Ich habe schon viel gelesen über behindertengerechte Gespannmotorradumbauten. Zur Abwechslung habe ich mal eine Frage zum Thema Beifahrer(in):
Ich beabsichtige meiner Frau den Einstieg, und ganz besonders den Ausstieg, aus meinem Beiwagen zu erleichtern. Dazu werde ich einen modifizierten Badewannenlifter in den Beiwagen einbauen. Das ist ein Stuhl mit Lehne, der elektrisch hoch und runter fährt. Man(n)/Frau sitzt halt sehr tief im Bals-Beiwagen. Technisch kein allzugroßes Thema, wenn da nicht der TÜV wäre. So, nun die Frage: Stimmt daß, das ich theoretisch fast alles in meinen Beiwagen einbauen kann, weil es keinerlei Vorschriften dazu (nicht nur zum Lifter) sondern ganz allgemein, gibt? Immerhin soll der Lifterschalter nur bedienbar sein, wenn die Zündung aus ist, also nicht während der Fahrt. Wenns keine Vorschriften gibt, dann könnte grat machen was man will? Fast nicht vorstellbar in Deutschland. Wollte das erstmal hier posten, bevor ich den TÜVer sprichwörtlich "draufhebe".
Gruss www.eichy.de