Auspuffanlage links verlegen???

Vom Kolben bis zum Endantrieb ...

Auspuffanlage links verlegen???

Beitragvon GismoRex » 14. April 2009 11:04

Moin!

An meinem FJ-Comete-Gespann möchte ich die Auspuffanlage links verlegen. Es gab da mal was von Sebring, aber das ist lange her... Meine Idee ist nun einen Topf von einer 4in1 zu nehmen und diesen mit den originalen Krümmern/dem Sammler zu verbinden. An meiner Solo-FJ habe ich eine Anlage dran (Baracuda 4in1), die mit einer EG-BE für die FJ und entsprechendem Prüfzeichen auf dem Topf gesegnet ist. Die Halterungen sind universell einsetzbar, passen also auch links. Da beim Tüv mal wieder nur Bandansagen laufen, frage ich halt hier mal, ob einer weiß wie das mit der Eintragungsfähigkeit ist. Wie sieht das denn aus, wenn ich mein Vorhaben umsetze? Habe ich eine Chance das durch den Tüv zu bekommen?

Für Tipps bin ich dankbar!

LG, der Gis
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Beitragvon xx_sidebike » 14. April 2009 11:30

Hallo Gis,

auf meiner XX war ein Shark Endtopf von einer 4-1 auf dem linken Anschluss dran. Der rechte Anschluss wurde am Sammler unten zugeschweisst.
Passte prima, (schau, ob das Rohrstück am neuen Topf gerade bzw. das ganze mit separatem Zwischenrohr ist - wegen der Verdrehmöglichkeit)
und gab auch keine Probleme mit TÜV. Sie ist aber separat im Brief als "...Endtopf ... 4in1 ... links verlegt" eingetragen worden.

Der Grund warum ich letzlich wieder zur Originalbestückung zurückkehrte waren meine Bootsinsassen (trotz EG-BE höllisch laut) und der doch merkliche Leistungsverlust untenherum.

Jens
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Beitragvon Crazy Cow » 14. April 2009 11:35

hallo Gis,
die Prüfer können die am besten anwendbare Vorschrift aussuchen. Am besten passt die aktuelle. Das heisst für dich, du kannst die 4in1 rechts am Sammler auf 4in1 links umschweissen. Du darfst sogar die Krümmer verlängern. Der Topf muss ein E Prüfzeichen haben, sonst nix.
Eigentlich sollte am Topf nicht geschweisst werden, damit das E Zeichen nicht wirkungslos wird. Wenn´s aber nur ein Halteohr ist...

(keinen Fragen, keinem sagen, oder vorher Segen holen.)
Gute Fahrt, Gruß
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Beitragvon hiha » 23. April 2009 14:05

Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich einen Selbstbauauspuff, der schon aufs erste Hinhören sehr leise ist, eingetragen bekommen will? Das läuft dann doch ganz normal über die nicht gerade preiswerte Geräuschmessung, oder? Deren Ablauf hängt wiederum vom Baujahr des Rahmens ab?

Gruß
Hans
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Beitragvon muli » 23. April 2009 14:33

hallo,
das dürfte in erster linie von der erstzulassung des fahrzeugs abhängen; ab einem bestimmten datum sind auch abgasgutachgten notwendig ...
cu
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Beitragvon Crazy Cow » 24. April 2009 10:33

hiha hat geschrieben:Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich einen Selbstbauauspuff, der schon aufs erste Hinhören sehr leise ist, eingetragen bekommen will? Das läuft dann doch ganz normal über die nicht gerade preiswerte Geräuschmessung, oder? Deren Ablauf hängt wiederum vom Baujahr des Rahmens ab?

Gruß
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Bei einer baujahrbezogenen Prüfung darf bei Fahrzeugen ab 1.1.89 (oder 1.4.89?) die Abgasanlage nicht verändert werden, sonst wäre die AU ungültig. Nicht verändert heisst sviw: Orig. Bauteile, Zub. Ersatzteie mit ABE, oder Nachbau "naturidentisch" mit Einzelabnahme, was im Rang der ABE entspricht, nur eben für ein einziges Fahrzeug.

Bei älteren Fahrzeugen liegt eigentlich alles im Ermessensspielraum des Prüfers, mangelnde Teilebeschaffbarkeit, kein Abgas- und Geräuschbindung an die Werte des ausgelieferten Neufahrzeugs sind wesentliche Ermessensargumente.
Meine Solo wurde zuerst mit angefertigten Töpfen abgenommen, ohne dass sie im Prüfbericht erwähnt und typiert wurden, erst später habe ich Harley Töpfe mit E draufgemacht.

Ein anderer Fall in einer anderen Ecke Deutschlands ist mir bekannt. Ein Rat Bike hat zwei Nato Benzinkanister als Packtaschen. Eine ist geteilt, als Packtasche, die andere ist als Schalldämpfer umgearbeitet, bedämpft und leise. Fahrzeug Bj. 83, Einzelabnahme, Hörprüfung, TÜV Segen.

Das Sonderbare: Das gekürzte Heck ohne hinteren Schmutzfänger hätte nach der neuen EU angepassten Prüfung geschriehen. Der Prüfer hat also sogar zweierlei Masstäbe angewandt.

Typisch ist eigentlich, dass nach der EU angepassten Methode, alle Umbauten der Richtlinie entsprechen sollen.

D.h. Rohrverlegung bis zum Topf= wurscht, Töpfe E-Prüfzeichen, 2 Abblendlichter möglich, aber Ochsenaugen (Lenkerendenblinker) nur in Verbindung mit Blinker hinten. Eigentlich eine sehr angenehme Regelung für Bastler.
Gute Fahrt, Gruß
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Beitragvon Roll » 24. April 2009 20:30

hiha hat geschrieben:Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich einen Selbstbauauspuff, der schon aufs erste Hinhören sehr leise ist, eingetragen bekommen will? Das läuft dann doch ganz normal über die nicht gerade preiswerte Geräuschmessung, oder? Deren Ablauf hängt wiederum vom Baujahr des Rahmens ab?
Gruß
Hans


Vor ´89 wars lockerer. Zitat aus dem Dreiradbrief:
EZ 28.12.89
ZU U.1 + U.3: AUSPUFFANLAGE KTM 540 I. BEIWAG. VERLEG
GiILT BEZ. § 47 STVZO ABS. 7 BZW. 8 ALS V. D. 1.1.89 ERSTM. I. D. VERKEHR GEKOMMEN. ABW. V. D. VORSCHRIFT D. STVZO: § 49(2) GERÄUSCHENTW. * AUSN. GEN. GEM. §70 STVZO ERF. * AUS. GEN. DURCH DIE BEZIRKSREG. DDDDDDDDDD AM 29.09.98 ERT.*

Vielleicht hilft das bei dem ein oder anderen Moped weiter, zwecks Alter.
Der gestopfte Endtopf mit Siebrohr ist Eigenbau, komplett bis zum Trompetchenendstück.
Ein Prophet schaut zurück. Das neue Programm. miro2
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