Behindertengerechter Beiwagenumbau + TÜV

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Behindertengerechter Beiwagenumbau + TÜV

Beitragvon eichy » 21. Januar 2006 22:18

Ich habe schon viel gelesen über behindertengerechte Gespannmotorradumbauten. Zur Abwechslung habe ich mal eine Frage zum Thema Beifahrer(in):
Ich beabsichtige meiner Frau den Einstieg, und ganz besonders den Ausstieg, aus meinem Beiwagen zu erleichtern. Dazu werde ich einen modifizierten Badewannenlifter in den Beiwagen einbauen. Das ist ein Stuhl mit Lehne, der elektrisch hoch und runter fährt. Man(n)/Frau sitzt halt sehr tief im Bals-Beiwagen. Technisch kein allzugroßes Thema, wenn da nicht der TÜV wäre. So, nun die Frage: Stimmt daß, das ich theoretisch fast alles in meinen Beiwagen einbauen kann, weil es keinerlei Vorschriften dazu (nicht nur zum Lifter) sondern ganz allgemein, gibt? Immerhin soll der Lifterschalter nur bedienbar sein, wenn die Zündung aus ist, also nicht während der Fahrt. Wenns keine Vorschriften gibt, dann könnte grat machen was man will? Fast nicht vorstellbar in Deutschland. Wollte das erstmal hier posten, bevor ich den TÜVer sprichwörtlich "draufhebe".
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Beitragvon Hauni » 21. Januar 2006 23:11

Im Prinzip hast du recht......
Aber einige Vorschriften gibt es doch!
Eingetragen ist aber in erster Linie der Rahmen. Das verwendete Boot ist nirgendwo registriert. Demzufolge ist es auch nicht vorgeschrieben welches Boot auf dem Rahmen sitzt.
Was es gibt sind die Angaben zum Gewicht (also beachten, dass das Leergewicht nich viel höher/tiefer als das eingetragene ist)
Irgendwelche Vorschriften zur Verletzungsgefahr (also nicht scharfkantig usw. -> obwohl natürlich Auslegungssache) und die Beleuchtung muss in bestimmten Winkeln sichtbar sein!
Die Bootsinnenausstattung ist im (Rahmen des Leergewichts) absolut egal!!!
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Beitragvon cb » 22. Januar 2006 16:52

hallo eichy
schau mal hier unter punkt 6 nach.ist ganz aufschlussreich.

http://www.motorrad-gespanne.de/faq/faq44.htm
Gruß
Christoph
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