Servus
Möchte das nummernschild am beiwagenheck befestigen,gibts da was zu beachten???
mfg Peter
Saro hat geschrieben:Hallo Peter,
Eintragung beim Tüv ist nicht erforderlich! Du musst nur folgende Punkte beachten: Kennzeichen muß fest angebracht sein, es darf max. 30° geneigt , es muß vollständig beleuchtet und min. 300mm über der Fahrbahn sein. (und darf nicht auf dem Kopf stehen )
Nachzulesen unter § 60 StZVO :
http://bundesrecht.juris.de/stvzo/BJNR012150937BJNE013815308.html
Gruß vom TÜV Onkel
Gemeint ist der Freiraum zw. Boden und Unterkante Nr.Schild (ausser Du möchtest damit Schneeschieben )wo fangen die 300 mm vom boden her an? oberkante schild oder unterkante??
In dem Fall scheint der TÜV Onkel, mit dem ich vor 2 Jahren über so etwas gesprochen habe, der ahnungslose zu sein
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