hiha hat geschrieben:Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich einen Selbstbauauspuff, der schon aufs erste Hinhören sehr leise ist, eingetragen bekommen will? Das läuft dann doch ganz normal über die nicht gerade preiswerte Geräuschmessung, oder? Deren Ablauf hängt wiederum vom Baujahr des Rahmens ab?
Gruß
Hans
Bei einer baujahrbezogenen Prüfung darf bei Fahrzeugen ab 1.1.89 (oder 1.4.89?) die Abgasanlage nicht verändert werden, sonst wäre die AU ungültig. Nicht verändert heisst sviw: Orig. Bauteile, Zub. Ersatzteie mit ABE, oder Nachbau "naturidentisch" mit Einzelabnahme, was im Rang der ABE entspricht, nur eben für ein einziges Fahrzeug.
Bei älteren Fahrzeugen liegt eigentlich alles im Ermessensspielraum des Prüfers, mangelnde Teilebeschaffbarkeit, kein Abgas- und Geräuschbindung an die Werte des ausgelieferten Neufahrzeugs sind wesentliche Ermessensargumente.
Meine Solo wurde zuerst mit angefertigten Töpfen abgenommen, ohne dass sie im Prüfbericht erwähnt und typiert wurden, erst später habe ich Harley Töpfe mit E draufgemacht.
Ein anderer Fall in einer anderen Ecke Deutschlands ist mir bekannt. Ein Rat Bike hat zwei Nato Benzinkanister als Packtaschen. Eine ist geteilt, als Packtasche, die andere ist als Schalldämpfer umgearbeitet, bedämpft und leise. Fahrzeug Bj. 83, Einzelabnahme, Hörprüfung, TÜV Segen.
Das Sonderbare: Das gekürzte Heck ohne hinteren Schmutzfänger hätte nach der neuen EU angepassten Prüfung geschriehen. Der Prüfer hat also sogar zweierlei Masstäbe angewandt.
Typisch ist eigentlich, dass nach der EU angepassten Methode, alle Umbauten der Richtlinie entsprechen sollen.
D.h. Rohrverlegung bis zum Topf= wurscht, Töpfe E-Prüfzeichen, 2 Abblendlichter möglich, aber Ochsenaugen (Lenkerendenblinker) nur in Verbindung mit Blinker hinten. Eigentlich eine sehr angenehme Regelung für Bastler.