von side-bike-rudi » 20. März 2016 11:49
Also die Eintragung in einem anderen Schein dürfte dir nicht weiterhelfen, es sei denn der Prüfer kann dadurch den alten Vorgang aufrufen und findet dort die Unterlagen, die er eigentlich benötigt.
Welche Felgenbreite fährst du? Ich schätze mal 3,0 Zoll (3,5 Zoll wäre einfacher).
Du brauchst:
1. Die Freigabe vom Reifen-Hersteller, dass der 135/70er Reifen auf der 3,0 Zoll-Felge gefahren werden darf. Standard ist erst ab 3,5 Zoll. (Nur nötig bei Reifengrößen die nicht auf den dafür freigebenen Felgenbreiten gefahren werden sollen. Also bei 3,5 oder 4,0 Zoll nicht nötig. Ist außerdem meistens in Punkt 2 mit enthalten.)
2. Du lässt dir vom Reifen-Hersteller eine Bescheinigung ausstellen, dass von seiner Seite keine Bedenken für den Reifen und die Reifengröße an deinem Gespann bestehen. Dafür musst du bestimmte Werte von deinem Gespann angeben (z.B. Rahmennummer, zulässiges Gesamtgewicht, Höchstgeschwindigkeit, Felgenbreite usw.). Die Bescheinigung zu bekommen ist eigentlich kein Problem, wenn die Werte vom Gespann dafür passen.
Als 3. prüft dann der TÜV, ob das bei dir passt (Abstände Reifen zur Schwinge usw.).
Wenn du die obigen Bescheinigungen hast und die Abstände stimmen ist die Eintragung überhaupt kein Problem.
Problem ist eigentlich nur die 1. Bescheinigung (135/70er auf 3,0 Zoll-Felge). Evtl. findest du ja da jemanden im Forum, der so eine Bescheinigung noch hat oder noch besser du fährst 3,5 Zoll-Felge.
Gruß
Rudi