R100RS

Vom Kolben bis zum Endantrieb ...

R100RS

Beitragvon Hein Mück » 24. August 2015 07:22

Hallo Leute

vorgestellt habe ich mich ja schon. Das "neue" Gespann (HMO mit R100RS-Antrieb steht zu hause und kann leider noch nicht angemeldet werden, weil sich doch einige Mängel zeigen. Hätte nicht gedacht, dass ich so schnell mal Eure Hilfe brauche :-(

Als erstes fiel auf, dass die Blink-Kontrolle nur beim Rechtsblinken funktioniert. Ich dachte, da wird halt ein Kabel lose sein... Weit gefehlt! Es sind diverse Kabel komplett verschmort. Der Bremslichschalter vom Hinterrad hat auch keine Funktion mehr. Die Folge: da er dauernd geschlossen war, sind auch hier die Kabel bis weit in den Kabelbaum verschmolzen. Als werde ich mir wohl Gedanken um einen neuen Kabelbaum machen müssen.

Der Verkäufer (übrigens Inhaber einer BMW-Motorradwerkstatt!) hatte das Teil als grundüberholt verkauft. Dabei sind namentlich der Motor, die Vergaser, Getriebe und Hinterachsgetriebe Genannt worden. Die Stossdämpfer seien NEU und eine elektronische Zündung sei auch verbaut worden. Dann habe ich den Lima-Deckel mal aufgemacht. Was muss ich finden?! Unterbrecher auf einem Fliehkraftversteller! Die neuen Federbeine sind übrigens von Koni - bauen die nicht schon seit dem Jahr 2000 keine Motorradfederbeine mehr??

Nun stellt sich mir die Frage, ob der Rest ebenso falsch ist. Mindestens den rechten Kopf muss ich wegen Ölverlust demontieren. Kann ich dann irgendwie erkennen, ob die Ventilsitze umgebaut (Bleifrei) wurden?? Ich werde mir sicher auch die Zylinderlauffläche anschauen. Es sollen Nikaslil beschichtete Zylinder eingebaut sein. Kann ich das erkennen?

Ich habe dem Vorbesitzer mal ein Mail geschrieben und diese Dinge aufgezählt. Bin mal gespannt, ob ich darauf eine Antwort bekomme.
Wenn ich nicht fast 900 km Anfahrt zu dieme Menschen hätte, wäre das Gespann sicher längst wieder auf dem Hänger!

En Gruäss
Christoph
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Re: R100RS

Beitragvon ahnungsloser » 24. August 2015 10:12

Hast du die aufgeführten Arbeiten schriftlich oder sind sie nur im Gespräch genannt worden, falls letzteres zutrifft wird es schwierig.
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Re: R100RS

Beitragvon Hein Mück » 24. August 2015 11:12

Ich will keinen Rechtsstreit anfangen. Aber die aufgeführten Arbeiten sind auf dem Verkaufsschild aufgeführt gewesen. Und das habe ich als Foto schon noch vorliegen. Die Internetanzeige steht auch noch online:
So wurde das Teil angeboten:
HMO-BMW-Gespann
Hubraum: 971 ccm
Leistung: 70 PS
Erstzulassung: 13.11.1979
Tachostand: 1‘363 km
Nächste HU: Neu

Fahrzeug wurde komplett restauriert:
Motor, Getriebe, Hinterachse und Vergaser wurden grundüberholt.
Fahrwerk (Federelemente erneuert.
Sitz und Sitzbank neu gepolstert, Bezüge erneuert.
Nach der Restaurierung wurden 1363 km gefahren (Tachostand)
12 Monate Gewährungsleistung


Da die Gewährleistung natürlich nur über Ihn laufen kann, kann ich diese wohl komplett vergessen, weil wir - wie schon erwähnt - 900 km auseinander wohnen. Die Umrüstung auf Bleifrei und die elektronische Zündung sind im Beisein meiner Partnerin zugesichert gewesen. Aber wie gesagt - ich will keinen Rechtsstreit anfangen. Ich möchte nur abschätzen, was noch auf mich zu kommt.

Mir ging es in diesem Beitrag eben mehr darum, ob ich eben die erwähnten Arbeiten als Laie erkennen kann.
Gruss
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Re: R100RS

Beitragvon Stephan » 24. August 2015 15:21

Tja, dann rechne mal aus was die Nachbesserungen für dich kosten. Dagegen stellen, wenn du das Gespann zurückgibst.

Und DAS Gespräch ist immer sinnvoller Aug in Aug zu führen.



Stephan, der jetzt auch schon 1 1/2 an der Nachbesserung einer Tankrestauration dran ist. . .
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Re: R100RS

Beitragvon Heinzel » 24. August 2015 16:29

Weiß ja nicht WANN Du das Ding geholt hast (und wieviel da über den Tisch ging . . . ) Ob Du von der Werkstatt oder einer "Privatperson" gekauft hast ? ? ? Aber ich würde schon auf Grund dieser Verarschung die Gewährleistung in Anspruch nehmen ! Die Zweiventiler-Teile werden nicht günstiger da lassen sich viele schon n Haufen Geld für ihr "Garagengold" bezahlen :rock: Was denkst Du was Du allein für die Hallgeber Zündtonne hinlegen darfst . . .
Habe selbst 3 Boxer zu Haus da denke ich ein bißchen Überblick zu haben - ich würde ihm das nicht durchgehen lassen, es geht da um Geld und da hört heutzutage der Spaß auf :smt013

Grüße aus MV
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Re: R100RS

Beitragvon sievuun » 24. August 2015 18:36

Ob es nicasilzylinder sind lässt sich am zylinderfuss ablesen. Die alten zylinder haben bei einem R100 die Zahl 10 eingeschlagen am zylinderfuss wo diese zahl bei nicasil zylinder gegossen sind und hervorstehen.
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Re: R100RS

Beitragvon Hein Mück » 24. August 2015 20:40

sievuun hat geschrieben:Ob es nicasilzylinder sind lässt sich am zylinderfuss ablesen. Die alten zylinder haben bei einem R100 die Zahl 10 eingeschlagen am zylinderfuss wo diese zahl bei nicasil zylinder gegossen sind und hervorstehen.

hmmm

Irgendwie kann ich Deine Beschreibung nicht an meinen Zylindern nachvollziehen. Aber schon mal vielen Dank für Deinen Hinweis. Kannst Du mit dem Bild was anfangen?
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Gruss
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Re: R100RS

Beitragvon Stephan » 24. August 2015 21:21

Die Zahl sollte Oben auf dem Zylinder stehen. Zylinderfuß, Nähe Gehäuse. Zumindest solange kein Schweizer die Finger dran hatte. Welche Seite hier abgebildet ist?!?



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Re: R100RS

Beitragvon Feinmotoriker » 24. August 2015 23:26

Das ist ein Kolbenschmidt -Zylinder. Ich denke, daß von vorne gesehen oben die Zahl 10 eingeschlagen ist, also Graugußbuchse und kein Nikasil. (alter 1000ccm Zylinder)
Was heißt 900 km? Wo steckst Du denn? Du könntest, wenn Du im Norden wohnst, mal bei mir in Hamburg vorbei schauen. Ich mach viel mit genau den 2-Ventiler BMW und kann dir bestimmt einiges dazu sagen. Ob da bleifreie Ventilsitze verbaut sind, kannst Du als Laie schlecht erkennen. So wie es aussieht, gehe mal davon aus, daß das eventuell auch nicht zutrifft.
Aber wenn Du den Kopf sowieso ausbaust, nimm mal die Ventile raus. Nach 1300 km darf das nicht anders als nagelneu aussehen, ohne Verschleißspuren.
Bei bleifreien Ventilen ist der Sitzwinkel eines Ventils 45°, des anderen 32°. Das kann man sehen

Ein Satz Nikasil-Zylinder mit Kolben und Ringen kostet ca 870 Euro, Köpfe überholen und auf bleifrei umrüsten ca 700 oder etwas mehr, je nach Aufwand. Zusätzlich sollten zumindest die unteren Pleuellager getauscht werden (ca 60 Euro Material). Plus die ganzen Dichtungen. Arbeitszeit ca 6 Stunden, also nochmal ca 450, wenn Du es nicht selber machst.Das wären schon mal etwas über 2000 nur für das Topend des Motors. Wenn dann noch die anderen zugesicherten Eigenschaften nicht zutreffen, würde ich den Kauf eventuell rückgängig machen. Erst recht, wenn es ein Händler ist. Vorher ein Gutachten machen lassen, bei jemandem, der sich mit alten BMW auskennt, vielleicht sogar mit Gespannen und eine entsprechende Qualifikation hat. (Meisterwerkstatt oder Gutachter)
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Re: R100RS

Beitragvon Hein Mück » 25. August 2015 14:36

Also auf dem Bild ist der Linke Zylinder von oben fotografiert - Fahrtrichtung nach unten.
Auf meine Mail vom Sonntag hat der gute Mann bis jetzt noch nicht geantwortet. Und er ist zwar BMW-Händler (übrigens nicht weit weg von Hamburg) aber ich sitze nun mit dem Esel in der Schweiz. Und das Gespann hat er als Privatperson verkauft.
Grundsätzlich will ich das Gespann auch gerne behalten. Aber sich so über den Tisch gezogen zu fühlen ist natürlich nicht berauschend. Ich werde versuchen, ihn telefonisch zu erreichen und ggf. doch mit meiner Rechtsschutzkarte wedeln. Wenn er mir um die zugesicherten Eigenschaften eine Rückerstattung macht, wäre für mich auch alles in Ordnung. Dann geht das Teil eben erst im nächsten Jahr auf die Strasse :-(
Zuletzt geändert von Hein Mück am 28. August 2015 16:05, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: R100RS

Beitragvon sievuun » 25. August 2015 17:42

Bild

Habe wohl was falsch im kopf gehabt. Keine 10 in den alten zylindern (unten im bild) nur eine 1 und die kolbenschmidt marke. Bei alle meine nicasilzylinder sind aber diese hervorstehende 10 zu sehen (oben im bild).
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Re: R100RS

Beitragvon Stephan » 25. August 2015 20:54

Da hat er Pech. Soweit ich weiß kann jemand mit 'nem Geschäft das Kfz nicht ohne die Gewährleistung verkaufen. Leidet ein Freund auch drunter. Obwohl er Fliesenlegermeister ist. Wenn er ein Kfz verkauft muß er wohl trotzdem 'ne Gewährleistung geben. . .


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Re: R100RS

Beitragvon Feinmotoriker » 26. August 2015 08:54

Erstmal das. Und es geht noch weiter: Weil er eine Motorradwerkstatt mit BMW-Bezug führt, ist er vom Fach und hätte die offensichtlichen Mängel sehen müssen (zB die Gußzylinder, die nicht neuen Stoßdämpfer und ein paar andere offensichtliche Mängel).
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Re: R100RS

Beitragvon ahnungsloser » 26. August 2015 13:49

Also für mich wäre spätestens hier schluss mit lustig,das man jemanden so hinters Licht führt ist wirklich dreist. 900 Km hin oder her. Motorradspedition sollte nicht so teuer sein, da kann er dann das vorgegebene nachrüsten.
Gruß Bernd
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Re: R100RS

Beitragvon Hein Mück » 27. August 2015 17:42

Alles richtig! Aber selbst wenn ich persönlich hochfahre und das Gespann wieder auf seinen Hof stelle - mein Geld habe ich dann noch lange nicht zurück. Ich kann ihn ja schlecht an die Hand nehmen und sagen: "Mach jetzt die Kasse auf!"

Ich habe vorgestern nochmals mit ihm telefoniert. Er meint, dass der Motor doch gut läuft und es ihn einen Scheissdreck interessiert, was ich ihm sage. Als ich von den verschmorten Kabeln anfing, wurde er dann doch etwas zugänglicher...

Am liebsten würde ich die Finger in die Handfläche rollen und dann die Hand schwungvoll in seine Richtung schnellen lassen. Aber was nützt das?
Ich kann den Rechtsweg beschreiten. Aber auch diese Mühlen mahlen langsam. Androhen will ich ihm den Anwalt noch nicht, vielleicht lenkt er ja noch ein. Ich weiss: Die Hoffung stirbt zuletzt :-((
Gruss
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Re: R100RS

Beitragvon Stephan » 27. August 2015 18:43

Nur denk dran, der darf zu keinem Zeitpunkt das Gefühl haben, du könntest nicht auch anders. ER hat das Problem. Und ER muß das im Gespräch mit dir spüren. Kein "Kann ja mal vorkommen!". Oder "Naja, das kriegen wir schon hin!". Der versch... dich sonst. Denn die Beseitigung der Problempunkte sind nicht gerade günstig. . .


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Re: R100RS

Beitragvon Sejerlänner Jong » 27. August 2015 19:37

Hallo
Hättest du das Gespann für den Preis gekauft wenn der Verkäufer ehrlich gewesen wäre? Vermutlich nicht.
Was kostet dich es in den angenommen Zustand zu versetzen bzw. es in einer Werkstatt machen zu lassen?
2000.- ?? Ich hätte die nicht zu verschenken.
Sag ihm dass er die Maschine in den Zustand versetzen soll der versprochen war oder dir die zu erwarteten Kosten bezahlt. Wenn er nicht will geh zum Anwalt.
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Re: R100RS

Beitragvon Slowly » 27. August 2015 20:12

Hallo, Christoph,

ich würde mich ab sofort nur noch schriftlich mit dem Verkäufer austauschen.
Sollte es trotzdem zu Gesprächen kommen, diese "der guten Ordnung halber" inhaltlich sofort anschliessend schriftlich bestätigen.
Mündliches verliert seinen Wert (Aussage gegen Aussage!), wenn der Disput eine rechtliche Klärung nach sich zieht.
Zuvor würde ich aber angemessene Fristen für die geforderten Nachbesserungen einräumen.

Viel Erfolg

wünscht
mit Gruss
Hartmut
Zuletzt geändert von Slowly am 28. August 2015 10:41, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: R100RS

Beitragvon Hein Mück » 28. August 2015 06:27

Nachdem er sich nicht bei mir meldet und sein Mitarbeiter mich sogar auffordert, Mails nur noch an seine private Adresse zu senden und nicht mehr an die info@händler, habe ich mich entschlossen, den Rechtsweg einzuschalgen. Ich werde mir jetzt einen Anwalt suchen und dem die Kommunikation überlassen.

Natürlich hätte ich das Gespann nicht gekauft, wenn ich gewusst hätte, dass die versprochenen Arbeiten nicht ausgeführt sind. Nach dem Versprochenem hätte ich - technisch gesehen - nahezu einen Neuzustand erwartet. Und für die Summe, die hier über den Tisch gegangen ist, wäre das dann immer noch ein stolzer Preis gewesen, aber ich denke gerechtfertigt. Hätte nicht gedacht, dass der Geschäftsführer eines BMW-Motorradhauses sich auf so dünnes Eis begiebt und mir dann auch noch sagt, dass es ihm (Zitat:) "Scheissegal" ist, was ich verlange. Ich hätte das Teil gekauft wie gesehen. Ganz auf dem Stand der Rechtsprechung ist der "Gute" wohl nicht?!

Ich werde Euch auf dem Laufenden halten, aber sicher (noch) keine Namen nennen ;-)

En Gruäss
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Re: R100RS

Beitragvon Stephan » 28. August 2015 07:00

Junge, Junge. Aber ähnlich geht es mir zur Zeit mit der "Tanküberholungs. und -Lackierfirma Axxyz".

Namen wollen wir hier aber nicht lesen. Wenn, dann dem Interessierten per PN mitteilen.


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Re: R100RS

Beitragvon saschohei » 28. August 2015 07:16

Hallo Christoph,

ich hab deinen Beitrag leider eben erst überflogen, weil ich wegen privatem Stress im Moment kaum noch Zeit finde ins Forum zu sehen.

Tut mir echt leid, was Dir da passiert ist.

Es gäbe noch eine weitere Möglichkeit, die birgt auch u.U. auchnicht so ein hohes Prozessrisiko, (bzw. Anwaltskosten wenn Du keinen Rechtsschutz haben solltest).

Du könntest den Verkäufer mal höflich, aber sehr bestimmt darauf hinweisen, dass hier u.a. auch mehrere strafbare Handlungen vorliegen und ein Staatsanwalt die Sache vielleicht doch nicht ganz so entspannt sehen könnte, wie der Verkäufer selbst.

Allerdings musst Du bei der Formulierung etwas aufpasen, damit es keine Nötigung/Erpressung wird - sonst hättest Du dann das Problem (must Dich sonst mal per PN melden).

Dieses Schreiben lässt Du beim Verkäufer per ZU (Zustellurkunde) zustellen, geht einfach, und kostet so um die 10 bis 15 Euro.
Einfach an die nächste Gerichtsvollzieherverteilungsstelle eines Amtserichtes schicken (ist egal welches Gericht in Deutschland) und in einem kleinen Begleitschreiben um umgehende Zustellung bitten.

Ginge auch, einem beliebigen Gerichtsvollzieher den Schrieb direkt zu schicken, mit 20 Euro-Schein dabei, den Rest schickt er Dir dann mit der erfolgten Zustellung zurück.

In dem Schrieb aber auch ganz klare Fristen setzen, also binnen "7 Tage nach Zustellung" oder so, und wie Du Dir den Ausgleich oder die Wandlung vorstellst.

Dann bist Du auf der sicheren Seite, es würde auch bei einem späteren Verfahren ganz gut Eindruck machen, was Du alles versucht hast um einen Rechtssteit zu vermeiden - und wer der Verkäufer vielleicht schon "was" in der Richtung mit den Justizbehörden zu tun hatte und merkt, DU weißt auch wovon Du redest, wird der eher ganz geschmeidig.

Anwälte mögen diesen Weg übrigens nicht, weil sie damit keine Kohle verdienen - aber er ist superwirksam ;-)

Und selbstverständlich muss der Verkäufer für ALLE Kosten aufkommen, die er mit seinem Verhalten verursacht hat, also auch die Kosten einer Rückführung, ggf. Deine reisekosten zum Gerichtstermin (wenn der Gerichtsstandort vielleicht doch Hamburg sein sollte, weil das Gericht gewerblichen Verkauf unterstellt usw.).

Und so von meinem Bauchgefühl und aus jahrelanger Praxis: Ich würde das Ding zurück geben, ich hätte bei einem so offensichtlichen Betrug kein gutes gefühl, ob da nicht noch andere "Baustellen" dazu kommen, die bisher tatsächlich weder dem Verkäufer noch Dir aufgefallen sind.

Das Gespann wurde übrigens, wenn ich das noch richtig erinnere (bin aber nicht sicher, ich gucke mal am Wochenende meine Bildersammluing durch wenn ich das schaffe), mal vor einiger Zeit von einem "Händler" angeboten, der hier vor Monaten schon einmal (mal wieder) Gegenstand einer anderen Betrachtung war (ging um ein verunfalltes BMW-Gespann und ich war mit Ecki dort)...

Wenn sich DAS bestätigen sollte (ich hoffe es nicht!), DANN sofort in eine Presse das Ding, in eine Paket und per Nachnahme zurück, denn zwei von dieser "Sorte" sind auch für den optimistischten Schrauber mindestens einer zuviel.

Ich drück Dir die Daumen!

Dir und allen anderen ein schönes Wochenende und natürlich ganz tolle Tage auf dem EGT, leider, leider hab ich dieses Jahr, trotz ein bis 3 fahrbaren Untersätzen keine Zeit um dorthin zu fahren.

Ich wünsche Euch dort Superwetter, beste Laune und tolle Zusammenkünfte und Lagerfeuertreffen unter Gleichgesinnten.

Willy
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Re: R100RS

Beitragvon Hein Mück » 28. August 2015 08:56

saschohei hat geschrieben:
....Das Gespann wurde übrigens, wenn ich das noch richtig erinnere (bin aber nicht sicher, ich gucke mal am Wochenende meine Bildersammluing durch wenn ich das schaffe), mal vor einiger Zeit von einem "Händler" angeboten, der hier vor Monaten schon einmal (mal wieder) Gegenstand einer anderen Betrachtung war (ging um ein verunfalltes BMW-Gespann und ich war mit Ecki dort)...

Wenn sich DAS bestätigen sollte (ich hoffe es nicht!), DANN sofort in eine Presse das Ding, in eine Paket und per Nachnahme zurück, denn zwei von dieser "Sorte" sind auch für den optimistischten Schrauber mindestens einer zuviel.

Ich drück Dir die Daumen!

...

Willy


Hallo Willy
Jetzt machst Du mir aber wirklich angst. Jedoch: ich bin natürlich über jeden Hinweis dankbar.

Unfallspuren habe ich jedoch bisher keine gefunden. Hilft es Dir bei der Suche, wenn ich Dir per PN den Namen des Verkäufers schicke??
Und es ist ja auch nur bedingt ein BMW-Gespann. Angeboten hatte er es als HMO / BMW-Gespann. Der Rahmen vom Moped und Beiwagen sowie das Boot stammen eben aus der schweizerischen Gesannschmiede Hegi Motos Ottenbach.
Eine erste Anfrage habe ich schon an einen deutschen Anwalt geschickt. Klären muss ich noch mit der Versicherung, ob sie auch einen Fall in Deutschland abdecken.
Werde mein Wochenende wohl auch damit verbringen, ein "Jurastudium" zu absolvieren

Übrigens: Die "Anteilnahme" in diesem Forum kommt wirklich gut bei mir an. Ihr scheint wirklich ein cooler Haufen zu sein ;-)
Gruss
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Re: R100RS

Beitragvon saschohei » 28. August 2015 10:23

Hallo Christoph,

mal keine Panik, das wird schon!!!

Also, ich habe nicht gesagt, dass dieses Gespann einen Unfall hatte, sondern nur, das ich meine, ich hätte das schon mal vor einiger Zeit zum Verkauf abei einem Hamburger Händler nageboten gesehen - kann mich aber täuschen.

Und wenn das so ist (ich versuche das am Wochenende mal zu erforschen), dann ist eben doppelte Vorsicht angesagt, weil der Händler, den ich dann meine, eben auch solche "Methoden" hat und öfter mal richtige Krücken anbietet, die sich nach dem Kauf dann als Totalausfall darstellen.

Bleib mal erst ganz entspannt!!!

@Stephan und Claus: Das mit der Gewährleistung stimmt so nicht ganz...

Selbstverständlich kann auch ein Selbstständiger Dinge, auch KFZ, als Privatmensch (also ohne Gewährleistung) verkaufen, wenn er zweifelsfrei nachweisen kann, dass der Gegenstand rein privat angeschafft und auch genutzt worden ist.

Also, hätte der Händler die HMO also privat gekauft, PRIVAT (nachweislich) im Hobbybereich instand gesetzt und hätte sie auch auf sich PRIVAT zugelassen gehabt (also nichts mit AfA, Unkosten für Reparaturen über die Firma absetzen oder so), dann kann er sie auch privat verkaufen.

Aber: Der Gesetzgeber geht davon aus, dass bei Besitzwechsel (z.B. von Fahrzeugen, auch wenn die privat auf einen Firmeninhaber zugelassen waren) innerhalb von 6 Monaten (einige Gerichte nehmen 12 Monate als Untergrenze an) dieses Gegenstände (zumal KFZ!) eindeutig mit Gewinnabsicht erworben wurden. Diese Gewinnabsicht (und die rechtlichen Folgen) gilt selbst dann, wenn der Verkauf später nachweislich weniger einbringt, als der Kauf einige Monate zuvor.

Wenn also ein Selbstständiger ein Fahrzeug verkauft, als Privatmann jetzt, dass schon irgendwann steuerliche Berührung mit dessen Firma hatte (sei es Anschaffung, Abschreibung, anteilige Unterhaltskosten, unfallbedingte Verschrottung, mal damit im Notfall was fürs Geschäft gefahren, Angestellten die benutzung erlaubt, usw.) dann muss er in JEDEM Fall dafür gerade stehen.

Also auch für einen privat weitergenutzen PC/Kamera/Kaffeemaschine usw., die jemals in seinem Firmenbesitz oder dessen Mitbenutzung standen gilt das.

Ich hatte den Fall nämlich vor zwei Jahren, mal wieder selbst.

Da wollte mir der kurz nach dem Kauf insolvent gewordene Käufer meines Thorens-Laufwerks mit Winkeladvokat im Schlepptau erklären, ich hätte das Ding enstprechend anbieten und veräußern müssen...

Jaja, gibt auch schon ne Menge doofer Juristen, aber das war also wohl nichts. :-D :-D :-D

Ich hab dann, eher aus Langeweile, richtig ein Fass aufgemacht, war bei einem Streitwert von nicht mal ganz 4 Mille natürlich völlig überzogen, aber musste mal sein..

Mit der Folge, dass ich nacher natürlich gwonnen habe und der Blödmann dann noch mal eine doppelt so hohe Summe wie er für das Laufwerk bezahlt hatte an zusätzlichen Kosten hatte.

Geht doch! :lol:

Denn: Das Laufwerk hatte ich nachweislich, mit Rechnung, 1982!!!!! gekauft, zu der Zeit war ich zudem gerade mal gar nicht selbstständig tätig..

Und seit der Zeit war das Teil in meinem Privatbesitz und ausschließlich in meinen privaten Wohnräumen, und diese Räume wurden niemals und zu keinem Zeitpunkt geschäftlich mitbenutzt (ist auch wichtig!).

Aber in diesem Fall, von dem wir hier reden, hat der Verkäufer sicher ganz schlechte Karten (und nicht nur in dieser Beziehung), denn das Gespann war sicher weder auf ihn zugelasen, noch hatte er das Ding länger als 12 Monate in (angeblichen) Privatbesitz.

Bleib also entspannt Christoph und überlege Dir am Wochenende ganz in Ruhe, welches Ziel Du erreichen möchtest, dann kann man sehen, wie Du da am Besten hinkommst.

Du musst zunächst entscheiden, was wichtiger ist, Dein Herz, dass natürlich an dem an sich tollen HMO hängt, oder der Verstand, der derzeit noch nicht abschätzen kann, was das unter dem Strich kosten wird.

Wenn Du das mit Dir ausgemacht hast, sehen wir mal, ok?

Liebe Grüße - der Radlader wartet, kann nicht alleine fahren das Mistding, muss also wieder raus.

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Re: R100RS

Beitragvon Stephan » 28. August 2015 11:11

Eben. Und da bei einem Kfz, welches länger beim SelbstStändigen im Besitz war, nie ausgeschlossen werden kann, ob nicht vielleicht doch mal 'n Kunde damit besucht wurde. . .

Ansonsten, es ist wie Willy Schrieb. du musst wissen ob du dir das Groschengrab antun willst. Und erst 2017, Ende 2017, damit unterwegs sein willst. Oder dann doch lieber nicht.


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Re: R100RS

Beitragvon Nordmann » 28. August 2015 13:34

Sorry...aber sowas geht gar nicht !

Ich denke auch, dass hier der Anwalt der richtige Weg ist. Hast es doch probiert im Guten.....und damit m.E. alles richtig gemacht!

Wenn er Dir dann mit "scheissegal kommt"......dann würde ich dem Anwalt auch mal den Tip geben, sowas an die Händler verwaltung von BMW weiterzuleiten....diesind da nämlich sehr sensibel, was die Reputation der Marke angeht...Mal sehen, ob ihm das dann auch scheissegal ist...ich denke mal.....hmmm....eher nicht!

Also hau rein! Und lass uns mal wissen, was rausgekommen ist....Das interessiert sicher nicht nur mich hier!

@ Stefan: Mann sowas mit dem Tank macht man doch auch bitte selber.......bist doch Maschinenbauer, wenn ich mich recht erinnere...!
Gruß vom
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Re: R100RS

Beitragvon Hein Mück » 28. August 2015 13:51

Ihr habt völlig recht. Ich mag das Gespann wirklich sehr. Aber ich fange mal mit Zahlen an:
Der aufgerufene Verkaufspreis betrug 15.350 €!! Auf Grund der Tatsache, dass der Lack an der Tankatrappe Blasen geschlagen hat und ein leichter Ölverlust (vermutlich am rechten Kopf) vorhanden war, habe ich das Teil für 14.500 € erhalten.
Ich habe noch eine R26 mit einem Steib LS200 bei der ich den Motor habe neu aufbauen lassen müssen. Daher ist mir in etwa bekannt, was sowas kosten kann. Da ich bis zu dem Zeitpunkt noch davon ausging, dass eben alle aufgezählten Arbeiten an dem Moped gemacht wurden, hielt ich den Preis nicht für völlig überzogen. Nun scheint sich herauszustellen, dass all das nicht gemacht wurde und der Verkäufer wird auch noch frech. Da denkt man schon darüber nach, ob man ihm mal einen einschenken soll. Und ja, man sollte ihm mal die Grenzen der Gesetzesmässigkeit aufzeigen.

Leider wird das bedeuten, dass ich das Teil bis zu einer endgültigen Entscheidung wohl kaum anfassen kann. Aber das möchte ich ggf. anwaltlich klären lassen. Eventuell ein Gutachten erstellen lassen und dann doch weitermachen mit dem Teil. und ggf. später eine Wiedergutmachung bzw. Rückerstattung erhalten. Ob das überhaupt machbar ist, wird sich zeigen. Aber nach meinem Rechtsverständnis hat er mich mindestens arglistig getäuscht wenn nicht sogar vorsätzlich betrogen.

Es ist auch nicht so, dass der Motor schlecht laufen würde. Ich habe auch keinerlei bedenkliche Geräusche vernommen. Also denke ich schon, dass man nicht gleich mit Kanonen auf "Spatzen" schiessen muss. Ich habe Ihm auch den Vorschlag gemacht, dass er mir den verschmorten Kabelbaum ersetzen soll und den Dichtsatz für den Motor schicken soll. Hätte er sich darauf eingelassen, würde ich wohl die Füsse still halten. Aber seine Antwort war schlicht und einfach: "Es ist mir Scheissegal, was Sie wollen! Das Gesopann ist gekauft wie gesehen." Da habe ich wohl schon viel zu viele Zugeständnisse gemacht?!

Nun muss das Gespann seit August 1991 in seinem Besitz sein. Denn an dem Tag wurde ein neuer Brief (mit dem Vermerk, dass es nur einen Vorbesitzer hat) ausgestellt und seit dem nie wieder angemeldet. Er hat das Teil wohl nur mit roter Nummer gefahren und auch nie einem TÜV-Prüfer gezeigt. Als ich auf die Alu-Felge am Boot angesprochen hatte obwohl eine Stahlfelge eingetragen ist. Sagte er nur, dass dieser Umstand weder ihm noch dem TÜV je aufgefallen ist. Wie auch, wenn kein TÜVler das teil je gesehen hat?!

Ich gebe zu: Spätestens hier hätte ich längst aufwachen müssen und die Finger weg lassen.
Gruss
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Re: R100RS

Beitragvon Stephan » 28. August 2015 20:27

Da muß ich dich enttäuschen. Sobald du den, berechtigten, Streit anfängst, ist das Gespann für dich eine No-Go-Area. Gutachten hin oder her. Finger weg! Du musst jederzeit vor Gericht den schrottigen Zustand beweisen können.



@Nordmann, ich und Farbe in weniger als 1.000mm Entfernung geht nicht gut. Und mein Pinstriping, oder wie es auch immer heisst, hat niGS mit klaren Linien zu tun. Ich kenn' meine Grenzen. Und wenn der Herr Tankrestaurator sein Geschäft kennen würde, und vor allem sein Zeit genutzt, dann wäre das ein klacks gewesen. Wer allerdings so ahnungslos ist und bei einem Tank einer /5 die Mulde für den Tankdeckel zulötet, dem ist nicht zu helfen. . .


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Re: R100RS

Beitragvon Crazy Cow » 28. August 2015 21:46

Hein Mück hat geschrieben:Aber seine Antwort war schlicht und einfach: "Es ist mir Scheissegal, was Sie wollen! Das Gesopann ist gekauft wie gesehen." Da habe ich wohl schon viel zu viele Zugeständnisse gemacht?!



Hast du nicht. In Verträgen sind Formulierungen und Vereinabrungen sviw unwirksam, wenn sie im Widerspruch zu geltendem Recht stehen. Vgl. Nichtigkeitsklausel.
Wenn dein Kaufvertrag keine solche Nichtigkeitsklausel enthält, die besagt, dass nicht der ganze Kaufvertrag unwirksam wird, sobald eine der Vereinbarungen ungültig (nichtig) ist, ist dein Kaufvertrag schon jetzt insgesamt für den Verkäufer wertlos, sprich ungültig. Vorausgesetzt Willys Argumentation greift, dass es ein verdeckter Deal zwischen gewerblich und privat gewesen ist. Dann setzt die Formulierung "wie gesehen" die im Verbraucherschutz festgelegten Käuferrechte nicht ausser kraft.
Einzige Ausnahme: du hättest als Firma das Fahrzeug gekauft.

Das Hauptargument dabei ist sicher, dass es nie auf den Vorbesitzer zu gelassen war und das Geschäft aus bloßer "Gewinnerzielungsabsicht" zustande kam. Wenn du einen Nachweis führen könntest, für welchen Preis der Verkäufer das Teil eingekauft hat, hättest du vlt. leichteres Spiel.
Gute Fahrt, Gruß
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Re: R100RS

Beitragvon saschohei » 29. August 2015 07:36

Morgen Christoph,

Morgen liebe Mitlesenden,

Also wie Stepahn und ich schon schrieben, erstmal musst Du mit Dir selbst einig werden, was Du möchtest, also in jedem fall behalten das Teil (auch wenn du da noch Geld reinstecken must) oder lieber Dein Geld plus Deine bisher entstandenen Kosten zurückhaben - in überschaubarer Frist...

Denn sonst ist Dein eingsetztes Kapital womöglicher sehr lange Zeit bis zu ener endgültigen Entscheidung vorm OLG gebunden - und wenn der Händler dann "plötzlich" insoventz wird, wird es auch dann nichts mit der "schnellen" Rückzahlung.

Also, lass Dir mal eine Wochenende oder ein paar Tage Zeit und setzt Dich vor das Bespann und nimm Dir einen Zettel und schreib auf, was Dir gefällt, was Du noch an Geld und Zeit investieren müsstest damit es in ganzem Umfang so ist, dass Dein Herz schon Purzelbäume schlägt, bevor Du Dich zur Ausfahrt draufsetzt und den Motor anwirfst usw.

Du weißt schon big emotions und so.. :lol:

Ich kann nicht einschätzen, wie gut Du technisch/handwerklich drauf bist und was Du selbst für technische Möglichkeiten hast, ev. auch über Kumpels die mal das eine oder andere Teil anfertigen können.

Wenn man Deinen letzten Beitrag liest, dann komme selbst ich als Berufsoptimist ins Grübeln...

Denn fast 15 Kilo Kaufpreis entspricht ja so ungefähr dem Neupreis des HMO, wenn nicht mehr, da könnte man wohl erwarten, dass die dann auch in einem unstreitigen TOP-Zustand ist.

Ein mögliches Argument, dass heute auch z.B. andere Mopeds gebraucht deutlich mehr kosten, als damals neu (so mal als Beispiel Honda CB750 Four, CBX 1000, alte Desmo-Ducs usw.) greift hier nicht, denn für ein HMO-Gespann gibt es keinen Liebhabermarkt in dem Sinne.

Die von Olaf angesprochene salvatorische Klausel lässt sich übrigens auch juristisch aushebeln.... :wink:

Aber da sind wir noch nicht.

Es ist immer extrem schwierig jemand einen belastbaren juristischen Rat zu geben, wenn man den Fall (und möglichst auch die streitenden Parteien UND die beteiligten Anwälte und RICHTER) kennt.

Glaubt kaum einer, ist aber so.

Das von Stepahn empfohlene Gutachten würde ich in diesem Fall nicht erstellen lassen, und zwar aus folgendem Grund: Nach Deiner Schilderung kann man mit einer hohen Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, das der Verkäufer es auf eine Klage ankomen lassen wird (es sei denn, ein Staatsanwalt klopft ihm mal vorher auf die Finger - siehe meinen anderen Post).

Wir gehen mal davon aus, der Verkäufer ist anwaltlich gut vertreten, so etwas kommt vor, dann würde der Anwalt dieses, Dein Gutachten nicht akzeptieren, weil es ein Parteigutachten ist. Weiß mman ja, wer Auftraggeber ist, bestimmt den Inhalt.

Manchmal läst dann die Gegenseite ei sog. Gegengutachten erstellen (in Bausachen kommt das öfter vor), natürlich derselbe Mist, auch Parteigutachten.

Weichen beide voneinander ab, bestellt das Gericht, auf Antrag einer Partei oder aus eigenem Ermessen, einen aaS, der dann ein sogenanntes Obergutachten (Schiedsgutachten) erstellt, und DAS ist dan für beide Seiten verbindliche Verhandlungsgrundlage.

Deshalb macht es mehr Sinn, eben erst im Termin, als Partei, dieses Gutachten zu beantragen, denn sonst zahlst Du als unterlegene Partei hinterher gleich DREI Gutachten!!!!!!

Und im Vergleichsfall immer noch 1,5 Gutachten...

Ein selbst beauftragtes Gutachten macht nur in wenigen ganz spezilelen Fällen Sinn und sollte dann auch als ersten Schritt angedacht werden (z.B. zur Dokumentation eines illegalen Zustands oder so).

Das nächste Problem ist, wo und wer soll dieses Gutachten machen???

Langjährige Händler und Sachverständige kennen sich..... :smt009

Auch die Überführung ist so ein Thema, das ließe sich u.U. kostengünstiger auf Staatskosten arrangieren, nämlich als Beweismittel in einem Strafverfahren. Und eine dann dort erstelltes Gutachten, was man auch für ein anschließendes Zivilverfahren nutzen könnte, ist eher neutral, weil dort eben diese Gefahr der zufälligen Händler-Gutachtenbekanntschaft eher unwahrscheinlich ist, denn der aaS bekommt in diesem Fall keine Hintergrunddaten.

So, dann hätten wir also schon mal den EINEN Punkt geklärt.

Kommt der nächste Punkt, auch wichtig, der Gerichtsstand?

Habt Ihr da irgendwas im Vertrag vereinbart (wäre u.U. aber wirkungslos, siehe Olaf`s Ergänzungen), müsste man dann sehen.

Dann eine andere Sache: Es ist ein Irrgleube, dass Anwälte, Staatsanwälte und Richter sich nur so verhalten und miteinander umgehen, wie es ein Kläger, Beklagter, Beschuldigter usw. aus eigener Wahrnehmung im Gericht erlebt oder in irgendwelchen Gerichtsmistshows im Fernseher sieht.

Mitnichten ist das so!!!!

Man kennt sich natürlich seit der Uni, hat zusammen das Referendariat gemacht, vielleicht auch noch in gemeinsamen Kanzleien oder öffentlichen Einrichtungen gejobt, ist daher auch im späteren Beruf MINDESTENS privat so verbunden wie jeder andere Berufszweig auch.

Man taucht also zusammen, fährt Moped, trifft sich privat zu Festen und Grillabenden, ja, besucht auch gemeinsam Weiterbildungskurse, aber auch da ist hinterher gemeinsame Freizeit die verbindet.

Du musst also in Deinem Fall möglichst auch einen Anwalt finden, der ein Faible für Mopeds oder besonders Gespanne hat, dass ist dann schon die halbe Miete.

Bei einem Korrespondenzanwalt, den Du ja möglicherweise beauftragen müsstest (weil Wohnort und damit Klagesitz in der Schweiz liegen könnte) auch keine einfache Nummer - zumal dann der kurze, wichtige Draht fehlt.

Kurzum, für beide Varianten, die Du hast, also behalten oder zurückgeben, soltst Du Dir ein paar Gedanken machen und die zu Ende spinnen.

Wenn jetzt hier der Eindruck entseht, ich wäre nun der "Größte" unter der Sonne, so ist das natürlich falsch, sondern es ist so, dass ich eher das gebrannte Kind bin.

Ich habe bei so einem Fall, damals als Moped-Händler, noch bevor ich danach dann wieder zur Uni geschlappt bin weil der Mampf in der Mensa der juristischen Fakultät so prima war :lol: , RICHTIG Geld verloren, OBWOHL ich Recht hatte.

Ich hatte mit einer nigelnagelneuen Ducati 900 SS mit einem Kunden einen Unfall, mit Tempo 50 in der Ortschaft, weil, mal wieder, der Hinterradflansch abgerissen ist. Die Maschine war neu keine 100 km auf dem Tacho, der Kunde der Sohn eines sehr prominetne Staranwalts.

Keine FRage, dem Kunden sofort die 14 Mille (Maschine plus Klamotten und Schmerzensgeld usw.) überwiesen, war finanzielle zum Glück kein Thema.

Dann den Importeur verklgt, der wehrt sich und DANN bin ich sauer geworden.

Folge: Importeur angeblich insolvent und gibt den Import auf.

Also direkt beim Hersteller in Bologna geklagt. Eigentlich ein Selbstgänger, ich hatte Gutachten an der TU erstellen lassen, beim KBA durchgesetzt dass keine dieser Maschinen so mehr ausgeliefet werden dürfen usw. usw.

Also in Italienien Korrespondenzanwalt mandatiert und - GEWONNEN!!! :-D

Ja, Scheiße was, mir wurden Millionen Lire zugesprochen, also umgerechnet 25 Mille in Deutschmark.

Meine Kosten lagen inklusive Maschinenverlust, Gutachten, deutschen Anwalt, Mafia-Anwalt in Bologna, Gerichtskosten usw., usw. bei über 30 Mille.

So kann es nämlich auch gehen.

Da war ich dann sauer, nicht wegen der paar Kröten, sondern weil mein Rechtsbewußtsein einen ganz deutlich Knack bekommen hat, und da wollte ich es ganz genau wissen und hab wieder die Uni-Bank gedrückt.

Der Vorteil war beim Studium, das wird auch in anderen Berufen so sein, wenn man bereits mehr als 10 Jahre Berufspraxis hat, lernt man sehr viel schneller und effektiver, weil man alles, was man neu dazu lernst, gleich in verbindung mit mit Beispielen aus der eigenen Praxis der Vergangenheit.

Seit dem habe ich keine Fälle mehr versiebt, außer den Scheiß mit meinem Haus, ich neige aber auch dazu möglichst NIE den Klageweg zu beschreiten sondern sich lieber mit dem Gegenüber und/oder dessen Anwalt zu verständigen - ist meistens der viel bessere und auch schnellere Weg. Und schafft neue Kontakte für zukünftige Fälle und baut die so wichtigen Netzwerke weiter aus.

Deshalb also mein Vorschlag mit einem verbindlichen Schreiben per ZU, alleine an der reaktion des Gegenüber kannst Du schon dann die "Handschrift" und geistige Haltung vom Verkäufer oder seinem Anwalt ablesen, die 15 Euro Gebühren sind das allemal wert.

Anwälte machen das sehr ungerne, ebenso wie Strafverfahren (in so einem Fall), der Grund ist einfach: Viel Arbeit für NULL Kohle.. :-D

Übrigens, was Du über das rote Kennzeichen geschrieben hast: Wenn das ein rotes 06er Kennzeichen war, also eine Händlernummer, unddie auf ihn zugelassen ist, ist er auch in diesem Fall ganz klar als Händler aufgetreten, er darf diese Nummer dann privat in keinem Fall nutzen.

Außerdem ist der Nachweis einfach, das geht über das zuständige Straßenverkehrsamt, dort müssen die Eintragungen im Stammbuch regelmäßig vorgelegt werden. Da steht dann wirklich minutiös jede Fahrt drin, mit Fahrtzeit, Fahrziel, Fahrtgrund und Fahrgestellnummer.

Ich auch so ein Punkt, hast Du Ihn mit dieser Nummer an der HMO fahren sehen, oder bist Du das Ding bei ihm mit dieser Nummer gefahren???

Dann einfach mal beim Verkehrsamt nachfragen, wenn das nicht eingetragen sein sollte, ist seine Nummer weg, wenn es dumm läuft.

Du siehst, Du hättest schon ein paar wichtige Argumente um ihn zu überzeugen, seinen Standpunkt zur Begrenzung eines eigenen finanziellen und zudem Imageschadens (siehe Eckis Beitrag) zu begrenzen.

Ich hätte da mehr Sorge, dass er nicht in der Lage ist, die Rückabwicklung finanzielle zu stemmen - und aufgepasst: Das geht nur Zug um Zug, also Gespann (und alle Dir entstandenen Kosten, alsi zweimal Reise nach Hamburg, ev. Verdienstausfall, Übernachtung 2 mal!!! usw.) gegen Barzahlung der "Schadenssumme".

Lass Dich auf keine andere Zahlungsmethode ein, wenn Du rechtlich nicht die Folgen übersehen kannst, und ja, selbstverständlich macht ihr eine schriftliche Vereinbarung, dass mit der Rückabwicklung alle vergangen, gegenwärtigen und für die Zukunft möglicherweise noch entstehenden Schäden gegenseitig ausgeschlossen werden.

Sonst könnte er Dir z.B. nach zwei Wochen schreiben, er hätte bei der Demonateg gesehen, dass Du die millionenteure Kolbenrückholfeder oder die ultraseltene Vergaserinnenbeleuchtung heimlioch ausgebaut hast.

Alles schon so ähnlich passiert.

So, alle sind nun natürlich schon tief eingeschlafen :smt015 :smt015 :smt015 :smt015 :smt015

Macht aber nichts, ich hoffe, ich konnte DIR einige neue Ansatzpunkte geben, damit Du wirklich möglichst viele denkbare Szenarien im Kopf vorher durchspielen kannst und am Ende die bestmögliche Entscheidung für DICH triffst.

Nur darum ging es mir.

Falls Du die Variante mit der ZU ins Auge fassen willst, schick mir den Entwurf (und den Kaufvertrag) bitte per PN, ich guck da dann mal zwischendruch drüber, damit kein MIst passiert, und wenn Du es dann soc machen willst, schick mir dann zwei unterschrieben Exemplare per Schneckenpost her, ich ruf dann einen Gerichtsvollzieher an, der gerade nicht Urlaub hat und bestell den her, der kümmert sich dann.

Kostet natürlich nichts, ist ja eh klar.

So, doch schon fertig, :lol:

Und jetzt habt Ihr auch wieder lange Ruhe vor mir, muss die in 3 Wochen nun doch beginnende Obdachlosigkeit würdig vorbereiten... :rock: :rock: :rock: :rock: :rock:

Liebe Grüße aus dem Deichchaos und ein schönes Wochenende zu Hause, unterweghs oder auf dem EGT.

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Re: R100RS

Beitragvon Stephan » 29. August 2015 08:48

Stephan hat geschrieben:Da muß ich dich enttäuschen. Sobald du den, berechtigten, Streit anfängst, ist das Gespann für dich eine No-Go-Area. Gutachten hin oder her. Finger weg! Du musst jederzeit vor Gericht den schrottigen Zustand beweisen können.. . .
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Re: R100RS

Beitragvon saschohei » 29. August 2015 10:24

Stephan hat geschrieben:
Stephan hat geschrieben:Da muß ich dich enttäuschen. Sobald du den, berechtigten, Streit anfängst, ist das Gespann für dich eine No-Go-Area. Gutachten hin oder her. Finger weg! Du musst jederzeit vor Gericht den schrottigen Zustand beweisen können.. . .
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...so ist es!

Was Du noch bedenken solltest:

Wenn Du einen finanziellen Ausgleich für eigene Reparaturen erzielen möchtest, ist eine ganz andere (juristische) Vorgehensweise zu empfehlen, als wenn Du das Ding zurück geben willst.

Sonst kann es sein, wenn es dumm läuft, dass das Gericht die Wandlung nicht anerkennt und statt dessen einen Zahlungsausgleich vorschlägt.

Der würde Dir aber dann, in dem Fall, nichts nützen, der zehrt sich nämlich inzwischen selbst durch die Anwaltskosten auf.

Bedenke: Streitwert bei Zahlungsausgleich daher auf jeden Fall unter 5 Mille halten, dann ist es auch Amtsgerichtsentscheidung und kein Anwaltszwang.

Ein Hinweis noch: Du solltst in jedem Fall vermeiden in der Weise vorzutragen (also auch schon im ersten Schreiben!), dass Du nach dem Kauf selbst diese und jene Fehler bemerkt hast, ggf. nach eigener teildemontage.

Das erweckt IMMER den Argwohn eines Richhters, von wegen Eigenbastelei und so.
Zudem könnte man Dir unterstellen, wenn Du sooo fach- und sachkundig bist, hättest Du den Mist auch bereits beim Kauf sehen können.

Also besser schreiben: Nachdem Du einen fachkundigen Bekannten gebeten hattest, sich die Maschine NACH dem Kauf bei Dir zu Hause, z.B. wegen zusätzlicher Optimierung oder so, anzusehen, sind diesem Fachmann dann die oben in Rede stehenden Mängel aufgefallen.

Bedenke immer, dass kaum ein Vorsitzender unser schönes Hobby teilt und auch nur marginal Kenntnisse davon hat.

Die Chance auf einen dem Gespannfahren zugeneigten Richter zu treffen liegt bei höchstens 1% - vorläufige Hochrechnung.

Ich bemühe mich aber derzeit die Quote um 100% zu erhöhen... :-D

Noch überwiegt aber die blasse Hautfarbe des Präsidenten nach der Fahrt im Hermeling... :lol: :lol: :lol:

Wird schon.

Ich wünsch Dir eine glückliche Hand bei Deiner Entscheidung und verstehe durchaus, dass Du an der HMO hängst.

Rechne Dir einfach alle Varianten mal durch, dann hast Du schon mal einen Anhaltspunkt. Da kann man schlecht irgendwas raten, für einen sind 15 Mille eine unstemmbare finanzielle Hürde, ein anderer trägt das an der Uhrkette.

Wenn Du die HMO sehr lange fahren willst, eben auch weil Du nun in der Schweiz lebst und HMO schweizer Hersteller und so, dann würde ich verstehen, wenn du sie auf jeden Fall behalten möchtest - denn so häufig werden die ja nich´t angeboten.

Ansonsten würde ich, z.B. bei einem Rechtsstreit gar nicht auf dieses seltene Teil eingehen, sondern statt dessen argumentieren, dass Du halt ein solides fahrbereites und MÄNGELFREIES BMW-Gespann haben woltest.

Und als Nichtfachmann deshalb lieber ein paar Euro mehr ausgegeben hast als der marktübliche Durchschnittspreis für BMW-Gespanne aus diesen Baujahren wäre (die liegen sicher 5 bis 10 Mille darunter), eben in der Annahme, Du kaufst was ganz tolles, zuverlässiges, verkehrssichers und werthaltiges - und nun natürlich sehr enttäuscht und verärgert bist.

Vielleicht läst sich die Sache ja doch freidlich beilegen, wenn man der gegenseite mal in ruhigen worten (aber er ZU!) den Sachverhalt aus der eigenen Sicht erklärt und auf mögliche Rechts(Straf)folgen hinweist.

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Re: R100RS

Beitragvon Hein Mück » 29. August 2015 12:07

saschohei hat geschrieben:Morgen Christoph,

...Wenn jetzt hier der Eindruck entseht, ich wäre nun der "Größte" unter der Sonne, so ist das natürlich falsch, sondern es ist so, dass ich eher das gebrannte Kind bin.
...

Kostet natürlich nichts, ist ja eh klar.
...

Liebe Grüße aus dem Deichchaos und ein schönes Wochenende zu Hause, unterweghs oder auf dem EGT.

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Der Eindruck ist entstanden! Und gleicht kommt die Frage auf, ob du "käuflich" bzw. mietbar bist?

Ich würde die HMO gerne behalten - viel lieber als eine Rückabwicklung. Ich bin schon lange auf der Suche nach einem klassischen Gespann, welches in der Schweiz auch zulassungsfähig ist. Und das ist dann meistens das Problem! Eine Guzzi Mille oder ähnlich bekommst Du hier nämlich nur mit halber Leistung wegen den damaligen Lärmbestimmungen zugelassen. BMW war da schon immer ein "Leisetreter" und daher wäre dem Stempel vom Graukittel nichts im Wege. Wie Du auch selbszt sagst, ist die HMO ein sehr schönes Gespann - also gerne behalten.

15 k€ schüttel ich natürlich auch nicht mal eben so aus dem Ärmel. Aber hungern muss ich wegen dem Kauf jetzt auch noch nicht. Wenn ich die zugesagten Eigenschaften jetzt sofort selbst herstellen wollte, müsste ich eine extrene Geldquelle auftun.

Ob meine Rechtsschutz die Kosten für einen Deutschen Anwalt (und sei es auch erst mal nur in beratenden Funktion tragen würde, konnte ich noch nicht klären. Aber ggf. kann ich auch noch ein paar Groschen aus eigener Tasche zusammenkratzen :-)
Ich schreibe Dir also mal eine PN mit meinen Kontaktdaten. Oder Du schickst mir die Deinen - damit ich Dich mal anrufen kann? Gerne würde ich Dir dann auch alles bisher per Mail geschriebene und den "Kaufvertrag" zukommen lassen. Auf dem Zettel steht zwar "Kaufvertrag" drauf - aber mehr als eine Quittung ist das auch nicht. Wie mir übrigens erst jetzt auffällt steht dort sein Sohn als Verkäufer drin aber er hat selbst unterschrieben. Meine Unterschrift existiert auf diesen Papier übrigens nicht.

Ich wünsche ein schönes Wochenende und sende sonnige Grüsse aus der Schweiz
Christoph
Gruss
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Re: R100RS

Beitragvon saschohei » 29. August 2015 14:17

Hallo Christoph,

danke für die Blumen :-D

Ich bin zwar weder käuflich noch mietbar, jedenfalls nicht in dieser Sache, aber ich helfe Dir trotzdem gerne, soweit es rechtlich zulässig ist, und natürlich umsonst, schrub ich ja schon.

Meine Kontaktdaten sind per PN unterwegs zu Dir.

Deine Entscheidung, die HMO zu behalten kann ich gut nachvollziehen, ist schon auch ein Klasse Gespann. :!:

Also lass uns versuchen einen kleinen "Schrauberbonus" beim Verkäufer auszuhandeln, und dann baust Du Dir alles so hin wie Du es möchtest und schaust in freudiger Erwartung auf die kommenden Gespannstunden nach vorne - statt im Groll zurück.

Und bei zukünftigen "Käufen" mailst Du mich dann aber besser mal vorher an, ich schick Dir dann einen Vertragsentwurf zu, der formaljuristisch auch belastbar ist. Sowas gibt es! :wink:

Liebe Grüße von der sonnigen Elbe

Wily
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