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Ausrüstung Cobra mit Hella Tagfahrlicht: wer macht mit?

BeitragVerfasst: 9. Mai 2009 14:51
von quincy
aus Sicherheitsgründen plane ich, meinen Cobra mit Hella Tagfahrlicht auszurüsten.
Artikelnr. bei Hella lautet: 2PT 009 486-801 kostet pro Satz 199,80 Euros.
Da ich jedoch nur 1 Stück benötige, suche ich einen zweiten Gespanntreiber, mit dem ich mir den Anschaffungspreis teilen kann.
Ich habe den Artikel im Netz auch preiswerter gefunden. Z.B. unter http://www.mobil-service-chemnitz.de/ta ... -4050.html

Also wer macht mit?
Vielleicht ist der Anbau aber auch nicht zulassungsfähig?
Gibt es evt. Bedenken von wegen TÜV und so?
Grüße aus dem Pott
Quincy

BeitragVerfasst: 9. Mai 2009 17:08
von Feldi
Hallo Quincy,
Wegen dem Tagfahrlicht habe ich mich auch schon mal beim TÜV erkundigt. Ich bekam ein klares "Keine Chance, wird bei Motorrädern auch mit Beiwagen nicht eingetragen und ist verboten". Nun kann ja bei einem anderen TÜV etwas anderes rauskommen, also erst Fragen, dann Kaufen. Übrigends, im Forum wurde darüber auch schon mal geschrieben, da hat aber scheinbar bis jetzt noch keiner mit dem Tagfahrlicht einen Eintrag bekommen.
Gruß, der Feldi

Zusatznebellampen

BeitragVerfasst: 9. Mai 2009 17:58
von oli
Hallo Quincy
Ich kann dir die Zusatznebelscheinwerfer empfehlen.Hatte ich an meiner zzr 600
Die vergesse ich halt tagsüber auszuschalten und man wird gut gesehen.www.motobozzo.de
Gruß
Oli :D

BeitragVerfasst: 9. Mai 2009 19:03
von quincy
Hallo Feldi, hallo Oli
der Tip mit dem TÜV vorher ist sicherlich berechtigt, wobei ich evt.auch kein Problem damit hätte, wenn der TÜV nicht zustimmt. Schließlich gehts um die Sicherheit meiner Frau (Schmiermaxin) und um meine.
Solange ich keine anderen Verkehrsteilnehmer damit behindere, einschränke oder nötige, kann es den anderen doch eigentlich sch.. egal sein, oder?
Die Idee mit dem Tagfahrlich hat sicherlich auch den Grund, dass die elektrische Leistung so schön gering ist. Da die Mopedlichtmaschinen ja meist nicht ganz so viel Leistung abgeben und evt. für die Frau für die etwas kältere Jahreszeit evt. noch ein heizbares Kissen angedacht ist, fänd ich einen Nebelscheinwerfer mit 55Watt nicht so toll.
Ausserdem sehen die Nebelscheinwerfer meist ein wenig klobig aus.
Trotzdem würde mich interessieren, ob der Nebelscheinwerfer erlaubt ist? Na klar, nur im Nebel und dann vergessen auszuschalten. :roll:
Grüße aus dem Pott
Quincy

BeitragVerfasst: 9. Mai 2009 19:18
von quincy
Hallo Oli,
sorry, nehme das "klobige"bei den Nebelscheinwerfern zurück.
habe grade mal bei Motobozzo geschaut. ----> guter tipp,danke!
Grüße
Quincy

BeitragVerfasst: 10. Mai 2009 07:28
von Feldi
Hallo nochmal,
schau doch mal bei den TÜV Tipps (es gibt auch noch andere Infos beim TÜV, so kleine Heftchen).
http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer
Könnte helfen.
Blöd ist halt, oft ist manch Gutes nicht erlaubt und wenn´s Ernst wird, ist dann die Zulassung erloschen (kann einem in den Ruin treiben!!)!
Feldi

BeitragVerfasst: 10. Mai 2009 09:47
von muli
hallo quincy,
wenn ich das jetzt richtig gelesen habe, willst du dir zusätzlich ein tagfahrlicht aus dem PKW an dein gespann montieren; hintergrund ist, daß die lichtmaschine wenig strom liefert und du dann mit dem tagfahrlicht das normale abblendlich ausschaltest - habe ich das so richtig gelesen ?
wie einige vorschreiber schon sinngemäß geschrieben haben sind beleuchtungseinrichten an kraftfahrzeugen grundsätzlich eintragungspflichtig; montierst du dir so ein licht an's gespann und läßt es nicht eintragen, erlischt deine ABE; das sind dann geschätzt 120,- euro strafe und 3 punkte in flensburg, wenn sie dich erwischen; fahren ohne das vorgeschriebene abblendlicht verringert nicht unbedingt die aufmerksamkeit der rennleitung; was fahren ohne ABE im falle eines unfalles bedeutet, gerade was schadenersatzansprüche angeht brauche ich dir wohl nicht zu sagen;
daß du dein gespann "auffälliger" gestalten willst ist ja an und für sich eine gute idee; ich habe derzeit auch etwas in der richtung in arbeit; doch ein tagfahrlicht als ERSATZ für das abblendlicht halte ich für den falschen weg; das tagfahrlich zusätzlich zum abblendlicht zu betreiben ist zwar genausowenig legitim, doch meines erachtens die sicherere alternative - und darum geht es dir ja letztendlich;
der TÜV Süd hat eine broschüre im internet, wo alles drinsteht, was zulässig ist; lies dir das ding aufmerksam durch und du wirst mit sicherheit eine lösung finden, die deinem sicherheitsanspruch genügt und deine lichtmaschine/batterie nicht über gebühr strapaziert;

http://www.tuev-sued.de/uploads/images/ ... /1_112.PDF

cu
muli

ps: umbau der beleuchtung bei mir ist so geplant, daß ich nach vorne 4 standlichter habe - 2 am motorrad und 2 am beiwagen; daß abblendlicht bleibt unangetastet;

BeitragVerfasst: 10. Mai 2009 11:06
von Ernst
Meine Überlegung ist, das Standlicht vorne mit einer 20W Halogenlampe auszustatten und so tagsüber zu fahren, Spareffekt: 35Watt.
Beim zuschalten von Abblendlicht/Fernlicht geht diese Lampe dann aus.

BeitragVerfasst: 10. Mai 2009 11:59
von m904laalaa
@muli:
Ich glaube, Quincy will die Lampe am Beiwagen (Cobra) montieren, um damit auch des Nachts besser gesehen zu werden, vor allem auch, um dann als breites Fahrzeug erkannt zu werden! Die orginale Begrenzungs-Funzel sieht man nämlich kaum, besonders, wenn sie so angebracht wurde wie bei meinem Cobra. Auf der Radabdeckung ganz unten.
Und da hilft dann auch 'ne stärkere Lampe nicht. Die wird einfach von der BW-Nase verdeckt.

Grüßle aus'm Süden,
Jürgen

BeitragVerfasst: 10. Mai 2009 19:40
von quincy
Hallo Muli,
das Tagfahrlich ist nicht als Ersatz für das Abblendlicht gedacht, sondern als zusätzliches Licht vorne rechts unter der Bootsnase. Bei Tag sieht man den Beiwagen besser und bei Nacht, da hat Jürgen als Cobratreiber recht, ist die Funzel an der Seite wirklich dürftig, sodass man als Gespann schlecht wahrgenommen wird.
Ich werde mich mal mit dem TÜV in Verbindung setzen und fragen, ob so ein Tagfahrlicht als zusätzliches Licht nicht eintragungsfähig ist.
Ihr habt schon ganz Recht - so von wegen Betriebserlabnis verlieren und Schadensersatz- aber krank ist so ein Gesetzeskram schon etwas.
Sobald ich was erfahre vom TÜV melde ich mich wieder.
Grüße aus dem Pott
Quincy

BeitragVerfasst: 10. Mai 2009 22:03
von Fiete
da tun wa uns mal jans dumm und bauen son neumodischen Krams ein . . . . .
fahren damit überglücklich durch die Nacht . . . . . ein entgegenkommender
döst vor sich sich hin, erschrickt wegen nem Hasen der Ostern überlebt hat,
setzt sein Fahrzeug in den nächstbesten Graben (oder Grashalm) und sagt
anschließend "er sei geblendet worden".
Schnitt - Du wurdest erkannt . . . .
Dein gepimptes Fahrzeug wird sichergestellt, untersucht und anschließend
kommt die Rechnung:
- kein Versicherungsschutz
- volle Kostenübernahme
- eine saftige Strafe wegen dem führen eines nicht für den öffentlichen
Straßenverkehr zugelassen Fahrzeuges
- Zivilrechtliche Schadensansprüche

Es gibt kaum eine bessere Methode sich ins Unglück zu stürzen.


MFG vom Fiete,
der keine Spenden zu dem dann angeforderten Stick geben wird.

BeitragVerfasst: 11. Mai 2009 06:30
von m904laalaa
Fietes Argument ist nicht von der Hand zu weisen!

Aber es gibt auch Gegenargumente:
Stell Dir vor, Du fährst im Land der militanten Verkehrserzieher mit Deinem NICHT "gepimpten" Dreirad durch die Nacht. Die Straße ist nicht die Breiteste. Ein entgegenkommender Autofahrer denkt sich: "Dem blöden Motorradfahrer zeig ich jetzt mal, daß das Rechtsfahrgebot auch für ihn gilt! ICH mache keinen Platz!"
Das weitere Szenario und die Folgen davon mag sich jeder selbst ausmalen...
Vor Gericht bekommst Du zwar recht, aber was bringt das Gesundheitlich?

Ich persönlich tendiere ja dazu, beim Cobra 'ne kleine, aber helle Blinker/Standlicht-Kombi oben rechts hinter die Windschutzscheibe zu setzen.
Ist zwar auch nicht so einfach zulässig, da die Scheibe dann nach beleuchtungstechnischen Vorschriften geprüft und mit einem Prüfzeichen versehen sein müsste, aber man würde die Begrenzungsleuchte und den Blinker deutlich besser sehen.
Und mit ein bisschen Glück erinnert sich der TÜV-Prüfer dran, daß zB. die Rückleuchten bei Ami-Autos auch nicht unbedingt ein Prüfzeichen brauchen. Es reicht, wenn sie "in etwa" die Anforderungen erfüllen. Müsste theoretisch dann allerdings eingetragen werden!
Wenn ich micht recht erinnere, war's doch beim Comete-Beiwagen ähnlich?

Grüßle aus'm Süden,
Jürgen

BeitragVerfasst: 11. Mai 2009 06:47
von muli
hallo zusammen,
also wenn das tagfahrlicht zusätzlich zum abblendlicht leuchten soll, gibt's von mir schon mal keine moralischen vorwürfe :D
dennoch, licht bleibt licht und ist eintragungspflichtig; was alles sein kann wurde bereits aufgezählt und bedarf keiner korrektur;
was hälst du davon eine kombination aus nebel- und zusätzlichem aufblendscheinwerfer - beides ist für motorräder zugelassen; ein richtig eingestellter nebelscheinwerfer blendet den gegenverkehr nicht, hat aber dennoch genügend helligkeit, daß er vom gegenverkehr erkannt wird; im gegensatz zum fälschlichen einsatz der nebelschlußleuchte habe ich noch nie was davon gehört, daß einer angehalten wurde, weil er seine nebelscheinwerfer eingeschaltet hatte;
da beim aufblenden die nebelscheinwerfer ausgehen müssen, könntest du noch nen zusätzlichen aufblendscheinwerfer montieren; damit wärst du in jedem fall auf der sicheren seite; die stromrechnung schaut dann natürlich leider etwas schlechter aus; nebelscheinwerfer haben in der regel 55 W, aufblendscheinwerfer 60 W; aber möglichreweise finden sich schwächere birnchen ...
cu
muli

BeitragVerfasst: 11. Mai 2009 07:59
von Michael aus Düsseldorf
Zum Licht ist hier ja bereits alles geschrieben, deshalb eine andere Idee.

Ich habe am BW eine umlaufende "Zierlinie" aus Refletorfolie. Ca. 2 cm, vorne weiß und hinten rot. Es ist das Zeug von 3M das für Straßenschilder und LKW benutzt wird. Quelle kann ich keine nennen habe es geschenkt bekommen.

Ob dies erlaubt ist weiß ich auch nicht, bisher hat kein Prüfer gemeckert.
Es bringt aber einen deutlichen Vorteil und blendet sicher keinen.

Gruß
Michael

BeitragVerfasst: 11. Mai 2009 09:12
von muli
hallo michael,
diese folie gilt, wie eine signallackierung (neonfarbe) auch als "beleuchtungseinrichtung" => eintragungspflichtig

aber die idee alleine ist klasse ;)

an meiner MegaComete ist am heck vom beiwagen ja auch so ein roter "glitzerstreifen" - der reflektiert aber garnix;
cu
muli

BeitragVerfasst: 11. Mai 2009 10:57
von m904laalaa
muli hat geschrieben:...
eine kombination aus nebel- und zusätzlichem aufblendscheinwerfer ...


Auch keine schlechte Idee. Die Auswirkungen auf die Strombilanz hast Du ja schon aufgeführt.
Die Frage ist dann auch: wohin mit dem Ding?
Auf oder vor die Bootsnase ist geschmacksache. Unter die Nase, so wie Quincy das ursprünglich mit dem Tagfahrlicht vorhatte, halte ich persönlich für unklug. Ich brauche mir nur mal mein Bodeneck vorne anzugucken, dann kann ich mir den Verschleiß an Leuchten ausmalen...
Manchmal haftet der BW-Reifen einfach zu gut beim Wenden... :roll:

Grüßle aus'm Süden,
Jürgen

BeitragVerfasst: 11. Mai 2009 20:25
von quincy
Hallo Fiete : "ich sach doch, ich fahr erst zum TÜV- also nix mit gepimpt und Sturz ins Unglück"
Aber die anderen Kommentare haben auch einiges Für und Wider.
Die Idee mit dem Nebelscheinwerfer find ich gut, doch meist bauen diese zu groß. Noch ein Grund, evt. doch flach bauende Tagfahrlichter zu nehmen, um nicht dauernd einen "Nasenstüber" zu bekommen (wegen des klebenden Seitewagenreifens)
Na ja, schaun wir mal, was der TÜV sagt. Werde Euch informieren.

Grüße aus dem Pott (Kohlenpott) - nicht was Ihr vielleicht meint.:smt009

Quincy

BeitragVerfasst: 11. Mai 2009 22:16
von muli
hallo quincy,
ich habe nur mal kurz bei tante louise gesucht und folgende artikel gefunden; alle scheinwerfer sind sowohl als nebel- wie auch als fernscheinwerfer erhältlich ...

http://www.louis.de/_40ba86dfb6ddc6f006 ... &anzeige=0

http://www.louis.de/_40ba86dfb6ddc6f006 ... &anzeige=0

http://www.louis.de/_40ba86dfb6ddc6f006 ... &anzeige=0

da sollte doch was dabei sein ? und prolo oder gerippe haben bestimmt auch noch passende lampen ...
cu
muli

BeitragVerfasst: 18. Mai 2009 10:45
von MoPeter
Hallo,
eigentlich ist ja alles schon gesagt worden, was die Vorschriften angeht, daher will ich mal aus der "Praxis" berichten.
Ich habe mir vor ca. 1 1/2 Jahren das Tagfahrlicht von Hella gekauft, weil ich zwei, drei brenzliche Situationen auf schmalen Straßen hatte , wo man mich nicht als Zweispurfahrzeug wahrgenommen hat. Ich hab ein Tagfahrlicht am Beiwagen montiert, so dass es durch das Boot auch nicht verdeckt wird. Seit dem werde ich besser gesehen und in der Dunkelheit auch nicht mehr angeblinkt (besser wissende Autofahrer, die meinen, dass ein Licht defekt ist). Meine Einstellung dazu ist, dass wir Gespannnfahrer rechtlich als Einspurfahrzeug gelten, mit allen Vorteilen, die man dadurch hat (Geräusch- und Abgasvorschriften), aber auch den ernstzunehmenden Nachteil, der Beleuchtungsvorschriften. Ich will diesen Nachteil aus Sicherheitsgründen nicht in Kauf nehmen und setze mich daher über geltendes Recht hinweg, was sonst nicht meine Art ist. Es hat jedoch kein Verkehrsteilnehmer einen Nachteil dadurch oder wird einer Gefahr ausgesetzt. Zum Kauf kann ich sagen, dass ich das Tagfahrlicht mit konventioneller Technik, nicht das mit LED genommen habe, da mir dies zu teuer war. Die Birnen sind aber nicht sonderlich robust gegen Vibrationen, so dass ich bereits zwei Reklamationen hatte. Es ist nicht möglich eine Birne zu wechseln, sondern die gesamte Lampe.
Ach, jetzt doch noch zu den Vorschriften: In der vergangenen Woche bei der HU musste ich das Tagfahrlicht demontieren und das Begrenzungslicht in Betrieb setzen. Der Prüfer sagte aber, dass er das Tagfahrlicht für sinnvoller hält!!
Gruß aus Münster,
Peter

Tagfahrlicht

BeitragVerfasst: 18. Mai 2009 11:03
von Norbert
Meine persönliche Sicht:
Bei meinem neuen Schwenker-Gespann Triumph Tiger mit Mobec-Gipsy habe ich jetzt am Seitenwagen ein Tagfahrlicht in LED-Technik montiert. Die Sichtbarkeit ist entsprechend hervorragend, Mitfahren sagen aus, das TFL sei heller als der DE-Scheiwerfer am Motorrad :?
Bei TÜV war ich auch schon zur HU damit, der Mann hat´s nicht mal gemerkt. Sollte wirklich mal jemand moppern, werde ich dem TFL einfach einen Widerstand vorschalten, damit sich die Leuchtkraft reduziert.
Ist sicher alles nicht zulässig, aber so ein Schwenker wird ganz schön breit, da kann es nur von Nutzen sein, gesehen und als Gespann erkannt zu werden.

BeitragVerfasst: 18. Mai 2009 18:51
von Feinmotoriker
Ich hab auch ein LED-Begrenzugslicht zusätzlich am Beiwagen.
Sauhell, obwohl der sichtbare Teil der Linse nur ca 16mm ist.
TÜV: "wasn das?"
Ich: "Begrenzungsleuchte"
TÜV: "zu klein"
Ich: "als Begrenzungsleuchte geprüft"
TÜV:" Ah, ok, trag ich Ihnen ein"
Ich: "Nö, ist mit Prüfzeichen. Eintragungsfrei"
TÜV guckt..: "stimmt. Alles klar"

Geht doch. Ist allerdings kein Auto-Tagfahrlicht, sondern eine superkleine Moped-Leuchte mit Linse zum Einbauen.

BeitragVerfasst: 24. Mai 2009 16:37
von Ralph
Viele Meinungen, Richtiges und Falsches :roll:

- Tagfahrlicht hat am Motorrad und Seitenwagen nix verloren sondern ist mehrspurigen Fahrzeugen vorbehalten (Gespann ist hier zulassungstechnisch nicht mehrspurig :| )

- Die vielen Lichtlein, die es am Markt gibt sind alle nicht eintragungspflichtig, sie müssen nur "Bauartgeprüft" sein, sprich ein Prüfzeichen haben. Früher war das ne Wellenlinie, heute ist das die E-Kennzeichnung und eine Prüfnummer. Nur "E" reicht nicht, das ist nämlich auch auf einem Teddy oder nem Föhn drauf :oops:

-Tagfahrleuchten haben in der Prüfnummer üblicherweise ein "RL" mit drin
- Begrenzungsleuchten ein "A02"

- TFL dürfen, wie es der Name schon sagt, nur bei Tag genutzt werden und nicht zusammen mit dem Fahrlicht.

- Durch den Anbau einer TFL am Seitenwagen, die nur bei Tag genutzt wird kann niemand geblendet werden, also entsteht keine Gefährdung und damit erlischt auch keine Betriebserlaubnis (die erlischt aktuell nur bei Änderung an Leistung, Abgas oder Geräusch bzw. andere Umbauten, die eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer nach sich ziehen
Zulässig ist die TFL am SW trotzdem nicht, ein Sachverständiger mit Ahnung wird das Ding bemängeln und die Rennleitung wird deswegen einen Mängelbericht schreiben. Wenn ich das Ding nachts nutze und der Gegenverkehr geblendet wird und in den Graben fährt...... siehe oben unter Gefährdung........ :(

- Nebelschenwerfer dürfen am Gespann maximal 2 Stück dran nach EWG93/92 Anhang 5, müssen aber separat geschaltet werden...... was man, wie oben schon geschrieben, auch mal vergegssen könnte :twisted: Wenn Dich der gleiche Oberkommissar aber am gleichen Tag das dritte mal vergesslich erwischt kann es zu Problemen kommen :oops:

Ich verwende aktuell an meinen Beiwagen eine LED-Begrenzungsleuchte. das Teil wird z.B. bei ebay fälschlicherweise auch als TFL angeboten und gern bei tiefergelegten Golf-Astra-usw.-Lautsprecherboxen als solches verwendet. Im Bild mal der Vergleich zu den üblichen 5 Watt. Zugelassen, 2 Watt Stromverbrauch, und bei Tag und Nacht verwendbar.

Licht hat man nie genug am Mopped, aber rechtlich sollte man nicht auf zu dünnes Eis gehen :roll:

BeitragVerfasst: 2. Juni 2009 13:23
von Ralph
Hallo noch mal!

Preiswerter als mit HELLA (so um die Häfte :) ) und wohl auch besser geht das sicher damit

Bild

LED.GX
Next Generation LED Daytime Running Lamps
LED Tagfahrlicht rund mit 4 hipower LED mit je 1 Watt Integriertes Modul für Tagfahr- und Standlichtschaltung Tagfahrlicht dimmt bei Abblendlicht auf Standlichthelligkeit zurück Gehäuse aus Aluminium mit integrierten Kühlrippen. Zulässig im Bereich der STVZO, mit R87 Zulassung als Tagfahrlicht und E-Prüfzeichen als Standlicht!
Ausführung: Linse klar / Gehäuse schwarz Für 12V und 24V

Einen Schlater rein für die Umaschaltung auf Nachts oder besser, von Elektronik-CONRAD noch das automatische Lichtmodul eingebaut, dann wirds bei Dunkelheit automatisch zur Begrenzungsleuchte und kaum einer kann meckern :-D

http://www.dectane.de/artikeldet.php?pr ... gfahrlicht rund_4 hipower LED Ø90 / 71mm (T) (2 Stück) &sid=a024f59ee6e0be97751389c4eae97a80