
Blechroller hat geschrieben:Ich gehe davon aus, dass durch die normative Kraft des Faktischen (es gibt keine Standartwinterreifen für Mopeds) von einer OWIG-Zahlung abgesehen wird.


Der TKC-80 von Conti hat eine M&S Kennzeichnung. Ist also fast ein Winterreifen ;-)


Problem ist doch, dass wir in D bei Mopeds (m. M. auch sinnvoll, aber bitte jetzt nicht diskutieren) eine Reifenbindung haben. Ich kann z. B. den Conti nicht auf meine TA werfen, außer ich überzeug den TÜV mit viel Geld davon.

Ich gehe davon aus, dass spätestens der erste Einspruch gegen den 20 bzw. 40 € Bescheid die Frage klärt. Und bei aller Weltfremdheit der Richter gehe ich davon aus, dass dies nicht im Sinne einer Aufrechterhaltung des Bußgeldes sein wird. Im Einzelfall kann das anders laufen, wenn das bebußgeldete Gespann Autoreifen ohne enge Reifenbindung hat.
Wie gesagt, zivilrechtlich kann die Sache schon heute ganz anders aussehen. Über kurz oder lang werden die Versicherungen auch dieses Fass aufmachen, wenn sie es nicht schon gemacht haben.

BeitragVerfasst: 17. November 2005 16:22
von Marschall
Ich habe auf keinem meiner Mopeds eine Reifenbindung, nur die Grösse ist eingetragen.

BeitragVerfasst: 17. November 2005 18:08
von Balthasar
Der Reifen-Immler würde sich sicher freuen, kann er doch dann sein Hakaa-Profil an alle PKW-bereiften Gespanne verkaufen......

Aber im Ernst: an Gespanne hat keiner der Legislativ-Referenten gedacht, deren Welt endet im Winter beim Käfer-Cabrio. Mit den Gesetzten ist wohl wie mit dem Schilderwald: jede Menge Neues kommt hinzu und das alte wird nie recht durchforstet.


Gruss,

Balthasar

BeitragVerfasst: 18. November 2005 09:09
von Bernhard Sch.
LEUTE !

seid doch froh, daß WIR noch die Selbstbestimmung haben.

Und pssst. :-#


Nicht zu laut diskutieren !


Gruß B.

:-)

BeitragVerfasst: 19. November 2005 13:05
von Marschall
Pflicht ab dem 1. Januar 2006, erst einmal ohne Bussgeld.

BeitragVerfasst: 19. November 2005 18:38
von Hauni
Für wen?
Fahrzeuge? Motorräder? KFZ?............

BeitragVerfasst: 19. November 2005 19:16
von Ralph
Balthasar hat geschrieben:.................
Aber im Ernst: an Gespanne hat keiner der Legislativ-Referenten gedacht, deren Welt endet im Winter beim Käfer-Cabrio.

....................


Gruss,

Balthasar


Das Käfer-Cabrio gehört da bei denen schon nicht mehr dazu, dafür gibts nämlich kein Hardtop :lol:

BeitragVerfasst: 19. November 2005 20:11
von dreckbratze
reifenbindung wurde erst wieder durch den gespannumbau interressant für ,mich, da ich anderen geschwindigkeitsindex UND andere reifengrössen auf den originool-felgen haben wollte( hat dann schliesslich auch geklappt). bis dahin habe ich alles gefahren was auf 18-zoll passt--und das ist einiges.....ANARCHIIIIEEE!!!! :twisted:
gruss achim

BeitragVerfasst: 19. November 2005 20:23
von Harri-g
sidebikeregina hat geschrieben:Psssssst.....
...weckt doch keine schlafenden Hunde!!! :smt015


Also wie ich das bisher gehört habe ist keine generelle Pflicht zum Winterreifenaufziehen geplant (Ausgenommen Strecken die besonders gekennzeichnet sind)sondern Strafgeld wenn wegen falscher Bereifung der Verkehr behindert wird.
Man sollte sonst mal Erklären wie man das im Rhein/Main Gebiet wo man höchstens 4 bis 5 mal im Winter ein wenig Schnee hat rechtfertigen will.
Und bei Glatteis ist es eh egal ob du die Haftung 100 oder "nur" zu 70% verlierst.
Harald ( seit gut 30 Jahen Unfallfrei ohne Winterreifen durch den Winter)
8)

BeitragVerfasst: 19. November 2005 20:27
von Harri-g
Eh es Auffällt !!!
Selbstverständlich habe ich Winterreifen auf dem Fahrzeug wenn ich gezielt in den Schnee fahre, vor allem auf dem Gespann.
Harald

BeitragVerfasst: 20. November 2005 12:18
von Hauni
Welche "Winterreifen" hast du denn??

Immler-Reifen? Oder Enduro-Reifen ? oder fährst du mit Smartreifen und hast die dazu gehörenden Winterreifen?

BeitragVerfasst: 20. November 2005 12:51
von Ralph
Harri-g hat geschrieben:
sidebikeregina hat geschrieben:Psssssst.....
...weckt doch keine schlafenden Hunde!!! :smt015


Man sollte sonst mal Erklären wie man das im Rhein/Main Gebiet wo man höchstens 4 bis 5 mal im Winter ein wenig Schnee hat rechtfertigen will.
Harald ( seit gut 30 Jahen Unfallfrei ohne Winterreifen durch den Winter)
8)



Seit wann müssen bei uns Gesetze erklärt werden???

Wie erklärt man denn, dass Du mit Anhänger am Gespann nur 60 fahren darfst, oder am PKW im Normalfall 80?? Während so ziemlich ganz Europa schneller fahren darf.

Bei dieser Gesetzesvorlage wird wie üblich für die "Masse" gedacht, und die Minderheiten (Zwei, Dreirädrig) dürfen hoffentlich in einer Grauzone bleiben. Und diese Grauzone ist nur solange gut, wie nicht passiert.

Ein frei erfundener Fall:

Verursache mit dem Gespann einen Unfall im Rhein/Main-Gebiet bei Glatteis. Du hast Sommerreifen drauf und es gibt Personenschaden, evt. einen Toten. Und der Staatsanwalt kann zufälligerweise Motorradfahrer sowieso nicht leiden.

Danke, sag ich da, dann kannst Du Deine Argumente einpacken :evil:

BeitragVerfasst: 21. November 2005 14:03
von Harri-g
Hauni hat geschrieben:Welche "Winterreifen" hast du denn??

Immler-Reifen? Oder Enduro-Reifen ? oder fährst du mit Smartreifen und hast die dazu gehörenden Winterreifen?


z.Z. noch Wegener.
Als nächsten werde ich mal einen von BARUM/MITAS testen.
Harald

BeitragVerfasst: 22. November 2005 09:05
von trikeflieger
Harri-g hat geschrieben:Also wie ich das bisher gehört habe ist keine generelle Pflicht zum Winterreifenaufziehen geplant (Ausgenommen Strecken die besonders gekennzeichnet sind)sondern Strafgeld wenn wegen falscher Bereifung der Verkehr behindert wird.
Man sollte sonst mal Erklären wie man das im Rhein/Main Gebiet wo man höchstens 4 bis 5 mal im Winter ein wenig Schnee hat rechtfertigen will.
Und bei Glatteis ist es eh egal ob du die Haftung 100 oder "nur" zu 70% verlierst.
Harald ( seit gut 30 Jahen Unfallfrei ohne Winterreifen durch den Winter)
8)


Hallo Harald,

sei mir bitte nicht böse, aber bei solchen Aussagen werde ich zum Stier: Genau wegen Autofahrern mit solchen Sprüchen haben wir nun dieses Gesetz, welches ich mir schon lange gewünscht habe. Leider sind die Strafen viel zu niedrig, die sollten eher in der Größenordnung eines kpl. Reifensatzes liegen.

Und wenn Du auf Schnee und Eis nur 10% Bremsweg sparst, weil Du Winterreifen drauf hast, dann sind das vielleicht diese 2 Meter, die Du früher vor einem Kind oder natürlich jeder anderen Person zum stehen kommst.

BeitragVerfasst: 22. November 2005 09:54
von Blechroller
Ich teile die Meinung von Alex.

Damals, als ich noch jung und hübsch war und in den wäremeren Gefilden Deutschlands wohnte, habe ich bei der Dose auch auf Winterreifen verzichtet. ABER, ich war damals auf die Dose nicht angewiesen und konnte das Ding stehen lassen, wenns eiselt oder schneit.
Als ich mich Richtung Bayern bewegte, war einer der ersten Anschaffungen ein Satz Winterreifen.

Da offensichtlich die Vernunft der leute nicht ausreicht, muss der Gesetzgeber ran.

Letzten Freitag in München: Noch nicht mal mehr als 3 cm Schnee frisch gefallen. Vor mir ein Merzedes mit Kennzeichen M (er müsste es also wissen) und Sommerreifen. Beim Anfahren auf topfebener Straße bricht das Heck aus und die Möhre kommt auf die Gegenfahrbahn-> Batsch hats gemacht.

Und wenn dann wimnters die ganzen Sommerreifenfahrer zum Schifahren aufbrechen und meinen, dass der Kauf von Winterreifen für die Woche Urlaub im Jahr nicht lohnt, haben wir hier den Salat, wenn mal ein paar Körner vom Himmel kommen.

M. E. wäre eine echte Winterreifenpflicht von 10/ bis 03/ mit Erlöschen der Betriebserlaubnis bei Verstoß angesagt. Es geht nicht um das Blech oder die Gesundheit der Nichtwinterreifenfahrer, sondern um Blech/Gesundheit der anderen Verkehrsteilnehmer. 99% von uns sind auf 2 oder 3-Rad nicht angewiesen, so dass die Sache bei Mopeds -auch mangels Verfügbarkeit von Winterreifen- anders zu sehen ist.
Überspritzt ist es doch so: Geld für eine Kiste mit über 100 PS ist da, Geld für die Tieferlegung und die Breitreifen auch, aber für einen billigen Satz Stahlfelgen will man nix ausgeben...

Olli

BeitragVerfasst: 22. November 2005 10:05
von Hauni
Grundsätzlich gebe ich dir Recht!
Ich bin nun mal aber auf 2 oder 3 Räder angewiesen, und wenn es eine allgemeine Verordnung wird, bekomme ich ernsthafte Probleme.

Wenn es "Winterreifenpflicht" heisst, sind Enduroreifen auch nicht erlaubt.

Dann kann ich entweder mein SR-Gespann auf Smart umrüsten, um dann mit Smart-Winterrädern zu fahren, oder ich muss hoffen das es ausser dem Conti TKC 80 noch andere M+S Reifen gibt. (Der Conti ist in der Grösse 4.00 18 für mein Hinterrad erhältlich, aber vorne und an der Seite geht nichts.....)

Ach ja, habe mir letzte Woche einen Avon MKII für das Hinterrad gekauft, laut meinem Reifendealer ist das auch ein M+S, obwohl auf dem Reifen S+M steht.......wäre aber damit die englische Bezeichnung gemeint......stimmt das??

Und kennt jemand noch weitere Motorradreifen mit Winterzulassung??

BeitragVerfasst: 22. November 2005 10:20
von Blechroller
Bist Du ADAC-Mitglied? Wenn ja, frag doch da mal an, wie die die Sache mit WR-Pflicht fürs Moped sehen.
Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass unser Gesetzgeber -so wie Formulierung aktuell vorgeschlagen wird- überhaupt an Mopeds gedacht hat.
Und etwas gesetzlich zu verlangen, was die Betriebszulassung nicht ermöglicht, geht so ohne weiteres nicht. Größerer Umbauten (Smart-Reifen) oder auch nur TÜV-Einzelabnahme für einen Reifen, der für das Moped nicht freigegeben ist, kann der Gesetzgeber nicht einfach so verlangen.

Bsp: Ich darf ohne Einzelabnahme den TKC auf meiner Transalp garnicht fahren. Ich habe auch keine Sicherheit, dass der TÜV mit den eintragen würde. Die 100 € für die Eintragung will ich vom Gesetzgerber dann gezwungen auch nicht ausgeben. Der Staat kassiert aber meine KfZ-Steuer und muss mir grundsätzlich dann auch das Fahren das ganze Jahr erlauben.
Entweder also abwarten, wie der entgültige Wortlaut des Gesetzes lautet, wobei ich kaum glaube , dass die Stümper in Berlin das Mopedproblem berücksichtigen oder warten, bis ein Schnittlauch einem das 20€-Ticket verpasst und dann dagegen vorgehen. ICH würde mir den Spaß gegen das potentielle Ticket vorzugehen, schon gönnen; bin da aber beruflich etwas vorbelastet :D

Olli

BeitragVerfasst: 22. November 2005 11:06
von Ralph
@Blechroller: Beim tiefergelegten Golf gehts nicht ums Geld für die Stahlfelgen, aber wie sieht das denn aus: Kotflügel für 255er und 175 WR drunter :lol:

Und das mit dem Knöllchen bekommen zur Klärung des Sachverhalts: Vergiss es. ich hab vor ein paar jahren mit dem Gespann und den Kids im SW ohne Helm die Grünen 10 Minuten lang umrundet, in der Hoffnung, diese Rechtslage durch Erhalt eines Strafzettels mit folgendern Verwaltungsakten endlich mal klar zu stellen. :twisted: Die haben sich so was von offensichtlich in die Gegenrichtung gedreht, da hätte man einen Kurzfilm draus machen können :?

BeitragVerfasst: 1. Dezember 2005 08:41
von Subsonic
Also ich lese da

„Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.


in dem Vorschlag für den Gesetzestext steht nichts von Winterreifen.
Es ist die Rede von geeigneten Reifen dies könnten auch Sommerreifen mit viel Profiletiefe sein und es für die meisten Motorräder noch keine Winterreifen gibt, ist sicher die in den Papieren eingetragene Bereifung geeignet!!


Gruß

Subsonic

BeitragVerfasst: 1. Dezember 2005 11:57
von Ralph
Ob sich die Bereifung eignet oder nicht wird man dann in erster Instanz vor Ort mit dem netten Polizisten ausdiskutieren. Und wenn man sich dort nicht durchsetzen kann, per Widerspruch..... usw.

Was ist "gegeignet"???

Beim Auto wird der kleine Fronttriebler im lockeren Schnee mit Sommerreifen dem dicken Hecktriebler mit Winterreifen locker davon fahren, beim Bremsen sieht die Eignung genau umgekehrt aus. Was ist jetzt dann besser "geeignet"? Das fängt schon beim Fahrzeugkonzept an.

Und beim Zweirad könnte man locker sagen: Egal welche Reifen (außer Eisspeedway-Besohlung :twisted: ), das Ding ist insgesamt nicht Glätte-geeignet.

Und mit dem Gespann, so ne 100GS mit Originalrädern, groben Stollen und ein kleiner Seitenwagen dran: Soll ich die Schneefräse helfen abschleppen?? :grin: :grin:

Und noch zum Schluß: Wenn man den Frostschutz der Scheibenwaschanlage gesetzlich regeln muß, dann fällt mir dazu nichts mehr ein in diesem, unserem Lande :? :? :?

BeitragVerfasst: 1. Dezember 2005 14:50
von Hauni
....insbesondere wenn der "Frostschutz" für alle Fahrzeuge gilt :-D

keine Ahnung wo ich die Plörre einfüllen soll :smt017 :smt005

BeitragVerfasst: 1. Dezember 2005 17:47
von Uwe
hallo Hauni,

- natürlich in den Fahrer!!! :smt026


Gruß Uwe

BeitragVerfasst: 1. Dezember 2005 20:35
von Harri-g
trikeflieger hat geschrieben:
Harri-g hat geschrieben:Also wie ich das bisher gehört habe ist keine generelle Pflicht zum Winterreifenaufziehen geplant (Ausgenommen Strecken die besonders gekennzeichnet sind)sondern Strafgeld wenn wegen falscher Bereifung der Verkehr behindert wird.
Man sollte sonst mal Erklären wie man das im Rhein/Main Gebiet wo man höchstens 4 bis 5 mal im Winter ein wenig Schnee hat rechtfertigen will.
Und bei Glatteis ist es eh egal ob du die Haftung 100 oder "nur" zu 70% verlierst.
Harald ( seit gut 30 Jahen Unfallfrei ohne Winterreifen durch den Winter)
8)


Hallo Harald,

sei mir bitte nicht böse, aber bei solchen Aussagen werde ich zum Stier: Genau wegen Autofahrern mit solchen Sprüchen haben wir nun dieses Gesetz, welches ich mir schon lange gewünscht habe. Leider sind die Strafen viel zu niedrig, die sollten eher in der Größenordnung eines kpl. Reifensatzes liegen.

Und wenn Du auf Schnee und Eis nur 10% Bremsweg sparst, weil Du Winterreifen drauf hast, dann sind das vielleicht diese 2 Meter, die Du früher vor einem Kind oder natürlich jeder anderen Person zum stehen kommst.

Na, da beißt sich die Katze in den Schwanz. Ich plädiere ja nicht für das Fahren bei Eis und Schnee mit Abgefahrenen Sommerreifen, das hast du in meinem zweiten Beitrag lesen können.

Was den Bremsweg und die Sicherheit angeht, fährst du mit Vernunft und Vorausschau 100% Sicherer als mit den Eisbärenbekrallten Winterreifen die in der Werbung das Absolut Sorgenfreie Rasen Versprechen. Und Allzuviele Künstler Glauben das auch noch.
Hier ging es um die Vorgabe das der Reifen den Witterungsverhältnissen angepasst sein soll, das kann bei unseren Wintern der Winterreifen aber auch der Normalreifen sein.
Und Genauso steht es im Gesetz und nichts anderes.
Es gibt keine "WINTERREIFENPFLICHT" auf Teufel komm raus.

Das ist wie schon angesprochen genau so bei dem Scheibenfrostschutz, kein Gesetz, aber wenn du mit zugefrorenen Scheiben Fährst wirst du mit Recht kassiert.
Übrigens in den mehreren Jahrzehnten waren es etliche Mio KM und viele davon in gewollt Eis und Schee, dann natürlich mit WR (und Spikes,das einzige was bei Eis wirklich taugt)
Harald